tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Trojan
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Trojan »

Mich würden weitere Erfahrungsberichte speziell aus "den "mittleren" Bundesländern (RLP, HE)" interessieren, da ich mir dort einen Berufseinstieg vorstellen kann.
Gibt es noch genaueres?
Djampapua
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Djampapua »

Elbflorenz hat geschrieben:[quote="Jura Gott"Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass gerade in den ersten Monaten desöfteren der Gedanke auftaucht, "warum habe ich mir das bloß angetan", insbesondere, wenn man bedenkt, dass BWL-Absolventen für das R1-Gehalt nicht einen einzigen Finger krümmen würden.
Man muss nicht eine andere Fakultät hierfür waehlen. Kaum ein Anwalt mit vergleichbaren Qualifikationen würde fuer den R1-Sold einen "Finger kruemmen". Man sollte zudem bedenken, dass sich auch nach der Lebenszeit-Ernennung plötzlich eine 35-Stunden-Woche auftut, es sei denn, man hat keinerlei Ambitionen.[/quote]

Dafür wechseln insbesondere in Hamburg und Berlin immer noch genug Anwälte mit o.g. Qualifikationen von HM, FBD & Co. zur Justiz.
Djampapua
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Djampapua »

julée hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Worüber sie sich bisweilen etwas beklagen, ist, dass sich nach längeren Urlauben (3-5 Wochen) die Akten sich eben stapeln. Das ist aber natürlich dem Arbeitssystem Gericht immanent, weil niemand die Arbeit erledigt. Üblicherweise pendelt sich das wohl aber schnell wieder ein.
Da wäre doch die Frage, ob es denn überhaupt juristische Berufe gibt, bei denen der Schreibtisch, den man vor dem Urlaub gründlich aufgeräumt hat, auch noch mal der Rückkehr aus dem Urlaub leer ist. (Und wenn dem so ist, dann heißt das ja höchstwahrscheinlich auch, dass man in anderen Wochen dann damit beschäftigt ist, den Schreibtisch eines urlaubenden Kollegen freizuhalten.)
Das gibt es in einigen Verwaltungen. Dafür ist Outlook dann voll.
Gelöschter Nutzer

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[quote="Insider"]Würde man einen Richter in NRW als Assessor und nicht als Richter bezeichnen, würde der sich wohl beleidigt fühlen.
Die Bezeichnung als Gerichtsassessor ist hier schon lange zielmlich out.

Das kann ich so nicht bestätigen. An meinem LG im schönen Hammer OLG-Bezirk ist diese Bezeichnung für die Frischlinge üblich.

Selbst die Proberichter kurz vor der Verplanung werden als Altassessoren bezeichnet.

Natürlich nur von Seiten der (noch) älteren (Plan-)Richter. Ändert ja im Übrigen auch nichts daran, dass man funktional und nach
außen "Richter" ist. Daher empfinde ich diese Bezeichnung auch nicht als ehrenrührig.
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Einwendungsduschgriff
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Elbflorenz hat geschrieben:Man muss nicht eine andere Fakultät hierfür waehlen. Kaum ein Anwalt mit vergleichbaren Qualifikationen würde fuer den R1-Sold einen "Finger kruemmen". Man sollte zudem bedenken, dass sich auch nach der Lebenszeit-Ernennung plötzlich eine 35-Stunden-Woche auftut, es sei denn, man hat keinerlei Ambitionen.
Das passt aber nicht damit zusammen, dass doch nicht wenige Anwälte in Kanzleien, die vergleichbare Qualifikationen aufrufen wie die Justiz, auch nicht mehr oder nur unwesentlich mehr verdienen als R1.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Insider hat geschrieben:Würde man einen Richter in NRW als Assessor und nicht als Richter bezeichnen, würde der sich wohl beleidigt fühlen.
Die Bezeichnung als Gerichtsassessor ist hier schon lange zielmlich out.
Ganz so ehrpusselig sollte man vielleicht auch nicht werden ;)
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julée
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von julée »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Elbflorenz hat geschrieben:Man muss nicht eine andere Fakultät hierfür waehlen. Kaum ein Anwalt mit vergleichbaren Qualifikationen würde fuer den R1-Sold einen "Finger kruemmen". Man sollte zudem bedenken, dass sich auch nach der Lebenszeit-Ernennung plötzlich eine 35-Stunden-Woche auftut, es sei denn, man hat keinerlei Ambitionen.
Das passt aber nicht damit zusammen, dass doch nicht wenige Anwälte in Kanzleien, die vergleichbare Qualifikationen aufrufen wie die Justiz, auch nicht mehr oder nur unwesentlich mehr verdienen als R1.
Insbesondere wenn man berücksichtigt, wieviel man eigentlich in der freien Wirtschaft verdienen muss, um auf ein vergleichbares Netto-Einkommen zu kommen. Ich meine, mich zu entsinnen, dass das schon eine ganze Ecke mehr war. An die 60.000 € ?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von AdamCarter »

