Apokalyptische Richterliteratur

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von batman »

Bitte nicht diesen Thread mit theoretischem Gedöns versauen. Es geht hier um praxisorientierte Literatur.
Benutzeravatar
Fyrion
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1679
Registriert: Montag 19. November 2007, 20:49

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Fyrion »

Ara hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 13:45
Sektnase hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 13:19 Grade die Spielraumtheorie zeigt doch die Domiannz der Vergeltungstheorie. Die setzt den Maßstab fest, innerhalb dessen dann noch ein bisschen Resozialisierung und anderes Zeug gemacht werden kann.
Der BGH akzeptiert aber einen Spielraum von einem "halben Strafrahmen". Das heißt es reicht aus, wenn ein LG bei nem Raub sagt "Der Schuldrahmen liegt in der unteren Hälfte". Dann kann zwischen 1 Jahr und 7,5 Jahren aus rein präventiven Gesichtspunkten die Strafe festgelegt werden.

Der BGH könnte einer reinen relativen Strafzwecktheorie schon aus Art. 1 Abs. 1 GG nicht anhängen. Das BVerfG hat schon mehrfach deutlich gemacht (was eigentlich selbstverständlich ist), dass eine Strafe immer auch Schuld voraussetzt. Das heißt die Strafe darf schon aufgrund der Menschenwürde nicht höher liegen als die verwirkte Schuld. Daher braucht die Rechtsprechung die Schuld bei der Strafzumessung zumindest immer als Obergrenze.
Ach gähn, immer dieser Juristenmove aus letztlich völlig willkürlichen menschengemachten Regeln irgendwie eine Art Naturgesetzlichkeit und Alternativlosigkeit herzuleiten. Was soll das bedeuten "Strafe darf nicht höher liegen als die verwirkte Schuld"? Wie misst man Schuld? In Schuldmetern pro kg Körpergewicht?
Das nervt übrigens so aus der intedisziplinären Zusammenarbeiten andere Fachgruppen am meisten an Juristen. Die bisweilen völlige Unfähigkeit aus der eigenen Gesetzesbox rauszudenken, gerade wenn es um Grundsatzfragen und Fragen des "Sollens" und nicht des "Seins" geht.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Ara »

Fyrion hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 16:20
Ara hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 13:45
Sektnase hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 13:19 Grade die Spielraumtheorie zeigt doch die Domiannz der Vergeltungstheorie. Die setzt den Maßstab fest, innerhalb dessen dann noch ein bisschen Resozialisierung und anderes Zeug gemacht werden kann.
Der BGH akzeptiert aber einen Spielraum von einem "halben Strafrahmen". Das heißt es reicht aus, wenn ein LG bei nem Raub sagt "Der Schuldrahmen liegt in der unteren Hälfte". Dann kann zwischen 1 Jahr und 7,5 Jahren aus rein präventiven Gesichtspunkten die Strafe festgelegt werden.

Der BGH könnte einer reinen relativen Strafzwecktheorie schon aus Art. 1 Abs. 1 GG nicht anhängen. Das BVerfG hat schon mehrfach deutlich gemacht (was eigentlich selbstverständlich ist), dass eine Strafe immer auch Schuld voraussetzt. Das heißt die Strafe darf schon aufgrund der Menschenwürde nicht höher liegen als die verwirkte Schuld. Daher braucht die Rechtsprechung die Schuld bei der Strafzumessung zumindest immer als Obergrenze.
Ach gähn, immer dieser Juristenmove aus letztlich völlig willkürlichen menschengemachten Regeln irgendwie eine Art Naturgesetzlichkeit und Alternativlosigkeit herzuleiten. Was soll das bedeuten "Strafe darf nicht höher liegen als die verwirkte Schuld"? Wie misst man Schuld? In Schuldmetern pro kg Körpergewicht?
Das nervt übrigens so aus der intedisziplinären Zusammenarbeiten andere Fachgruppen am meisten an Juristen. Die bisweilen völlige Unfähigkeit aus der eigenen Gesetzesbox rauszudenken, gerade wenn es um Grundsatzfragen und Fragen des "Sollens" und nicht des "Seins" geht.
Naja bei unserem konkreten Thema ist es doch ganz einfach.

Täter T begeht immer mal wieder kleine Ladendiebstähle. Er klaut ein Kaugummi für 50 Cent. Vor dem Gericht erklärt er, ja das ist alle schwierig, er hat keine Ausbildung und so und deswegen klaut er. Wenn eine Ausbildung hätte, dann wäre das alles einfacher. Darf Richter R den T für 4 Jahre ins Gefängnis stecken mit der Begründung, dass ihm so eine Ausbildung im Gefängnis gesichert wird und er außerhalb keine Chance hat. Daas ist die einzige Chance präventiv weitere Straftaten von ihm zu verhindern.

Und jetzt kannst du dir die Frage stellen, ob das mit der Menschenwürde vereinbar ist oder nicht. Das BVerfG sagt nein, in der Literatur gibt es aber (inbesondere fürs Jugendstrafrecht) tatsächlich andere Ansichten. Die nächste Frage wäre, ob ich nicht generell Leute auch ohne Straftat inhaftieren kann, um sie "Umzuerziehen". Sowas gibt es ja zB in China.

Das hat auch nichts mit "Naturgesetzlichkeit" oder Ähnliches zu tun. Art. 1 Abs. 1 GG ist ja auch von Menschen gemacht (ob die Grundalge nur ein Naturrecht ist oder nicht, ist ja egal). Daran sind deutsche Gerichte nun einmal gebunden. Man kann also nur Streiten, ob die Menschenwürde dagegen spricht oder nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben:Die Frage ist, was ist „h.M.“? Der BGH gehört der Vereinigungstheorie an (auch wenn nicht immer ganz klar ist in welcher Ausprägung)
Gerade in Strafsachen ist doch h.M. ohnehin, das was der BGH darunter versteht. Wenn juckt die Auffassung irgendeines Elfenbeinturmlers, wenn die tatsächlichen Rechtsfolgen (Strafe!) nach Maßgabe des BGH gesprochen werden und sich Verteidigung sinnvollerweise daran orientiert?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 18:16
Ara hat geschrieben:Die Frage ist, was ist „h.M.“? Der BGH gehört der Vereinigungstheorie an (auch wenn nicht immer ganz klar ist in welcher Ausprägung)
Gerade in Strafsachen ist doch h.M. ohnehin, das was der BGH darunter versteht. Wenn juckt die Auffassung irgendeines Elfenbeinturmlers, wenn die tatsächlichen Rechtsfolgen (Strafe!) nach Maßgabe des BGH gesprochen werden und sich Verteidigung sinnvollerweise daran orientiert?
Das würde ich so nicht unterschreiben. Vor allem die Amtsgerichte orientieren sich ja häufig mehr an der jeweiligen OLG-Rechtsprechung und die ist ja doch in vielen Punkten nicht bundeseinheitlich. Dann hast du auch noch nen Haufen Strafrichter die da machen was sie wollen nach dem Motto "Ich bin R1, ich bleib R1 ich geh um 1". Da fehlt es teilweise schon bereits daran, die BGH-Rechtsprechung überhaupt zu kennen.

Im Zivilrecht sind die meiner Erfahrung nach viel mehr BGH-Gehorsamer als im Strafrecht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1644
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Joshua »

Ich will noch einmal auf eine der Hauptthesen dieser Art "Richterliteratur" zurückkommen:

a) Es gebe ein erhebliches Vollzugsdefizit, teilweise gar eine Kapitulation des Rechtsstaats vor diversen Subgruppen wie "islamischen Clans" (so eine These in dem Buch des Richterbundvorsitzenden Gnisa, s. hier: https://www.herder.de/geschichte-politi ... 34/p-11409).

Ich denke, das ist zwar schon viel diskutiert worden, doch bleibt interessant, wie "wir" als Richter das sehen. Viele Kollegen aus dem Strafrecht, die ich kenne, erzählen z.B. häufig davon, Verfahren gegen Clan-Mitglieder sehr konsequent zu Ende zu führen. Dem stehen einige investigativ-journalistische Ergebnisse entgegen, die tatsächlich erhebliche rechtsfreie Räume andeuten.

Wie positionieren "wir" als Richter uns in Ansehung dieser Differenzen in der Wahrnehmung?

b) Und dann noch eine Meta-Frage:

Sollen "wir" als Richter uns an derartigen Diskussionen überhaupt beteiligen? Oder sind wir da die falschen Ansprechpartner, da wir gar nicht steuern können, welche Fälle auf unseren Schreibtischen landen? Tragen wir dann aber umso mehr zur Verunsicherung der Bevölkerung bei, weil viele uns als Autorität wahrnehmen und es in der Konsequenz heißen könnte: "Wenn ein Richter das schon sagt..."? Und das, obwohl wir selbst natürlich nur einen winzigen Ausschnitt des gesamten Vollzugsgeschehens in verschiedensten Rechtsbereichen beobachten können?

Ist dann nicht SCHWEIGEN ein moralisches Gebot für den Richter?

