Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterbesoldung
Und woher nimmt das BVerfG die "amtsangemessenheit" des Doppel-VB? Das kann ja nur ein "früher war das so, also ist das auch für die Zukunft richtig"-Argument sein.
Angesichts der erheblichen Veränderungen der Anzahl und Zusammensetzung der potenziellen Bewerber in den letzten Jahrzehnten ist es schon mehr als mutig hier einen Zusammenhang herstellen zu wollen, dafür verweise ich auf meinen obigen Post: Vielleicht war das Gehalt früher sogar noch viel unattraktiver, dadurch dass es viel mehr Bewerber und damit mehr Auswahl gab wurde eben dennoch mit höheren Noten eingestellt?
Oder anders gesagt: Wenn wir heute wieder so viele Absolventen wie vor 20 Jahren hätten (in Bayern wären das z.B 50% mehr als heute) bräuchte man wohl auch wieder zwei VB, da es mehr Bewerber in diesen Punkterängen gäbe. Dann wäre die Besoldung also wieder okay?
Angesichts der erheblichen Veränderungen der Anzahl und Zusammensetzung der potenziellen Bewerber in den letzten Jahrzehnten ist es schon mehr als mutig hier einen Zusammenhang herstellen zu wollen, dafür verweise ich auf meinen obigen Post: Vielleicht war das Gehalt früher sogar noch viel unattraktiver, dadurch dass es viel mehr Bewerber und damit mehr Auswahl gab wurde eben dennoch mit höheren Noten eingestellt?
Oder anders gesagt: Wenn wir heute wieder so viele Absolventen wie vor 20 Jahren hätten (in Bayern wären das z.B 50% mehr als heute) bräuchte man wohl auch wieder zwei VB, da es mehr Bewerber in diesen Punkterängen gäbe. Dann wäre die Besoldung also wieder okay?
- Tibor
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Re: Richterbesoldung
Es geht auch um die Gesamtzahl der jeweils einzustellenden bzw angestellten Richter. Ich hatte mal eine Statistik gesehen, dass die Anzahl der Richter von 1990 bis 2000 um 25% gestiegen ist. Da ist natürlich auch Aufholbedarf Ost dabei gewesen, aber eben nicht nur. Wenn sich aber Richterbedarf nicht entsprechend Absolventenausstoß entwickelt und gleichzeitig eine Prädikatsquote gleichbleibend (%-ual) ist, dann werden denknotwendig auch Berufseinsteiger mit schlechteren Noten genommen. Die Attraktivität des Jobs ist dafür dann völlig unerheblich.Theopa hat geschrieben:Und woher nimmt das BVerfG die "amtsangemessenheit" des Doppel-VB? Das kann ja nur ein "früher war das so, also ist das auch für die Zukunft richtig"-Argument sein.
Angesichts der erheblichen Veränderungen der Anzahl und Zusammensetzung der potenziellen Bewerber in den letzten Jahrzehnten …
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Re: Richterbesoldung
2.700 € würde ich schätzen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt. Wahrheit und Lüge sind nicht Seiten der selben Medaille ... .
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Re: Richterbesoldung
Müsste man bei der Besoldung nicht auch in Rechnung stellen, dass die richterliche Tätigkeit durch die Vielzahl der vergleichbaren Fälle merklich monotoner und redundanter geworden ist und sich die Kolleginnen und Kollegen (als Diesel/Flugrechte/ pp.- urteilskleber) zunehmend nur noch als Teil der anwaltlichen Wertschöpfungskette wahrnehmen?
"Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Tod eine Sterbeurkunde vorzulegen." (Nr. 4.6 AVB Reiserücktritt)
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Re: Richterbesoldung
Interessant, dass sich "die [also ALLE!] Kollegen" nur noch als Teil einer Wasauchimmerkette wahrnehmen. Dass die Justiz auch Massenverfahren zu bewältigen hat, bedeutet nicht, dass die Arbeit per se monoton wird. Die Zivilkammern haben vielerorts einen hohen Spezialisierungsgrad, so auch bei uns im Gericht, und die ach-so monotonen VW-Klagen machen da nur einen Bruchteil der Arbeit aus. An den OLGs gibt es verbreitet eigene VW-Senate; die Mehrheit der OLG-Richter hat dann mit VW-Massenverfahren also nichts zu tun usw. Mal davon abgesehen, dass auch Massenverfahren immer wieder dogmatische Herausforderungen bereitshalten, in den Dieselfällen etwa zur Verjährungsunterbrechung bei Musterfeststellungsklagen, zur Frage der Vortragslast, zur Dogmatik des in der Praxis bis dahin unterbelichteten § 852 BGB u.v.m. Die Diskussion erscheint mir daher - vorsichtig ausgedrückt - nicht zielführend.
