Nachfolge Voßkuhle
Moderator: Verwaltung
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Nachfolge Voßkuhle
Ein Nachfolger für Prof. Voßkuhle am Bundesverfassungsgericht: Der Anwalt und CDU-Politiker Stephan Harbarth.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 82922.html
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- Urs Blank
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Gut, dann antworte ich mir eben selbst:
Interessanter Befund, dass die Besetzung des hiesigen höchsten Gerichts (nicht nur in diesem Forum) nur eine Randnotiz ist, während kürzlich die Wahl eines Richters in Übersee (die uns im Grunde einen feuchten Kehricht angeht) tagelang die Schlagzeilen bestimmt hat.
Dabei gäbe es ja auch bei Herrn Harbarth einiges zu bereden: Seit langer Zeit wieder ein Anwalt als Richter am Bundesverfassungsgericht (tätig in einer Kanzlei, die auch für VW tätig sein soll), unmittelbarer Wechsel von der Legislative in die Judikative, aktuell "passende" Rede zum UN-Migrationspakt...
Feuer frei.
Interessanter Befund, dass die Besetzung des hiesigen höchsten Gerichts (nicht nur in diesem Forum) nur eine Randnotiz ist, während kürzlich die Wahl eines Richters in Übersee (die uns im Grunde einen feuchten Kehricht angeht) tagelang die Schlagzeilen bestimmt hat.
Dabei gäbe es ja auch bei Herrn Harbarth einiges zu bereden: Seit langer Zeit wieder ein Anwalt als Richter am Bundesverfassungsgericht (tätig in einer Kanzlei, die auch für VW tätig sein soll), unmittelbarer Wechsel von der Legislative in die Judikative, aktuell "passende" Rede zum UN-Migrationspakt...
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- Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Naja, ich finde die Idee, das Gericht mit Richtern und Staatsrechtlern (Professor) zu besetzen ganz brauchbar. Sobald man von diesem „Ideal“ abrückt und zugleich die Legislative bzw sogar Exekutive zum Zug kommt (zuletzt Peter Müller), dann gibt es einen kurzen Aufschrei und gut ist. Da das Amt nur auf Zeit verliehen wird, ist es auch nicht so ein Drama, wie beim SC.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Ich finde es gut weil ich mich darüber freue, dass jemand mit Kenntnis der Praxis, Lehre und Legislative an den Posten kommt. Fachliche Tiefe sollte daher gegeben sein.
Zuletzt geändert von Herr Anwalt am Dienstag 25. Mai 2021, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Ich find's auch ganz gut, wenn man von der Idee der ausschließlichen Vergabe an Staatsrechtslehrer zuweilen Ausnahmen macht. Und Anwälte sind am BVerfG unterrepräsentiert. Mehr kann ich zu ihm nicht sagen, ich kenne ihn nicht.Tibor hat geschrieben: ↑Samstag 10. November 2018, 22:39 Naja, ich finde die Idee, das Gericht mit Richtern und Staatsrechtlern (Professor) zu besetzen ganz brauchbar. Sobald man von diesem „Ideal“ abrückt und zugleich die Legislative bzw sogar Exekutive zum Zug kommt (zuletzt Peter Müller), dann gibt es einen kurzen Aufschrei und gut ist. Da das Amt nur auf Zeit verliehen wird, ist es auch nicht so ein Drama, wie beim SC.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Das Problem ist ja, dass die Ausnahme hier nicht gemacht wurde, um den Top-Anwalt Deutschlands zu berufen. H. war runde 10 Jahre in der GK und dann 10 Jahre MdB der CDU. Höchstwahrscheinlich war nicht die Tatsache der Anwaltszulassung ausschlaggebendes Kriterium.