tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Jura Gott
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 46
Registriert: Dienstag 24. April 2012, 18:42

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Jura Gott »

Bienenmann hat geschrieben:
Spencer hat geschrieben:http://ploetzlichrichterin.wordpress.com/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ein eindrucksvoller Blog einer jungen Proberichterin, der zeigt, dass (1) die Arbeitsbelastung anfangs mörderisch sein kann, aber (2) der Spass an der Arbeit darunter nicht zwangsläufig leiden muss.
Mir steht das alles zwar erst ggf. noch bevor, allerdings muss ich da ganz ehrlich sagen: 14-Stunden-Tage bei 7-Tage-Wochen möchte ich nicht und könnte ich auch gar nicht arbeiten. Und demzufolge würde ich das auch nicht *ansatzweise* überhaupt versuchen, egal was dabei an Akten liegenbleibt. Wenn man deswegen rausfliegt, ist das eben so. Glaube ich aber eher weniger. Es sei denn, diese Zeiten hat sich der Bearbeiter tatsächlich selbst - warum auch immer - zuzuschreiben.
Absolute Zustimmung.

Im Übrigen muss man mit diesen Horrordarstellungen meines Erachtens und meiner Erfahrung nach auch sehr vorsichtig umgehen. Da gibt es zum Beispiel Assessoren, die wirklich bei jeder Gelegenheit über ihre Arbeitsbelastung jammern, von wegen "früh morgens um 7 bis spät abends um 8 im Gericht", gleichzeitig aber dann plötzlich viermal am Tag Zeit zum Kaffeetrinken haben...

Ein 14-Stunden-netto-Arbeitstag klingt für mich jedenfalls heillos übertrieben. Und falls das tatsächlich stimmen sollte, zeugt es - mit Verlaub - von einer organisatorischen Ineffizienz, mit der man im höheren Justizdienst eigentlich nichts zu suchen hat
Survivor
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3109
Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Survivor »

Jura Gott hat geschrieben:
Bienenmann hat geschrieben:
Spencer hat geschrieben:http://ploetzlichrichterin.wordpress.com/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ein eindrucksvoller Blog einer jungen Proberichterin, der zeigt, dass (1) die Arbeitsbelastung anfangs mörderisch sein kann, aber (2) der Spass an der Arbeit darunter nicht zwangsläufig leiden muss.
Mir steht das alles zwar erst ggf. noch bevor, allerdings muss ich da ganz ehrlich sagen: 14-Stunden-Tage bei 7-Tage-Wochen möchte ich nicht und könnte ich auch gar nicht arbeiten. Und demzufolge würde ich das auch nicht *ansatzweise* überhaupt versuchen, egal was dabei an Akten liegenbleibt. Wenn man deswegen rausfliegt, ist das eben so. Glaube ich aber eher weniger. Es sei denn, diese Zeiten hat sich der Bearbeiter tatsächlich selbst - warum auch immer - zuzuschreiben.
Ein 14-Stunden-netto-Arbeitstag klingt für mich jedenfalls heillos übertrieben. Und falls das tatsächlich stimmen sollte, zeugt es - mit Verlaub - von einer organisatorischen Ineffizienz, mit der man im höheren Justizdienst eigentlich nichts zu suchen hat
Volle Zustimmung. =D>
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Benutzeravatar
Insider
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 206
Registriert: Mittwoch 19. Juli 2006, 00:44
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Insider »

Viele scheinen hier sehr genau zu wissen wie es läuft, weil irgendjemand ihnen mal irgendetwas erzählt hat.

Fakt ist, auch von sachverständiger Seite hört man sehr Gegenteiliges. Für meinen damaligen AG-Leiter war es selbstverständlich, dass man als Proberichter zumindest in den ersten drei Jahren eine 70-Stunden-Woche hat, während der eine oder andere ortsansässige Anwalt gerne über faule Richter schimpfte.

An die 70-Stunden-Woche habe ich nicht geglaubt, bis ich sie selbst immer und immer wieder erleben durfte. Das Referendariat gibt nach meinem Dafürhalten überhaupt keinen Einblick. Hat man als Referendar noch 1-2 Wochen für eine LG-Akte, so muss man als Richter vom ersten Tag an sehen, dass man eine vergleichbare Akte spätestens an einem halben Tag votiert hat, damit in der verbleibenden Zeit ein ordentlicher Aktenstapel weggearbeitet und/oder ein Urteil geschrieben/diktiert werden kann.

