Examensnoten Beförderung (OLG)

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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bilguer
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von bilguer »

showbee hat geschrieben:Nach was hier gefragt wird, entscheide immernoch ich! :-({|=
Beim besten Willen stimmt das wohl nicht.
Du entscheidest lediglich darüber, wie Deine Antwort lautet. ;)
Jurinator
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Jurinator »

law and order hat geschrieben: Donnerstag 24. Februar 2011, 21:12 Es scheint tatsächlich so zu sein, dass eher die dienstlichen Beurteilungen (insbes. das „3. Staatsexamen“) den Aufschluss über die Beförderung geben. Ich kennen einen Hamburger OLG-Richter a.D., der knapp seine zwei VB geschafft hat und sich dann aber „on the job“ bewährt hat und aufgrund der guten Beurteilungen befördert wurde.
Hallo zusammen.
Ich würde gerne dieses Thema wieder auffrischen. Das liest sich hier ja so, als seien zumindest 2 VB Pflicht, um ans OLG zu kommen. Da ja aber in den meisten Bundesländern mittlerweile schon ein durchschnittliches "Befriedigend" für die Einstellung als Proberichter reicht, frage ich mich, ob nicht auch ein VB nur im 2. Examen für die Beförderung zum OLG reicht.
Oder spielen die Examensnoten für eine Beförderungen sogar gar keine Rolle mehr, wenn die Anlassbeurteilung gut genug ist?
Zuletzt geändert von Jurinator am Montag 3. August 2020, 23:26, insgesamt 2-mal geändert.
Sektnase
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Sektnase »

Je nach (Dienst-)Alter und Bundesland dürften sich doch die vorhandenen guten Noten damit erklären lassen, dass zu gewissen Zeiten 2x VB auch für den RiAG schon das Minimum waren..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Urs Blank
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Urs Blank »

Nur für NRW, aber in den übrigen Ländern dürfte ähnliches gelten:

Für Beförderungen, die sich ja bekanntlich nach dem Leistungsprinzip richten, sind ausschließlich die dienstlichen Beurteilungen maßgeblich. In NRW werden sie anhand von Anforderungsprofilen erstellt, die auf die einzelnen Ämter, z. B. Richter am Amts- oder Landgericht, abgestimmt sind (lässt sich alles leicht per Google finden). Die Examensnoten spielen für die Beurteilung keine Rolle, in den Anforderungsprofilen sind sie nicht einmal erwähnt.

Eine ganz andere (m. E. zu bejahende) Frage ist, ob nicht bestimmte herausragende Examensleistungen (beispielsweise 2 x gut oder Dissertation scl) dazu führen, dass der betreffende Kollege bzw. die Kollegin den maßgeblichen Entscheidern von vornherein auffällt, daher besonders gefördert wird, etwa durch frühzeitige Sonderverwendungen in der Verwaltung, Abordnung an ein Bundesgericht usw. und aus diesem Grund dann auch die Beurteilungen von Anfang an besser ausfallen, was die Aufstiegschancen erhöht. Während umgekehrt einem Kollegen mit besonders schwachen Examensleistungen diese Möglichkeiten (auf die ja kein Anspruch besteht) eventuell nicht gewährt werden.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von thh »

Jurinator hat geschrieben: Montag 3. August 2020, 20:36Oder spielen die Examensnoten für eine Beförderungen sogar gar keine Rolle mehr, wenn die Anlassbeurteilung gut genug ist?
Entscheidend sind Anlass- und Erprobungsbeurteilung; besonders gute Examensnoten spielen nur noch insofern eine Rolle, als sie zu besonderer Förderung geführt haben oder die Einschätzung bei der Beurteilung beeinflussen.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Jurinator »

Vielen Dank für die Antworten, ist alles gut nachvollziehbar. Dann hat sich meine Vermutung ja weitgehend bestätigt.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Bino »

Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Tibor »

Bino hat geschrieben:Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
Die Wahrheit ist auch, das gute Noten oftmals auch guten Juristen gegeben werden. Oftmals sind gute Juristen auch gute Richter die engagiert ihre Arbeit angehen und auch den Arbeitsplatz aktiv gestalten wollen und sich deshalb auch im Bereich der Verwaltung engagieren. Letztlich ist es auch oft zu, dass diese Richter nur als Dödel bezeichnet werden, wenn man selbst zu wenig Engagement gezeigt hat, ein schlechterer Richter oder sogar ein schlechterer Jurist ist. Das ist dann nicht anders als beim Fuchs und den sauren Trauben oben an der Rebe.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Spencer »

Tibor hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 15:10
Bino hat geschrieben:Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
Die Wahrheit ist auch, das gute Noten oftmals auch guten Juristen gegeben werden. Oftmals sind gute Juristen auch gute Richter die engagiert ihre Arbeit angehen und auch den Arbeitsplatz aktiv gestalten wollen und sich deshalb auch im Bereich der Verwaltung engagieren. Letztlich ist es auch oft zu, dass diese Richter nur als Dödel bezeichnet werden, wenn man selbst zu wenig Engagement gezeigt hat, ein schlechterer Richter oder sogar ein schlechterer Jurist ist. Das ist dann nicht anders als beim Fuchs und den sauren Trauben oben an der Rebe.
Nach meinen Beobachtungen liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte:
Die Juristen mit guten Noten sind häufig besonders ehrgeizig und daher auch irgendwann in der Verwaltung zu finden. Was sie dort dann anstellen, hängt nicht zuletzt vom eigenen Selbstverständnis und von der Erwartungshaltung der jeweiligen Gerichtsleitung ab. Beides kann von einer fachlichen Mitarbeit auf Augenhöhe bis zu einem jeder eigenen kritischen Meinung entkleideten Hofschranzentum („Rumdödeln“) reichen.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Bino »

Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Urs Blank »

Thorsten Schleif, sind Sie's?
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von batman »

Jedenfalls das gleiche Symptom.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von 11 Freunde »

In welchem Bundesland befördert denn der OLG-Präsident Richter?
Er kann vielleicht einen Besetzungsvorschlag machen, die Beförderung erfolgt jedoch durch den/die JM.
Bino
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Bino »

Schleif hat in vielen Dingen übertrieben, aber in machen Punkten auch direkt ins Schwarze getroffen. Natürlich befördert auf dem Papier nicht der OLG-Präsident, aber er zeichnet verantwortlich für die Beurteilungen und hat damit das maßgebliche Steuerungsinstrument in der Hand. Zudem bewirbt sich dann in der Regel auch nur eine Person bzw. am Ende bleibt nur eine übrig, weil alle anderen die Bewerbung zurückziehen.
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batman
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von batman »

Mal sehen, ob Du auch ins Schwarze treffen kannst: aus welchem OLG-Bezirk stammen denn Deine Erfahrungen/Kenntnisse?
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