Seite 3 von 3

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 18:46
von Klingeln und Pfeifen
Ich hänge mich mal an das Thema ran: Habe ich es also richtig verstanden, dass es keine Nachteile hat, sich nachversichern zu lassen, auch wenn man später vielleicht doch mal in die Justiz geht? (außer natürlich, dass man ggf. über die 5 Jahres-Grenze kommt und sich daher seine Beiträge zur DRV nicht mehr auszahlen lassen kann)

Mich würde man interessieren, ob der LTO-Artikel, in dem davon die Rede ist, dass eine Nachversicherung im Versorgungswerk nicht zu empfehlen sei(da unnütz), hier zugestimmt wird? Auf der ersten Seite des Threads wurde ja teilweise Gegenteiliges verkündet.

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 17:05
von Muirne
Bin auch verwirrt. Ich bin jetzt erstmal weiter im ÖD, kann aber Verbeamtung noch nicht ausschließen. Weiß aber nicht, ob ich das innerhalb der nächsten zwei Jahre vorhabe oder auch nicht oder doch in die Anwaltschaft gehe.

So wie ich es verstanden habe hat die Nachversicherung keine Nachteile, sodass ich sie vornehmen kann und den Aufschub weglassen kann? Hätte für mich auch den Vorteil, dass ich dem Landesamt nicht "unverzüglich" mitteilen muss, wenn sich was an meiner (bisher nicht existenten) Entscheidung ändert und es dadurch auch nicht vergessen kann. :D

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 19:25
von Tobias__21
Hab neulich was gekriegt wegen der Rente, wieviel ich stand jetzt bekommen würde, bei dem was schon einbezahlt wurde durch die Arbeit..Netflix, Prime u Snacks sind schon mal save :)

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk


Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 20:54
von Muirne
Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 2. Dezember 2018, 19:25 Hab neulich was gekriegt wegen der Rente, wieviel ich stand jetzt bekommen würde, bei dem was schon einbezahlt wurde durch die Arbeit..Netflix, Prime u Snacks sind schon mal save :)

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
mehr kann man nicht erwarten.

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Freitag 10. Januar 2020, 17:23
von Blaumann
Push.

Mal ein paar Überlegungen mit der Bitte um Kritik und Anmerkungen:

Bei mir folgende Situation: Nach reichlich 2 Jahren Richterverhältnis nun wieder Angestellter und Wechsel ins anwaltliche Versorgungswerk.

Mit Ref und WissMit-Tätigkeiten komme ich bisher auf reichlich 3 Jahre in der Rentenversicherung.

Der ehemalige Dienstherr will mich nachversichern. Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Nachversicherung in die Rentenversicherung oder im Versorgungswerk für mich besser kommt.

Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis anders ausfallen dürfte als das Rechenbeispiel in diesem LTO-Artikel: https://www.lto.de/recht/studium-refere ... vergleich/

Die R1-Besoldung ist ja nun deutlich höher als das Referendarsbrutto und dürfte damit den persönlichen Durchschnittsquotienten nicht so runterziehen. Im Gegenzug gibt es reichlich 2 Beitragsjahre dazu. Nachteil wäre, dass ich die 60 Mindestbeitragsmonate für die RV nicht erfülle, also von dieser keine Rente beziehe. Den Arbeitnehmeranteil meiner Rentenversicherungsbeiträge bekäme ich mit Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt (allerdings ohne Inflationsbereinigung?).

Mir gingen bei dieser Vorgehensweise die Arbeitgeberanteile verloren. Die Arbeitnehmeranteile würden aufgrund des Kaufkraftverlusts im Hinblick auf mehr als 30 Jahre drastisch entwertet.

Ich muss also folgendes berücksichtigen: Wie hoch wäre meine Minirente in der RV, wenn die Nachversicherung oben drauf käme? Wie hoch sind die bisher eingezahlten Beiträge? Wieviel würde mir bei meiner derzeitigen Berufsplanung die Nachversicherung im Versorgungswerk bringen (schwer prognostizierbar, da ich mein zukünftiges Einkommen nicht kenne).

Rumrechnerei sparen und einfach eine Münze werfen? :D

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Freitag 10. Januar 2020, 18:17
von markus87
Gibt es kein Altersgeld?

Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk


Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Freitag 10. Januar 2020, 18:22
von Brainiac
Da weniger als 5/7 Jahre, nicht einmal reichlich.

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Donnerstag 9. September 2021, 20:39
von zimmer317
Hallo,
mich würde Folgendes interessieren:
Es wird ein 2-jähriges Referendariat in Bundesland A als Beamter auf Zeit erfolgreich absolviert. Aus Ignoranz wird dem Schreiben über die Nachversicherung keine Beachtung geschenkt, womit diese bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt. Nach viermonatiger Zeit des Müßiggangs tritt der Absolvent zunächst für 2 Monate eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis in Bundesland B an, welche nach Klärung diverser Formalitäten wie dem Amtsarztbesuch in einer Verbeamtung auf Probe endet. Tatsächlich besteht der Beamte auf Probe seine Probezeit und wird in ebenjenen Bundesland B zum Beamten auf Lebenszeit ernannt (nach 3 Jahren). Hat der Beamte nun trotz Nachversicherung des Referendariats und trotz Bundeslandwechsels und trotz der Pause zwischen den zwei Beamtenverhältnissen nun seinen Anspruch auf Mindestpension nach 5 Jahren Dienstzeit bei Dienstunfähigkeit? Der Beamte (es sei an dieser Stelle verraten, es handelt sich um mich) ist zwar gesund und plant auch nicht seinen Abgang in Bälde, aber er würde sich wohler fühlen zu wissen, dass er nun nur noch weich fallen kann. Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Danke im Voraus

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Donnerstag 9. September 2021, 23:24
von Tibor
Keine Rechtsberatung; auch nicht für ängstliche Beamte!

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Freitag 10. September 2021, 13:33
von gola20
Rechtsberatung von Tibur bekommt nur esprit.

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Freitag 10. September 2021, 18:27
von scndbesthand
Aber nur, wenn die Voraussetzungen der Swann-Formel erfüllt sind oder es um Steuerfragen geht.

Re: Nachversicherung nach Referendariat

Verfasst: Freitag 10. September 2021, 21:44
von thh
gola20 hat geschrieben:Rechtsberatung von Tibur bekommt nur esprit.
Besser als umgekehrt.

Gesendet von meinem SM-T725 mit Tapatalk