Hmm, einfacher Vorschlag: Die Richtergehälter einfach drastisch kürzen, dann kann man auch deutlich mehr einstellen und keiner sähe sich gezwungen seine gemütlichen 40 Stunden zu überschreiten. Juristen mit der "Befähigung zum Richteramt" gibts ohnehin wie Sand am Meer, da wirds also auch keine Probleme geben. *sich-duckt-und-wegläuft*
Better call Saul.
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Elbflorenz »

julée hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Elbflorenz hat geschrieben:Man muss nicht eine andere Fakultät hierfür waehlen. Kaum ein Anwalt mit vergleichbaren Qualifikationen würde fuer den R1-Sold einen "Finger kruemmen". Man sollte zudem bedenken, dass sich auch nach der Lebenszeit-Ernennung plötzlich eine 35-Stunden-Woche auftut, es sei denn, man hat keinerlei Ambitionen.
Das passt aber nicht damit zusammen, dass doch nicht wenige Anwälte in Kanzleien, die vergleichbare Qualifikationen aufrufen wie die Justiz, auch nicht mehr oder nur unwesentlich mehr verdienen als R1.
Insbesondere wenn man berücksichtigt, wieviel man eigentlich in der freien Wirtschaft verdienen muss, um auf ein vergleichbares Netto-Einkommen zu kommen. Ich meine, mich zu entsinnen, dass das schon eine ganze Ecke mehr war. An die 60.000 € ?
Dies ist natürlich ein für sog. "Prädikatsjuristen" unereichbarer Wert in der Anwaltschaft oder Wirtschaft. Als Einstiegsgehalt mag die Besoldung im Justizdienst im Vergleich gar nicht so schlecht da stehen. Aber mit dem Laufe der Zeit geht die Schere doch recht weit auseinander - zu Ungunsten der Justiz.
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Unerreichbar nicht, aber nicht jeder will in die großen Wirtschaftskanzleien und bei vielen anderen juristischen Arbeitgebern sind 60.000 Euro beim Berufseinstieg schon viel Geld. Also arbeiten einige Anwälte am Anfang doch für einen R1-vergleichbaren Lohn, um dann häufig nach wenigen Jahren - gerade wenn der ihnen günstige Schereneffekt eintritt - in die (vermeintlich) arbeitsmildere Justiz zu wechseln?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Volki »

Insider hat geschrieben:Würde man einen Richter in NRW als Assessor und nicht als Richter bezeichnen, würde der sich wohl beleidigt fühlen.
In Nds. müssen sie bei der StA solche Westen tragen. Und sie sind stolz darauf.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von T203004 »

:phanta
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von TanteKäthe »

Volki hat geschrieben:
Insider hat geschrieben:Würde man einen Richter in NRW als Assessor und nicht als Richter bezeichnen, würde der sich wohl beleidigt fühlen.
In Nds. müssen sie bei der StA solche Westen tragen. Und sie sind stolz darauf.
Großartig!
"Den Bürgern ist freundlich und mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen." (§ 4 Abs. 2 Satz 1 AGO)
Gelöschter Nutzer

Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann noch einen Erfahrungsbericht als Proberichter an einem großen Landgericht in NRW beisteuern:

1)
Die Proberichter bei uns arbeiten ausnahmslos extrem viel, bei objektiver Betrachtung viel zu viel in Relation zu ihrer Bezahlung und dessen was körperlich und psychisch sinnvoll wäre. Die Belastung im Einzelfall schwankt natürlich, hängt davon ab, was man für ein Dezernat bekommt und was innerhalb der Kammer erwartet wird. Wenn man sich auf Zahlen festlegen will, dürfte 50h Arbeit pro Woche das absolute Minimum dessen sein, was geleistet wird. Die meisten sicherlich deutlich mehr, geschätzt vielleicht 60h die Woche. Da das allen so geht, dürfte der Fehler im System liegen und nicht an falscher Zeiteinteilung und sonstigen Fehlern durch die einzelnen Personen.

Ich weiß allerdings, dass in anderen Bezirken Proberichter mit 0,75 Belastung beginnen. Eine sinnvolle Idee, denn das dürfte die Belastung zu Beginn etwas mehr im Rahmen halten, wobei viele Probleme die gleichen sind. Die Situation, wie ich sie kennengelernt habe, wird wohl seit Jahren von vielen Seiten bemängelt, aber dennoch aufrechterhalten. Hauptargumente sind die mangelnde Kohle und die Behauptung, dass da ja schon immer so gewesen sei und da eben jeder durchmüsse. Naja. Ich spare mir mal weitere Kommentare.

2)
Über die Belastung der Planrichter - jedenfalls die am LG - lässt sich m.E. keine pauschale Aussage treffen. Die Statistiken, das mittlerweile jeder Richter in NRW etwa ein 120%-Pensum leisten muss, dürften hier im Forum bekannt sein. Wie das zu bewältigen ist, hängt letztlich sehr von der eigenen Arbeits- und Herangehensweise ab. Die meisten Planrichter, die ich bisher am LG kennengelernt habe, arbeiten ebenfalls sehr viel. Viel hängt dann letztlich vom Geschick in den Sitzungen ab sowie von der eigenen Bereitschaft, alle Fälle bis in letzte Detail auszuanalysieren oder halt mal 13 gerade sein zu lassen, damit die Sache entschieden werden kann. Wer das schafft, kann vielleicht auch mal einen Nachmittag auf den Tennisplatz gehen. Man arbeitet im Schnitt aber von 9 bis 18 Uhr, sei es im Büro oder zu Hause.