Erfahrungen sind immer subjektiv. Ich behaupte nicht, dass eine andere Wahrnehmung oder diametrale Erfahrung unmöglich sei.
Gelöschter Nutzer

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Insider hat geschrieben: Fakt ist, auch von sachverständiger Seite hört man sehr Gegenteiliges. Für meinen damaligen AG-Leiter war es selbstverständlich, dass man als Proberichter zumindest in den ersten drei Jahren eine 70-Stunden-Woche hat, während der eine oder andere ortsansässige Anwalt gerne über faule Richter schimpfte.

An die 70-Stunden-Woche habe ich nicht geglaubt, bis ich sie selbst immer und immer wieder erleben durfte.
Das ist natürlich wirklich übel und ich deute ja auch gar nicht an, dass irgendjemand hier lügt oder gar unfähig ist. Allerdings werde ich mir dann vielleicht schnell eingestehen müssen, dass ich mich verkalkuliert habe und in dem Beruf einfach an ganz falscher Stelle bin. Ich werde mich jedenfalls nicht scheuen, insoweit auch die Verantwortung der Behördenleitung einzufordern. Die müssen die Konsequenzen ziehen und ich trage sie dann auch. Aber 14-Stunden-Tage werde ich nicht arbeiten. Das kann ich jetzt schon definitiv sagen.
Benutzeravatar
Jussi Cogens
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1174
Registriert: Montag 22. November 2004, 17:59

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Jussi Cogens »

Bart Wux hat geschrieben:Ich kenne kaum einen Richter, der nachmittags noch zu erreichen wäre. Und dieses nachmittags fängt manchmal schon um 1 an. Spätestens um 3 ist kein Robenträger mehr im Haus.
Vorab: Von regelmäßigen 14-Stunden-Tagen bin ich und sind wir im Haus auch weit entfernt.

Aber um 15:00 Uhr erreicht man, abgesehen von denen, die keine volle Stelle haben, grundsätzlich jeden Tag ausnahmslos jeden (die Betreuungsrichter auf Anhörungstour ggf. mal außen vor, aber die sind ja trotzdem im Dienst und erreichbar). Und an den anderen mir persönlich bekannten Gerichten ist das grundsätzlich nicht anders. Im Übrigen muss man auch sehen, dass etwa ein Kollege, der zum Mittagessen nach Hause geht und dann dort den Nachmittag über votiert oder Urteile diktiert, evtl. -- je nach Absprache mit der Geschäftsstelle/Serviceeinheit -- telefonisch nicht erreichbar ist, dennoch aber natürlich Arbeits- und nicht Freizeit verlebt.

Ein Riesenvorteil an dem Beruf ist aber natürlich, neben der unbezahlbaren Unabhängigkeit, die große Flexibilität, dass sich Ausnahmen von der oben skizzierten Anwesenheitsregel zumindest als Einzelrichter vollkommen unproblematisch gestalten lassen, wenn man dann eben die anfallende Arbeit später/anderswo erledigt.
"Three thousand years of beautiful tradition, from Moses to Sandy Koufax."
Eagnai
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4196
Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Eagnai »

Bart Wux hat geschrieben:Ich kenne kaum einen Richter, der nachmittags noch zu erreichen wäre. Und dieses nachmittags fängt manchmal schon um 1 an. Spätestens um 3 ist kein Robenträger mehr im Haus.
Heißt ja nicht, dass der Arbeitstag dieser Leute endet, nur weil sie das Gericht verlassen haben - man kann ja auch von zu Hause aus arbeiten.
Köhler
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 169
Registriert: Samstag 14. April 2012, 00:53

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Köhler »

Eagnai hat geschrieben: Heißt ja nicht, dass der Arbeitstag dieser Leute endet, nur weil sie das Gericht verlassen haben - man kann ja auch von zu Hause aus arbeiten.
Jajaja klar :alright . Ich habe nicht den Eindruck, dass die werten Damen und Herren an NRWs amts- und Landgerichten sich überarbeiten. Eher im Gegenteil.
w850i hat geschrieben: Daher sind Köhlers Hinweise wohl umso wertvoller.
Eagnai
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4196
Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Eagnai »

