Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Moderator: Verwaltung
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5181
- Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
- Ausbildungslevel: Doktorand
Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Gibt es eigentlich ein Höchstalter für die Einstellung als Richter oder bei der StA? Meine Suche bei Google hat dazu wenig ergeben.
Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Bei FG haben sie erzählt, mit 35 sei Schluss. Kann aber sein, dass das bei anderen Gerichtsbarkeiten früher ist, weil die FG´s praktisch nur Leute mit Berufserfahrung nach dem 2. StEx nehmen
- Kritschgau
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5092
- Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Es gibt zT gesetzliche Höchstgrenzen, wie zB Art. 10 I 1 BayBG (45 Jahre). Daneben existiert idR eine allgemeine Verwaltungspraxis, in Bayern etwa 35 Jahre beim Innenmnisterium.
Erst Pflicht dann Kür!
-
- Super Power User
- Beiträge: 1531
- Registriert: Donnerstag 26. April 2007, 16:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Für die Justiz in Bayern wurde mir damals (schon länger her) als ständige Verwaltungspraxis spätestens 3 Jahre nach den 2. Staatsexamen genannt.
Simplex sigillum veri.
- Olli
- Moderator
- Beiträge: 13521
- Registriert: Donnerstag 24. Februar 2005, 16:26
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Für HH hatte ich mal was von 32 Jahren gehört. Aber das kann ich nicht ganz glauben, vor allem weil inzw. ein paar Jahre Berufserfahrung als Anwalt gewünscht werden.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?
Hi!
In NRW bestimmt § 39 I LVO ein grundsätzliches Höchstalter für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe von 35 Jahren (Ausnahmen sind wohl möglich, zB bei vorhandenen Kindern oä).
Viele Grüße!
In NRW bestimmt § 39 I LVO ein grundsätzliches Höchstalter für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe von 35 Jahren (Ausnahmen sind wohl möglich, zB bei vorhandenen Kindern oä).
Viele Grüße!