Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

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juraklasse
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Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von juraklasse »

Hallo zusammen,

ich bin als RA tätig und somit von der DRV befreit. Dennoch habe ich wegen WissMit Tätigkeit und anderen Pflichtbeiträgen bereits 60 Monate in der DRV voll. Ich überlege derzeit, ob es Sinn macht auch künftig weiter freiwillig in die DRV einzuzahlen (Mindestbeitrag liegt bei rund 80 EUR/Monat) oder ob ich das Geld lieber auch selbst in die Altersvorsorge stecken soll (zB ETFs).

Vorteil einer freiwilligen Einzahlung in die DRV ist ja glaube ich die steuerliche Absetzbarkeit.
Wie ist eure Meinung bzw. welche sinnvollen Alternativen seht ihr in meiner Situation?

Besten Dank
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schuper
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von schuper »

Puh, glaube das wird immer ein persönliches Rechenbeispiel bleiben.

Auf der Seite der DRV steht: Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 83,70 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 4,59 Euro.

Also kannst du dir ausrechnen, was bei einer durschnittlichen Rendite von 5% bei einem ETF (MSCI World oder EM) am Ende rauskommt oder ob du lieber 5 Euro Rente pro knapp 1000 € dein Leben lang (ab der Rente) willst :)

Ohne das konkret ausgerechnet zu haben, behaupte ich, dass ein ETF bei dem du jetzt ca. 30 Jahre 80 € pro Monat zahlst dir am Ende mehr bringt.
GetMeOut
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von GetMeOut »

Im Zweifel wird ein Sparplan auf einen breit gestreuten ETF die bessere Wahl sein. Und das aus zwei Gründen:

Zum einen hast du am Kapitalmarkt auf lange Sicht schlicht eine deutlich höhere Rendite. Mit einem Horizont von 20-30 Jahren schlägt der Zinseszins wohl die steuerlichen Vorteile der DRV.

Und zweitens sind die von dir erworbenen Wertpapiere vererblich. Zahlst du hingegen in die DRV ein, geht mit deinem Tod alles verloren.

Gerade der letztgenannte Aspekt wird mE zu oft unterschätzt. Ich würde ungern sparen wollen, wenn die von mir eingezahlten Beträge an meinen Erbene vorbeirutschen und verpuffen.
Sektnase
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Sektnase »

Andererseits sind die Anlagen nicht H4-/Gläubigersicher
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Fyrion
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Fyrion »

juraklasse hat geschrieben: Donnerstag 15. Juli 2021, 11:05 Hallo zusammen,

ich bin als RA tätig und somit von der DRV befreit. Dennoch habe ich wegen WissMit Tätigkeit und anderen Pflichtbeiträgen bereits 60 Monate in der DRV voll. Ich überlege derzeit, ob es Sinn macht auch künftig weiter freiwillig in die DRV einzuzahlen (Mindestbeitrag liegt bei rund 80 EUR/Monat) oder ob ich das Geld lieber auch selbst in die Altersvorsorge stecken soll (zB ETFs).

Vorteil einer freiwilligen Einzahlung in die DRV ist ja glaube ich die steuerliche Absetzbarkeit.
Wie ist eure Meinung bzw. welche sinnvollen Alternativen seht ihr in meiner Situation?

Besten Dank
Bin in einer ähnlichen Situation und stelle mir dieselbe Frage. Hinzu kommt, dass man ja die Möglichkeit hat sich die Arbeitnehmerbeiträge auszahlen zu lassen. Daher frage ich mich welche der drei Optionen sinnvoller ist:

a) Beiträge drinbelassen und sogar mehr einzahlen
b) Beiträge belassen und nichts einzahlen
c) Beiträge auszahlen lassen und mit Blick auf die höhere Rendite investieren

Für a/b spricht nach Beratung mit Kollegen, dass es wohl diverse Vorteile gibt, wenn man DRV Leistungen im Alter bezieht. So sollen durch irgendwelche Steuerrechtsmagie Steuerpflichten auf Miet- und Kapitaleinnahmen entfallen.
Andererseits spricht für c) ganz klar, dass meine Beiträge aus der DRV am Aktienmarkt angelegt über 30 Jahre wesentlich höhere Auszahlungen versprechen dürften, als bei der DRV - auch mit Berücksichtigung etwaiger Steuervorteile.

