Hitzeempfindlichkeit

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Tobias__21
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Höre ich jetzt so zum ersten Mal. Ich kenne echt einige Lehrer und andere Beamte, da hat keiner seiner Krankenakte geholt oder gar bei der KK angefragt. Was natürlich nicht heissen soll, dass man das nicht muss. Aber was ich da so bis jetzt gehört hat, war der Amtsarzt keine größere Sache. Aber ich werde es ja sehen. Im Moment ist auch der Anwaltsberuf wieder heiss im Rennen (aber nicht im Strafrecht :D)

Als Jurist sollte man vielleicht doch etwas vorsichtiger sein, wenn man wahrheitsgemäß seine Krankengeschichte wiedergeben soll. Und was Verdachtsdiagnosen angeht: im Zweifelsfall hat der Arzt nämlich ein finanzielles Interesse daran, das Ganze etwas "dramatischer" als eigentlich erforderlich zu codieren. Da sollte man sich ggf. zeitig kundig machen, was auf dem Papier im Raume steht.
Die sollen mir einfach sagen, was sie wissen wollen. Ich geb sicher nicht auch noch an, dass ich mich im Alter von sechs Jahre mal vor der Kinderarztpraxis erbrochen habe. Da wurde nämlich auch nicht sicher diagnostiziert was der Auslöser war :D Ich hab sicher nix zu verbergen und werd auch nicht lügen, aber ungefragt lass ich sicher nicht die Hosen runter. Und bei dem Schwindel kam ja raus, dass es eine Entzündung im Ohr war. Also war eine Diagnose da und das Thema ist abgeschlossen. Der AA wird sich wohl kaum dafür interessieren, dass mir mal schwindlig war, weil ich was am Ohr hatte. Ein bisschen Persönlichkeitsrechte habe ich auch ;) Mir geht das eh alles schon viel zu weit und ich sehe das kritisch. Aber davon hatten wir es ja schon.
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Ara
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Ara »

Quantensprung hat geschrieben:
Bei einer Untersuchung mit negativen Befund ist aber an die KRANKENKASSE die letzte Mitteilung, dass ich die Untersuchung durchgeführt habe. Diese ist aber mit V gekennzeichnet, da die Untersuchung aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgt. Wenn danach keine abrechenbare Leistung mehr erfolgt, bricht hier der Fall ab. Eine abschließende "Diagnose" wird nicht mitgeteilt.
Da liegt der Dissens zwischen uns. Es wird nicht vermerkt, weshalb eine Untersuchung erfolgte, sondern was bei der Untersuchung festgestellt wurde (sofern das klar kategorisierbar ist, wie eben bei einer ausgeschlossenen Diagnose im Beispiel mit dem Gehirntumor). Welchen Sinn soll es denn machen, dass immer ein V mitgeteilt wird?
Auch wenn du es nicht hören willst: Sinn und Zweck von der Mitteilung für die ABRECHNUNG ist es, dass der Krankenkasse ermöglicht wird nachzuvollziehen, warum eine Diagnostik gemacht wurde. Darum wird mitgeteilt, was der GRUND für die Untersuchung war. Das Ergebnis ist für die Krankenkasse erst einmal egal.

Würde man, wie du das dir vorstellst, das Ergebnis mitteilen, dann müsste ich ja nach einem MRT ALLE Krankheiten mit Gehirnbezug mit "A" kennzeichnen. Das ist aber natürlich nicht Sinn der Sache. Die Krankenkasse möchte wissen, warum ein MRT gemacht wurde. Und das ist "Verdacht auf Gehirntumor". Dann kann die Krankenkasse prüfen, ob bei diesem Verdacht ein MRT eine Untersuchungsmethode ist, die sie zu zahlen hat. Wenn dagegen mitgeteilt werden würde "Gehirntumor ausgeschlossen" bringt diese Info der Krankenkasse gar nichts... Wurde das MRT nämlich wegen "Verdacht auf Erkältung" gemacht und dabei ein Gehirntumor ausgeschlossen, muss die Krankenkasse das nicht zahlen.

Darum war es mir so wichtig zu betonen, dass der ICD-10 Code nur der Kommunikation dient und nicht irgendeine Statistik darstellt, bei der man am Ende wissen möchte, wie der Fall ausgegangen ist.