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Ansonsten werden ja auch nicht die "Top-Staatsrechtslehrer" oder die "Top-Bundesrichter" gewählt. Auch dort entscheiden politische Verbindungen. H. hat jedenfalls eine substanzielle Anwaltserfahrung vorzuweisen. Ich fände es nicht verkehrt, wenn pro Senat ein Richter aus der Anwaltschaft oder dem Notariat rekrutiert würde.Tibor hat geschrieben: ↑Sonntag 11. November 2018, 10:47 Das Problem ist ja, dass die Ausnahme hier nicht gemacht wurde, um den Top-Anwalt Deutschlands zu berufen. H. war runde 10 Jahre in der GK und dann 10 Jahre MdB der CDU. Höchstwahrscheinlich war nicht die Tatsache der Anwaltszulassung ausschlaggebendes Kriterium.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Wobei es schon etwas über ihn und die Besetzungsmethodik aussagt, dass er - mir genauso - interessierten Praktikern völlig unbekannt ist. Zeigt einmal mehr, dass Qualifikation allein jedenfalls nicht ausschlaggebend ist.Swann hat geschrieben: ↑Sonntag 11. November 2018, 09:48Ich find's auch ganz gut, wenn man von der Idee der ausschließlichen Vergabe an Staatsrechtslehrer zuweilen Ausnahmen macht. Und Anwälte sind am BVerfG unterrepräsentiert. Mehr kann ich zu ihm nicht sagen, ich kenne ihn nicht.Tibor hat geschrieben: ↑Samstag 10. November 2018, 22:39 Naja, ich finde die Idee, das Gericht mit Richtern und Staatsrechtlern (Professor) zu besetzen ganz brauchbar. Sobald man von diesem „Ideal“ abrückt und zugleich die Legislative bzw sogar Exekutive zum Zug kommt (zuletzt Peter Müller), dann gibt es einen kurzen Aufschrei und gut ist. Da das Amt nur auf Zeit verliehen wird, ist es auch nicht so ein Drama, wie beim SC.
Re: Nachfolge Voßkuhle
Natürlich kommt es darauf nicht entscheidend an (gerade nicht für den Posten als BVerfGPräsi) und es ist fraglich, welche Aussagekraft die Noten von vor 20 Jahren haben, aber seine Examensergebnisse sollen jedenfalls äußerst gut sein. Das ist zumindesz ein Indiz für seine generelle fachliche Eignung, die genannten Einschränkungen berücksichtigt.
Dennoch finde ich es bedenklich, einen Berufspolitiker, der eindeutig einer Partei zuzuordnen und nicht lediglich Hinterbänkler ist, in diese Position zu erheben. Das hilft nun nicht unbedingt dem Nimbus der Unabhängigkeit des Gerichts. Dass politische Erwägungen (bedauerlicherweise) eine Rolle spielen, ist das eine, aber die Ernennung eines Berufspolitikers ist das andere.
Ja, der Präzedenzfall aus dem Saarland ist mir bekannt, macht es aber nicht unbedingt besser.
Dennoch finde ich es bedenklich, einen Berufspolitiker, der eindeutig einer Partei zuzuordnen und nicht lediglich Hinterbänkler ist, in diese Position zu erheben. Das hilft nun nicht unbedingt dem Nimbus der Unabhängigkeit des Gerichts. Dass politische Erwägungen (bedauerlicherweise) eine Rolle spielen, ist das eine, aber die Ernennung eines Berufspolitikers ist das andere.
Ja, der Präzedenzfall aus dem Saarland ist mir bekannt, macht es aber nicht unbedingt besser.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Natürlich geht es nicht um seine Noten, sondern um seine Fähigkeiten im Beruf. Und da war er in den letzten zehn Jahren ein anscheinend durchschnittlicher GK-Anwalt und Hinterbänkler im Bundestag. Er ist, was man liest, ein klassischer Kompromiss, der keinem Wehtun dürfte. So jemand sollte eigentlich nicht Präsident des BVerfG werden.Suchender_ hat geschrieben: ↑Sonntag 11. November 2018, 19:31 Natürlich kommt es darauf nicht entscheidend an (gerade nicht für den Posten als BVerfGPräsi) und es ist fraglich, welche Aussagekraft die Noten von vor 20 Jahren haben, aber seine Examensergebnisse sollen jedenfalls äußerst gut sein. Das ist zumindesz ein Indiz für seine generelle fachliche Eignung, die genannten Einschränkungen berücksichtigt.
