Nachversicherung nach Referendariat

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

studiosusjuris
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Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von studiosusjuris »

Hallo Leute,

ich habe das Referendariat im besonderen öff.-rechtl. Ausbildungsverhältnis - wie die Meisten von Euch - hinter mich gebracht und bin derzeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt.

Demnächst habe ich u.U. die Möglichkeit Bundesbeamter zu werden. Bislang habe ich die Nachversicherung mit der Begründung "Bewerbung läuft noch - aufgeschoben und die Zweijahresfrist für die Aufschiebung ist auch noch nicht rum.

Bei mir ist es aber so, dass ich durch andere rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten die Mindestversicherungsdauer von fünf Jahren für den späteren Anspruch auf Altersrente erfüllt habe, wenn ich nachversichert werden würde.

Meine Frage:

Wenn ich jetzt veranlasse, dass ich aus dem Referendariat nachversichert werde, habe ich dann irgendwelche versorgungsbezogenen Nachteile hinsichtlich eines späteren Pensionsanspruches? Würde die Referendariatszeit ansonsten irgendwie gewinnbringend in die Pensionsberechnung einfließen?

Meine Überlegung dabei ist, dass mindestens drei Jahre Beitragszahlung in die RV futsch wären, wenn ich auf die Nachversicherung verzichte. So würde ich vermutlich zumindest noch ein kleines monatliches Taschengeld für meine Enkel ausgezahlt bekommen. Vielleicht würden die sich bis sie ein anspruchsvolles Alter erreicht haben, darüber freuen... :lmao:

Der Aspekt der Überversorgung und Ruhegehaltskürzung dürfte dabei keine Rolle spielen, da ich zumindest nach derzeitiger Rechtslage aufgrund meines Alters wohl gar nicht mehr auf den höchstmöglichen Satz von 71,75 % kommen kann...

Danke Euch für Eure Einschätzungen!
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Zippocat
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Zippocat »

Ohne das selbst gelesen zu haben: hilft vllt. dieser Thread? http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=60&t=41012
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studiosusjuris
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von studiosusjuris »

Danke für den Link, aber der beantwortet meine Fragen leider nicht!
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Zippocat
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Zippocat »

Dann müssen wir warten, bis sich Levi der Fragen annimmt ;)
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Levi
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Levi »

"Versorgungsrechtliche" Nachteile hat man bei einer Nachversicherung niemals, wenn die fünf-jährige allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist. Im ungünstigsten Fall hat man weder Vor- noch Nachteile und manchmal sogar Vorteile, nämlich dann, wenn man vorzeitig dienstunfähig wird. - In diesem Falle erhöhen sich die Versorgungsbezüge nach § 14a BeamtVG. Man stellt sich dort also deutlich besser als eine "Nur-Pensionär".

Ob die Nachversicherung allerdings "wirtschaftlich" ist, kann einem pauschal niemand beantworten. Das hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere davon, wieviele Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit man zusammenbekommt, d.h. wieviel gesetzliche Rente - ohne Anrechnung auf die Versorgung - tatsächlich ausgezahlt wird. Gerade durch die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre kommt man wesentlich leichter auf 40 Dienstjahre, insbesondere wenn man bedenkt, dass auch die zwei Jahre Referendariat sowie ca. 2,75 Jahre Studienzeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet werden. Ist man daher beim Einstieg als Beamter auf Probe jünger als 32 Jahre erreicht man heute in der Regel den Höchstversorgungssatz.

Erreicht man die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht und wird Beamter auf Lebenszeit, kann man sich seine Beiträge (allerdings nur den Arbeitnehmerbeitrag) nach § 210 Abs. 1a SGB VI erstatten lassen. Die gezahlten Beiträge sind daher auch in einem solchen Fall nicht (vollständig) verloren, sondern nur der Arbeitgeberbeitrag. Ggf. erreicht man bei einer kapitalgedeckten Selbstanlage sogar eine höhere Rendite.

Letztlich gibt es also nicht die allgemeingültige "richtige" Lösung. Alle Alternativen haben ihre Vor- und Nachteile. Daher auch von mir keine Empfehlung zur Vorgehensweise.
studiosusjuris
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von studiosusjuris »

Danke, Levi, für die ausführliche Antwort!

Eine kurze Nachfrage habe ich noch:

Wird denn das Referendariat auch im Falle einer Nachversicherung bei der Pensionsberechnung berücksichtigt oder ist es dann "verloren"? Wenn man bedenkt, dass der Anteil eines Jahres an der Pension immerhin bei ca. 1,8 Proz. der letzten Bezüge vor Erreichen der Altersgrenze ist, wäre das ja ein Nachteil. Denn so viel kommt bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des geringen Referendarbruttogehaltes mit Sicherheit nicht bei herum.

Danke im Voraus!
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Levi
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Levi »

Die Nachversicherung hat keine Auswirkungen auf die Berücksichtigung der Referendarzeit bei der Pensionsberechnung. - Wenn die Zeiten im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bei der Versorgung berücksichtigt werden, erfolgt dies unabhängig davon, ob eine Nachversicherung erfolgt ist oder nicht. Beamtenversorgung und Sozialversicherung stehen rechtlich nebeneinander. Allerdings wird die Rente aus der Sozialversicherung - soweit diese gewährt wird - grundsätzlich auf die Pension angerechnet.
Gelöschter Nutzer

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

mit stellt sich eine sehr ähnliche Frage: Soll ich mich bzgl. Referendariat bei der Versorgungskammer für Rechtsanwälte nachversichern wenn die Möglichkeit besteht, dass ich in absehbarer Zeit doch in den Beamtenstatus wechsle?
Hätte die Nachversicherung dann negative Auswirkungen auf eine spätere Pension?

