Nachfolge Voßkuhle

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Urs Blank
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Urs Blank »

Vielleicht (hoffentlich!) findet sich jemand wie Richterin Finck vom brandenburgischen Verfassungsgericht, die mit ihrer praktischen Vernunft gleich zehn verquaste Ö-Rechts-Profs in die Tasche steckt... Just sayin'
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Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

Hat jemand eigentlich gestern den 1. Teil „ihres Films“ im ZDF gesehen? Ich hab das Buch gelesen, aber gestern nur den 1. Teil auf die Festplatte aufgenommen.
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Kasimir »

Urs Blank hat geschrieben:Vielleicht (hoffentlich!) findet sich jemand wie Richterin Finck vom brandenburgischen Verfassungsgericht, die mit ihrer praktischen Vernunft gleich zehn verquaste Ö-Rechts-Profs in die Tasche steckt... Just sayin'
Dass die dort rumturnen darf, ist unfassbar. Politbüro 2.0.
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Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

Kennst du sie?
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Kasimir
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 09:49Kennst du sie?
Ich kenne sie halt aus der Presse etc. Sie ist bestimmt eine schlaue Frau und hat auch ein gutes Examen, aber nie juristisch gearbeitet und die Besetzung ist erkennbar politisch motiviert. Das finde ich ähnlich unsäglich, wie bei der Ernennung von Peter Müller zum Richter am BVerfG. Gute und erfahrene Juristen sollen gerne ans BVerfG, aber bitte keine politisch motivierten Besetzungen von Leuten ohne Erfahrung. Es ist in Brandenburg ja auch nicht der einzige Fall.
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Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

§ 2 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 22. November 1996

„Das Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sieben weiteren Verfassungsrichtern, die vom Landtag gewählt werden. Es setzt sich zu je einem Drittel aus Berufsrichtern, Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt oder Diplomjuristen und Mitgliedern zusammen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen müssen. Der Präsident und der Vizepräsident sind aus dem Kreis der Berufsrichter oder der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt und Diplomjuristen zu wählen.“

Es soll also ganz bewusst eine Laiensphäre auf die Verfassungsfragen einbezogen werden. Insoweit ist es sinnvoller bekannte Persönlichkeiten auszuwählen, als irgendeinen Rentner o.ä. wie beim Schöffenamt zu verpflichten.

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Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

Tibor hat geschrieben:§ 2 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 22. November 1996

„Das Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sieben weiteren Verfassungsrichtern, die vom Landtag gewählt werden. Es setzt sich zu je einem Drittel aus Berufsrichtern, Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt oder Diplomjuristen und Mitgliedern zusammen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen müssen. Der Präsident und der Vizepräsident sind aus dem Kreis der Berufsrichter oder der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt und Diplomjuristen zu wählen.“

Es soll also ganz bewusst eine Laiensphäre auf die Verfassungsfragen einbezogen werden. Insoweit ist es sinnvoller bekannte Persönlichkeiten auszuwählen, als irgendeinen Rentner o.ä. wie beim Schöffenamt zu verpflichten.
Aktuell sind Frau Finck und Herr Dresen weder Anwalt noch Richter. Dresen ist dabei auch der einzige Nichtjurist.
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Flanke
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Flanke »

Wo liegt in Sachen Qualifikation für den konkreten Job der Unterschied zwischen Frau Finck, Herrn Müller und, sagen wir mal, einem Staatsrechtslehrer ohne 2. Examen, der nach jahrelanger Beschäftigung mit Rechtsphilosophie und Grundrechtstheorie ans BVerfG gewählt wird und dort den Fachgerichten auf den Finger schauen soll? Der hat zwar irgendwie juristisch gearbeitet, aber schwerlich in einer Weise, die ihm unmittelbar dabei hilft, sein Dezernat zu stemmen.
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Erstens haben die allermeisten Profs beide Examina. Zweitens macht es einen himmelweiten Unterschied, ob man sich mit Grundrechten zumindest als Rechtswissenschaftler beschäftigt hat.

Zumal das BverfG bekanntlich die Fachgerichtsprüfung nicht nachvollzieht, sondern nur am Maßstab des GG misst.
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Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

Flanke bezog sich auf das BrbgLVerfG!
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Flanke »

Hm, diese Argumentation würde dann aber wiederum gegen eine Ernennung des erfahrenen BGH-Richters sprechen, der zwar jede Menge Justizerfahrung mitbringt, aber von Grundrechten seit Ende der Ausbildung oftmals im Wesentlichen nichts mehr gehört hat.

Mein Punkt wäre darum, dass die richtige Mischung zählt, und in der darf sehr gerne einmal ein erfahrener Politiker vorkommen (der dem Zweiten Senat in seiner Eigenschaft als Staatsgerichtshof vermitteln kann, was seine Entscheidungen in der politischen Praxis anrichten) oder auch mal eine Literatin und Bürgerrechtlerin, die zum Beispiel in Art. 5-Fällen auch eine ganz interessante Perspektive mitbringen würde.
Flanke
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Flanke »

Ich bezog mich in meinem Beispiel schon (zuspitzend) auf das BVerfG, der von mir skizzierte Staatsrechtslehrer könnte auch dahin gewählt werden - wie übrigens auch Frau Finck, die ja die Befähigung zum Richteramt hat.
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

Entscheidend ist doch nur, kann man der Person eine objektive Beurteilung/Würdigung zutrauen oder nicht. Das traue ich grds allen zu. Ich frag mich nur, ob ein Ex MdB auch Präsident werden muss.
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von sai »

Flanke hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 13:28 Wo liegt in Sachen Qualifikation für den konkreten Job der Unterschied zwischen Frau Finck, Herrn Müller und, sagen wir mal, einem Staatsrechtslehrer ohne 2. Examen, der nach jahrelanger Beschäftigung mit Rechtsphilosophie und Grundrechtstheorie ans BVerfG gewählt wird und dort den Fachgerichten auf den Finger schauen soll? Der hat zwar irgendwie juristisch gearbeitet, aber schwerlich in einer Weise, die ihm unmittelbar dabei hilft, sein Dezernat zu stemmen.
Der hat am BVerfG im Zweifel seine wiss. Mits. aus der Richterschaft, die für ihn kaschieren, dass er keine praktische Erfahrung hat.
Flanke
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Flanke »

Die hat Herr Müller aber auch. Mir geht es darum, dass sich Kasimir spezifisch über die Ernennungen von Frau Finck und Herrn Müller echauffiert hat, was ich nicht verstehe.
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