Die Proberichter, die ich in meinem LG-Bezirk kenne, sind zumindest mehrheitlich ganz schön beschäftigt mit ihrem Job.
Köhler
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 169
Registriert: Samstag 14. April 2012, 00:53

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Köhler »

Eagnai hat geschrieben:Die Proberichter, die ich in meinem LG-Bezirk kenne, sind zumindest mehrheitlich ganz schön beschäftigt mit ihrem Job.
Das bestreitet hier auch keiner.Aber mit Sicherheit hat keiner der "fertigen" Richter mehr als 40h zu tun, wenn überhaupt. Dafür hört man hier einfach zu oft den Spruch "Du bist R1, du bleibst R1, du gehst um 1" (kein Scherz O-Ton mehrerer Amtsrichter)
w850i hat geschrieben: Daher sind Köhlers Hinweise wohl umso wertvoller.
Benutzeravatar
Insider
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 206
Registriert: Mittwoch 19. Juli 2006, 00:44
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Insider »

Solche Sprüche hört man nicht oft, aber sie brennen sich ein und machen die Runde.

Aufgrund solcher Sprüche (und aufgrund absurder Fernsehunterhaltung) glauben viele Leute, Richter hätten nicht viel zu tun.

Das macht mich schon ziemlich sauer.

Auf meiner Etage hat auch freitags kaum einer mal vor 17h das Gebäude verlassen. Und das jemand ohne Akten ins Wochenende gegangen ist, kam meines Erachtens auch höchst selten vor.

Ich habe in meiner Zeit sehr viele Kollegen kennengelernt. Von denen hätte sich keiner zu der Aussage verleiten lassen, er oder sie käme mit einer 40-Stunden-Woche aus.

Aber der Mensch braucht eben die Vorstellung, dass das Gras auf der anderen Seite grüner sei. So habe ich mir am Mittagstisch der Richter sehr häufig Lästerein über faule und viel zu gut bezahlte Lehrer anhören können. Zudem sagen Zivilrichter manchen Strafrichtern einer Flucht ins Strafrecht nach, weil man als Strafrichter weniger Arbeit hätte. Die Arbeit der Verwaltungsrichter wird wegen der großen Menge an Textbausteinen auch oft als leichter eingestuft.

Lästerein über Anwälte habe ich persönlich tatsächlich seltener erlebt. Wieviel oder wie wenig man als Anwalt zu tun hat, darüber erlaubt sich der durchschnittliche Richter wohl kein Urteil.
aktenbock
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 58
Registriert: Samstag 5. Februar 2011, 11:48
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von aktenbock »

da hätte ich noch einen: alles hat zwei seiten - nur nicht das amtsrichterliche urteil, das hat nur eine.

aber mal im ernst, die frage des TEs richtete sich an richter und staatsanwälte. einige antworten von mitgliedern dieser zielgruppen konnten wir hier zum glück schon lesen. daneben eine menge hörensagen und polemik von besserwissern, die unter juristen leider nicht selten vorkommen, und die zu allem ihren senf beisteuern müssen. ich bezweifle, dass man irgendwas realistisch beurteilen kann, wenn man es nicht selbst erlebt hat. aber letztendlich ist es mir auch egal, was irgendwelche ignoranten über mich oder meinen job denken.