Hat jemand schon mal so einen Antrag über die Auszahlung der Arbeitnehmeranteile gestellt? Und was passiert eigentlich, wenn man irgendwann doch in der DRV zurückwechselt, weil man etwa nicht mehr als Anwalt arbeitet. Kann man dann den einst ausgezahlten Betrag wieder einbringen?
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Ara
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Ara »

Fyrion hat geschrieben: Donnerstag 29. Juli 2021, 11:51 Hat jemand schon mal so einen Antrag über die Auszahlung der Arbeitnehmeranteile gestellt? Und was passiert eigentlich, wenn man irgendwann doch in der DRV zurückwechselt, weil man etwa nicht mehr als Anwalt arbeitet. Kann man dann den einst ausgezahlten Betrag wieder einbringen?
Ja hab meine auszahlen lassen. Ist völlig unproblematisch. Du füllst n Formular aus, kriegst n Bescheid und wenig später gibt es Geld überwiesen. Waren bei mir rund 2,5k und die sind nach neuster BFH-Rechtsprechung auch vollkommen steuerfrei (hat das Finanzamt auch so akzeptiert).

Wieder einbringen kannste den nicht. Du fängst dann wieder bei 0 an bei der DRV. Es entfallen mit der Auszahlung alle Ansprüche.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Fyrion
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Fyrion »

Ara hat geschrieben: Montag 2. August 2021, 20:20
Fyrion hat geschrieben: Donnerstag 29. Juli 2021, 11:51 Hat jemand schon mal so einen Antrag über die Auszahlung der Arbeitnehmeranteile gestellt? Und was passiert eigentlich, wenn man irgendwann doch in der DRV zurückwechselt, weil man etwa nicht mehr als Anwalt arbeitet. Kann man dann den einst ausgezahlten Betrag wieder einbringen?
Ja hab meine auszahlen lassen. Ist völlig unproblematisch. Du füllst n Formular aus, kriegst n Bescheid und wenig später gibt es Geld überwiesen. Waren bei mir rund 2,5k und die sind nach neuster BFH-Rechtsprechung auch vollkommen steuerfrei (hat das Finanzamt auch so akzeptiert).

Wieder einbringen kannste den nicht. Du fängst dann wieder bei 0 an bei der DRV. Es entfallen mit der Auszahlung alle Ansprüche.
Top, Danke Dir. Hast du evtl. nen Link zu dem Formular? Muss das zwar nochmal durchdenken, wegen der erwähnten Steuervorteile im Alter, aber da ich recht lange am Lehrstuhl war und das ganze Studium durchgearbeitet habe, hat sich da ne schöne fünfstellige Summe angesammelt, die sich in ETFs mE einfach besser macht.

edit: Habs schon ergoogelt, müsste dieser hier sein -> https://www.deutsche-rentenversicherung ... eplication
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Ara
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Ara »

Jep der V0900 isses bei mir auch gewesen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von surcam »

@Fyrion: Wenn du die allgemeine Wartezeit erfüllst, bekommst du nichts wieder, wenn ich § 210 Ia SGB VI richtig verstehe. Dann könntest du dir weitere Überlegungen sparen.
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Fyrion
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Fyrion »

surcam hat geschrieben: Dienstag 3. August 2021, 09:05 @Fyrion: Wenn du die allgemeine Wartezeit erfüllst, bekommst du nichts wieder, wenn ich § 210 Ia SGB VI richtig verstehe. Dann könntest du dir weitere Überlegungen sparen.
Das sind doch 5 Jahre mindestens, oder? So lange ist mein Ref nun auch wieder nicht her :P
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von surcam »

Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit (§ 34 I SGB VI). Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (§ 50 I SGB VI). Wenn du also 5 Jahre pflichtversichert warst, ist die allgemeine Wartezeit erfüllt. Da du schriebst, du warst lange Zeit am Lehrstuhl und hättest neben dem Studium gearbeitet, könntest du die 5 Jahre ggf. voll haben.
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Fyrion »

Ich glaub die studentischen Nebenjobs zählen da aber nicht rein, waren auch immer maximal 400 Euro und Lehrstuhl etwa 3,5 Jahre. Wenn das Ref mitzählt, wäre ich allerdings locker über den 5, das ist richtig. Muss ich mal prüfen bzw. da anrufen.
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Ara »

