Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Sektnase »

Dann sollten Richter aber auch weniger als Müllwerker verdienen, die mehr arbeiten.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Richterbesoldung

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Dienstag 16. August 2022, 17:43Hmm also ich finde, es ist schon eine andere Aufgabe, einheitlich letztinstanzlich Volkswagen wegen Diesel zu verurteilen, als für Buxtehude zu sagen, dass das Messgerät Leivtec an der Kreuzung Hauptstraße/Kleinstraße falsch aufgestellt und daher unverwertbar ist ... Es wäre daher schön gewesen, wenn er dieses "andere Aufgabe" mal ein wenig näher beleuchtet hätte. Mit ehemals R8 muss man aber auch nicht mehr so viel begründen, wohl wegen der "blauen Himmel Theorie"
Insbesondere muss man nicht begründen, warum man publizistisch und auf dem Klagewege die Beförderung zum Vorsitzenden Richter erkämpft hat, wenn man selbst die damit verbundene höhere Besoldung für sachwidrig hält und der Ansicht ist, dass es rechtswidrig sei, wenn nicht jeder Richter der Spruchgruppe den Akteninhalt selbst erarbeitet (10-Augen-Prinzip - das man dann allerdings selbst nach kurzer Zeit aus organisatorischen Gründen wieder abschafft ...).
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1636
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Von 3600 Euro netto bleibt jetzt nichts mehr übrig

[...]

Nach Berechnungen der Sparkassen hätten Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3600 Euro derzeit am Monatsende kein Geld mehr übrig und müssten Lücken dann teilweise durch ihre eigenen Ersparnisse schließen.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/in ... 13546.html

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 865
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Demnach zählte im Jahr 2018 ein Alleinstehender zu den einkommensreichsten 10 Prozent, wenn er über ein Nettoeinkommen von mehr als 3700 Euro im Monat verfügte. Zwei Jahre zuvor, also nach den Daten aus dem Jahr 2016, lag die Grenze noch bei 3440 Euro.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/ ... 62669.html
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Mann muss es sich leisten können, wenn die Frau nicht arbeiten will.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10254
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Richterbesoldung

Beitrag von famulus »

Aber Maßstab muss doch der in Downtown München lebende Single sein!!1!
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Nein, der Familienernährer mit Frau daheim, drei Kindern, Einkauf beim Biobauern und sanierungsbedürftigem Bauernhof 50km entfernt vom Gericht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1636
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.

Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/
Zuletzt geändert von Joshua am Sonntag 18. September 2022, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1636
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

famulus hat geschrieben: Sonntag 18. September 2022, 16:06 Downtown München
Ich kann dir sehr genau sagen, was für München für die der Besoldung weiter zugrunde zu legende Kernfamilie "2 Erwachene, 2 Kinder" gilt, da die örtlichen Lebens- und insbesondere Wohnkosten gut erfasst sind.

Berechnung nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für den Monat April 2020 (nach Stuttmann, NVwZ-Beilage 2020, 83):

- Anerkannte Wohnkosten 4-köpfige Familie:
1.020,07 Euro

(- 95 %-Perzentil der Wohnkosten: 1.701,58 Euro)

- Danach und den LHK iÜ: Grundsicherungsniveau:
38.723,03 Euro

- Mindestbesoldung (= unterste Besoldungsgruppe!!!) unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots (!!!) zur Grundsicherung:
44.531,48 Euro netto!

- Jetzt für die höheren Besoldungsgruppen (wie entsprechend auch die R-Besoldung) entsprechend hochrechnen; auch verfassungsrechtlich zwingend;
also klettern von Stufe zu Stufe!

- Und man weiß, dass wir weiter in allen Bundesländern ganz tief in der Verfassungswidrigkeit der R-Besoldung hocken.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 865
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Ok, was ist dann R1 Stufe 1?
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1636
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Jemand, der so viel über das Besoldungssystem weiß wie du, kann das in dem Bruchteil einer Sekunde selbst ausrechnen.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Verfassungsrechtlich zwingend!!!

Bild
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1636
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Wenn man den Unfug, den du und deine Gefolgsleute hier verbreiten, mit Fakten widerlegt, wirst du wie immer beleidigend. Arm.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Theopa »

Joshua hat geschrieben: Sonntag 18. September 2022, 16:55 Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.

Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/
Das Argument, dass jedes Familienmodell finanziell abgesichert sein müsste bleibt schon deshalb sehr schwach, da die durchschnittliche Familie sich in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist.

1920 wären 8-10 Kinder absolut normal gewesen, in den meisten Gegenden wäre man damit nicht aufgefallen. Muss das heute finanzierbar sein? 1960 waren 3-4 Kinder und die Hausfrauenehe der Normalfall, 2020 sind 0-2 Kinder und Doppelverdienerehen mit Teilzeit/Vollzeit-Kombinationen gerade bei Akademikern der Normalfall.

Wieso das Grundgehalt nun zwingend die Möglichkeit geben müsste jedes beliebige Familienmodell, das einem gerade gefällt zu finanzieren erschließt sich mir nicht. Muss ich wenn ich als Richter gerne im Mormonen-Stil 15 Kinder möchte direkt mit 8000€ netto in R1 einsteigen um mir das Haus mit 400qm Wohnfläche und die 100 € Lebensmittel pro Tag zu leisten? Sonst kann ich ja mein Familienmodell nicht ausleben. Wenn nicht, wo ist dann die exakte Grenze der zu finanzierenden Familie?
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Theopa hat geschrieben: Montag 19. September 2022, 12:07
Joshua hat geschrieben: Sonntag 18. September 2022, 16:55 Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.

Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/
Das Argument, dass jedes Familienmodell finanziell abgesichert sein müsste bleibt schon deshalb sehr schwach, da die durchschnittliche Familie sich in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist.

1920 wären 8-10 Kinder absolut normal gewesen, in den meisten Gegenden wäre man damit nicht aufgefallen. Muss das heute finanzierbar sein? 1960 waren 3-4 Kinder und die Hausfrauenehe der Normalfall, 2020 sind 0-2 Kinder und Doppelverdienerehen mit Teilzeit/Vollzeit-Kombinationen gerade bei Akademikern der Normalfall.

Wieso das Grundgehalt nun zwingend die Möglichkeit geben müsste jedes beliebige Familienmodell, das einem gerade gefällt zu finanzieren erschließt sich mir nicht. Muss ich wenn ich als Richter gerne im Mormonen-Stil 15 Kinder möchte direkt mit 8000€ netto in R1 einsteigen um mir das Haus mit 400qm Wohnfläche und die 100 € Lebensmittel pro Tag zu leisten? Sonst kann ich ja mein Familienmodell nicht ausleben. Wenn nicht, wo ist dann die exakte Grenze der zu finanzierenden Familie?
Das ist ein schwacher Post.

Ich fang mal mit dem offensichtlichen an: Mormonenfamilie mit einer "Haupt"Frau und 15 Kidnern wirft hier in LSA bereits in der Endstufe R1 7.900 € netto ab.

"in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist."
Warum IST das zu berücksichtigen? Davon sehe ich weder im GG noch in den einschlägigen Gesetzes etwas. Es entspringt vielmehr deiner Vorstellugn davon, wie eine Familie heute auszusehen hat, die sich der Staat als gewollt vorstellt.
Damit sind wir auch beim nächsten Punkt: Es kommt überhaupt nicht darauf an, wie die "Kernfamilie" 1920, 1960 oder heute aussieht. Es kommt nur darauf an, dass es überhaupt einen Maßsstab gibt, an dem sich die amtsangemessene Aliminetation orientiert. Jetzt kann man natürlich sagen, dass das eben die 0-2 Kinder sind. Das große Gegenargument ist doch aber: Ich konnte mir mit Richtergehalt 1920 locker die 8-10 Kinder plus Hausfrau leisten. Der Streit entzündet sich doch nicht an diesem Maßstab oder an der Frage, welches Modell der Staat nun finanzieren soll, sondern an der Feststellung, dass ich heute bei weitem nicht mehr die Kaufkraft von 1920 habe, wo das alles ging.

Mit anderen Worten: Es wird nicht das finanziert, was mir gerade einfällt. Es sollte aber mal bitte nicht noch weiter abfallen, was es derzeit anhand der Inflation massiv tut.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Antworten