Re: Freiwillig in Rentenversicherung einzahlen?
Verfasst: Donnerstag 5. August 2021, 17:34
Um in den Genuss dieser Magie zu kommen, müssen die Voraussetzungen von § 5 I Nr. 11 SGB V erfüllt sein: u.a. 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied einer GKV, sonst gibt's nur den Zuschuss nach § 106 SGB VI bezogen auf die Rente.