Zu den Kindern: Ja, mit Zuschlägen. Die Argumentation von Joshua bezog sich aber im Kern auf die Grundbesoldung. Wer zehn Kinder hat muss auch genug für zehn Kinder bekommen, selbst wenn das dann knapp 8.000 € sind. Ihm ist aber nicht zwingend bereits als 27jährigem Kinderlosen eine Grundbesoldung auf diesem Niveau zur Verfügung zu stellen, damit seine Gattin Zuhause bleiben und ihn abends mit einem frischen Martini begrüßen kann. Das hätte ich zugegeben deutlicher betonen können.Strich hat geschrieben: ↑Montag 19. September 2022, 12:24 Das ist ein schwacher Post.
Ich fang mal mit dem offensichtlichen an: Mormonenfamilie mit einer "Haupt"Frau und 15 Kidnern wirft hier in LSA bereits in der Endstufe R1 7.900 € netto ab.
"in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist."
Warum IST das zu berücksichtigen? Davon sehe ich weder im GG noch in den einschlägigen Gesetzes etwas. Es entspringt vielmehr deiner Vorstellugn davon, wie eine Familie heute auszusehen hat, die sich der Staat als gewollt vorstellt.
Damit sind wir auch beim nächsten Punkt: Es kommt überhaupt nicht darauf an, wie die "Kernfamilie" 1920, 1960 oder heute aussieht. Es kommt nur darauf an, dass es überhaupt einen Maßsstab gibt, an dem sich die amtsangemessene Aliminetation orientiert. Jetzt kann man natürlich sagen, dass das eben die 0-2 Kinder sind. Das große Gegenargument ist doch aber: Ich konnte mir mit Richtergehalt 1920 locker die 8-10 Kinder plus Hausfrau leisten. Der Streit entzündet sich doch nicht an diesem Maßstab oder an der Frage, welches Modell der Staat nun finanzieren soll, sondern an der Feststellung, dass ich heute bei weitem nicht mehr die Kaufkraft von 1920 habe, wo das alles ging.
Mit anderen Worten: Es wird nicht das finanziert, was mir gerade einfällt. Es sollte aber mal bitte nicht noch weiter abfallen, was es derzeit anhand der Inflation massiv tut.
Natürlich hat man heute als Richter nicht mehr die Kaufkraft von 1920, weil Richter im Jahr 1920 noch Teil einer winzigen Elite waren, in die man ohne passende Herkunft und/oder schwerreiche Eltern im Regelfall schon nicht reinkam. Ich wage auch mal die Prognose, dass die damalige Gesamtzahl aller Richter bzw. die Zahl der Richter pro Person damals wesentlich geringer war und den Haushalt damit deutlich weniger belastet hat.
Ob die Besoldung sich im Verhältnis zur Inflation negativ verändert kann man wohl erst 2023 sagen. Es ist stark anzunehmen, wobei das aufgrund des sprunghaften Anstiegs 2022 eben auf praktisch jede Berufsgruppe zutreffen wird. Wie verhielten sich die Besoldungserhöhungen der Jahre 2020, 19, 18 etc. zur Inflation von damals?
Ganz nebenbei gab es bei Anwälten 2021 nach 8 Jahren wahnsinnige 10% mehr an RVG. 2022 wird sich das um exakt... richtig, 0% erhöhen. Und 2023? Ich tippe auf 0%.