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Zuck NZA 2021, 166

Verfasst: Dienstag 20. April 2021, 08:56
von Durchhaltevermögen
Was ist denn da passiert?
Was hat er geschrieben?

Das wirft Folgefragen auf: Nachdem der Beitrag "zurückgezogen" wurde: Darf man ihn noch als Fundstelle oder Beleg zitieren? Wenn man sich in einem Schriftsatz darauf beruft, müsste man schreiben: "so auch Zuck, ehemals NZA 2021, 166 ff"?

Re: Zuck NZA 2021, 166

Verfasst: Dienstag 20. April 2021, 09:27
von Brainiac
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... digt-sich/

Was die Zitierung angeht: Falls das nötig werden sollte, vielleicht wirklich so wie von dir vorgeschlagen. Im Schriftsatz würde sich dann ggf. die Anlage des Aufsatzes, der ja so nicht mehr online verfügbar ist, in Kopie anbieten.

Re: Zuck NZA 2021, 166

Verfasst: Dienstag 20. April 2021, 09:32
von Sektnase
Der Beitrag ist ja nur online nicht mehr verfügbar?

Re: Zuck NZA 2021, 166

Verfasst: Dienstag 20. April 2021, 09:35
von Brainiac
Stimmt, dann ganz normal zitieren.

Re: Zuck NZA 2021, 166

Verfasst: Dienstag 20. April 2021, 16:19
von Durchhaltevermögen
Ich fasse es nicht. Wie kann man so etwas schreiben und veröffentlichen? Großordinarienhörigkeit?