Coronavirus
Moderator: Verwaltung
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Re: Coronavirus
Hab eher den Eindruck, dass angesichts der Situation im November die Hardliner-Fraktion zu viel Oberwasser bekommen hat und zumindest ohne Omikron bis Ende des Winters keineswegs so viele die Infektion überstanden haben, dass wir mit der Pandemie durch sind. Hätte man mal rechtzeitig mit dem Boostern angefangen und den Schutz der Risikogruppen nicht komplett vernachlässigt...
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Re: Coronavirus
Das dürfte einerseits eine Definitionsfrage sein (wann lag noch eine Pandemie vor und wann waren es nur noch einzelne Epidemien?) und andererseits viele Daten über Erkankungen in sämtlichen Ländern der Welt erfordern, die ich natürlich nicht habe. Grob geschätzt würde ich sagen: Spätestens in den 1950-60ern.Backstubentaler hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Dezember 2021, 10:49 Wann wurde denn eine Pocken-Pandemie durch eine Impfung gestoppt?
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Re: Coronavirus
So wird das nichts mit dem „Lockdown für Ungeimpfte“:
https://oberverwaltungsgericht.nieders ... 07054.html
Andere Auffassung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meld ... l-rechtens
https://oberverwaltungsgericht.nieders ... 07054.html
Andere Auffassung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meld ... l-rechtens
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Re: Coronavirus
Mich würde mal interessieren, wo genau die "2G++"-Regel des BVerfG gilt:
a) nur bei der einen konkreten mündlichen Verhandlung?
b) allgemein bei mVen des 1. Senats?
c) bei allen mVen beider Senate?
d) inzwischen auch im Gerichtsgebäude?
Die Anordnung hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Anordnung-des-Praesidenten/Anordnung-des-Praesidenten_node.html (Verwaister Link automatisch entfernt) spricht gegen d). Oder es wurde nur noch nicht geupdatet? Gerade, falls es a) oder b) sein sollte, würde mich aber die Begründung sehr interessieren.
a) nur bei der einen konkreten mündlichen Verhandlung?
b) allgemein bei mVen des 1. Senats?
c) bei allen mVen beider Senate?
d) inzwischen auch im Gerichtsgebäude?
Die Anordnung hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Anordnung-des-Praesidenten/Anordnung-des-Praesidenten_node.html (Verwaister Link automatisch entfernt) spricht gegen d). Oder es wurde nur noch nicht geupdatet? Gerade, falls es a) oder b) sein sollte, würde mich aber die Begründung sehr interessieren.
- thh
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Re: Coronavirus
Es handelte sich um eine sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden, die somit nur die konkrete mündliche Verhandlung betrifft (a). Es liegt aber nahe, dass der Vorsitzende bei unveränderter Sachlage auch zukünftig entsprechende Anordnungen treffen wird (b). Ob sich der andere Senat anschließt, bleibt abzuwarten. Die auf das Hausrecht gestützte Anordnung für das Gerichtsgebäude wurde bisher m.W. nicht geändert.Seeker hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wo genau die "2G++"-Regel des BVerfG gilt:
a) nur bei der einen konkreten mündlichen Verhandlung?
b) allgemein bei mVen des 1. Senats?
c) bei allen mVen beider Senate?
d) inzwischen auch im Gerichtsgebäude?
Die Begründung war die Erhaltung der Funktionsfähigkeit eines Verfassungsorgans, die gefährdet wäre, wenn so viele Richter durch Erkrankung oder Absonderung ausfallen, dass der Senat nicht mehr beschlussfähig wäre.
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Re: Coronavirus
Diese Begründung halte ich, ehrlich gesagt, für fragwürdig. Eine Quarantäne dürfte ohnehin kaum eine Rolle spielen, da kaum mVen stattfinden und die Arbeit im Übrigen sicherlich größtenteils auch von zu Hause aus erfolgen kann. Was die Erkrankung angeht, muss man zwei Szenarien vergleichen:Die Begründung war die Erhaltung der Funktionsfähigkeit eines Verfassungsorgans, die gefährdet wäre, wenn so viele Richter durch Erkrankung oder Absonderung ausfallen, dass der Senat nicht mehr beschlussfähig wäre.
S1: mildere Maßnahmen als 2G++, also zum Beispiel 3G und Maske. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die vollständig geimpften, mutmaßlich alle geboosterten Richter, die FFP2-Maske tragen, trotz alledem erkranken und einen schweren Verlauf erleiden, der tatsächlich die Beschlussfähigkeit gefährden würde? Ich würde sagen, das geht gegen Null.
S2: 2G++. Um wie viel Prozent wird die vorgenannte Wahrscheinlichkeit noch weiter gesenkt?
Die entscheidende Frage wäre dann: rechtfertigt der Schritt von S1 zu S2 eine derart einschneidende Maßnahme? Die reine Geeignetheit (jede auch nur minimale Förderung des Ziels) genügt dafür natürlich nicht.
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Re: Coronavirus
Da stimme ich dir zu Seeker, aber das Zauberwort hinsichtlich deiner gestellten Fragen lautet schlicht Einschätzungsprärogative ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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- thh
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Re: Coronavirus
Das kann dem BVerfG weitgehend egal sein; darüber kommt nicht mehr viel.Seeker hat geschrieben:Diese Begründung halte ich, ehrlich gesagt, für fragwürdig.
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Re: Coronavirus
Das ist nun kein Argument, gerade was ein juristisches Forum angeht. Nichts, was wir hier diskutieren, hat auch nur irgendeinen Einfluss auf eine konkrete praktische Entscheidung, an der kein Forenmitglied unmittelbar beteiligt ist.
