Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?
Um in den Genuss dieser Magie zu kommen, müssen die Voraussetzungen von § 5 I Nr. 11 SGB V erfüllt sein: u.a. 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied einer GKV, sonst gibt's nur den Zuschuss nach § 106 SGB VI bezogen auf die Rente.