Die "A"-Kennzeichnung ist für die Krankenkasse für nachträgliche Abrechnungsposten relevant. Zum Beispiel wenn es ein gesondert abrechenbares Abschlussgespräch gibt, wo dem Patienten mitgeteilt wurde, dass eine Diagnose ausgeschlossen wurde. Dort muss die Krankenkasse nämlich wieder prüfen, ob das Gespräch abrechenbar war, bei einer Ausschlussdiagnose.

In meinem Link ist dann auch ganz gut erklärt, dass die A-Kennzeichnung nur in ganz seltenen Fällen Anwendung findet. Die meisten Posten fallen unter V, selbst wenn ein Ausschluss erfolgte. Wenn der Neurologe zum Beispiel keinen Gehirntumor findet, aber eine Nackenverspannung nicht ausgeschlossen werden kann, dann folgt auf den V-Code des Neurologen (MRT) als nächstes vom Hausarzt der V-Code an den Orthopäden.

Worum es eigentlich geht: Die Krankenkasse kennt in der Regel deine Diagnose nicht. Sie kann es sich aus den Folgebehandlungen (zB den Medikamente) erschließen. Darum tauchen auch Ausschlussdiagnostiken nicht (zumindest in der Regel nicht) in den Unterlagen der KK auf.
Quantensprung hat geschrieben: Und um von diesen technischen Fragen wieder wegzukommen: Der Neurologe würde ja auch einen Bericht an den Hausarzt schreiben, in dem er mitteilen würde, dass der Patient keinen Gehirntumor hat. Wenn ein Amtsarzt sowas sieht, wird er sich bestimmt nicht denken, dass der Patient einen Gehirntumor hat oder weitere Untersuchungen in dieser Richtung notwendig sind.
Wie schon vor 2 Seiten geschrieben. Der Amtsarzt wird dich dann fragen, was für Symptome du hattest und ob diese noch bestehen. Wenn du dann mit "ungeklärtem Schwindel" kommst, dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Untersuchungen geben.
Quantensprung hat geschrieben: Und nachdem wir jetzt mehr als eine Seite mit dem Müll hier zugespammt haben, komme ich zu dem eigentlichen Punkt: Diese Dr. Frankenstein, die dich behandelt hat, sollte selbst dringend einen Amtsarzt aufsuchen. Beamtung in weiter Ferne, das ist doch völliger Unfug.
Ich kenne nicht viele mit dicken Krankenakten, aber die mussten alle umfangreich beim Amtsarzt vorturnen und zum Teil zu weiteren Fachärzten. "Durchgewunken" wurden nur Leute die entweder gar keine Krankheitsgeschichten hatten, Kleinigkeiten wie Erkältungen oder ausdiagnostizierte und behandelte Krankheiten wie z.B. Allergien oder Bluthochdruck.

Es hat schon ein Grund warum Leute teilweise selbst ihre Psychotherapien und ähnliches aus eigener Tasche zahlen, damit sie es verheimlichen können.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Ara
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Höre ich jetzt so zum ersten Mal. Ich kenne echt einige Lehrer und andere Beamte, da hat keiner seiner Krankenakte geholt oder gar bei der KK angefragt. Was natürlich nicht heissen soll, dass man das nicht muss. Aber was ich da so bis jetzt gehört hat, war der Amtsarzt keine größere Sache. Aber ich werde es ja sehen. Im Moment ist auch der Anwaltsberuf wieder heiss im Rennen (aber nicht im Strafrecht :D)

Als Jurist sollte man vielleicht doch etwas vorsichtiger sein, wenn man wahrheitsgemäß seine Krankengeschichte wiedergeben soll. Und was Verdachtsdiagnosen angeht: im Zweifelsfall hat der Arzt nämlich ein finanzielles Interesse daran, das Ganze etwas "dramatischer" als eigentlich erforderlich zu codieren. Da sollte man sich ggf. zeitig kundig machen, was auf dem Papier im Raume steht.
Die sollen mir einfach sagen, was sie wissen wollen. Ich geb sicher nicht auch noch an, dass ich mich im Alter von sechs Jahre mal vor der Kinderarztpraxis erbrochen habe. Da wurde nämlich auch nicht sicher diagnostiziert was der Auslöser war :D Ich hab sicher nix zu verbergen und werd auch nicht lügen, aber ungefragt lass ich sicher nicht die Hosen runter. Und bei dem Schwindel kam ja raus, dass es eine Entzündung im Ohr war. Also war eine Diagnose da und das Thema ist abgeschlossen. Der AA wird sich wohl kaum dafür interessieren, dass mir mal schwindlig war, weil ich was am Ohr hatte. Ein bisschen Persönlichkeitsrechte habe ich auch ;) Mir geht das eh alles schon viel zu weit und ich sehe das kritisch. Aber davon hatten wir es ja schon.
Du kriegst in der Regel einen Fragebogen in dem du alle ärztlichen Behandlungen und Diagnosen der letzten X Jahre (meist zwischen 5 - 10 Jahre) mitteilen musst. Manche Krankheiten werden auch für längere Zeiträume abgefragt. Da dies lückenlos erfolgen muss, erfragt man ja gerade seine Patientenakte bei seinen Ärzten.

