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Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Mittwoch 23. Februar 2011, 23:50
von Iuridicus
Guten Abend,
welche Bedeutung haben denn die Examensnoten auf die spätere etwaige Beförderung als Richter? Ein AG-Kollege hat sich für die Wahlstation beim OLG beworben und meinte, im dortigen Senat habe kein Richter in den Examina schlechter als 11,5 abgeschlossen. Welche Noten braucht man dann als BGH-Richter? :eeeek:

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Mittwoch 23. Februar 2011, 23:59
von showbee
Bundesrichter werden gewählt, nicht befördert :D

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 08:01
von bilguer
Die Noten sind eher Grundlage für die Einstellung, bezogen auf die Versetzung zu einem OLG spielen andere Dinge eine entscheidende Rolle.

Bezogen auf die Bundesrichter ist der Hinweis auf die Wahl ja bereits gegeben worden.

Gruß
bilguer

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 08:42
von Iuridicus
Ich habe ja nirgends von einer Beförderung an den BGH geschrieben, siehe auch Überschrift. Aber auch für die Wahl an den BH dürften die Noten nicht ganz unerheblich sein, oder? Ich habe mal irgendwo gehört Tolksdorf hätte zwei mal sehr gut...

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 09:28
von markus87
Ich weiß ja nicht was an derartigen Gerüchten dran ist, aber ich habe schon von jedem zweiten bekannten Politiker gehört, er hätte 18 Punkte im Examen. Entweder das sind alles nur Legenden, oder nach früheren Prüfungsordnungen wurden die Noten verschleudert, bzw die Korrekturen erfolgten nicht anonymisiert :D

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 11:11
von showbee
Iuridicus hat geschrieben:Ich habe ja nirgends von einer Beförderung an den BGH geschrieben, siehe auch Überschrift.
?

Iuridicus hat geschrieben:Welche Noten braucht man dann als BGH-Richter? :eeeek:

:-w :alright

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 12:33
von Iuridicus
Showbee, ich verstehe dein Problem nicht. In der Überschrift steht eindeutig Beförderung - Klammer auf OLG Klammer zu.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dir zitierten Frage bzgl Notenanforderungen eines BGH-Richters. Oder meinst du mit zwei mal 4 Punkten hätte man bei der Wahl gute Chancen?

Ich verstehe sowieso nicht, den Sinn deiner Posts. Soll es hier darum gehen,mich zu "überführen" und mir einen "Fehler" nachzuweisen? Fühlst du dich dann besser, wenn dir dieser Nachweis gelingt? Spätestens nach meinem zweiten Post dürfte klar sein, was ich gemeint habe, weswegen deine Ausführungen überflüssig sind und an der ursprünglichen Thematik vorbeigehen.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 13:07
von showbee
Hast du nicht angefangen? Deine Antwort sieht so aus, als ob mein Post keine Antwort wäre auf etwas, was du nicht gefragt hattest. Tatsächlich liest sich dein Post zweideutig. Persönlich lese ich Überschriften nur, um zu schauen, ob ein Fred für mich von Interesse sein kann, die Antwort bezieht sich dann primär auf den Beitrag. Insoweit ignoriere mich, aber belehre nicht, wenn du selbst undeutlich bist...

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 20:56
von Gizmo
Richter am OLG wird man entweder nach einer Erprobung oder durch gleichwertigen Ersatz (beispielsweise eine Stelle beim Ministerium). Da Du eine Erprobung nur erfolgreich abschließen wirst, wenn Du juristisch auch einiges auf dem Kasten hast, erscheint die Erwägung nicht abwägig, dass die Richter am OLG gehobenere Examensnoten haben, da diese zumindest ein Indiz dafür gibt, dass man keine absolute Niete ist (auch wenn von einigen im Forum eine Aussagekraft der Examensnote vollkommen in Abrede gestellt wird).

Ich glaube auch, Du wirst am OLG nicht glücklich, wenn Du nicht entsprechende Kenntnisse hast, da Du dann im Zweifel jeden Tag mit der Überforderung kämpfst.

Im Endeffekt kann man aber festhalten, dass gute Examensnoten keine Voraussetzung für die Beförderung sind, jedoch eine gewisse Indizwirkung haben.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 21:12
von law and order
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass eher die dienstlichen Beurteilungen (insbes. das „3. Staatsexamen“) den Aufschluss über die Beförderung geben. Ich kennen einen Hamburger OLG-Richter a.D., der knapp seine zwei VB geschafft hat und sich dann aber „on the job“ bewährt hat und aufgrund der guten Beurteilungen befördert wurde.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2011, 22:08
von dionysos
Ich kann aus einem Finanzgericht berichten (von ihrem "Status" her Obergerichte, d.h. wie auch OLGs R2-Stellen): ein Richter dort sagte mir, alle Richter dort hätten "mindestens vollbefriedigende Examina", wobei ich mich zu erinnern meine, dass er das "mindestens" deutlich betont hat.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Freitag 25. Februar 2011, 08:54
von bilguer
dionysos hat geschrieben:Ich kann aus einem Finanzgericht berichten (von ihrem "Status" her Obergerichte, d.h. wie auch OLGs R2-Stellen): ein Richter dort sagte mir, alle Richter dort hätten "mindestens vollbefriedigende Examina", wobei ich mich zu erinnern meine, dass er das "mindestens" deutlich betont hat.
Den Hinweis halte ich für genauso glaubwürdig wie die Hinweise der Politker im Posting von markus87. :D

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Freitag 25. Februar 2011, 09:06
von showbee
Bei den Finanzgerichten erfolgt grundsätzlich keine Direkteinstellung vom 2. Examen weg, egal wie toll die Note ist. Was benötigt wird neben den Examen ist vor allem 2-3 Jahre Berufserfahrung als Volljurist in der Finanzverwaltung/Steuerberatung. Alles andere sind Chancen unter 5%!

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Freitag 25. Februar 2011, 09:37
von dionysos
showbee hat geschrieben:Bei den Finanzgerichten erfolgt grundsätzlich keine Direkteinstellung vom 2. Examen weg, egal wie toll die Note ist. Was benötigt wird neben den Examen ist vor allem 2-3 Jahre Berufserfahrung als Volljurist in der Finanzverwaltung/Steuerberatung. Alles andere sind Chancen unter 5%!
Das mag ja so sein (und war auch am besagten Finanzgericht so); gefragt war aber nur nach der Examensnote :)

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Freitag 25. Februar 2011, 10:17
von showbee
Nach was hier gefragt wird, entscheide immernoch ich! :-({|=