Die Minijobs zählen zu 1/4 oder so, also 4 Jahre Minijob = 1 Jahr. Irgendwie so.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Blaumann »

Fyrion hat geschrieben: Dienstag 3. August 2021, 10:42 Ich glaub die studentischen Nebenjobs zählen da aber nicht rein, waren auch immer maximal 400 Euro und Lehrstuhl etwa 3,5 Jahre. Wenn das Ref mitzählt, wäre ich allerdings locker über den 5, das ist richtig. Muss ich mal prüfen bzw. da anrufen.
Mini-Jobs zählen auch, da zumindest Arbeitgeberanteile gezahlt wurden. Sofern keine Arbeitnehmeranteile gezahlt wurden, werden sie aber nur anteilig angerechnet: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gese ... teile.html

Ref zählt, sofern die Nachversicherungsbeiträge des Dienstherrn in die Rentenversicherung eingezahlt wurden und nicht auf deinen Antrag in das Versorgungswerk übergeleitet wurden.

Du kannst von der Rentenversicherung kostenfrei eine Aufstellung anfordern, aus der sich die eingezahlten Beiträge, Beitragszeiten und Anwartschaften ergeben.
Für a/b spricht nach Beratung mit Kollegen, dass es wohl diverse Vorteile gibt, wenn man DRV Leistungen im Alter bezieht. So sollen durch irgendwelche Steuerrechtsmagie Steuerpflichten auf Miet- und Kapitaleinnahmen entfallen.
Sozialrechtsmagie. Wenn Du eine Rente aus der DRV beziehst und vor Renteneintritt eine bestimmte Zeit Mitglied in der gesetzlichen/freiwilligen Krankenversicherung warst, kommst Du in die Krankenversicherung der Rentner. In der fallen nur KV-Beiträge für Renten an (gesetzliche Rente oder Versorgungswerk), nicht jedoch für Kapitalerträge und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern Du keine Rente der DRV beziehst, wirst Du freiwillig versichert und zahlst auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Kann sich also lohnen, sofern man mittels Kapitalanlagen privat vorsorgt und in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Da mir die Erziehungszeiten für meine Kinder auf Antrag auf die Wartezeit angerechnet werden, sind die bisher erworbenen Rentenpunkte jedenfalls nicht wertlos, auch wenn ich dauerhaft im Versorgungswerk bleibe. Ich werd mir die Kohle daher vorerst nicht auszahlen lassen. Wer weiß, wofür's mal gut ist. :D
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Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?

Beitrag von Fyrion »

Sozialrechtsmagie. Wenn Du eine Rente aus der DRV beziehst und vor Renteneintritt eine bestimmte Zeit Mitglied in der gesetzlichen/freiwilligen Krankenversicherung warst, kommst Du in die Krankenversicherung der Rentner. In der fallen nur KV-Beiträge für Renten an (gesetzliche Rente oder Versorgungswerk), nicht jedoch für Kapitalerträge und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern Du keine Rente der DRV beziehst, wirst Du freiwillig versichert und zahlst auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Kann sich also lohnen, sofern man mittels Kapitalanlagen privat vorsorgt und in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Da mir die Erziehungszeiten für meine Kinder auf Antrag auf die Wartezeit angerechnet werden, sind die bisher erworbenen Rentenpunkte jedenfalls nicht wertlos, auch wenn ich dauerhaft im Versorgungswerk bleibe. Ich werd mir die Kohle daher vorerst nicht auszahlen lassen. Wer weiß, wofür's mal gut ist. :D
Aaaaah Sozialrechtsmagie, eine für mich noch weiter entfernte Magierschule, Danke für die Erklärung, jetzt verstehe ich den Vorteil besser! Läuft bei mir im Ergebnis aufs Gleiche hinaus. Habe durch die anteilig angerechneten Minijobjahre die Wartezeit tatsächlich erfüllt, sodass mir die Entscheidung eh abgenommen wurde :)

Achso und falls man sich nicht sicher ist, sei der Rentenbescheid ein guter Indikator, sagte mir die nette Dame von der DRV. Wenn man einen bekommen hat, hat man die Wartezeit voll.
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