Also sie Fragen dich schon konkret danach. Wenn du da ankreuzen kannst "Keine Arztbesuche" oder halt "3x wegen Erkältung", dann wirst du in der Regel ohne persönliches Erscheinen (so zumindest in Hamburg) eingestellt. Trägst du dagegen ernstliche Erkrankungen ein, musst du persönlich zum Amtsarzt, was natürlich die Einstellung dann verzögern kann.
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Tobias__21
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Tobias__21 »

Aber es ist doch Blödsinn ein MRT nicht zu machen, weil man möglichst wenig in der Krankenakte stehen haben will. Das ist genau das was mich so aufregt und woran das System krankt. Die Leute trauen sich schon gar nicht mehr zum Arzt zu gehen, weil so viele Horrorgeschichten vom bösen Amtsarzt kursieren und man sich ja nix verbauen will. Im schlimmsten Fall ist man sogar ernsthaft krank. Dass Du ein Hirntumor hast glaube ich jetzt auch nicht, aber der Rat von der Ärztin ist schon krude. Was wäre denn wenn Du einen hättest, den man easy entfernen könnte, würde man nur schnell genug handeln? Das schöne Richteramt bringt dir hinterher auch nix mehr. Einen solchen Preis wäre ich nicht bereit zu zahlen.
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Ara
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Aber es ist doch Blödsinn ein MRT nicht zu machen, weil man möglichst wenig in der Krankenakte stehen haben will. Das ist genau das was mich so aufregt und woran das System krankt. Die Leute trauen sich schon gar nicht mehr zum Arzt zu gehen, weil so viele Horrorgeschichten vom bösen Amtsarzt kursieren und man sich ja nix verbauen will. Im schlimmsten Fall ist man sogar ernsthaft krank. Dass Du ein Hirntumor hast glaube ich jetzt auch nicht, aber der Rat von der Ärztin ist schon krude. Was wäre denn wenn Du einen hättest, den man easy entfernen könnte, würde man nur schnell genug handeln? Das schöne Richteramt bringt dir hinterher auch nix mehr. Einen solchen Preis wäre ich nicht bereit zu zahlen.
Ja es ist ja auch kein Geheimnis, dass das ein Problem ist. Vor allem bei Lehrern verweigern sie sich den Psychotherapien vor der Verbeamtung, weil die ja ohne ihre Verbeamtung ein ernsthaftes Problem haben. Der Jurist hat nicht nur andere Alternativen, sondern auch die gesundheitlichen Anforderungen bei nem Juristen sind am Ende nicht so hoch wie bei nem Lehrer.

Aber was ja auch eigentlich das Ausgangsthema war: Es ist halt immer ein Abwägen. Man muss nicht jede Diagnose machen, die man möglicherweise medizinisch vertreten könnte. Das ist genauso wie mit Vorsorgeuntersuchungen. Die Prostatakrebs-Prävention mittels PSA-Wert ist ja sehr umstritten, ob die false positiv nicht mehr Schaden anrichten, als die ganze Vorsorge an Nutzen bringt.

Am Ende ist man selbst für sein Leben verantwortlich. Das fängt schon mit der Behandlung bei einer Erkältung an. Ich nehme zB bei einer Erkältung keine entzündungshemmende Schmerzmittel, auch wenn sie prophylaktisch hinsichtlich schwerer (aber extrem seltener) Komplikation sicherlich sinnvoll sind. Das Risiko aber an einer Lungenentzündung zu erkranken als gesunder junger Mensch ist so gering, dass es die Einnahme von Schmerzmittel meines Erachtens nicht rechtfertigt. Dagegen nehme ich aber z.B. sofort Nasenspray bei einer Erkältung, weil ich zu Nasennebenhöhlenentzündungen neige und da der Nutzen das Risiko überwiegt.