Viele Grüße,

Stefan
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von markus87 »

Stefan999 hat geschrieben:Hallo zusammen,

mit stellt sich eine sehr ähnliche Frage: Soll ich mich bzgl. Referendariat bei der Versorgungskammer für Rechtsanwälte nachversichern wenn die Möglichkeit besteht, dass ich in absehbarer Zeit doch in den Beamtenstatus wechsle?
Hätte die Nachversicherung dann negative Auswirkungen auf eine spätere Pension?

Viele Grüße,

Stefan
Und welchen dieser Aspekte beantwortet der Beitrag über deiner Frage nicht? ](*,)
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Kritschgau »

In jedem Fall im Versorgungswerk nachversichern lassen, da dort eine bedeutend bessere Rente erzielt wird als in der gesetzlichen RV. Ich habe aus meiner - verhältnismäßig kurzen - Zeit als RA rund 600,- Euro Rente von dort zu erwarten, v.a. auch dank der Nachversicherungszeiten.
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Conway »

Kritschgau hat geschrieben:In jedem Fall im Versorgungswerk nachversichern lassen, da dort eine bedeutend bessere Rente erzielt wird als in der gesetzlichen RV. Ich habe aus meiner - verhältnismäßig kurzen - Zeit als RA rund 600,- Euro Rente von dort zu erwarten, v.a. auch dank der Nachversicherungszeiten.
Ich dachte immer, gerade der Teil der RA-Rente, der aus dem Ref. stammt, wird auf die Pension angerechnet? Habe aber gerade keine Norm zur Hand.
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Kritschgau »

Conway hat geschrieben:
Kritschgau hat geschrieben:In jedem Fall im Versorgungswerk nachversichern lassen, da dort eine bedeutend bessere Rente erzielt wird als in der gesetzlichen RV. Ich habe aus meiner - verhältnismäßig kurzen - Zeit als RA rund 600,- Euro Rente von dort zu erwarten, v.a. auch dank der Nachversicherungszeiten.
Ich dachte immer, gerade der Teil der RA-Rente, der aus dem Ref. stammt, wird auf die Pension angerechnet? Habe aber gerade keine Norm zur Hand.
Zum einen betrifft es bei mir die Nachversicherung aus meiner Zeit als beamteter Assi an der Uni und nicht des Ref´s, zum anderen wird nur angerechnet - soweit ich weiß - was über den Höchstsatz hinausgeht. Den werde ich aber - aufgrund meines vorgerückten Alters *ächz* - eh nicht mehr erreichen.
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Levi
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Levi »

Conway hat geschrieben:
Kritschgau hat geschrieben:In jedem Fall im Versorgungswerk nachversichern lassen, da dort eine bedeutend bessere Rente erzielt wird als in der gesetzlichen RV. Ich habe aus meiner - verhältnismäßig kurzen - Zeit als RA rund 600,- Euro Rente von dort zu erwarten, v.a. auch dank der Nachversicherungszeiten.
Ich dachte immer, gerade der Teil der RA-Rente, der aus dem Ref. stammt, wird auf die Pension angerechnet? Habe aber gerade keine Norm zur Hand.
§ 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG

Anders als im Fall von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken (z. B. der Rechtsanwaltsversorgung) nur dann auf die Beamtenpension angerechnet, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet hat. Das ist insbesondere bei Nachversicherungen in der RA-Versorgung der Fall oder auch bei Ärzten im ÖD, bei denen der öffentliche Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Ärzteversorgung übernimmt.

Leistungen aus der RA-Versorgung, die aus einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt herrühren, werden dagegen nicht auf die (Beamten-)Versorgungsbezüge angerechnet.

Der Grund für diese Differenzierung besteht darin, dass nur solche Renten-Leistungen auf die Pension angerechnet werden dürfen, zu denen die öffentliche Hand Zuschüsse aus Steuermitteln geleistet hat. Das ist aufgrund des sog. Bundeszuschusses bei der gesetzlichen Rentenversicherung immer der Fall, während in die RA-Versorgung (außer in Fällen der Nachversicherung) kein Steuergeld fließt.

Im Übrigen hat Kritschgau Recht: Angerechnet wird immer nur, was über den Höchstversorgungssatz, der nach 40 Dienstjahren in Vollzeit erreicht wird, hinausgeht. Allerdings werden auf diese Dienstzeit auch 28 Monate Studienzeit, die Zeit des Referendariats, alle Beamtendienstzeiten und häufig auch eine Tätigkeit als Arbeitnehmer im ÖD sowie - in den meisten Bundesländern - auch noch die hälftige Zeit einer Rechtsanwaltstätigkeit angerechnet. Insbesondere unter Berücksichtigung des Pensionsalters von 67 Jahren ist der Höchstversorgungssatz nach 40 Jahren also durchaus ein erreichbares Ziel.
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Kritschgau
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Kritschgau »

Beeindruckend. Das Landesamt für Finanzen konnte mir das so nicht erklären... :eeeek: Danke!
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Re: Nachversicherung nach Referendariat

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In der Tat beeindruckend, habe noch nie in einem Forum eine derart saubere und prägnante Anwort bekommen. Das löst mein Problem - Levi, herzlichen Dank!
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