Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Verfasst: Sonntag 1. November 2020, 02:26
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Sowas kann - sofern es überhaupt stimmt - nur von jemandem kommen, der selbst völlig ungeeignet für sein Amt ist.Bino hat geschrieben: ↑Montag 7. September 2020, 18:58 Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.
sai hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 11:23Sowas kann - sofern es überhaupt stimmt - nur von jemandem kommen, der selbst völlig ungeeignet für sein Amt ist.Bino hat geschrieben: ↑Montag 7. September 2020, 18:58 Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.
Ganz sicher. Wurde das substantiiert bestritten?batman hat geschrieben:Es handelt sich dennoch um Geschwätz.
Drei Mal vollbefriedigend.
Was bist du für ein Schwätzer. Weil ich an das Beförderungssystem nicht glaube, bin ich ungeeignet für das Amt? Was hat dies mit der Arbeit in der Justiz zu tun? Meine Noten im Examen könnte ich durch zwei teilen und dann hätte es immer noch für den Staatsdienst gereicht. Dennoch entschied ich mich dafür, weil es das ist, was mir Spaß macht und was ich, den Rückmeldungen der Anwälte zufolge, sehr gut mache. Letzteres steht natürlich auch in den Beurteilungen, aber da mache ich mir eher weniger draus, zumal ich eh nicht ans olg möchte.sai hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 11:23Sowas kann - sofern es überhaupt stimmt - nur von jemandem kommen, der selbst völlig ungeeignet für sein Amt ist.Bino hat geschrieben: ↑Montag 7. September 2020, 18:58 Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.
[IMG]https://media2.giphy.com/media/1oLcNJHH ... /giphy.gif[/IMG]Bino hat geschrieben:Meine Noten im Examen könnte ich durch zwei teilen und dann hätte es immer noch für den Staatsdienst gereicht.
Fraglich: