Canabislegalisierung

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thh
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 13:21 https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... f-101.html

20 Gramm, 15% THC und 2 Pflanzen.
Sehr praxisorientiert, insbesondere die Beschränkung des Gehalts. Man hätte noch statt der 20 g eine Vorgabe für THC in g machen können, und statt der Beschränkung auf zwei Pflanzen eine Beschränkung hinsichtlich des maximal zulässigen Rauminhalts der Pflanzen, aber so ist auch schon schick.
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Tikka
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Tikka »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 13:21 https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... f-101.html

20 Gramm, 15% THC und 2 Pflanzen.
Warum 18 - 21 Jährige anders behandelt werden, verstehe ich nicht. Wer bestimmt, wer mich regiert, sollte auch wie jeder andere über seine Gesundheit verfügen können.
Naja, dass ist ja schon immer recht inkonsequent gehandhabt. Ich bin auch der Meinung, dass es ein Alter für die (volle) Geschäftsfähigkeit geben sollte. Trotzdem wenden wir zum Einen Jugendstrafrecht z.T. bis zum 21ten Lebensjahr an und lassen zum Anderen schon 16jährige wählen (LT und Kommunalwahlen). Man kann sicher für alles Argumente finden, konsequent finde ich es persönlich auch nicht.
Zuletzt geändert von Tikka am Mittwoch 19. Oktober 2022, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Gravenrath »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 13:21 https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... f-101.html

20 Gramm, 15% THC und 2 Pflanzen.
Warum 18 - 21 Jährige anders behandelt werden, verstehe ich nicht. Wer bestimmt, wer mich regiert, sollte auch wie jeder andere über seine Gesundheit verfügen können.
Vermutlich wegen der Auswirkungen auf die Gehirnentwicklungen, die bei Jugendlichen und in geringerem Maße Heranwachsenden vorkommen. Ich bin erstaunt, dass vor dem Hintergrund die Abstufung des Wirkstoffgehalts (10 vs 15%) so "flach" ausfällt und hätte mit einem Quotienten näher bei den Alkoholgeschichten vermutet (mit 16 Jahren Bier/Wein etc. d.h. man kommt in der Regel nur an 15% Alkoholgehalt und ab 18 darf man auch die regelmäßig 40% erwerben)
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Urs Blank
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Urs Blank »

Die eigentliche rechtliche Klippe ist nicht die Straflosigkeit des Besitzes zum Eigenbedarf. Sondern der Einzel- und Großhandel. Vornehmlich hier droht der Konflikt mit internationalem Recht. Bin gespannt, wie sie das lösen. Frei nach Bernhard Schlink: Ein Jurist, der das gewünschte Ergebnis nicht erzielen kann, hat keine Phantasie.
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ich sehe da keine relevante Hürde. Die ins Feld gebrachten internationalen Verträge sollen lediglich den illegalen Handel treffen, die Legalisierung an sich aber nicht regeln.
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Tibor
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Tibor »

Tikka hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 14:45 ... Trotzdem wenden wir zum Einen Jugendstrafrecht z.T. bis zum 21ten Lebensjahr an und lassen zum Anderen schon 16jährige wählen (LT und Kommunalwahlen). Man kann sicher für alles Argumente finden, konsequent finde ich es persönlich auch nicht.
§ 10 der Fahrerlaubnisverordnung sieht sogar eine Spannbreite von 15 bis 24 J. vor. Alles eine Frage der Selbst- und Fremdgefährdung.
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Macht halt keinen Sinn, ich dachte immer die Wahl des Parlamentes ist in einer Demokratie irgendwie die wichtigste Entscheidung, sie ist auch viel gefährlicher als irgendwie mit nem Auto rumfahren.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Theopa »

Gravenrath hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 14:47 Vermutlich wegen der Auswirkungen auf die Gehirnentwicklungen, die bei Jugendlichen und in geringerem Maße Heranwachsenden vorkommen. Ich bin erstaunt, dass vor dem Hintergrund die Abstufung des Wirkstoffgehalts (10 vs 15%) so "flach" ausfällt und hätte mit einem Quotienten näher bei den Alkoholgeschichten vermutet (mit 16 Jahren Bier/Wein etc. d.h. man kommt in der Regel nur an 15% Alkoholgehalt und ab 18 darf man auch die regelmäßig 40% erwerben)
Bei Alkohol ist die Abstufung wohl eher historisch und pragmatisch: Bier und Wein zu trinken war für Jugendliche und sogar Kinder über Jahrhunderte normal, da ging es natürlich eher um Dünnbier mit weit unter 5% Alkohol bzw. stark verdünnten Wein.

