Examensnoten Beförderung (OLG)

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

gola20
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von gola20 »

9*2 = 18. Doubt it.
Bino
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Bino »

gola20 hat geschrieben: Montag 14. Dezember 2020, 19:02 9*2 = 18. Doubt it.
Wir stellen doch schon lange kaum noch Leute mit 9 Punkten ein. 7,75 ist die schallgrenze😬
gola20
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von gola20 »

Seit Corona, also seit fast einem Jahr, ist die Grenze bei 9
Bino
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Bino »

gola20 hat geschrieben: Montag 14. Dezember 2020, 19:34 Seit Corona, also seit fast einem Jahr, ist die Grenze bei 9
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/beho ... /index.php

Da steht 7,76, ist zuletzt auch so gemacht und selbst dies soll ggf. noch abgesenkt werden.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Sektnase »

Und du hast über 15 Punkte im Schnitt beider Examina? Respekt, da bist am Amtsgericht vielleicht echt falsch.

Auch: Nichts "mehr" mit Bestenauslese zu tun? Von welcher guten alten Zeit reden wir denn? Die in der man in der richtigen Studentenverbindung gewesen sein musste? :D
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von sai »

Bino hat geschrieben: Montag 14. Dezember 2020, 17:48
sai hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 11:23
Bino hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 18:58 Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.
Sowas kann - sofern es überhaupt stimmt - nur von jemandem kommen, der selbst völlig ungeeignet für sein Amt ist.
Was bist du für ein Schwätzer. Weil ich an das Beförderungssystem nicht glaube, bin ich ungeeignet für das Amt? Was hat dies mit der Arbeit in der Justiz zu tun? Meine Noten im Examen könnte ich durch zwei teilen und dann hätte es immer noch für den Staatsdienst gereicht. Dennoch entschied ich mich dafür, weil es das ist, was mir Spaß macht und was ich, den Rückmeldungen der Anwälte zufolge, sehr gut mache. Letzteres steht natürlich auch in den Beurteilungen, aber da mache ich mir eher weniger draus, zumal ich eh nicht ans olg möchte.
Im Kontext lesen kannst Du jedenfalls nicht. Ansonsten wäre Dir aufgefallen, dass sich meine Antwort auf den - angeblichen - Spruch eines "Präsidenten eines großen OLG" bezog. Ob Dich das disqualifiziert, weißt Du mit 19 Punkten im 1. Examen und 23 Punkten im 2. Examen sicherlich besser als ich.
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Tibor
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Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Tibor »

19 Punkte? Ihr seid alles Minderleister; ich hab 25! 15 im Schwerpunkt und 10 im Staatsteil!
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Seeker »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 15. Dezember 2020, 08:36 19 Punkte? Ihr seid alles Minderleister; ich hab 25! 15 im Schwerpunkt und 10 im Staatsteil!
Wenn du das Video gesehen hättest, wüsstest du, dass der Schwerpunkt natürlich "rausgerechnet" wird.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Tibor »

Ich hab ja bei der Bewerbung in der GK auch nur die 10 aus dem Staatsteil und die 19 Punkte aus dem 2. Examen angegeben!
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von scndbesthand »

Der Verbesserungsversuch ist natürlich zu addieren, war ja schließlich auch Arbeit.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von gola20 »

DIe zwei mal Durchfallen mit 3,5 P sind auch zu addieren. 7 + 9 + 10!
Jurinator
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Jurinator »

Tibor hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 15:10
Bino hat geschrieben:Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
Die Wahrheit ist auch, das gute Noten oftmals auch guten Juristen gegeben werden. Oftmals sind gute Juristen auch gute Richter die engagiert ihre Arbeit angehen und auch den Arbeitsplatz aktiv gestalten wollen und sich deshalb auch im Bereich der Verwaltung engagieren. Letztlich ist es auch oft zu, dass diese Richter nur als Dödel bezeichnet werden, wenn man selbst zu wenig Engagement gezeigt hat, ein schlechterer Richter oder sogar ein schlechterer Jurist ist. Das ist dann nicht anders als beim Fuchs und den sauren Trauben oben an der Rebe.
Sorry fürs nochmalige Ausgraben 8-[
Weiß eigentlich einer von Euch, welche Note man in der aktuellen Beurteilung haben muss, um sich erfolgreich auf R2 bewerben zu können? Es ist ja teils die Rede von "erheblich über dem Durchschnitt (Mittelwert)" für eine Beförderung, aber muss man diese Note bei der Bewerbung bereits haben oder reicht es, sie erst im Rahmen der Anlassbeurteilung zur Bewerbung erstmals zu erhalten? Danke im Voraus. ;)
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Teichi »

Jurinator hat geschrieben: Freitag 26. November 2021, 15:09 Weiß eigentlich einer von Euch, welche Note man in der aktuellen Beurteilung haben muss, um sich erfolgreich auf R2 bewerben zu können? Es ist ja teils die Rede von "erheblich über dem Durchschnitt (Mittelwert)" für eine Beförderung, aber muss man diese Note bei der Bewerbung bereits haben oder reicht es, sie erst im Rahmen der Anlassbeurteilung zur Bewerbung erstmals zu erhalten? Danke im Voraus. ;)
????

Der Erfolg einer Bewerbung könnte, ganz eventuell, sich nicht an einer starren Note zu einem starren Zeitpunkt bemessen, sondern stattdessen vielmehr vom restlichen Bewerberfeld abhängen. Art. 33 Abs. 2 GG und so.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von Jurinator »

Ich habe mich auf die Information hier (Seite 9 *) bezogen und mich ja auch gewundert, wieso eine erfolgreiche Bewerbung i.d.R. mindestens die genannte Note erfordern soll:

https://www.google.com/url?sa=t&source= ... FoiOjPasz6
Zuletzt geändert von Jurinator am Freitag 26. November 2021, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Beitrag von thh »

Jurinator hat geschrieben: Freitag 26. November 2021, 15:09Weiß eigentlich einer von Euch, welche Note man in der aktuellen Beurteilung haben muss, um sich erfolgreich auf R2 bewerben zu können?
Wird man denn nicht angerufen, wenn man sich bewerben soll, weil die Stelle für einen vorgesehen ist?
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