Nachfolge Voßkuhle

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Gelöschter Nutzer

Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Flanke hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 13:48 Hm, diese Argumentation würde dann aber wiederum gegen eine Ernennung des erfahrenen BGH-Richters sprechen, der zwar jede Menge Justizerfahrung mitbringt, aber von Grundrechten seit Ende der Ausbildung oftmals im Wesentlichen nichts mehr gehört hat.

Mein Punkt wäre darum, dass die richtige Mischung zählt, und in der darf sehr gerne einmal ein erfahrener Politiker vorkommen (der dem Zweiten Senat in seiner Eigenschaft als Staatsgerichtshof vermitteln kann, was seine Entscheidungen in der politischen Praxis anrichten) oder auch mal eine Literatin und Bürgerrechtlerin, die zum Beispiel in Art. 5-Fällen auch eine ganz interessante Perspektive mitbringen würde.
Der Vergleich ist schief. Idealerweise sollte ein Verfassungsrichter entweder spezifische Verfassungsfachkompetenz mitbringen, dann wird die ggf. fehlende "praktische" Erfahrung - deren Bedeutung i.Ü. sehr überschaubar ist - durch die WissMits sowie Erfahrung am BVerfG kompensiert. Oder er sollte zumindest längere obergerichtliche Erfahrung mitbringen - dann verfügt er über das nötige Handwerkszeug, um sich jedenfalls in die ihm noch recht unbekannte Grundrechtsfachmaterie einzuarbeiten.

Wenn aber einem Verfassungsrichter beides fehlt, ist er m.E. auch fehl am Platz. In seiner Rolle soll er echte Fälle (Vorteil: richterliche Erfahrung ) am Maßstab des GG (Vorteil: GG-Kenntnisse) messen, nicht allgemeine Wohlfühlüberlegungen aus dem Bauch heraus gleich einem Schöffen anstellen.
sai
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von sai »

Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:16
Flanke hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 13:48 Hm, diese Argumentation würde dann aber wiederum gegen eine Ernennung des erfahrenen BGH-Richters sprechen, der zwar jede Menge Justizerfahrung mitbringt, aber von Grundrechten seit Ende der Ausbildung oftmals im Wesentlichen nichts mehr gehört hat.

Mein Punkt wäre darum, dass die richtige Mischung zählt, und in der darf sehr gerne einmal ein erfahrener Politiker vorkommen (der dem Zweiten Senat in seiner Eigenschaft als Staatsgerichtshof vermitteln kann, was seine Entscheidungen in der politischen Praxis anrichten) oder auch mal eine Literatin und Bürgerrechtlerin, die zum Beispiel in Art. 5-Fällen auch eine ganz interessante Perspektive mitbringen würde.
Der Vergleich ist schief. Idealerweise sollte ein Verfassungsrichter entweder spezifische Verfassungsfachkompetenz mitbringen, dann wird die ggf. fehlende "praktische" Erfahrung - deren Bedeutung i.Ü. sehr überschaubar ist - durch die WissMits sowie Erfahrung am BVerfG kompensiert. Oder er sollte zumindest längere obergerichtliche Erfahrung mitbringen - dann verfügt er über das nötige Handwerkszeug, um sich jedenfalls in die ihm noch recht unbekannte Grundrechtsfachmaterie einzuarbeiten.

Wenn aber einem Verfassungsrichter beides fehlt, ist er m.E. auch fehl am Platz. In seiner Rolle soll er echte Fälle (Vorteil: richterliche Erfahrung ) am Maßstab des GG (Vorteil: GG-Kenntnisse) messen, nicht allgemeine Wohlfühlüberlegungen aus dem Bauch heraus gleich einem Schöffen anstellen.
Wenn man sich in der Hinsicht das Verfassungsgericht in Brandenburg anschaut, kann kein einziger der dortigen Richter auch nur im Ansatz damit dienen.
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Tibor
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Tibor »

Auf Landesebene wird eben mit Wasser gekocht, nicht wie im Schloßbezirk in Karlsruhe, wo mit Dom Pérignon gekocht wird.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Flanke
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Flanke »

Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:16 Der Vergleich ist schief. Idealerweise sollte ein Verfassungsrichter entweder spezifische Verfassungsfachkompetenz mitbringen, dann wird die ggf. fehlende "praktische" Erfahrung - deren Bedeutung i.Ü. sehr überschaubar ist - durch die WissMits sowie Erfahrung am BVerfG kompensiert. Oder er sollte zumindest längere obergerichtliche Erfahrung mitbringen - dann verfügt er über das nötige Handwerkszeug, um sich jedenfalls in die ihm noch recht unbekannte Grundrechtsfachmaterie einzuarbeiten.