Rein bezogen auf das Gefährdungspotenzial macht es beim Alkohol ohnehin eher wenig aus. Natürlich kann man sich mit Schnaps-Mischgetränken als völlig unerfahrene Person schneller komplett abschießen und im Krankenhaus landen, dafür kann eine Flasche süßer Sekt aber auch reichen. Im Übrigen ist Bier und Wein auch nicht gesünder wenn man sich zuschütten möchte, zudem billiger pro Gramm Alkohol und durch den höheren Anteil an Fuselakoholen im Vergleich zu klarem Schnaps evtl. sogar gesundheitsschädlicher.

Beim Cannabis ist die Abstufung möglicherweise noch etwas fragwürdiger. Ich kann die Wirkungsunterschiede selbst nicht beurteilen, sind 10 bzw. 15% aus Sicht der Experten - rein beruflich versteht sich - aktuell viel, wenig oder normal?

Da es meines Wissens keine realistisch mögliche akute THC-Vergiftung durch Cannabis gibt und sich das Problem der leichteren Überdosis (also die Analogie zu Wodka-Bull für 16-jährige) damit wohl nicht stellt muss man schon fragen wieso man hier Abstufungen einführen und damit wieder eine Fülle an Grauzonen und Rechtsproblemen aufmachen möchte. Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Während man Bier und Wodka auch als Laie unterscheiden kann ist der Wirkstoffgehalt ohne Labor ein absolutes Fragezeichen. Soll es dann strafbar oder ordnungswidrig sein, wenn man dem 20-jährigen Kumpel die falsche Packung gibt? Was passiert bei Falschetikettierung?
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Sektnase »

thh hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 13:45
Strich hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 13:21 https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... f-101.html

20 Gramm, 15% THC und 2 Pflanzen.
Sehr praxisorientiert, insbesondere die Beschränkung des Gehalts. Man hätte noch statt der 20 g eine Vorgabe für THC in g machen können, und statt der Beschränkung auf zwei Pflanzen eine Beschränkung hinsichtlich des maximal zulässigen Rauminhalts der Pflanzen, aber so ist auch schon schick.
Ich habe kurz gehofft, die FDP hat durchgesetzt, dass der legale Kauf nur ab einem gewissen Gehalt iSv Einkommen möglich ist..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Urs Blank
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Urs Blank »

Wenn es erlaubt ist: Werdet Ihr Euch mal einen Joint gönnen? Womöglich beim Gerichtsfest oder der Kanzlei-Weihnachtsfeier?
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Tibor
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Tibor »

Wozu? Besaufen ist doch ausreichend.
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Tikka
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Tikka »

Ich hatte auch schon einmal gefragt, das Echo war verhalten.

Ich kann nur für mich sagen, dass ich das wohl nicht wieder aufgreifen werde. War aber auch nie ein großer Kiffer. Zum einen war ich zu schüchtern für die Beschaffung und zum anderen zu ungeschickt zum Bauen. So blieb mir nur das "mitziehen" an vorhandenen Joints. Aber wie schon an anderer Stelle geschrieben, im sozialen Umfeld ist das gar kein Thema mehr.

Wenn es vorgedrehte Joints für Trottel gibt will ich nicht ausschließen, dass ich es irgendwann nochmal probieren würde. Aber ohne dass da ein größerer Drang bestände.
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ich würde das wohl in meinen "Genußkreislauf" einfließen lassen, also ähnlich der alljährlichen Zigarre/teurer Whisky, sonst wird sich da bei mir aber nichts ändern.

Ich feiere die Canabislegalisierung gerade nicht deswegen (auf mein Leben hat das faktisch keinen Einfluss), sondern weil ich das Verbot für falsch halte und der liberale Staat sein Versprechen einlösen sollte, Verbote deren Wirkung faktisch nicht vorhanden ist, zugunsten von mehr Freiheit abzuschaffen. Die Legalisierung ist leider die Ausnahme in einer gefühlt immer restriktiveren Welt.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Gravenrath »

Theopa hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 20:13
Gravenrath hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 14:47 Vermutlich wegen der Auswirkungen auf die Gehirnentwicklungen, die bei Jugendlichen und in geringerem Maße Heranwachsenden vorkommen. Ich bin erstaunt, dass vor dem Hintergrund die Abstufung des Wirkstoffgehalts (10 vs 15%) so "flach" ausfällt und hätte mit einem Quotienten näher bei den Alkoholgeschichten vermutet (mit 16 Jahren Bier/Wein etc. d.h. man kommt in der Regel nur an 15% Alkoholgehalt und ab 18 darf man auch die regelmäßig 40% erwerben)
Bei Alkohol ist die Abstufung wohl eher historisch und pragmatisch: Bier und Wein zu trinken war für Jugendliche und sogar Kinder über Jahrhunderte normal, da ging es natürlich eher um Dünnbier mit weit unter 5% Alkohol bzw. stark verdünnten Wein.

