Ausstieg aus dem Justizdienst

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

thetruenik
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von thetruenik »

sup hat geschrieben::-$
Situation sieht so aus:
Bewerber hat Assessment Center Termin und eine Woche danach ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle, die ihn noch mehr interessiert.
Im Falle erfolgreichen Abschneidens beim AC wird man sich ja kaum eine Woche Bedenkzeit erbitten können, ohne auf größeres Unverständnis zu stoßen, oder?

Das OLG Hamm schreibt: "Noch am Abend des Einstellungstermins
werden die erforderlichen Formalitäten erledigt.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Erklärungen zu
den persönlichen Verhältnissen sowie Belehrungen zur
Verschwiegenheitspflicht und zu einem möglichen zeitweiligen
Laufbahnwechsel in den staatsanwaltlichen Dienst."

Meine - vielleicht etwas seltsam klingende - Frage ist daher, ob man aus der Nummer theoretisch wieder raus käme?

Kann mir jemand beantworten, was zu den o.g. Formalitäten gehört? Wird man direkt vereidigt, oder wie geht es weiter?
Ohne genaue Kenntnis von dem Procedere in Hamm:

Du kannst nur in öffentlicher Sitzung vereidigt werden. Die dürften auch in Hamm nicht mehr abends stattfinden.
Du kommst ohne Probleme aus der Nummer erst nicht mehr ganz einfach raus, wenn dir die Ernennungsurkunde ausgehändigt wurde. Würde mich wundern, wenn dies in Hamm binnen einer Woche geschieht. Bei uns ist mal einer zwei Tage vor der Übergabe der Urkunde abgesprungen. Die Übergabe der Urkunde fällt bei uns mit dem Dienstantritt zusammen.
nona
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von nona »

du musst ja vor der Ernennung noch zum amtsarzt, so dass man hier im Bezirk (nicht Hamm, aber auch NRW) sagt, dass 4-6 Wochen zwischen Gespräch und Ernennung liegen...

ohne es 100% zu wissen, denke ich auch, dass du bis zur Ernennung nicht an deine Zusage im Gespräch gebunden bist...zumindest hat eine bekannte von mir den umgekehrten Fall zu deinem gehabt (sie hatte schon einer Bundesbehörde zugesagt und wollte lieber Richterin werden, das OLG ac war 2 Wochen nach ihrer ersten Zusage) und die konnte der Bundesbehörde auch noch problemlos absagen...
studiosusjuris
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von studiosusjuris »

Hier herrscht offenbar eine gewisse Unkenntnis im Dienstrecht. :-P

Mit dem Bestehen des AC schließt man nicht etwa einen Arbeitsvertrag oder sonst ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, sondern man gibt allenfalls eine Absichtserklärung, dass man die Stelle auch antreten will, ab. An diese ist man nicht gebunden.

Das Dienstverhältnis kommt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zu Stande, ein EINSEITIGER aber ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGER Verwaltungsakt. Demnach kann man von seiner Zusage noch bis zum Augenblick der Überreichung der Urkunde zurücktreten ohne Verletzung irgendwelcher Pflichten. Einzige Konsequenz wäre die Verwunderung ggf. auch Verärgerung der enttäuschten Behörde bzw. des Gerichts, aber damit wird man leben können.

Im Übrigen wurde ja schon erwähnt, dass vor Ernennung eine amtsärztliche Untersuchung, ggf. eine Sicherheitsüberprüfung und die Einholung diverser Auskünfte (Zentralregister etc.) erforderlich ist, sodass ich selbst vier Wochen zwischen Einstellungszusage und Ernennung noch für knapp bemessen halte.
Eagnai
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Eagnai »

Wie schnell man offiziell eingestellt wird, hängt immer ein bißchen vom Einzelfall ab, manchmal kann es auch schneller gehen. Bei mir war es z.B. so, dass ich am Tag nach der Zusage beim Amtsarzt angerufen habe, der meinte zu meinem grenzenlosen Erstaunen sofort "Kommen Sie doch morgen vorbei, da könnte ich sie noch dazwischen schieben" - also hatte ich zwei Tage nach der Zusage schon meine Untersuchung, und die Dame hat das Attest anscheinend auch sofort geschrieben und übermittelt, denn ich bin dann gerade mal zehn Tage nach der Zusage schon angerufen worden, um mir meinen Einstellungstermin zu nennen. Im Ergebnis lagen bei mir zwischen der Zusage und meinem ersten Arbeitstag weniger als drei Wochen. Die Dame hatte mir beim Anruf sogar noch einen früheren Termin zur Auswahl genannt, hätte ich den genommen, wären es gerade mal zwei Wochen gewesen.

Zugegebenermaßen erscheint mir das aber nach dem, was ich von Kollegen gehört habe, eher als Ausnahme, manche mussten auf ihre amtsärztliche Untersuchung auch zwei Monate oder länger warten.
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von nona »

Offtopic: Hat jemand Erfahrungen damit inwiefern man - ggf. durch "Nörgeln" ;) - beeinflussen kann wie schnell die amtsärztliche Untersuchung stattfindet? Gerade in den Großstädten in denen man sonst ja locker 1 bis 2 Monate wartet?

