Frage zu Lohnabrechnungen
Moderator: Verwaltung
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Frage zu Lohnabrechnungen
Hallo,
ich habe mal eine frage: Kennt sich jemand ein bisschen mit Buchhaltung aus?
Also es geht darum, dass zwei Arbeitgeber (Haupt und Nebenarbeitgeber) monatelang paralell über Stkl 1 abgerechnet haben...was ja
eigentlich nicht sein kann und auf Seiten des Nebenarbeitgebers falsch lief.
Aber wie kann sowas passieren?
LG
ich habe mal eine frage: Kennt sich jemand ein bisschen mit Buchhaltung aus?
Also es geht darum, dass zwei Arbeitgeber (Haupt und Nebenarbeitgeber) monatelang paralell über Stkl 1 abgerechnet haben...was ja
eigentlich nicht sein kann und auf Seiten des Nebenarbeitgebers falsch lief.
Aber wie kann sowas passieren?
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Fehler sind menschlich. Bleibt dir nichts anderes übrig als die Steuern nachzuzahlen.
Die Ausführungen in den Schriftsätzen erschöpfen sich zudem über weite Teile in persönlichen Angriffen auf Angehörige der Justiz; sie sind weit überwiegend obszöner, vulgärer und beleidigender Natur.
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Meinem nun Ex-Arbeitgeber sind solche Sachen aber am Laufenden Band passiert.
Und es wurde mehrmals kommunziert, dass sie Nebenarbeitgeber ist.
Ärgerlich.
Und es wurde mehrmals kommunziert, dass sie Nebenarbeitgeber ist.
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Du hast am Ende des Jahres ja keinen steuerlichen Nachteil, es zählt nur die Bruttogesamtsumme aufs Jahr für die Höhe der ESt.
Du hast ja monatelang schlicht zu viel Geld bekommen
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Tibor
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Auf § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG wird hingewiesen!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Ach, Buchstabenparagraphen. Müsste es sinnvollerweise in der zitierten Norm nicht "wusste" oder "gewusst hat" statt "weiß" heißen, damit - wortlautseitig - faktisch noch ein Anwendungsbereich bleibt, oder verstehe ich die Regelung nur nicht?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
- Tibor
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Warum? Wenn man „weiß“ fordert, bezieht sich das auf den Zeitpunkt der Ermessensentscheidung des Finanzamts, dass überlegt, ob es den ArbG oder ArbN in Anspruch nimmt. Es ist also unerheblich, ob der ArbN im Zeitpunkt der Anmeldung durch den ArbG den Fehler schon wusste oder ob er das Wissen erst später erlangt hat. Das ergibt sich zudem aus Satz 2; denn der ArbN kann bei Wissen die Haftungsinanspruchnahme nur verhindern, indem er das Amt selbst in Kenntnis setzt, nachdem er den Fehler erkannt hat (Wissen erlangt hat).
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Stellt sich mir die Frage, wieso der AG das nicht bemerkt hat?
Es gibt doch dieses Elstam? Da müsste man den Fehler doch bemerkt haben, weil 2x Stkl 1 abrechnen geht ja normalerweise nicht.
Oder es wurde geflisstentlich ignoriert?
Bei der Arbeitsweise die meine Chefin hat, würde mich das nicht wundern.
Es gibt doch dieses Elstam? Da müsste man den Fehler doch bemerkt haben, weil 2x Stkl 1 abrechnen geht ja normalerweise nicht.
Oder es wurde geflisstentlich ignoriert?
Bei der Arbeitsweise die meine Chefin hat, würde mich das nicht wundern.
- Muirne
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Ist das nicht letztlich eh alles egal, weil der AN spätestens im Innenausgleich die Steuer schuldet.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
- Tibor
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Tarifrechtliche Ausschlussfristen für Forderungen des ArbG ggü seinem ArbN enden idR deutlich früher (6-12 Monate) als steuerliche Festsetzungsfristen (4 Jahre plus x).
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- Tibor
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Re: Frage zu Lohnabrechnungen
Entweder du liest dich als Juristin in die Normen ein oder ich mach hier gleich zu: keine Rechtsberatung!
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