Rein bezogen auf das Gefährdungspotenzial macht es beim Alkohol ohnehin eher wenig aus. Natürlich kann man sich mit Schnaps-Mischgetränken als völlig unerfahrene Person schneller komplett abschießen und im Krankenhaus landen, dafür kann eine Flasche süßer Sekt aber auch reichen. Im Übrigen ist Bier und Wein auch nicht gesünder wenn man sich zuschütten möchte, zudem billiger pro Gramm Alkohol und durch den höheren Anteil an Fuselakoholen im Vergleich zu klarem Schnaps evtl. sogar gesundheitsschädlicher.

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Da es meines Wissens keine realistisch mögliche akute THC-Vergiftung durch Cannabis gibt und sich das Problem der leichteren Überdosis (also die Analogie zu Wodka-Bull für 16-jährige) damit wohl nicht stellt muss man schon fragen wieso man hier Abstufungen einführen und damit wieder eine Fülle an Grauzonen und Rechtsproblemen aufmachen möchte. Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Während man Bier und Wodka auch als Laie unterscheiden kann ist der Wirkstoffgehalt ohne Labor ein absolutes Fragezeichen. Soll es dann strafbar oder ordnungswidrig sein, wenn man dem 20-jährigen Kumpel die falsche Packung gibt? Was passiert bei Falschetikettierung?
Naja, auch wenn die Argumentation eine andere ist als beim Alkohol (wie Du völlig zutreffend darstellst), ist es ja grundsätzlich nicht verkehrt, sich bei der Legalisierung einer Rauschdroge strukturell an einer anderen, bereits legalen Rauschdroge zu orientieren. Gerade wenn der Gesundheitsschutz sogar eher dafür spräche, eine Legalisierung erst ab einem höheren Alter zu empfehlen. Dann hätten wir aber wiederum wahrscheinlich das Problem, dass eine Eindämmung der Cannabiskonsumkriminalität nur begrenzt erfolgreich wäre - also die etwas Jüngeren lieber mit dem schwächeren Zeug versorgen als dafür zu sorgen, dass sie sich weiterhin stärkeres Zeug auf illegalem Wege besorgen.

Aber von der altersbedingten Ungleichbehandlung (sei sie gerechtfertigt oder nicht) abgesehen gibt die Wirkstoffgrenze noch eine Menge Anlass zu weiteren Diskussionen und führt zu potentiellen Problemen. Ich habe mir sagen lassen, dass bei Cannabis als Naturprodukt ein bestimmter Wirkstoffgehalt relativ schwierig mit der Pflanzenzucht bereits zu erzielen sei. Soll also diese Wirkstoffgrenze erst in dem Verkaufsprodukt an den Konsumenten gelten oder bereits bei der Zucht? Letzteres könnte zu erheblichen Problemen vor allem für die lokale Landwirtschaft führen, die im Hinblick auf Cannabisanbau in aller Regel (hoffentlich) noch nicht vollständig professionalisiert und erfahren ist. Es gibt wohl Möglichkeiten, das hinzubekommen, die sind aber teuer und aufwändig, was zu einem Wettbewerbsvorteil für die globalen Player mit erheblichem Know-How-Vorsprung führen würde.
Urs Blank hat geschrieben: Mittwoch 19. Oktober 2022, 22:44 Wenn es erlaubt ist: Werdet Ihr Euch mal einen Joint gönnen? Womöglich beim Gerichtsfest oder der Kanzlei-Weihnachtsfeier?
Wenn die Legalisierung durchgeht, werde ich mir aus Prinzip einen Joint in Ehren verabreichen. Aber brav auf dem heimischen Balkon. Und danach ists auch wieder vorbei, der THC-Rausch war zu Studentenzeiten nicht so meins.
Wobei es ja durchaus spannend wäre, den einen oder anderen Seniorpartner mal stoned zu sehen. Nur ist "puff, puff, pass" nicht wirklich Covid-konform.
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... roparecht/

Komischer Vorgang. Da werden die eigenen Fraktionen langsam ungeduldig.

Der Gesundheisminister will jetzt erst mal ein Gutachten einholen:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ommission/
Aber natürlich bewegt sich alles noch im zeitlichen Rahmen, ja is klar.
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