Wenn aber einem Verfassungsrichter beides fehlt, ist er m.E. auch fehl am Platz. In seiner Rolle soll er echte Fälle (Vorteil: richterliche Erfahrung ) am Maßstab des GG (Vorteil: GG-Kenntnisse) messen, nicht allgemeine Wohlfühlüberlegungen aus dem Bauch heraus gleich einem Schöffen anstellen.
Die praktische Erfahrung ist alles andere als unwichtig, weil es im verfassungsgerichtlichen Alltagsgeschäft doch sehr oft - wenn auch aus anderer Perspektive - um die Bewältigung von Einzelfällen geht. Eine Kompensation ist sicher möglich. Ich habe auch nichts gegen Staatsrechtslehrer als Verfassungsrichter. Ebensowenig gegen Bundesrichter, die ohnehin zwingend dabei sein müssen.

Dass Personen mit anderer beruflicher Sozialisation zwangsläufig "Wohlfühlüberlegungen aus dem Bauch heraus gleich einem Schöffen anstellen" sollen, kann ich dagegen in keiner Weise nachvollziehen. Damit wird die Vielfalt der Perspektiven, die man gerade in größeren Fällen gewinnbringend einführen kann, fundamental unterschätzt. Ich habe schon versucht, das zu skizzieren: Im Staatsorganisationsrecht, für das im Wesentlichen der Zweite Senat (mit Müller) zuständig ist, geht es um genuin politische Auseinandersetzungen, die besser verstehen kann, wer politische Erfahrung hat. Als erfahrener Richter hatte man mit so etwas in der Regel vorher noch nie zu tun, als Staatsrechtslehrer macht man sich davon leicht unrealistische Vorstellungen. Bei der Konkretisierung von Grundrechten können Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen von Vorteil sein, um die offene Gesellschaft der Grundrechtsinterpreten im Häberleschen Sinne zu repräsentieren. Das Verständnis der Grundrechte erweitert sich m.E., in je mehr Rollen (etwa als Wissenschaftler, Justiz- oder Verwaltungspraktiker, Bürgerrechtler, Anwalt) man mit ihnen zu tun hatte. Da nicht jeder alles machen kann, ist es sinnvoll und hilfreich, wenn diese unterschiedlichen Perspektiven im Senat vertreten sind.

Alle Verfassungsrichter/innen, von denen ich Statements kenne, betonen darum auch unisono den Wert, den die Vielfalt beruflicher Vorerfahrungen für die Diskussionen am Gericht hat. Die "nur langgediente Berufsrichter oder ÖR-Profs"-Haltung hätte demgegenüber dem Gericht angesehene Richterpersönlichkeiten wie Christine Hohmann-Dennhardt, Winfried Hassemer (Prof, aber kein Öffentlich-Rechtler), Jutta Limbach (Prof, aber keine Öffentlich-Rechtlerin), Ernst Benda, Ernst Gottfried Mahrenholz oder Theodor Ritterspach (Berichterstatter des Lüth-Urteils) vorenthalten.
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batman
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von batman »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:52 Auf Landesebene wird eben mit Wasser gekocht, nicht wie im Schloßbezirk in Karlsruhe, wo mit Dom Pérignon gekocht wird.
Das ist zu viel der Ehre. Eher mit Durlacher Turmberg.
Gelöschter Nutzer

Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Flanke hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 17:20
Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:16 Der Vergleich ist schief. Idealerweise sollte ein Verfassungsrichter entweder spezifische Verfassungsfachkompetenz mitbringen, dann wird die ggf. fehlende "praktische" Erfahrung - deren Bedeutung i.Ü. sehr überschaubar ist - durch die WissMits sowie Erfahrung am BVerfG kompensiert. Oder er sollte zumindest längere obergerichtliche Erfahrung mitbringen - dann verfügt er über das nötige Handwerkszeug, um sich jedenfalls in die ihm noch recht unbekannte Grundrechtsfachmaterie einzuarbeiten.

Wenn aber einem Verfassungsrichter beides fehlt, ist er m.E. auch fehl am Platz. In seiner Rolle soll er echte Fälle (Vorteil: richterliche Erfahrung ) am Maßstab des GG (Vorteil: GG-Kenntnisse) messen, nicht allgemeine Wohlfühlüberlegungen aus dem Bauch heraus gleich einem Schöffen anstellen.
Die praktische Erfahrung ist alles andere als unwichtig, weil es im verfassungsgerichtlichen Alltagsgeschäft doch sehr oft - wenn auch aus anderer Perspektive - um die Bewältigung von Einzelfällen geht. Eine Kompensation ist sicher möglich. Ich habe auch nichts gegen Staatsrechtslehrer als Verfassungsrichter. Ebensowenig gegen Bundesrichter, die ohnehin zwingend dabei sein müssen.