3)
Fazit: Wer auf ein Lotterleben hofft, sollte daher besser nicht in die Justiz gehen. Auch nach der - sicherlich unnormal schlimmen - Anfangszeit bleibt im Regelfall eine dauerhaft hohe Belastung bei hohem Stressfaktor und hoher Verantwortung. Die Bezahlung ist im Vergleich zu anderen Berufen ebenfalls nicht ansatzweise angemessen - das ist völlig klar, aber angesichts der klammen Haushalte wird sich da wohl nicht viel ändern. Vorteile sind halt die Unkündbarkeit und die gute Altersversorgung, aber das haben andere Beamte auch. Das Leben ist eben kein Ponyhof - wer ein Lotterleben haben will, sollte reich erben oder im Lotto gewinnen.
cmddea
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Re: tatsächliche Arbeitsbelastung als Ri auf Probe oder StA

Beitrag von cmddea »

Mein Erfahrungsbericht aus Hessen deckt sich mit dem, was hier teilweise schon gesagt wurde: Es kommt darauf an.

Und zwar auf das Dezernat, in dem man landet, auf die Hilfsbereitschaft der Kollegen und auf die eigenen juristischen und organisatorischen Fähigkeiten.

Ganz entscheident ist zunächst das Dezernat, da man in Hessen nie weiß, wo man landet. Ich selbst hatte am LG angefangen und war gedrittelt in Straf-, Berufungs- und Beschwerdekammer. Das war, kann ich ehrlich zugeben, ein leichter Einstieg. In Strafsachen neben dran sitzen, in Berufungssachen alle 2 Wochen 1 Verhandlungstag in der Kammer und in Beschwerdesachen fast gar keine Verhandlungen. Dazu waren die Dezernate auch nicht überlaufen.

Andere Kollegen, die an meinem jetzigen AG Proberichter sind, wurde voll in die Sch.... geworfen, zT. völlig überlaufene Zivildezernate, zT. halbiert zwischen Zivil- und Strafsachen, und das als Erstverwendung. Die haben ganz schön gekotzt.

Von den Kollegen hängt es natürlich ab, wie viel Hilfe man bekommt. Dass die ersten Wochen eh nur Stückwerk sind und der Versuch, irgendwie rein zu kommen, ist klar. Je mehr Hilfe man da hat, umso schneller geht es.

Sehr wichtig sind auch die eigenen Fähigkeiten, sowohl in juristischer Hinsicht, in Fragen der Organisation und einfach des Erfassens von Akteninhalten. Manches rechtliche ist vom Examen bekannt (die Grundlage ist hier sowiso notwendig), im Übrigen muss man sich viel Neues drauf schaffen. Je schneller das geht und je besser man das versteht, um so besser funktioniert nicht nur das Entscheiden, sondern die Verfahrens- und Verhandlungsleitung (also auch die Hinweiserteilung, das Fassen von Beweisbeschlüssen und letztlich auch das Lesen der Schriftsätze, da man mit der Zeit immer selektierter nach dem liest, was man für notwendig erachtet). Manche müssen eine Akte fünf mal vor, zurück und quer lesen, manche blättern sie einmal durch und wissen, worauf es ankommt und können daher viel effektiver arbeiten, auch die Recherche geht natürlich schneller, wenn man weiß, auf welche rechtlichen Fragen es ankommt.

Wichtig hierbei ist zB. auch, wie die eigene Organisationsfähigkeit ist. Wer vorher schon (zB. als Anwalt) gearbeitet hat, weiß, wie er sich organisiert und kommt besser rein, da ein Mentorensystem für Proberichter nunmal nicht existiert und man am Anfang halt mit einem Berg Akten im Büro sitzt und sich überlegen muss, was man jetzt wohl macht. Auch andere selbstoranisierte Tätigkeiten sind hier von großem Vorteil, wozu ich auch maßgeblich eine Dissertation zähle. Nicht, weil man Vorteile hat durch das, was man dort rechtlich gemacht hat, sondern weil man sich mal für einen langen Zeitraum völlig selbst organsisiert hat, von der Frage, was man eigentlich machen will, über die Recherche, die Planung und die Durchführung, auch Auslandssemester, LLM oder ähnliches bringen Erfahrungen, die man zu Beginn in der Justiz nutzen kann. Wer immer in Lerngruppen und Rep gelernt hat und direkt vom Examen in die Justiz geht, wird sich daher meist auf eine größere organisatorische Eingewöhnung einstellen müssen (was aber auch nicht immer zwingend so sein muss).

Gruß
Dea
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