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Liz »

zu a): Das scheint mir einfach zu sein, weil das schlichtweg eine Folge des Grundsatzes "Wo kein (An)Kläger, da kein Richter" ist. Für "Gerechtigkeit" oder eine konsequente und lückenlose Strafverfolgung kann der einzelne Richter nur sorgen, wenn ihm die entsprechenden Fälle tatsächlich zur Entscheidung vorgelegt werden. Es kann insoweit allenfalls darum gehen, welche Signale die Gerichte ggf. durch eine bestimmte Rechtsprechung aussenden bzw. ob die Fälle, die vor einem Richter landen, möglicherweise "falsch" behandelt werden.

zu b): Da muss man m. E. abwägen. Einerseits bietet die Innenansicht sicherlich auch Erklärungen für bestimmte Aspekte, die Außenstehende andernfalls gar nicht sehen oder verstehen würden. Es wäre der Sache auch nicht dienlich, insoweit die Deutungshoheit allein anderen zu überlassen, die ihrerseits auch nur einen begrenzten Ausschnitt aus eigener Anschauung kennen. Andererseits sollte man sich natürlich, bevor man den Weltuntergang beschwört, der Gewichtigkeit der eigenen Stimme bei gleichzeitiger Begrenztheit der eigenen Einsichten bewusst sein. Etwas mehr Zurückhaltung scheint mir da durchaus angemessen zu sein.
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Swann »

Falls der Kopp- oder Antaios-Verlag ins Genre einsteigen wollen, sollten sie vll einen Blick auf BGH RiZ (R) 3 und 4/20 werfen.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Strich »

Gibts bei Juris nicht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Zippocat
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2805
Registriert: Dienstag 19. Dezember 2006, 20:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Zippocat »

Direkt in der Sammlung des BGH auffindbar.
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Strich »

Dankeschön :)
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Strich »

Habe jetzt beide Entscheidungen gelesen und gerade 3/20 sorgt bei mir für mehr Fragezeichen als das Antworten geliefert werden. Der Verweis auf die Pensenschlüssel und der diesem entgegengesetze Verweis auf exzessiv überhöhte Strafen scheinen mir beide im Kern unsachlich zu sein. In der Tat wird dem Kollegen am AG mit "esxzessiv überhöht" Rechtsbeugung vorgworfen und dem Kollegen am LG unter Verweis auf den Pensenschlüssel als Kriterium der Strafaussetzung völlig sachfremde Erwägungen. Warum das eine jetzt "besser" sein soll als das andere, weiß ich beim besten Willen nicht. Es ist m.E. beides beanstandungswürdig.

4/20 mag man so sehen. Das dürfte die politische Hexenjagd aber jetzt erst recht anfeuern. Beide Seiten werden, spricht sich das rum, auf 4/20 verweisen, wenn in nem Urteil whataboutism egal in welche Richtung auftaucht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Urs Blank
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1741
Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Urs Blank »

Kleiner Nachtrag noch zum Apokalyptiker Gnisa: er hat diesjährig ein weiteres Buch veröffentlicht, diesmal deutlich optimistischer. Titel: „Politik selber machen! Warum ich mein Richteramt niederlege und in die Politik gehe.“

Leider hat er seine Planung ohne die unbesorgten Bürger des Landkreises Lippe gemacht. Denn die haben vor wenigen Wochen nicht ihn zum Landrat gewählt, sondern den Amtsinhaber bestätigt. Weshalb das Buch, kaum erschienen, bereits wieder überholt ist.

Überflüssig zu sagen, dass Gnisa natürlich nicht – wie der Titel allerdings suggeriert - im Vorfeld der Wahl sein Richteramt „niedergelegt“ hat. So dass er jetzt weiter fröhlich als Amtsgerichtsdirektor in Bielefeld amtieren kann.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von famulus »

rolf
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Seeker
Power User
Power User
Beiträge: 564
Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Apokalyptische Richterliteratur

Beitrag von Seeker »

Urs Blank hat geschrieben: Montag 30. November 2020, 12:29 Kleiner Nachtrag noch zum Apokalyptiker Gnisa: er hat diesjährig ein weiteres Buch veröffentlicht, diesmal deutlich optimistischer. Titel: „Politik selber machen! Warum ich mein Richteramt niederlege und in die Politik gehe.“

Leider hat er seine Planung ohne die unbesorgten Bürger des Landkreises Lippe gemacht. Denn die haben vor wenigen Wochen nicht ihn zum Landrat gewählt, sondern den Amtsinhaber bestätigt. Weshalb das Buch, kaum erschienen, bereits wieder überholt ist.

Überflüssig zu sagen, dass Gnisa natürlich nicht – wie der Titel allerdings suggeriert - im Vorfeld der Wahl sein Richteramt „niedergelegt“ hat. So dass er jetzt weiter fröhlich als Amtsgerichtsdirektor in Bielefeld amtieren kann.
Wow, das ist schon ziemlich peinlich.
Antworten