Dass Personen mit anderer beruflicher Sozialisation zwangsläufig "Wohlfühlüberlegungen aus dem Bauch heraus gleich einem Schöffen anstellen" sollen, kann ich dagegen in keiner Weise nachvollziehen. Damit wird die Vielfalt der Perspektiven, die man gerade in größeren Fällen gewinnbringend einführen kann, fundamental unterschätzt. Ich habe schon versucht, das zu skizzieren: Im Staatsorganisationsrecht, für das im Wesentlichen der Zweite Senat (mit Müller) zuständig ist, geht es um genuin politische Auseinandersetzungen, die besser verstehen kann, wer politische Erfahrung hat. Als erfahrener Richter hatte man mit so etwas in der Regel vorher noch nie zu tun, als Staatsrechtslehrer macht man sich davon leicht unrealistische Vorstellungen. Bei der Konkretisierung von Grundrechten können Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen von Vorteil sein, um die offene Gesellschaft der Grundrechtsinterpreten im Häberleschen Sinne zu repräsentieren. Das Verständnis der Grundrechte erweitert sich m.E., in je mehr Rollen (etwa als Wissenschaftler, Justiz- oder Verwaltungspraktiker, Bürgerrechtler, Anwalt) man mit ihnen zu tun hatte. Da nicht jeder alles machen kann, ist es sinnvoll und hilfreich, wenn diese unterschiedlichen Perspektiven im Senat vertreten sind.

Alle Verfassungsrichter/innen, von denen ich Statements kenne, betonen darum auch unisono den Wert, den die Vielfalt beruflicher Vorerfahrungen für die Diskussionen am Gericht hat. Die "nur langgediente Berufsrichter oder ÖR-Profs"-Haltung hätte demgegenüber dem Gericht angesehene Richterpersönlichkeiten wie Christine Hohmann-Dennhardt, Winfried Hassemer (Prof, aber kein Öffentlich-Rechtler), Jutta Limbach (Prof, aber keine Öffentlich-Rechtlerin), Ernst Benda, Ernst Gottfried Mahrenholz oder Theodor Ritterspach (Berichterstatter des Lüth-Urteils) vorenthalten.
Das sehe ich ganz anders. Zunächst ist es noch immer ein großer Unterschied, ob der Betreffende zumindest Volljurist mit erheblicher juristischer (!) Berufserfahrung ist. Einem solchen traue ich jedenfalls bei besonderen Ausgangsfähigkeiten zu, sich in die verfassungsrechtliche Materie einzuarbeiten. Dementsprechend habe ich auch - abgesehen von der Befangenheitsproblematik - kein Problem mit Harbarth (oder den von dir genannten Rechtswissenschaftlern), wohl aber mit Peter Müller und Julia Finke und erst recht mit Nichtjuristen.

Dass zusätzliche (!) persönliche Erfahrungen eine Bereicherung für die Richterpersönlichkeit sein mögen, bestreite ich gar nicht. Es mag durchaus - gerade für einen Verfassungsrichter - von Vorteil sein, verschiedene Lebenswelten gesehen zu haben, womit etwa Harbarth oder Th. Fischer (ja, kein Verfassungsrichter) dienen konnten. Allerdings können diese persönlichen Prägungen eine fehlende fachliche Eignung und Erfahrung nicht ausgleichen.

Insoweit reicht es auch nicht, wolkig von der "offene[n] Gesellschaft der Grundrechtsinterpreten" zu schwärmen. Es besteht vielmehr die reelle Gefahr, dass ein Verfassungsgericht andernfalls seine eigentliche Aufgabe aus dem Blick verliert. Tatsächlich liegt diese - anders als du nahelegst - nicht in der Bewältigung "politische[r] Auseinandersetzungen", sondern in der Prüfung komplexer verfassungsrechtlicher Fragen am Maßstab des GG. Bereits jetzt wird dieses Korsett teilweise gesprengt, was im Hinblick auf die Gewaltenteilung durchaus problematisch ist. Dieses Problem sollte aber nicht dadurch weiter befördert werden, dass zusätzliche Verfassungsrichter ohne juristische Berufserfahrung ernannt werden.

