urteile-gesetze.de wird Open Source

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Gelöschter Nutzer

urteile-gesetze.de wird Open Source

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wir freuen uns euch mitzuteilen, dass das Webportal “urteile-gesetze.de” ab sofort als Open Source Software zur Verfügung steht. Der Quellcode ist unter GNU General Public License Version 3 veröffentlicht und auf GitHub verfügbar.

Die juristische Datenbank bietet Urteile und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland an. Die Dokumente sind thematisch geordnet und untereinander verlinkt. Zudem bietet das Portal eine Suchfunktion mit mächtigen Filtermöglichkeiten.

Mehr Informationen gibt es hier: https://blog.urteile-gesetze.de/2018/10 ... pensource/

Über Anregungen und Feedback würden wir uns sehr freuen! ;)
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thh
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Re: urteile-gesetze.de wird Open Source

Beitrag von thh »

DanielBeck hat geschrieben: Mittwoch 17. Oktober 2018, 08:45Die juristische Datenbank bietet Urteile und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland an. Die Dokumente sind thematisch geordnet und untereinander verlinkt. Zudem bietet das Portal eine Suchfunktion mit mächtigen Filtermöglichkeiten.
Mir erschließt sich der (Mehr-)Wert der Datenbank noch nicht wirklich, vor allem, weil ich eine Strukturierung etwas vermisse.

Buzer.de bietet das gesamte Bundesrecht, verlinkt, tagesaktuell, mit Synopsen zu allen Änderungen, Informationsservice und Links zum BGBl. und zu den parlamentarischen Materialien. Das ist zum einen eine wertvolle Hilfe, um mit den Gesetzen zu arbeiten, und zum anderen eine Fundgrube für Informationen über bevorstehende Änderungen, aktuelle Fassungen und den Gesetzgebungsprozess. Bei Lexetius finden sich bis zur Verkündung und damit teilweise ins 19. Jahrhundert zurückgehende Synopsen vieler Gesetze. Auch Dejure.org bietet viele Gesetze, aber mit umfangreichen Verlinkungen und Querverweisen zu anderen Normen und vor allem zur Rechtsprechung. Die bloße Veröffentlichung von Gesetzestexten (die im Übrigen, außer über die Suchfunktion, nicht wirklich strukturiert zugänglich sind, bspw. über Inhaltsverzeichnisse, Bücher und Abschnitte) bringt im Jahre 2018 nichts wirklich Neues; vom Angebot des Bundesjustizministeriums zusammen mit Juris will ich da gar nicht anfangen.

Bei der Rechtsprechung sieht es nicht besser aus. Da gibt es ebenfalls keinen strukturierten Zugang, und vor allem scheint die Suche eine simple Volltextsuche zu sein, die weder Gerichte noch Aktenzeichen "versteht". Die Suche nach BGH findet bspw. über 137.000 Dokumente, in denen teilweise noch nicht einmal die Buchstabenfolge "BGH" vorkommt (offenbar werden alle Dokumente gefunden; könnte es sein, dass eine mySQL-Volltextsuche oder ein ähnlicher Mechanismus zur Anwendung kommen, der mindestens vier Zeichen benötigt?); die Suche nach einem Aktenzeichen wie GSSt 2/04 findet ebenfalls > 112.000 Dokumente, in denen die einzelnen "Worte" des Aktenzeichens vorkommen (vermutlich, weil das Aktenzeichen nicht als solches erkannt wird oder die Entscheidung nicht vorhanden ist; mit anderen Az. funktioniert es besser). Das kann den vorhandenen Angeboten wie Dejure.org mit seiner umfassenden Verlinkung - auch von Besprechungen und Blogbeiträgen aus Fachblogs - oder Openjur.de nicht das Wasser reichen. Dort findet man mit der Suche nach GSSt 2/04 natürlich sofort *genau* diese Entscheidung.

Und die angepriesenen Neuerungen wie eine automatische Verlinkung von Urteilen oder Vorschriften würde ich ehrlich gesagt eher zu den Basics rechnen. Anderswo (Dejure.org, Buzer.de) wird seit vielen Jahren ein kostenfreier Dienst angeboten, der diese Verlinkungen über eine Schnittstelle für die eigene Webseite, das eigene Forum oder das eigene Blog ermöglicht.

Insofern: schön, dass der Quelltext bereitgestellt wird. Aber das Angebot an sich scheint mir bislang nicht nur nichts neues zu bieten, sondern auch weit hinter den bestehenden Angebote zurückzubleiben.
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