Prozesse wegen geringen Streitwerten
Moderator: Verwaltung
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Prozesse wegen geringen Streitwerten
Hallo,
wie seht ihr es, wenn ihr wegen geringen Streitwerten kontaktiert werdet?
Lohnen sich solche Prozesse für euch?
Ich habe mal einen Gütetermin wegen fehlender Lohnsteuerübermittelung einer ehemaligen Arbeitgeberin führen müssen,
da ging es um ca 200 € weil ich keine Steuererklärung abgeben konnte.
Ihr Anwalt mit dem ich telefoniert habe, war eher genervt, dass er sich mit Zitat: "so nem Scheiß" beschäftigen muss.
LG
wie seht ihr es, wenn ihr wegen geringen Streitwerten kontaktiert werdet?
Lohnen sich solche Prozesse für euch?
Ich habe mal einen Gütetermin wegen fehlender Lohnsteuerübermittelung einer ehemaligen Arbeitgeberin führen müssen,
da ging es um ca 200 € weil ich keine Steuererklärung abgeben konnte.
Ihr Anwalt mit dem ich telefoniert habe, war eher genervt, dass er sich mit Zitat: "so nem Scheiß" beschäftigen muss.
LG
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Wenn sich daraus keine relevanten Chancen auf weitere Mandate ergeben ist das kaum mehr als eine Spende: Je nach persönlicher Einstellung in Ordnung wenn der Mandant arm ist, aber schon etwas fragwürdig wenn er das Geld nicht einmal nötig hätte.
Bei 200€ Streitwert käme man auf 58,50 € bei einer 1,3er Geschäftsgebühr, wenn die Sache nicht in einigen Minuten endgültig erledigt ist (und dann wäre die 1,3er Gebühr schon wieder etwas fragwürdig) wird das sofort zum Minusgeschäft...
Bei 200€ Streitwert käme man auf 58,50 € bei einer 1,3er Geschäftsgebühr, wenn die Sache nicht in einigen Minuten endgültig erledigt ist (und dann wäre die 1,3er Gebühr schon wieder etwas fragwürdig) wird das sofort zum Minusgeschäft...
- Ara
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Außerdem gibt es so eine Erfahrung: Die am schlechtesten zahlen, machen die meisten Probleme. Zumindest im Strafrecht.
Ich wundere mich teilweise schon, dass wenn man quasi nur eine symbolische Summe nennt, dass es bei den Leuten häufig nicht ankommt, das man ihnen quasi gerade was schenkt.
Aber RVG ohne Sicherheiten ist im Strafrecht eh immer ein potentielles pro bono Mandat.
Ich wundere mich teilweise schon, dass wenn man quasi nur eine symbolische Summe nennt, dass es bei den Leuten häufig nicht ankommt, das man ihnen quasi gerade was schenkt.
Aber RVG ohne Sicherheiten ist im Strafrecht eh immer ein potentielles pro bono Mandat.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
von außen wird es eben teils genauso betrachtet wie du es mal formuliert hast (könnte im "Karriereaussichten Richter StA thread gewesen sein, keine wortgenaue Wiedergabe):Ara hat geschrieben: ↑Montag 8. April 2019, 07:10 Außerdem gibt es so eine Erfahrung: Die am schlechtesten zahlen, machen die meisten Probleme. Zumindest im Strafrecht.
Ich wundere mich teilweise schon, dass wenn man quasi nur eine symbolische Summe nennt, dass es bei den Leuten häufig nicht ankommt, das man ihnen quasi gerade was schenkt.
Aber RVG ohne Sicherheiten ist im Strafrecht eh immer ein potentielles pro bono Mandat.
"Ich betrachte das eigentlich nicht als richtige Arbeit. Ich telefoniere rum und trolle ein wenig die Justiz"
Dass selbst Kleinkram eben zumindest Zeit kostet, die man im Idealfall vergütet bekommt, will nicht in den Kopf.
"Kannst du mal eben ..." ist ja jetzt auch nicht der seltene Spruch von bekannten und verwandten aller Art ... gefolgt von "unseren Baurechtsstreit vor dem OLG führen"
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Ara
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Damn haben die mich durchschaut ;p
Aber ja es ist eh völlig verrückt, die Mandanten haben 0 Vostellung was Anwälte kosten und zwar in beide Richtungen... Gibt Mandanten wo man richtig tief in die Tasche greift (Man hat ja auch nen Erziehungsauftrag als Organ der Rechtspflege!) und die dann Fragen „jeweils pro Fall?“ und du dir denkst, die Summe war zu niedrig. Beim nächsten machst du Freundschaftspreis und die Gegenfrage ist „kann man da aber Preis nicht was machen?“.