Wir brauchen kein Gericht der Aktivisten oder (zit.) "Bürgerrechtler".
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famulus
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von famulus »

Die verfassungsgerichtlichen Spruchkörper sind ja nicht ohne Grund keine Einzelrichter. Wieso sollte also jedes (!) Mitglied des Kollegialgerichts über juristische Vorbildung und Erfahrung verfügen? Wie lassen sich bei einem solchen Verständnis z. B. Schöffengerichte rechtfertigen? Es geht ja gerade auch um die Perspektive abseits einer durch juristische Vita begünstigte "Voreingenommenheit".
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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batman
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von batman »

Nach allem was man weiß, ist bspw. an Peter Müllers fachlicher Eignung nicht zu zweifeln. Ob seine vor der Ernennung gesammelte Erfahrung weniger wiegt als die eines Hochschulprofessors, möchte ich bezweiflen.
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Kasimir »

batman hat geschrieben:Nach allem was man weiß, ist bspw. an Peter Müllers fachlicher Eignung nicht zu zweifeln. Ob seine vor der Ernennung gesammelte Erfahrung weniger wiegt als die eines Hochschulprofessors, möchte ich bezweiflen.
Woher weiß man dies denn?
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Kasimir »

famulus hat geschrieben:Die verfassungsgerichtlichen Spruchkörper sind ja nicht ohne Grund keine Einzelrichter. Wieso sollte also jedes (!) Mitglied des Kollegialgerichts über juristische Vorbildung und Erfahrung verfügen? Wie lassen sich bei einem solchen Verständnis z. B. Schöffengerichte rechtfertigen? Es geht ja gerade auch um die Perspektive abseits einer durch juristische Vita begünstigte "Voreingenommenheit".
Natürlich kann man sich dafür entscheiden, auch Spruchkörper von Verfassungsgerichten mit Laien zu besetzen. Dann sollte die Auswahl aber auch denen von Schöffen folgen und möglichst einen Querschnitt der Bevölkerung repräsentieren. Zeh und Desens sind klassische Vertreter der Fraktion "sozialdemokratische Intellektuelle vom Samtsofa" und repräsentieren nicht den Querschnitt der Bevölkerung.
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von batman »

Freedom
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Freedom »

Der Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert wäre ideal qualifiziert gewesen
[...]
Allerdings war für ihre Wahl eindeutig nicht das Geschlecht, sondern die ostdeutsche Herkunft ausschlaggebend.
Ach so.

Ohne dazu jetzt Stellung nehmen zu wollen: Die Vorlesung von Eifert war der Hammer. Gut, als er ein 600 Seiten Lehrbuch als Skript bezeichnet hat war ich etwas erzürnt, aber ich hätte es ihm jedenfalls auch sehr gegönnt.
Digiwas?
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Liz »

Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 12. März 2020, 08:27
batman hat geschrieben:Nach allem was man weiß, ist bspw. an Peter Müllers fachlicher Eignung nicht zu zweifeln. Ob seine vor der Ernennung gesammelte Erfahrung weniger wiegt als die eines Hochschulprofessors, möchte ich bezweiflen.
Woher weiß man dies denn?
Etwas spät, aber trotzdem: Ich halte es bereits mit Blick auf die Biographie von Müller nicht gänzlich fernliegend, dass er insgesamt Erfahrungen mitbringt, die ihn zu einer Bereicherung für das BVerfG machen und ihn in die Lage versetzen, sein Dezernat vernünftig zu bearbeiten: immerhin 3-4 Jahre lang war er als Richter tätig, hat also mehr praktische Erfahrungen in der Justiz gesammelt als ein Hochschulprofessor mittler Art und Güte. Und dann war er über 20 Jahre lang in der Landespolitik tätig, davon 12 Jahre als Ministerpräsident. Ich denke, danach hat man einen ganz guten Einblick in den Politikbetrieb, in die Gesetzgebungsprozesse (das ist letztlich auch "juristische" Berufserfahrung) und in die gesellschaftlichen Verhältnisse.
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Strich
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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Strich »

Ihr Schwerpunkt war lange Zeit das Landwirtschaftsrecht, was ihr im Verfassungsgericht vielleicht nur bedingt helfen wird. Sie hat über "Düngung im Agrar- und Umweltrecht promoviert".
Ganz klar Ossi ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

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Re: Nachfolge Voßkuhle

Beitrag von Sektnase »

Ich halte das trotzdem für ungut, wenn (Ex-)Politiker zu Richtern über ihre Parteifreunde werden. Ist jetzt nicht so, als gäbe es zu wenige qualifizierte Juristen.

Aber wen juckts :-({|=
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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