zum topic: grds. kann man als anfänger keine 40 std.-woche erwarten, ein paar stunden am WE sind auch normal. es wird besser, allerdings kann es auch wieder schlechter werden, wenn man ein anderes (möglicherweise abgesoffenes) dezernat übernimmt. und ja, straf- und betreuungsdezernate machen weniger arbeit als zivildezernate. wer meint, ein zivilrichter mit voller stelle sei um 15 uhr nicht mehr bei der arbeit, möge doch mal erklären, wie dieser dann 600-700 verfahren jährlich (am AG) erledigen soll... die hierfür von den besserwissern bemühten richter mit dickem fell, die angeblich trotzdem um 1 gehen, habe ich jedenfalls an den 3 gerichten, an denen ich war, nicht kennengelernt.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Insider hat geschrieben: Die Arbeit der Verwaltungsrichter wird wegen der großen Menge an Textbausteinen auch oft als leichter eingestuft.
Arbeit oder Arbeitsbelastung? Die Assessoren in der hiesigen Verwaltungsgerichtsbarkeit würden sich dem Vernehmen nach einfach über ein paar mehr Eingänge im Monat freuen, dann würde nicht die Abordnung in die Sozialgerichtsbarkeit drohen mangels zu besetzender Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zur Erfahrungsquelle: ich gebe natürlich letztlich nur die Arbeitszeiten/Arbeitsbelastung meiner Freunde und Bekannten weiter, aber warum sollte ich an deren Ehrlichkeit zweifeln? Zumal ich es bisweilen auch direkt mitbekomme, wie lange sie im Gericht sind (Treffen unter der Woche u. Ä.). Das mag aber auch alles an den seligen Zuständen im hiesigen OLG-Bezirk liegen, die non-liquet angesprochen hat.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Jura Gott
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 46
Registriert: Dienstag 24. April 2012, 18:42

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Jura Gott »

aktenbock hat geschrieben:aber mal im ernst, die frage des TEs richtete sich an richter und staatsanwälte. einige antworten von mitgliedern dieser zielgruppen konnten wir hier zum glück schon lesen. daneben eine menge hörensagen und polemik von besserwissern, die unter juristen leider nicht selten vorkommen, und die zu allem ihren senf beisteuern müssen. ich bezweifle, dass man irgendwas realistisch beurteilen kann, wenn man es nicht selbst erlebt hat. aber letztendlich ist es mir auch egal, was irgendwelche ignoranten über mich oder meinen job denken.
Es scheint dich schon sehr aufzuregen, dass die nichtverbeamtete Unterschicht hier mitdiskutiert, was? Es tut mir ja wirklich leid, aber wenn jemand behauptet, er arbeite knapp 100 Stunden die Woche, dann sagt mir bereits mein gesunder Menschenverstand, dass das nicht sein kann.

Dem TE ist im Übrigen nur bedingt geholfen, wenn er sich aus den Antworten der "richter und staatsanwälte" die Belastung auf einer Zeitspanne von "4 bis 5 Stunden pro Tag" bis "14 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche" frei aussuchen kann.
aktenbock
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 58
Registriert: Samstag 5. Februar 2011, 11:48
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von aktenbock »

Jura Gott hat geschrieben:Dem TE ist im Übrigen nur bedingt geholfen, wenn er sich aus den Antworten der "richter und staatsanwälte" die Belastung auf einer Zeitspanne von "4 bis 5 Stunden pro Tag" bis "14 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche" frei aussuchen kann.
ich wüsste aber auch nicht, inwieweit
"Du bist R1, du bleibst R1, du gehst um 1"
hier hilfreicher sein sollte.

die frage war, wie die arbeitsbelastung am anfang ist. und die wurde m.E. kompetenter von denjenigen beantwortet, die es selbst erlebt haben (und zwar dahingehend, dass es von vielen faktoren abhängt und man es nicht verallgemeinern kann).
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Das ist ja der springende Punkt: man muss wissen, dass es schlimm sein kann oder auf anderen Seite erstaunlich entspannt. Gewisse Wahrscheinlichkeiten kann man durch das Gespräch den Kollegen vor Ort(!) herausfinden.

Aus dem o. g. Blog von Spencer: 9 Urteile/Woche sind natürlich auch heftig und das am LG. Die meisten meiner Bekannten hier am AG schreiben im Monat zwischen 15-20 Urteile (inkl. § 495a; ohne VU), der Rest (Neueingänge bei ~ 50 pro Monat) erledigt sich auf andere Weise.

Worüber sie sich bisweilen etwas beklagen, ist, dass sich nach längeren Urlauben (3-5 Wochen) die Akten sich eben stapeln. Das ist aber natürlich dem Arbeitssystem Gericht immanent, weil niemand die Arbeit erledigt. Üblicherweise pendelt sich das wohl aber schnell wieder ein.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Antworten