Und zwar bin ich seit einigen Monaten Richter auf Probe (NRW). Eigentlich hatte ich mich im Referendariat entschlossen Rechtsanwalt zu werden, am liebsten in einer kleineren bis mittleren Kanzlei und am liebsten auf dem Gebiet des ÖR.
Nachdem mein zweites StEX aber (für mich unerwartet) wirklich erfreulich ausgefallen ist, habe ich mich kurzfristig doch für den Justizdienst entschieden. Der Grund war eigentlich nicht so sehr Freude auf diesen Beruf, sondern das sichere Einkommen und auch das (falsche) Gefühl jetzt meine hart erarbeiteten Punkte gegen was Gutes "einzutauschen".
Mir ist inzwischen einfach klar, dass diese Entscheidung falsch war. Ich will hier auch gar nicht eine schon oft geführte Disskussion über Vor- und Nachteile des Justizdienstes eröffnen und belasse es einfach dabei, dass ich mich in diesem Beruf in keinster Weise wiederfinde, auch wenn ich gerne eingestehe, dass dies für viele andere zutrifft.
Ich habe schon nach Beiträgen gesucht und gesehen, dass ich nicht der Erste bin, dem es so ging. Von daher würden mich konkreten Erfahrungen interessieren, wie man den Ausstieg gestaltet.
Nach § 21 Abs. 2 Nr. 4 DRiG kann man ja jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen. Hier wurde dazu aufgeführt, dass man damit von heute auf morgen aus dem Dienst ausscheiden kann. Aber steht dem nicht § 4 Abs. 1 S. 1 LRiG NRW i.V.m. § 27 Abs. 4 LBG NRW entgegen?
§ 4 Abs. 1 S. 1 LRiG NRW hat geschrieben:Soweit das Deutsche Richtergesetz und dieses Gesetz nichts anderes bestimmmen, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter die Vorschriften für die Beamten des Landes entsprechend."
Wie wird der in der Praxis gehandhabt?§ 27 Abs. 4 LBG NRW hat geschrieben:"Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat; eine Frist von drei Monaten darf dabei nicht überschritten werden"
Was mich auch interessiert: Als Beihilfeberechtigter habe ich eine PKV abgeschlossen. Kennt jemand gute Möglichkeiten da reibungslos wieder rauszukommen? Einfach eine Woche Hartz IV beziehen?
Und schließlich: Wie habt ihr das mit der Einreichung des Gesuches gemacht? Erst ausführliche Gespräche mit LOStA/Gerichtspräsident? Oder "polnischer Abgang", also einfach abends Briefumschlag mit Entlassungsgesuch nebst Dienstschlüsseln in den Nachtbriefkasten geworfen, Telefon auf Stumm schalten und Übersendung der Entlassungsurkunde abwarten?