Theopa hat geschrieben: ↑Dienstag 31. Januar 2023, 10:20
Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 29. Januar 2023, 17:52
Trotz des viel beschworenen Fachkräftemangels und der Energiepreiskrise wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr. Sie legte 2022 um 1,9 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Preisbereinigt wohlgemerkt, also nach Abzug der Inflation. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) belief sich damit im Jahr 2022 auf über 3,8 Billionen Euro nach rund 3,6 Billionen Euro im Jahr 2021.
Wir sind also real REICHER geworden.
"Drin" sind also eigentlich der volle Inflationsausgleich PLUS die 1,9%.
Also soll die Beamtenbesoldung nun auch noch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden? Danach müsste man wohl zunächst eine reduzierende Nachkorrektur vornehmen, da die Besoldung z.B. in den Jahren 2009 und 2020 jeweils deutlich zu kürzen gewesen wäre.
Für mich klingt das nach klassischem Rosinenpicken. Ein Kernaspekt in der Beamtenstellung ist doch gerade, dass man nicht an den Chancen und Risiken der freien Wirtschaft partizipiert.
Im Urteil des BVerfG steht:
"Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex in dem jeweils betroffenen Land oder – bei der Bundesbesoldung – auf Bundesebene ist ein weiteres Indiz für die Bestimmung des Kerngehalts der Alimentation (dritter Parameter).
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Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Richter oder Staatsanwalt über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 <14>; 44, 249 <265 f.>; 117, 330 <351>; 119, 247 <269>; 130, 263 <292>). Das Alimentationsprinzip verlangt − parallel zu der Konstellation eines familiär bedingten Unterhaltsbedarfs (vgl. BVerfGE 44, 249 <275>; 117, 330 <351 f.>) −, durch eine entsprechende Bemessung der Bezüge zu verhindern, dass das Gehalt infolge eines Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird und dem Richter oder Staatsanwalt infolge des Kaufkraftverlustes die Möglichkeit genommen wird, den ihm zukommenden Lebenszuschnitt zu wahren. Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation des Richters oder Staatsanwalts ist der Entwicklung seines Einkommens die allgemeine Preisentwicklung anhand des Verbraucherpreisindex gegenüberzustellen. Der Verbraucherpreisindex bemisst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen (Mieten, Nahrungsmittel, Bekleidung, Kraftfahrzeuge, Friseur, Reinigung, Reparaturen, Energiekosten, Reisen etc.), die von privaten Haushalten für Konsumzwecke in Anspruch genommen werden."
Und 10% sind eben aufzehrend...