Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Moderator: Verwaltung
Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Guten Abend,
es geht um folgenden natürlich rein fiktiven Fall:
Eine Person (genannt Vater) hat 4 Kinder und stirbt.
Vater hat ein Testament gemacht in dem steht das alle Kinder zugleichen Anteilen (Geld/Haus) erben sollen. Nun beinhaltet das Testament allerdings die Klausel das das jüngste Kind (nennen wir ihn Jüngling) erst mit seinem 40. Lebensjahr an sein Erbe kommen soll. Jüngling ist zur Zeit 29. Begründet wird dies im Testament damit, dass Jüngling zur Zeit einen "unstabilen Lebenswandel", Schulden hat und auch bereits im Gefängnis war.
Vater hatte die Hoffnung, dass Jüngling mit der Zeit eine gewisse geistliche Reife erreicht.
Jüngling ist verheiratet, hat ein Kind (9 Monate alt) arbeitet nicht, will es auch nicht und bezieht zur Zeit Leistungen vom Amt.
Jüngling weiß, dass er selbst wenn er jetzt Erben täte, dass Amt einen Großteil des Geldes einziehen/bzw anrechnen würde.
Aus diesem Grunde erklärt Jüngling notariell sein Erbverzicht.
Damit fällt das Nacherbe auf das Kind von Jüngling.
Jüngling und Frau lassen sich als rechtliche Vertreter eintragen und wollen den Erbteil des Kindes "verwalten".
All dieses Teil Jüngling seinen Geschwistern mündlich mit, einen schriftlichen Nachweis gibt es nicht.
Frage 1: Müssten die Geschwister nicht informiert werden, dass Jüngling das Erbe ausgeschlagen hat, und das Erbe auf dessen Sohn übergegangen ist ?
Frage 2: Es ist offensichtlich, dass der Erbverzicht nur erfolgte um die Klausel im Testament zu umgehen und das Geld am Amt vorbei zu erhalten. Ist dieses rechtlich möglich ?Kann man was dagegen unternehmen ?
es geht um folgenden natürlich rein fiktiven Fall:
Eine Person (genannt Vater) hat 4 Kinder und stirbt.
Vater hat ein Testament gemacht in dem steht das alle Kinder zugleichen Anteilen (Geld/Haus) erben sollen. Nun beinhaltet das Testament allerdings die Klausel das das jüngste Kind (nennen wir ihn Jüngling) erst mit seinem 40. Lebensjahr an sein Erbe kommen soll. Jüngling ist zur Zeit 29. Begründet wird dies im Testament damit, dass Jüngling zur Zeit einen "unstabilen Lebenswandel", Schulden hat und auch bereits im Gefängnis war.
Vater hatte die Hoffnung, dass Jüngling mit der Zeit eine gewisse geistliche Reife erreicht.
Jüngling ist verheiratet, hat ein Kind (9 Monate alt) arbeitet nicht, will es auch nicht und bezieht zur Zeit Leistungen vom Amt.
Jüngling weiß, dass er selbst wenn er jetzt Erben täte, dass Amt einen Großteil des Geldes einziehen/bzw anrechnen würde.
Aus diesem Grunde erklärt Jüngling notariell sein Erbverzicht.
Damit fällt das Nacherbe auf das Kind von Jüngling.
Jüngling und Frau lassen sich als rechtliche Vertreter eintragen und wollen den Erbteil des Kindes "verwalten".
All dieses Teil Jüngling seinen Geschwistern mündlich mit, einen schriftlichen Nachweis gibt es nicht.
Frage 1: Müssten die Geschwister nicht informiert werden, dass Jüngling das Erbe ausgeschlagen hat, und das Erbe auf dessen Sohn übergegangen ist ?
Frage 2: Es ist offensichtlich, dass der Erbverzicht nur erfolgte um die Klausel im Testament zu umgehen und das Geld am Amt vorbei zu erhalten. Ist dieses rechtlich möglich ?Kann man was dagegen unternehmen ?
- scndbesthand
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Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Normalerweise macht das ja ein Mod, aber weil heute Mondfinsternis ist:
Keine Rechtsberatung in diesem rein fiktiven Fall, beim fiktiven Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zum fiktiven Anwalt gehen.
Keine Rechtsberatung in diesem rein fiktiven Fall, beim fiktiven Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zum fiktiven Anwalt gehen.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
- Tibor
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Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Oder eine Hausarbeit?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- scndbesthand
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Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Ach nein, da kommen keine Ämter vor.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
TE ist im fiktiven Fall nicht der Jüngling.
Es ist einfach schwer zu glauben, dass man so schnell den Wunsch des Vaters umgehen und das Geld am Amt vorbei einsacken kann..
Es ist einfach schwer zu glauben, dass man so schnell den Wunsch des Vaters umgehen und das Geld am Amt vorbei einsacken kann..
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- Mega Power User
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- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Das ist schön, dass TE im fiktiven Fall nicht der Jüngling ist. Aber auch die Geschwister oder Neider von Jüngling hätten vor dem Posten die Foren-Regeln zur Kenntnis nehmen können. Und wenn es nachhaltig von Interesse ist, ob Jüngling damit durchkommt, hilft der Gang zum Anwalt.
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- Fossil
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Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Dieser Jüngling ist ein Fuchs
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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- Mega Power User
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- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
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Re: Erbausschlagung auf Grund einer Testamentsklausel und ergänzenden Leistungen
Absolut. Aber jetzt ist hier trotzdem gesperrt.