Examensnoten Beförderung (OLG)

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Jurinator
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Jurinator »

thh hat geschrieben: Freitag 26. November 2021, 22:21
Jurinator hat geschrieben: Freitag 26. November 2021, 15:09Weiß eigentlich einer von Euch, welche Note man in der aktuellen Beurteilung haben muss, um sich erfolgreich auf R2 bewerben zu können?
Wird man denn nicht angerufen, wenn man sich bewerben soll, weil die Stelle für einen vorgesehen ist?
Davon gehe ich auch aus. Wäre nur interessant zu wissen, ab welcher Beurteilung man damit rechnen kann. Ich denke nicht, dass sich Leute häufig unaufgefordert auf eine R2 Stelle bewerben (bei R3 + sicher anders), so dass der Vergleich zu Mitbewerbern in den meisten Fällen eher nicht entscheidend sein dürfte, weil sich ohnehin nur die bewerben, die auch dazu aufgefordert worden sind. Aber eine gewisse Mindestnote wird es sicher geben, die man - neben der erfolgreichen Erprobung - mitbringen muss.
Joshua
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Joshua »

Niedersachsen punktet eher hoch im 2. Dann muss man die Notenkriterien nicht anheben und auch nicht die Gehälter. Man vergrößert einfach die Menge der 9-Punkte-Absolventen. Die Statistik ist atemberaubend: 25% mit vb und besser. Der schlechteste Weg, da die Note so ihre Distinktionskraft verliert.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Sektnase »

Weil nur noch die Hälfte der Skala für 5% der Leute übrig ist?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Joshua
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Joshua »

Ich halte das Verwässern der Noten eben für grundfalsch.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Tibor
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Tibor »

Man muss sich mal von seinen weichgespülten Abiturkuschelvorstellungen lösen. Es ist eben Grundfalsch, wenn man sich einfach den Maßstab anschaut:

8 Punkte ist im Ergebnis nach der Punkteskala für eine Einzelleistung der Ausgangspunkt: „eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht“. Ob man dann eine gaußsche Verteilung vornimmt oder nicht exakt, ist unerheblich. Aber eine Einzelnote 10 ist idR genauso begründungsbedürftig wie eine 6; eine 13 genauso wie eine 3.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von OJ1988 »

Gegen eine "menschlichere" Notenvergabe hätte ich persönlich nichts, solange wirkliche Nichtskönner weiterhin durchfallen und eine Differenzierung nach oben weiterhin stattfindet (sprich nicht jeder handelsübliche Absolvent - wie anderswo üblich - ein "sehr gut" bekommt). Dann erhöhen GKs halt eben von VB auf "gut", wenn es der Markt hergibt.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von gola20 »

Was soll eine reine Verschiebung der Skala verbessern? Dann kann man es auch einfach so lassen.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Sektnase »

gola20 hat geschrieben: Montag 29. November 2021, 10:22 Was soll eine reine Verschiebung der Skala verbessern? Dann kann man es auch einfach so lassen.
Dein Eindruck, dass die Qualität der Richter und Staatsanwälte abnimmt. So könnte man sich eben darauf berufen, dass 9 (oder 8) Punkte das Minimum sind, wie es seit jeher ist.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Justitian »

Ich würde mich nicht freuen, wenn 8 Punkte plötzlich zu 13 Punkten werden, ich aber noch nach der alten Skala benotet wurde, an die sich dann irgendwann keiner mehr erinnert
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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