Aber um noch was zum Ausgangsthread beizutragen: Irgendwer muss ja die unlukrativen Sachen machen. Wir handhaben das hier als Mischkalkulation. Ist es eine arme Sau, die am Telefon halbwegs normal ist und der Fall überschaubar, machen wirs auch wenn es möglicherweise nur kostendeckend ist oder gar drunter. Dafür muss halt bei anderen draufgeschlagen werden.
Aber ja es ist eh völlig verrückt, die Mandanten haben 0 Vostellung was Anwälte kosten und zwar in beide Richtungen... Gibt Mandanten wo man richtig tief in die Tasche greift (Man hat ja auch nen Erziehungsauftrag als Organ der Rechtspflege!) und die dann Fragen „jeweils pro Fall?“ und du dir denkst, die Summe war zu niedrig. Beim nächsten machst du Freundschaftspreis und die Gegenfrage ist „kann man da aber Preis nicht was machen?“.
Aber um noch was zum Ausgangsthread beizutragen: Irgendwer muss ja die unlukrativen Sachen machen. Wir handhaben das hier als Mischkalkulation. Ist es eine arme Sau, die am Telefon halbwegs normal ist und der Fall überschaubar, machen wirs auch wenn es möglicherweise nur kostendeckend ist oder gar drunter. Dafür muss halt bei anderen draufgeschlagen werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Eine Frage dürfte eben auch sein, welche Klientel man üblicherweise ansprechen möchte und welche Folgen eine entsprechende Mundpropaganda ("Drei Anwälte haben sich geweigert meine 123,45 € einzuklagen, der X hat es aber sofort gemacht!") haben kann. Am Ende kommen dann vielleicht keine neuen lukrativen Mandate, sondern vielfache weitere Anfragen wegen Kleinbeträgen nach
Im Strafrecht sieht die Sache natürlich etwas anders aus.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Na gut aber wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen und einem die Unterlagen des Arbeitgeber fehlen, muss man halt auch wegen 200 Euro Klagen. Außerdem hatte ich beim Arbeitsgericht gar keinen Anwalt sondern nur die Gegenseite.
Es geht auch ums Prinzip. Sonst macht nachher jeder was er will bei solchen kleineren Sachen. Sind ja nur 200 Euro, wenn ihr versteht...
LG
Es geht auch ums Prinzip. Sonst macht nachher jeder was er will bei solchen kleineren Sachen. Sind ja nur 200 Euro, wenn ihr versteht...
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Das sehe ich ganz genauso. Die Rechnung "kleine Mandate bringen irgendwann auch was Großes" geht leider in den seltensten Fällen auf. Vielmehr ziehen kleine Mandate wiederum kleine (nervige) Mandate nach sich. Und das schlimmste ist, dass es selten den Fall gibt, in denen man die "kleinen" Sachen wirklich effizient bearbeiten kann. Irgendwann findet man dann doch noch den Knackpunkt, muss sich tiefer reinarbeiten, lange telefonieren, kann doch keinen Vergleich schließen oder oder. Allenfalls umgekehrt funktioniert das, wenn man schon ein "großes" Mandat hat und der Mandant dann auch mal seine Telefonrechnung beanstanden will, was man dann ggf. aus Gesichtspunkten der Kundepflege als Freundschaftsdienst übernehmen kann. Ansonsten würde ich bei so geringen Werten entweder das Mandat gleich ablehnen oder eine Honorarvereinbarung mit Vorschuss abschließen (die dann i.d.R. wohl ebenfalls zur Ablehnung des Mandats führt).Theopa hat geschrieben: ↑Montag 8. April 2019, 08:56 Eine Frage dürfte eben auch sein, welche Klientel man üblicherweise ansprechen möchte und welche Folgen eine entsprechende Mundpropaganda ("Drei Anwälte haben sich geweigert meine 123,45 € einzuklagen, der X hat es aber sofort gemacht!") haben kann. Am Ende kommen dann vielleicht keine neuen lukrativen Mandate, sondern vielfache weitere Anfragen wegen Kleinbeträgen nach
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Das mag ja alles sein. Es bleibt aber dabei dass solche Sachen sich typischerweise für einen Anwalt finanziell nicht lohnen und daher ungern übernommen werden.Nourily hat geschrieben: ↑Montag 8. April 2019, 09:03 Na gut aber wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen und einem die Unterlagen des Arbeitgeber fehlen, muss man halt auch wegen 200 Euro Klagen. Außerdem hatte ich beim Arbeitsgericht gar keinen Anwalt sondern nur die Gegenseite.
Es geht auch ums Prinzip. Sonst macht nachher jeder was er will bei solchen kleineren Sachen. Sind ja nur 200 Euro, wenn ihr versteht...
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Und das war ja die Eingangsfrage.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Solche Sachen lehne ich in der Regel unter Hinweis auf das Verhältnis Aufwand/Ertrag (sowohl für mich, als auch für den Mandanten) ab. Ausnahmen:
a) wichtige Mandanten, die auch mit anderen Sachen kommen und bei denen es dann auch eine Frage des Prinzips oder der Ehre ist (sodass der eigene Aufwand für sie nachrangig ist).
b) Sachverhalte, bei denen ich mir selbst sage: I.L.B., da musst Du einfach helfen
c) Fälle, die dem Mandanten so wichtig sind, dass er eine vernünftige Gebührenvereinbarung zu schließen bereit ist
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Und ab welchem Gegenstandswert rentieren sich Fälle, wenn man nach der Gebührenordnung geht?
Ich hatte mal einen Verkehrsunfall der letztendlich bei 3000 € gelandet ist und wo der Anwalt ich glaub 261 € bekommen hat.
Hat mich überrascht, denn ich habe mit mehr gerechnet.
Ich hatte mal einen Verkehrsunfall der letztendlich bei 3000 € gelandet ist und wo der Anwalt ich glaub 261 € bekommen hat.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Das ist pauschal kaum zu beantworten (bis auf dass eben Gegenstandswerte unter 1.000 EUR grds. nicht lukrativ sind). Es kann sein, dass sich ein kleinerer vierstelleiger Gegenstandswert schon rentiert, wenn man z.B. nur ein kurzes Schreiben an den Gegner schickt und dann einen Vergleich schließt. Umgekehrt können auch bei sechsstelligen Gegenstandswerten die Gebühren schnell aufgebraucht sein, wenn die Sache viel Sachverhaltsarbeit erfordert und/oder rechtlich sehr kompliziert ist. Alles unter sechsstellig sollte man m.E. jedenfalls gedanklich einmal kurz prüfen, denn der Aufwand spiegelt sich bekanntlich nicht immer in der Streitwerthöhe wider. Hinzu kommen kann dann auch die allgemeine Kanzleistrategie wegen der oben angesprochenen "Sogwirkung" ("kleine" Mandanten kommen zum Fachanwalt für geringe Streitwerte), die ein Mandat attraktiv macht oder nicht.Nourily hat geschrieben: ↑Montag 8. April 2019, 15:11 Und ab welchem Gegenstandswert rentieren sich Fälle, wenn man nach der Gebührenordnung geht?
Ich hatte mal einen Verkehrsunfall der letztendlich bei 3000 € gelandet ist und wo der Anwalt ich glaub 261 € bekommen hat.
Hat mich überrascht, denn ich habe mit mehr gerechnet.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Völlig ab vom eigentlichen Thema, aber wie sieht bei Euch etwa das quantitative Verhältnis zwischen RVG und Stundensatzvereinbarungen aus?
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Na gut, aber man wird auf der anderen Seite ja denke ich mal Jurist, weil man Leuten helfen will. Und da zählen nun auch mal solche Sachen dazu
Abgesehen davon. Wie oft kommen wirklich lukrative Fälle ab 10 000 vor? Doch eher selten oder?
Abgesehen davon. Wie oft kommen wirklich lukrative Fälle ab 10 000 vor? Doch eher selten oder?
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Nein, wenn man Leuten helfen will, wird man nicht Jurist oder Arzt, sondern Sozialarbeiter.Nourily hat geschrieben:Na gut, aber man wird auf der anderen Seite ja denke ich mal Jurist, weil man Leuten helfen will.
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