Aber ich kann natürlich trotzdem bei der nächsten Erkältung an einer Lungenentzündung sterben. Ex post mag es dann doof gewesen sein, dass man kein Ibuprofen genommen hat, ex ante wars aber vermutlich trotzdem die richtige Entscheidung.
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Krankenkasse möchte wissen, warum ein MRT gemacht wurde.
Ja, absolut, genauso hat sie aber auch ein Interesse an ausgeschlossenen Diagnosen, das kann schließlich in anderen Abrechnungskontexten relevant sein. Und weil die ausgeschlossene Diagnose ja gleichzeitig die primäre Verdachtsdiagnose enthält (das zeichnet die Kennzeichnung als ausgeschlossene Diagnose ja aus), weiß die Krankenkasse, warum ein MRT gemacht wurde.
Darum tauchen auch Ausschlussdiagnostiken nicht (zumindest in der Regel nicht) in den Unterlagen der KK auf.
Ausschlussdiagnose != ausgeschlossene Diagnose
Wenn du dann mit "ungeklärtem Schwindel" kommst, dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Untersuchungen geben.
Wenn das ein noch andauerndes Symptom ist: Definitiv, und das vollkommen zu Recht. Wenn das Jahre her ist, nur einmal für 20 Minuten aufgetreten ist, dann nicht. Bzw. vielleicht doch, weil der Amtsarzt sich denkt, dass Du einen an der Klatsche hast, wenn Du in große Rechtfertigungsreden verfällst. Eine Überweisung zum Facharzt ist kein Makel, kein Stigma. Wenn es sich in einen bestimmten Kontext einfügt, kann das natürlich anders aussehen, klar.
Tobias__21
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Tobias__21 »

Ich finde, dass das sogar ein sehr großes Problem ist. Gerade psychische Erkrankungen sind immer noch ein Tabu Thema, dagegen ist meine Arschgeschichte ja nix was Tabuisierung angeht. Eine gute Freundin von mir ist deswegen völlig abgeschmiert. Irgendwann hat die angefangen Stimmen zu hören, und wurde schizophren, es würde im Radio über sie berichtet, alle wären gegen sie und eine Sekte wolle sie holen, solche Sachen. Es ist keiner mehr an sie rangekommen. Am Ende wurde sie dann von der Polizei einkassiert, weil sie nachts im Regen in Schlafklamotten in der Stadt rumgerannt ist. Eingefahren. Am Ende kam raus, dass sie nicht etwa schizophren ist, oder gar ein ernsthaftes psychisches Problem hätte. Nein, ausgelöst wurde das ganze von einer popligen Depression, die sie quasi verschleppt hatte und die man locker hätte behandeln können, hätte sie sich nur geöffnet. Sie hat sich aber geschämt und hatte Angst ihren Job und alles zu verlieren. Sowas ist doch scheisse. Heute geht es ihr wieder gut, keine Medikamente nix. Ihr wäre viel Leid erspart geblieben, hätte sie diese Angst nicht gehabt. Und das ist definitiv ein gesellschaftliches Problem. Und ich würde mir da wünschen, dass auch der Staat offen kommuniziert dass eine psychische Erkrankung nicht per se einer Verbeamtung entgegensteht. Denn das denken die meisten.
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Gelöschter Nutzer

Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einen wirklichen Paradigmenwechsel bei psychischen Erkrankungen im Kontext mit Verbeamtungen wird es wohl erst dann geben, wenn Karlsruhe das anstößt. Das ist absolut traurig, keine Frage. Aber der Staat weiß, dass die typischen Berufe, in denen man verbeamtet wird, ohnehin Berufe sind, in denen die Rahmenbedingungen so belastend sind, dass die meisten Leute früheztig in Pension gehen. Das will der Staat vermeiden - und sorgt letztlich manchmal dafür, erst recht solche Situationen zu schaffen (die Leute quälen sich unbehandelt in den Staatsdienst und explodieren irgendwann).
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Tobias__21 »