Es gilt im Übrigen auch für jede politische Diskussion, egal ob hier oder anderswo. Nach dem Maßstab müsste man sich über kaum ein Thema noch unterhalten, da man ohnehin keinen konkreten Einfluss darauf nehmen kann.
Es gilt im Übrigen auch für jede politische Diskussion, egal ob hier oder anderswo. Nach dem Maßstab müsste man sich über kaum ein Thema noch unterhalten, da man ohnehin keinen konkreten Einfluss darauf nehmen kann.
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Re: Coronavirus
Wenn ein ganzer Senat (also 50 % der Richterschaft) plus Hiwis zT erkrankt und im Übrigen in Quarantäne ist, dürfte das schon ein ziemliches Problem darstellen. Beim BVerfG wird es noch sehr viele Papiereingänge geben, die man nicht mal eben so scannen kann (ungeachtet der Frage, ob beim BVerfG ein Fernzugriff auf das Intranet möglich ist). Sicherlich kann man für 2 Wochen Quarantäne einen Schwung Akten einpacken, die man zu Hause in Ruhe bearbeiten kann, aber der Rest bleibt dann eben liegen.Seeker hat geschrieben:Diese Begründung halte ich, ehrlich gesagt, für fragwürdig. Eine Quarantäne dürfte ohnehin kaum eine Rolle spielen, da kaum mVen stattfinden und die Arbeit im Übrigen sicherlich größtenteils auch von zu Hause aus erfolgen kann.Die Begründung war die Erhaltung der Funktionsfähigkeit eines Verfassungsorgans, die gefährdet wäre, wenn so viele Richter durch Erkrankung oder Absonderung ausfallen, dass der Senat nicht mehr beschlussfähig wäre.
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Re: Coronavirus
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass bei 3G, geboosterten Richtern und FFP2-Maskenpflicht der gesamte Senat erkrankt? Abgesehen davon dürfte es ohne Weiteres möglich sein, Akten per Boten oder Hiwis nach Hause zu bringen, soweit erforderlich. Zumal es Berichterstatter und viele Mitarbeiter gibt. Wenn Richter die Akten in der Zeit bearbeiten können, dann lässt sich auch deren persönliche Verbringung organiseren.
Es wäre absurd anzunehmen, dass eines der reichsten Länder der Erde gravierende Einschränkungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes an seinem obersten Gericht vornimmt, weil man nicht für ein paar Hundert Euro Boten beauftragen kann.
Es wäre absurd anzunehmen, dass eines der reichsten Länder der Erde gravierende Einschränkungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes an seinem obersten Gericht vornimmt, weil man nicht für ein paar Hundert Euro Boten beauftragen kann.
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Re: Coronavirus
Eben. Es geht hier ja auch nicht um Amtsgerichte, bei welchen man durchaus das Argument anbringen könnte, dass man die mal nicht eben schnell digitalisiert und der Kostenaufwand enorm ist. Aber das BVerfG? Das sind 16 Richter und insgesamt ca. 250 Beschäftigte, das entspricht einem kleinen bis mittelständischen Unternehmen.
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Re: Coronavirus
Das Urteil kommt dann nach 50 Wochen halt nach 52..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Coronavirus
https://www.spiegel.de/kultur/tv/lisa-f ... 9ac584be36Lisa Fitz verbreitet falsche Zahlen zu Corona-Impftoten – SWR spricht von Meinungsfreiheit
5000 Tote durch Coronaimpfstoffe habe es allein in Europa gegeben: Das hat die Kabarettistin Lisa Fitz im SWR behauptet. Die Aussage ist falsch – und bringt den Sender nun unter Druck.
Interessant, welche hohe Wellen ein satirischer Beitrag einer Kabarettistin schlägt.
Um es gleich zu sagen: Ich kann dem Beitrag von Frau Fitz wenig bis nichts abgewinnen.
Aber der alte Satz: "Was darf Satire? - Alles!" hat weiter seine guten Gründe.
Viel schlimmer finde ich, dass ein Herr Buschmann von der FDP im Justizministerium seinen Platz gefunden hat.
Und nein, das ist kein whataboutism, da es wichtig ist, ein gewisses Gleichmaß anzulegen in einer derart kontroversen Debatte.
Buschmann sagte noch am 27.10.21 im Interview mit der FAZ:
"SPD, Grüne und FDP beenden die epidemische Lage von nationaler Tragweite. Denn es droht keine systemische Überlastung des Gesundheitssystems mehr."
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 05283.html
Das war schon damals eine brutalstmögliche fake news, ja: auch ohne die Omikronvariante.
Der Faz-Interviewer hakte überhaupt nicht angemessen nach.
Stattdessen feiert diese konservative Presse diesen alle Fakten ignorierenden Menschen als "analytischen Kopf".
"Der FDP-Politiker gilt als scharfsinniger Analytiker."
https://www.handelsblatt.com/politik/de ... xample.org
Es wird in Deutschlands Presselandschaft weiter mit zweierlei Maß gemessen.
Das fördert die Spaltung noch weiter.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
- famulus
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Re: Coronavirus
MeInUnGsFrEiHeIhEIt!!1!Joshua hat geschrieben: ↑Samstag 18. Dezember 2021, 20:54Lisa Fitz verbreitet falsche Zahlen zu Corona-Impftoten – SWR spricht von Meinungsfreiheit
5000 Tote durch Coronaimpfstoffe habe es allein in Europa gegeben: Das hat die Kabarettistin Lisa Fitz im SWR behauptet. Die Aussage ist falsch – und bringt den Sender nun unter Druck.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar