Reformation des Studiums

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Julia
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Reformation des Studiums

Beitrag von Julia »

Dieses Curriculum verabschiedet sich von dem Anspruch des auf das Staatsexamen ausgerichteten Studiums, in vielen Fächern so genanntes Grundwissen zu haben. Der Anspruch ist allerdings, methodisch besser und ganzheitlich auszubilden. Verlangt wird neben Rechtsanwendung vor allem aktive Rechtsgestaltung.

Was ist also das Leitbild? Das hier vorgestellte Studium sieht als Leitbild Juristinnen und Juristen, die mit klarem und kritischem Denken, Kreativität und transdisziplinärem Horizont unser Zusammenleben gestalten und Recht als Gestaltungs- und Lösungsinstrument einsetzen können. Die Absolventen handeln theoretisch und methodisch fundiert und sind mit vielfältigen Denkperspektiven vertraut. Sie gehen praktisch lösungsorientiert, kooperativ und mit dem Selbstverständnis des lebenslangen Lernens vor. Die Idee der Gerechtigkeit und des Interessensausgleichs leitet sie.

Prof. Breidenbach hat in der aktuellen NJW einen (umfassenden) Vorschlag seiner Initiative "New School of Law" vorgestellt (NJW 2020, 2862). Ich finde, da hört sich doch so einiges ziemlich interessant und sinnvoll an, wollte den Beitrag aber hier mal zur Diskussion stellen :)
Gelöschter Nutzer

Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe den Beitrag nur überflogen, bleibe aber skeptisch. Meines Erachtens ist jeder Reformversuch zum Scheitern verurteilt, der das Kernproblem der universitären Rechtswissenschaft nicht angeht. Dieses liegt in der Zwitterrolle des Studiums.

Einerseits verfolgt es einen (angeblich) wissenschaftlichen, grundlegenden, ganzheitlichen Anspruch. Es sei keine bloße Ausbildung, sondern müsse dem klassisch universitären Bildungsideal genügen. Die schnöde technische Subsumtion von Fällen wird dagegen von vielen Professoren nur als Beiwerk gesehen. Diese Betrachtungsweise liegt dem vorliegenden Vorschlag sowie bisherigen Reformen zugrunde (Schwerpunkt, Praktika, Moot Courts usw.).
Hiernach sollten Studenten mehr sein als bloße Subsumtionsautomaten. Sie sollten Moot Courts besuchen, Praktika machen, Grundlagenfächer studieren, ökonomisch analysieren, Mediation betreiben, über den Tellerrand blicken, anwaltlich denken usw.

Andererseits spiegelt sich letztlich fast nichts davon im Examen wider. Dieses ist aber nach wie vor der mit Abstand wichtigste Aspekt des Studiums für das gesamte spätere Leben. Es öffnet die Tür zum Referendariat, zu spannenden Stationen, dem LL.M., der Dissertation und dem Berufsleben. Das Examen zählt alles. Alles andere zählt sehr wenig. Ein Vis Moot Court im Lebenslauf ist nice to have. Er mag sogar ausnahmsweise den Ausschlag für eine Einladung geben - aber eher, wenn das Examen nicht reicht. Wer etwa 10 Punkte hat, braucht keine weiteren Qualifikationen. Ob diese ausschließlich auf dem Pauken von Fällen beruhen, ist völlig gleichgültig. Darüber hinaus helfen sämtliche der genannten "wissenschaftlichen" Aspekte des Studiums im Examen kaum weiter. Ich bin überzeugt, dass das Lernen anhand von Fällen und das Lösen von Klausuren für die allermeisten Kandidaten die besten Wege sind, um gute Examensergebnisse zu erzielen. Dagegen bedarf es - über die Kenntnis der Auslegungsmethoden und grundlegenden dogmatischen Strukturen hinaus - keinerlei vertieften wissenschaftlichen Grundwissens.

Nun kann man ewig darüber streiten, wie wissenschaftlich ein "universitäres Studium" sein sollte. Oder man kann Einzelbeispiele nennen, in denen Rechtsphilosophie vielleicht doch einen winzigen Beitrag zum konkreten Examenserfolg geleistet hat. Oder man kann betonen, dass ein intrinsisch motivierter Student auch unabhängig von der "schnöden Examensrelevanz" sich mit Rechtswissenschaft beschäftigen wird oder sollte. Oder man kann betonen, Grundlagen und Zusatzkenntnisse würden eine gute Examensvorbereitung nicht ausschließen.

All das mag auch stimmen. Nur ändert es nichts daran, dass wir zum einen eine außerordentlich wissenschaftliche, grundlegende, ganzheitliche Ausbildung betreiben, zum anderen aber ein Examen hochhalten, welches fast ausschließlich auf die schnelle, möglichst fehlerfreie, technische Subsumtion von Fällen ausgerichtet ist. Im Examen profitiert nicht der wissenschaftlich, grundlegend, ganzheitlich ausgebildete Jurist, sondern eher der beste Subsumtionsautomat (und das sage ich nicht aus Neid, sondern als Profiteur eben dieses Systems).

Diese Diskrepanz wird aber stets dazu führen, dass die "wissenschaftliche, ganzheitliche" Seite des Studiums für die meisten Studenten ein Schattendasein führen wird. Grundlagenfächer und zusätzliche Kompetenzen werden weiterhin von einer winzigen Minderheit der Studenten besucht oder erworben werden. Oder, wenn man sie als Verpflichtung einführt, werden sie als zusätzliches Übel gesehen, welches nebenher abgefrühstückt wird.

Wenn man also der Meinung ist (die ich mir ausdrücklich nicht zu eigen machen will), dass das Studium wissenschaftlicher, ganzheitlicher, interdisziplinarischer, ökonomischer, praktischer, politischer - spricht: weniger auf die schlichte Subsumtion von Fällen ausgerichtet sein sollte, dann muss das gegenwärtige Examenssystem reformiert werden. Dann müsste entweder die Prüfungsform insgesamt überdacht oder abgewandelt werden oder das Studium ein Teil der Gesamtnote werden. Nur dann würde sich eine Mehrzahl der Studenten vertieft mit zusätzlichen, wissenschaftlich-grundlegenden oder ökonomisch-praktischen Inhalten befassen.

Es ist aber auch kaum jemand bereit, so weit zu gehen. Stattdessen wird es höchstens kommen wie bisher: es werden halbherzig zusätzliche semi-verpflichtende Scheinchen und Optionen eingeführt, welche nebenher absolviert und von den meisten als leidige Pflicht gesehen werden.
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Tibor
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Tibor »

Dem kann ich nur zustimmen. Man muss das 1. Examen (Zugangsprüfung für das Ref) auch darauf ausrichten. Man könnte das Studium auf Bachelor/Master trimmen und bspw. den
Zugang zum Ref davon abhängig machen, dass man neben dem Master noch drei große Übungen gemacht hat und Sprach- und Praktikanachweise vorlegt. Dann würde man den Fälle-Fokus auf die drei großen Übungen legen und dort wegen mir jeweils x Klausuren und x Hausarbeiten in nennenswertem Umfang abverlangen.
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Liz
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Liz »

Ich stimme zu: Zwischen dem möglichen wissenschaftlichen Inhalt des Studiums und den Examensanforderungen (und letztlich auch den Anforderungen der Praxis) liegen Welten, was dazu führt, dass min 80 % der Studenten spätestens ab dem 2. Semester nicht mehr ernsthaft an nicht-examensrelevanten Dingen interessiert sind, auch wenn diese möglicherweise für eine vollständige juristische Ausbildung wichtig wären.

Allerdings ist mir nicht so ganz klar, wie der im Aufsatz vorgeschlagene Ansatz hier eine echte Verbesserung bringen soll und die Studenten dazu befähigen soll, am Ende des Tages tatsächlich reale Fälle zu lösen, wenn alles immer nur ein unverbindliches Anwendungsbeispiel ist. Soll der Student neuer Schule dann spontan in der Klausur das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums entdecken und lösen oder sich die Systematik des Sachenrechts erschließen? Oder bekommt dann derjenige, der besonders schnell die richtige Fundstelle recherchiert hat, Bestnoten?

Soweit es um die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten geht, müsste man vielleicht vermehrt im Grundstudium Seminare anbieten, in denen auch kürzere wissenschaftliche Arbeiten geschrieben werden müssen.
Liz
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Liz »


Tibor hat geschrieben:Man muss das 1. Examen (Zugangsprüfung für das Ref) auch darauf ausrichten. Man könnte das Studium auf Bachelor/Master trimmen und bspw. den
Zugang zum Ref davon abhängig machen, dass man neben dem Master noch drei große Übungen gemacht hat und Sprach- und Praktikanachweise vorlegt. Dann würde man den Fälle-Fokus auf die drei großen Übungen legen und dort wegen mir jeweils x Klausuren und x Hausarbeiten in nennenswertem Umfang abverlangen.
Das Problem ist aber, dass man dann den Übergang vom Studium zum Ref schaffen muss, weil ich sehe derzeit innerhalb des Refs wenig Spielraum, um aus Absolventen, die irgendwie unbestimmt kompetenzorientiert ausgebildet worden sind, praktisch brauchbare Juristen zu machen. Dh die Übungen müssten schon entsprechend heftig sein, wenn man nicht auch das 2. Examen über Bord werfen möchte.
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Herr Schraeg »

Seit Jahren kranken alle Reformvorschläge daran, dass man beinahe unendlich viele Punkte findet, bei denen eine vertiefte Befassung und Ausbildung sinnvoll ist, aber nie etwas streichen will und kann. Suchender führt das - wie ich finde, sehr schön und diskussionswürdig - auf die Diskrepanz zwischen wissenschaftlichem Anspruch des Studiums und den Examina, in denen nur das juristische Handwerkszeug geprüft wird, zurück.

Wenn das richtig ist, wozu ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet habe, gibt es eigentlich nur zwei Optionen: entweder verzichtet man auf den wissenschaftlichen Anspruch. Oder man belässt den wissenschaftlichen Charakter des Studiums und ändert die Struktur des 1. Examens, indem man die Falllösung nicht zum Klausurgegenstand macht. Fälle zu lösen, lernt man im Referendariat, was dann im 2. Examen geprüft wird. Das allerdings wird die Gesamtausbildung verlängern.
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Tibor
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Tibor »

Die Wissenschaftlichkeit des Studiums wird doch durch den Volljuristentopos vorausgesetzt. Nur weil wir wissenschaftlich ausgebildet sind, sind wir doch dazu in der Lage uns jederzeit in jedes Rechtsgebiet neu einzuarbeiten (Idealvorstellung). Ein Law-School-Ansatz würde damit auch den Volljuristenansatz über Bord werfen.
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Strich
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Strich »

Hmm man sollte nicht übersehen, dass Subsumtionsautomat und Wissenschaftlichkeit keine Gegensätze sind.

Wir lernen das Rechnen ja auch in der Schule, um später erklärt zu bekommen, was Zahlen eigentlich sind und das es auch ganz anders ginge. Das verstehen wir dann später, weil wir vorher gerechnet haben. Wer 1+1 versteht, versteht dann auch das Konzept von a+1.

In Jura muss ich m.E. auch erst lernen, wie ich das Gesetz schnöde anwende, um mich dann der Frage zu widmen, warum das so gemacht wird. Den umgekehrten Ansatz halte ich für nicht sonderlich sinnvoll.

Ich stelle mir das ideale Studium so vor, dass in den ersten 4 Semestern hardcore subsummiert wird (etwas, dass Referendare nicht mal richtig beherrschen: "Das Amtsgericht Halle ist nach § 23 Nr. 1 GVG zuständig." Ja danke, 2 Punkte (richtiges Gericht, richtige Norm) keine Subsumtion). Am Ende des 4. Semesters gibts dann ein ... nennen wir es mal rein zufällig "Physikum", bei dem jeder durchfällt, der solche Sätze wie da oben schreibt. Die Klausuren enthalten keine weiteren Probleme. Es werden beispielsweise Übereignungsketten geprüft, ohne dass da irgendeine Geheißperson rumläuft, die irgendwelche Rinderüberreste in Dosen verpackt, die eine Fräßmaschine vorher gefertigt hat.

Nach dieser Aussortiererprüfung hat man die Leute an Bord, die begriffen haben, was Gesetzesanwendung heißt. Die nimmt man dann mit und erklärt ihnen mal die Abgrenzung Raub/Räuberische Erpressung etc. Hier beginnt dann auch das Schwerpunktstudium. Den Leuten wird gezeigt, wie die Prinzipien, die sie im 1.-4. Semester schnöde auswendig gelernt haben, sich im Gesetz wiederfinden und in die Probleme hineinwirken. Die Besonderheiten des Rechtsgebietes werden so deutlich. Am Ende steht dann idealerweise ein Examen, dass Falllösungen wie heute verlangt, den Fokus aber weniger auf so einen Quark wie Beteiligten-und Prozessfähigkeit oder den Diebstahl des Benzins im Auto, wenn ich das Auto klaue, legt und mehr auf die Probleme.
Möglicherweise hat man dann Leute, die die Probleme wirklich lösen können und nicht nur konservierte Argumente wiedergeben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

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Gelöschter Nutzer

Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tibor hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 15:21 Die Wissenschaftlichkeit des Studiums wird doch durch den Volljuristentopos vorausgesetzt. Nur weil wir wissenschaftlich ausgebildet sind, sind wir doch dazu in der Lage uns jederzeit in jedes Rechtsgebiet neu einzuarbeiten (Idealvorstellung). Ein Law-School-Ansatz würde damit auch den Volljuristenansatz über Bord werfen.
Diese Begriffe sind mir alle zu unspezifisch: Volljurist, Wissenschaftlichkeit, Law School. Maßgeblich ist ja der konkrete materielle Inhalt dieser Termini.

Ich würde sagen: wer die Grundzüge der juristischen Methodik beherrscht (d.h. die Auslegungskanones, gängige Argumentationsmuster und Figuren wie Analogie und teleologische Reduktion) und sehr viel an unbekannten Fällen zu den unterschiedlichsten Fällen geübt hat (Examensklausuren usw.), der ist eben gerade auch "in der Lage (sich) jederzeit in jedes Rechtsgebiet neu einzuarbeiten". "Subsumtionsautomat" heißt ja gerade nicht: lernt Streitigkeiten und Beispiele auswendig, sondern eher: kann jeden unbekannten Fall gut, sicher, methodisch einwandfrei anhand des juristischen Handwerkszeugs überzeugend subsumieren.

M.E. bedarf es für dieses Ziel (!) keine darüber hinausgehende Rechtsgeschichte, keine vertiefte Methodenkenntnis, keine Rechtsphilosophie, keine Kenntnis bestimmter Meinungsstreitigkeiten, keine wie auch immer zu definierende "Wissenschaftlichkeit". Dementsprechend bleibe ich dabei, dass es für die unmittelbaren, greifbaren Ziele der juristischen Ausbildung - d.h. die Examina und das praktische Berufsleben - so gut wie keiner "Wissenschaftlichkeit" bedarf, die über das oben Genannte hinausgeht. Abgesehen von Offensichtlichkeiten, wie dem richtigen Formatieren von juristischen Beiträgen, der Literaturrecherche und -zitierung.

Ob das Studium unabhängig davon, d.h. als Selbstzweck oder zur staatsbürgerlichen Bildung oder zur Vermeidung einer rein dogmatischen, willfährigen Ausführungsjustiz "wissenschaftlich" oder "grundlagenorientierter" sein sollte, ist eine andere Frage.
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von famulus »

Suchender_ hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 16:19 Diese Begriffe sind mir alle zu unspezifisch: Volljurist, Wissenschaftlichkeit, Law School. Maßgeblich ist ja der konkrete materielle Inhalt dieser Termini.
Quasi so wie beim Naturrecht?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Thema verfehlt. Vielleicht würde dir ein erneutes Studium gut tun.
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batman
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von batman »

Oder doch lieber ein neues Studium.
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famulus
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von famulus »

Suchender_ hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 20:27 Thema verfehlt. Vielleicht würde dir ein erneutes Studium gut tun.
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»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Edit: lieber nicht füttern.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 19. September 2020, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reformation des Studiums

Beitrag von thh »

Suchender_ hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 23:48Schon ziemlich armselig, als Erwachsener Befriedigung aus dem Online-Trollen zu ziehen, wie ein gelangweilter 12-Jähriger oder Arbeitsloser.
Oder gar ein gelangweilter 12jähriger Arbeitsloser!
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