Quantensprung hat geschrieben:Einen wirklichen Paradigmenwechsel bei psychischen Erkrankungen im Kontext mit Verbeamtungen wird es wohl erst dann geben, wenn Karlsruhe das anstößt. Das ist absolut traurig, keine Frage. Aber der Staat weiß, dass die typischen Berufe, in denen man verbeamtet wird, ohnehin Berufe sind, in denen die Rahmenbedingungen so belastend sind, dass die meisten Leute früheztig in Pension gehen. Das will der Staat vermeiden - und sorgt letztlich manchmal dafür, erst recht solche Situationen zu schaffen (die Leute quälen sich unbehandelt in den Staatsdienst und explodieren irgendwann).
Eben. Dabei wäre es doch so einfach, dass man diesen Menschen die Chance gibt sich zu öffnen und Hilfe zu bekommen, auch wenn sie schon im Job sind. Hier läuft gerade ein Kindesmißbrauchsfall der ziemlich schockierend ist. Die Ermittler werden psychologisch betreut. Das ist ja auch klar, da geht keiner völlig unbeleckt raus, aber solche Betreuungsangebote sollten m.E. Standard sein. Der Job ist auch mitunter sehr belastend, auch ohne strafrechtliche Fälle. Es müsste eine Stelle geben, wo sich die Leute ohne Angst hinwenden können und wo auch nix an den Staat durchdringt. Bei den Medizinern gibt es viele die schon medikamentensüchtig aus dem Studium kommen, oder es im Beruf werden, weil sie anders nicht mehr funktionieren bei den krassen Arbeitszeiten. Das ist zu einem richtigen Problem geworden. Die Betroffenen haben sich nicht gemeldet, weil die dachten sie wären dann für immer raus aus ihrem Beruf. Die Ärztekammer hat dann irgendwann kommuniziert, dass sie sich bitte melden soll und dass das keine Schande ist und man ihnen bei Entzug und Behandlung hilft und sie nur für die Dauer des Entzugs + eine Zeit danach in der sie kontrolliert werden (pinkeln, usw.) aus dem Beruf genommen werden und dann wieder ganz normal einsteigen können. Das hat wohl gefruchtet. Dennoch ist die Dunkelziffer da wohl verdammt hoch.
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Ara
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich finde, dass das sogar ein sehr großes Problem ist. Gerade psychische Erkrankungen sind immer noch ein Tabu Thema, dagegen ist meine Arschgeschichte ja nix was Tabuisierung angeht. Eine gute Freundin von mir ist deswegen völlig abgeschmiert. Irgendwann hat die angefangen Stimmen zu hören, und wurde schizophren, es würde im Radio über sie berichtet, alle wären gegen sie und eine Sekte wolle sie holen, solche Sachen. Es ist keiner mehr an sie rangekommen. Am Ende wurde sie dann von der Polizei einkassiert, weil sie nachts im Regen in Schlafklamotten in der Stadt rumgerannt ist. Eingefahren. Am Ende kam raus, dass sie nicht etwa schizophren ist, oder gar ein ernsthaftes psychisches Problem hätte. Nein, ausgelöst wurde das ganze von einer popligen Depression, die sie quasi verschleppt hatte und die man locker hätte behandeln können, hätte sie sich nur geöffnet. Sie hat sich aber geschämt und hatte Angst ihren Job und alles zu verlieren. Sowas ist doch scheisse. Heute geht es ihr wieder gut, keine Medikamente nix. Ihr wäre viel Leid erspart geblieben, hätte sie diese Angst nicht gehabt. Und das ist definitiv ein gesellschaftliches Problem. Und ich würde mir da wünschen, dass auch der Staat offen kommuniziert dass eine psychische Erkrankung nicht per se einer Verbeamtung entgegensteht. Denn das denken die meisten.
Willste wirklich schockiert werden? Krankenkassen verweigern regelmäßig und mE systematisch umfassende psychiatrische Behandlungen von psychisch Kranken, insbesondere von Schizophrenen. Die werden dann nach 1 oder 2 Wochen aus der Psychiatrie, gegen den ärztlichen Rat, entlassen, weil die Krankenkasse nicht mehr zahlen möchte. Die Leute begehen dann, oh Wunder, Straftaten in ihrem Wahn (zum Teil begehen die sicherlich auch bewusst Straftaten, um wieder eingewiesen zu werden). Daraufhin landen sie in der forensischen Psychiatrie und werden da umfangreich behandelt. Die Behandlungskosten in der Forensik kosten täglich gut das 5-10 Fache von einer Behandlung im psychiatrischen Krankenhaus (außerdem kommen sie schwerer wieder raus und sind dort daher länger). Die Kosten der Forensik zahlt aber die Justizbehörde aus ihrem Haushalt und nicht die Krankenkassen.

Beim Hospitieren in der Forensik hat mir die Ärztin gesagt, dass mindestens 50% der Patienten eigentlich in ein psychiatrisches Krankenhaus gehören und nicht in die Forensik. Hätte man von Anfang an die ordentlich behandelt, wäre es gar nicht zu den Straftaten gekommen.
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, das hast Du schon mal gesagt. Das klang auch hier mal an, als ich mich mit einem Verteidiger unterhalten habe, der bei meinem Sitzungsdienst eine psychisch erkrankte Frau vertreten hatte. Da liegt schon einiges im Argen und ich würde mich in den Bereich auch gerne neben meinem Beruf engagieren. In meinem Fall war es nämlich auch so, dass die Tat hätte verhindert werden können. Jetzt hat sie eine Vorstrafe bekommen und der zuständige AA wollte da eigentlich richtig reinhauen (nix mit minder schwerem Fall), der Richter hat es dann aber gerichtet. Aber die Vorstrafe bleibt eben und ist im Führungszeugnis. Damit macht es den Betroffenen nicht gerade leichter, wenn sie jetzt auch noch ne Vorstrafe mit sich rumtragen.

Es ist aber wohl auch so, dass die psychischen Erkrankungen immer mehr zunehmen und die Therapeuten auch überlastet sind und man schier keinen Termin mehr bekommt. Was sicher auch daran liegt, dass es viele gibt, die wegen jedem Scheiss zum Therapeuten rennen, ohne ernsthaft erkrankt zu sein.
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von Muirne »

Ja, richtig schlimm und traurig das.
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Hier passiert: Hausarzt diagnostiziert Magenschleimhautentzündung bei meinem Vater, einen Tag später steht der Notarzt vor der Tür. Herzinfarkt, Arterien total verschlossen, hätte der Hausarzt im EKG sehen müssen.
Fraglich. Es ist nicht gesagt, dass bereits EKG-Veränderungen zu erkennen waren, und retrospektiv wohl kaum mehr zu klären.
Tobias__21 hat geschrieben: Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand wird wissen, dass die auch Fehler machen, genauso wie ein Handwerker, Anwalt oder Richter Fehler macht.
Freilich. Die Chance, dass der Laie sich irrt, liegt aber dennoch bei weitem höher.
Tobias__21 hat geschrieben:Beide Male wurde meiner Mutter, bzw. mir gesagt, dass das nix ist und von alleine wieder gehe.
Tja, Auswahlverschulden gibt es eben nicht nur bei Strafverteidigern, sondern auch bei Ärzten. :-)
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Weiss die Krankenkasse denn tatsächlich was genau für eine Krankheit behandelt wurde? Diese ICD Codes umschreiben die Krankheit doch nur allgemein und ordnet sie einer Gruppe zu, oder liege ich da falsch?
Ja, und ja (Du liegst da falsch). Mit dem ICD-Code lassen sich alle Erkrankungen erfassen und verschlüsseln - das ist ja der Sinn der Sache.

Tobias__21 hat geschrieben: Bei Krankmeldungen bekommt man doch immer drei Ausfertigungen. Einer für sich selbst mit Diagnose, eine für den Arbeitgeber da steht nix und eine für die KK mit ICD Code. Ich denke der Hausarzt wird doch bei der Abrechnung mit der KK auch nur diesen Code angeben.
Die Klarertextdiagnose ist eigentlich nicht erforderlich und wird auch gar nicht mehr immer angegeben.

Der Arzt rechnet nicht mit der KK, sondern der KV ab, und ja, die Diagnose wird kodiert übermittelt.
Tobias__21 hat geschrieben:Medikamente sind klar, da muss ja gecheckt werden, ob die KK die überhaupt übernimmt. Gibt ja Generika usw.
Da übermittelt der Arzt gar nichts; das läuft über die Apotheke, die das Rezept über ihr Abrechnungszentrum mit der KK verrechnet, die aus dem Rezept ersehen kann, welcher Arzt welchem Versicherten welches Arzneimittel verschrieben hat und welche Apotheke das Rezept beliefert hat (jede dieser Angaben ist auch numerisch verschlüsselt).
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Re: Hitzeempfindlichkeit

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:[Willste wirklich schockiert werden? Krankenkassen verweigern regelmäßig und mE systematisch umfassende psychiatrische Behandlungen von psychisch Kranken, insbesondere von Schizophrenen. Die werden dann nach 1 oder 2 Wochen aus der Psychiatrie, gegen den ärztlichen Rat, entlassen, weil die Krankenkasse nicht mehr zahlen möchte.
Oder weil der Patient sich nicht mehr behandeln lassen möchte. Mangelnde Krankheitseinsicht ist gerade bei Erkrankungen mit Wahrnehmungs- und Ich-Störungen wie Schizophrenien ein großes Problem.
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