Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen...
Ich habe bei einer Firma ganz frisch das Thema Praktikanten übernommen und möchte nur einmal sichergehen, wie die Rechtsgrundlage bzgl. einer Praktikumsbetreuung durch einen Volljuristen ist.
Bei Rechtsreferendariat/Verwaltungsstation:
-> Praktikumsbetreuung muss von einem Volljuristen erfolgen
Bei einem Jurapraktikum (Student der Rechtswissenschaften)
-> Praktikumsbetreuung muss nicht von einem Volljuristen erfolgen
Ist das so korrekt?
Vielen lieben Dank für eure Rückmeldung.
Praktika-Betreuung durch Volljuristen?
Moderator: Verwaltung
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Re: Praktika-Betreuung durch Volljuristen?
Ein Blick in die Landesausbildungsordnungen dürfte helfen.
25 Japo Bayern: "durch einen Juristen"
Da würde sonst assessor stehen oder Befähigung zum Richteramt, wenn damit EIN Volljurist gemeint wäre.
In der Berlin Jao steht gar nichts dazu, sondern nur die geeigneten Stellen.
25 Japo Bayern: "durch einen Juristen"
Da würde sonst assessor stehen oder Befähigung zum Richteramt, wenn damit EIN Volljurist gemeint wäre.
In der Berlin Jao steht gar nichts dazu, sondern nur die geeigneten Stellen.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.