Strukturell dürfte es im Strafrecht aber von Vorteil sein, dass die Beschuldigten nicht nur insgeheim wissen, dass sie "Mist" gebaut haben, sondern das Gericht häufig genug geringfügig unter dem Antrag der StA bleibt, so dass sie dann doch noch das Gefühl haben, "irgendwie gewonnen" zu haben (oder die StA hat sich - aus Sicht des Beschuldigten - doch von dem engagierten Auftritt des Verteidigers irgendwie beeindrucken lassen und deshalb gar nicht so viel beantragt, wie der Beschuldigte vorher befürchtet hat...)Ara hat geschrieben:Ja sorry, ein "sie es nicht verstehen" fehlt. Ein fürchterlicher Satz von mir. Besser:
"Ich habe nicht das Gefühl, dass Mandanten es nicht verstehen wenn man ihnen es vorher erklärt. Zum Beispiel, dass man unsere Argumentation gut vertreten kann, aber die Gegenseite so und so argumentiert und das Gericht am Ende frei entscheidet".
Im Zivilprozess dürfte - bei streitigen Entscheidungen - die Einsicht, eigentlich im Unrecht zu sein, nicht so ganz verbreitet zu sein, zumal häufig viel mehr Punkte "Ansichtssache" sind.