Dennoch finde ich es bedenklich, einen Berufspolitiker, der eindeutig einer Partei zuzuordnen und nicht lediglich Hinterbänkler ist, in diese Position zu erheben. Das hilft nun nicht unbedingt dem Nimbus der Unabhängigkeit des Gerichts. Dass politische Erwägungen (bedauerlicherweise) eine Rolle spielen, ist das eine, aber die Ernennung eines Berufspolitikers ist das andere.
Ja, der Präzedenzfall aus dem Saarland ist mir bekannt, macht es aber nicht unbedingt besser.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Jutta Limbach war übrigens Justizsenatorin in Berlin, Ernst Benda Bundesinnenminister. Der unpolitische "Top-Staatsrechtslehrer", der PräsBVerfG wird, ist also nicht der absolute Regelfall.sai hat geschrieben: ↑Sonntag 11. November 2018, 20:04Natürlich geht es nicht um seine Noten, sondern um seine Fähigkeiten im Beruf. Und da war er in den letzten zehn Jahren ein anscheinend durchschnittlicher GK-Anwalt und Hinterbänkler im Bundestag. Er ist, was man liest, ein klassischer Kompromiss, der keinem Wehtun dürfte. So jemand sollte eigentlich nicht Präsident des BVerfG werden.Suchender_ hat geschrieben: ↑Sonntag 11. November 2018, 19:31 Natürlich kommt es darauf nicht entscheidend an (gerade nicht für den Posten als BVerfGPräsi) und es ist fraglich, welche Aussagekraft die Noten von vor 20 Jahren haben, aber seine Examensergebnisse sollen jedenfalls äußerst gut sein. Das ist zumindesz ein Indiz für seine generelle fachliche Eignung, die genannten Einschränkungen berücksichtigt.
Dennoch finde ich es bedenklich, einen Berufspolitiker, der eindeutig einer Partei zuzuordnen und nicht lediglich Hinterbänkler ist, in diese Position zu erheben. Das hilft nun nicht unbedingt dem Nimbus der Unabhängigkeit des Gerichts. Dass politische Erwägungen (bedauerlicherweise) eine Rolle spielen, ist das eine, aber die Ernennung eines Berufspolitikers ist das andere.
Ja, der Präzedenzfall aus dem Saarland ist mir bekannt, macht es aber nicht unbedingt besser.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Roman Herzog nicht zu vergessen.
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Es scheint mir gerade beim Verfassungsgericht nicht völlig unvertretbar zu sein, auch Personen mit Erfahrungen in der Legislative oder Exekutive einzusetzen.Tibor hat geschrieben:Naja, ich finde die Idee, das Gericht mit Richtern und Staatsrechtlern (Professor) zu besetzen ganz brauchbar. Sobald man von diesem „Ideal“ abrückt und zugleich die Legislative bzw sogar Exekutive zum Zug kommt (zuletzt Peter Müller), dann gibt es einen kurzen Aufschrei und gut ist. Da das Amt nur auf Zeit verliehen wird, ist es auch nicht so ein Drama, wie beim SC.
Re: Nachfolge Voßkuhle
Etwas bedenklich im Hinblick auf die Kontrollfunktion des BVerfG, vulgo: bei dem Gesetz habe ich bzw meine langjährigen Kollegen maßgeblich mitgewirkt!
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Re: Nachfolge Voßkuhle
Ob es wirklich besser ist, wenn der Herr Professor noch kurz zuvor gut bezahlte Gutachten für irgendeinen Lobbyverband geschrieben hat?Suchender_ hat geschrieben:Etwas bedenklich im Hinblick auf die Kontrollfunktion des BVerfG, vulgo: bei dem Gesetz habe ich bzw meine langjährigen Kollegen maßgeblich mitgewirkt!
Im Übrigen halte ich es durchaus für sinnvoll, wenn innerhalb eines BVerfG-Senats vielleicht ein oder zwei Richter wissen, wie "die Praxis" funktioniert, anstatt vom grünen Schreibtisch mit Blick in den Schlossgarten darüber zu sinnieren, wie es sein sollte.