'What are those?'
'Soldiers.'
'What are soldiers?'
'They are for war. They fight and each tries to kill as many of the other side as he can.'
The girl held still and studied.'
'Sometime they'll give a war and nobody will come.'
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Re: Richterbesoldung
BW hat auf der BVerfG Urteil reagiert und die Besoldung der unteren Besolungsgruppen erhöht. Abstandsgebot byebye:
https://beteiligungsportal.baden-wuertt ... sbezuegen/
https://beteiligungsportal.baden-wuertt ... sbezuegen/
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Re: Richterbesoldung
Eine Erhöhung wäre ja sinnvoll. Stattdessen hat man hingegen offenbar schlicht die Eingangsämter aufgestuft; der mittlere Dienst, der eigentlich (der Logik folgend) bei A5 beginnen müsste (und derzeit bei A6 beginnt), beginnt jetzt einfach bei A7, der gehobene Dienst dann eben bei A10. Rechtspfleger fangen dann nicht als Justizinspektor, sondern als Justizoberinspektor an, Polizisten nicht als Kommissare, sondern als Oberkommissare usw. Das führt nicht nur dazu, dass die Amtsbezeichnungen schwer verständlich sind, sondern natürlich auch dazu, dass eine Beförderung wegfällt. Nett sicher auch für alle diejenigen, die nach teilweise vielen Jahren befördert wurden und jetzt genauso besoldet werden wie Berufsanfänger.

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Re: Richterbesoldung
Da fragt man sich schon, was da wohl beim Ersinnen des Gesetzesentwurfs konsumiert worden ist.
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Re: Richterbesoldung
Unabhängig von den damit zweifellos etwas seltsamen Benennungen der Ämter:
Gab es heute überhaupt noch echte Unterschiede zwischen diesen Ämtern? Hat ein Oberkommissar bisher etwas anderes gemacht als ein Kommissar, also z.B. Teams oder Einsätze geleitet, weshalb er nicht nur mehr Geld für die höhere Erfahrungsstufe (die es ja weiterhin gibt), sondern auch einen amtsbedingten Bonus benötigt? Hat ein Justizoberinspektor bisher andere Aufgaben erledigt als ein Justizinspektor?
Bei der R-Besoldung sind die Unterschiede ja deutlich zu erkennen, R2 bedeutet eine andere Tätigkeit als R1 und ab R3 aufwärts wird es nochmal etwas exotischer.
Gab es heute überhaupt noch echte Unterschiede zwischen diesen Ämtern? Hat ein Oberkommissar bisher etwas anderes gemacht als ein Kommissar, also z.B. Teams oder Einsätze geleitet, weshalb er nicht nur mehr Geld für die höhere Erfahrungsstufe (die es ja weiterhin gibt), sondern auch einen amtsbedingten Bonus benötigt? Hat ein Justizoberinspektor bisher andere Aufgaben erledigt als ein Justizinspektor?
Bei der R-Besoldung sind die Unterschiede ja deutlich zu erkennen, R2 bedeutet eine andere Tätigkeit als R1 und ab R3 aufwärts wird es nochmal etwas exotischer.
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Re: Richterbesoldung
Nein, innerhalb der A Besoldung ging und geht die erste Beförderung (A9 auf A10 oder A13 auf A14) nie mit anderen Aufgaben einher, sondern ist eher eine gewissermaßen leistungsabhängige (je nach Behörde, früher oder später kommt die Beförderung, aber dauert dann eben) planmäßige Beförderung, neben der Erfahrungsstufe. Jeweils darüber ist dann nicht so selbstverständlich und erfordert jedenfalls zum beispiel im gehobenen Dienst Gruppenleitertätigkeiten wahrzunehmen. A15 ist auch im hD nicht selbstverständlich zu erreichen, jedenfalls nicht in unteren und mittleren Behörden.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.