Viele sind ja ganz froh, wenn es noch etwas dauert um sich nach der sicheren Zusage noch etwas vom Examen erholen zu können, gerade wenn die Einladung zum Gespräch unerwartet schnell kam...Die werden sich ja sicherlich eher freuen wenn die Dame am Telefon ihnen einen späten Termin gibt...

Ich bin allerdings zB schon etwas länger arbeitslos, weil hier unerwarteter Weise über Monate nicht einestellt wurde (Gespräch ist jetzt nächste Woche) und hätte - falls ich genommen werde, aber man denkt ja immer schon 3 Schritte weiter ;) - das ganze Prozedere gerne dieses Jahr noch abgeschlossen...Irgendwann wird es ja auch finanziell knapp...

Ist das so wie beim "normalen Arzt", wo der erste Termin der einem genannt wird ja auch oft erst Wochen oder Monate später ist und man durch hartnäckiges "Können Sie mich nicht nächste Woche noch dazwischen nehmen, ich bring auch gerne Wartezeit mit" das ganze doch beschleunigen kann oder ist man da chancenlos?
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Re: AW: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von thandor »

Also ich hatte im Rahmen einer Untersuchung hinsichtlich einer Verbeamtung bei einer Bundesbehörde in Berlin das Glück, kurzfristig einen Termin zu bekommen, wo jemand abgesagt hatte.

Da war ich aber die ganze Zeit sehr freundlich gewesen. Die Behörde hatte zwar “bitte schnell“ geschrieben, aber das hatte dort offenbar niemanden groß beeindruckt. Persönliches Anrufen plus freundliches Bitten um einen Termin, gerne auch kurzfristig zu ungewöhnlichen Zeiten, mehr kann man mE nicht tun.

Die ganze Untersuchung mit Sehtest und Blutabnahme und Hin und Herlaufen zwischen den Räumen hat dann übrigens vielleicht 45 Minuten gedauert und war ausgesprochen unspektakulär.
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Amira20 »

Der Tread ist zwar schon älter, ich versuche aber trotzdem mein Glück, weil mich das Thema gerade beschäftigt.

Eine Frage an Ostriker: Warum hast Du damals keine Chance mehr gehabt zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen?
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Muirne
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Muirne »

Amira20 hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 07:03 Der Tread ist zwar schon älter, ich versuche aber trotzdem mein Glück, weil mich das Thema gerade beschäftigt.

Eine Frage an Ostriker: Warum hast Du damals keine Chance mehr gehabt zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen?
Die Antwort kann eigentlich nur sein: kein Angestelltenverhältnis gefunden bzw. zuviel verdient nach dem Ausstieg oder deutlich zu alt (ich glaub ab 55 gibt es keinen Weg zurück, davon dürften die meisten Aussteiger nicht betroffen sein, mutmaßlich merkt man ja früher dass es nicht passt). Zuviel verdienen kann man aber vermeiden und sei es durch Teilzeit.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Kasimir »

Interessanterweise setzt bei allen End-30er/Anfang-40er aus meinem Bekanntenkreis, die seinerzeit in die private KV gewechselt sind, eine erhebliche Reue ein und sie suchen verzweifelt nach Möglichkeiten, zurück in die GKV zu kommen. Klar, die steigenden Beitragssätze und die Aussicht, im Alter 2000 Euro pro Monat für die PKV zu zahlen, blenden viele aus, die jung und gesund in die PKV gehen, um sich zu Kosten ähnlich der GKV eine bessere Versorgung erhoffen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Blaumann »

Muirne hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:08 Die Antwort kann eigentlich nur sein: kein Angestelltenverhältnis gefunden bzw. zuviel verdient nach dem Ausstieg oder deutlich zu alt (ich glaub ab 55 gibt es keinen Weg zurück, davon dürften die meisten Aussteiger nicht betroffen sein, mutmaßlich merkt man ja früher dass es nicht passt). Zuviel verdienen kann man aber vermeiden und sei es durch Teilzeit.
Kann mir nicht helfen, aber 'Aussteiger' klingt irgendwie nach Exit-Strategien aus der organisierten Kriminalität oder irgendwelchen Sekten. :D

Zur Sache: Teilzeit regelt. Entgegen Ostrikers damaliger Ansicht muss man meines Wissens auch nicht für das ganze Jahr unter die Jahresentgeltgrenze fallen. Es ist vielmehr eine Prognoseentscheidung zu treffen. Soweit der Arbeitnehmer unbefristet in Teilzeit geht und dadurch voraussichtlich unter die Jahresentgeltgrenze fällt, tritt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ab der Vertragsänderung ein.
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Muirne »

Kasimir hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:16 Interessanterweise setzt bei allen End-30er/Anfang-40er aus meinem Bekanntenkreis, die seinerzeit in die private KV gewechselt sind, eine erhebliche Reue ein und sie suchen verzweifelt nach Möglichkeiten, zurück in die GKV zu kommen. Klar, die steigenden Beitragssätze und die Aussicht, im Alter 2000 Euro pro Monat für die PKV zu zahlen, blenden viele aus, die jung und gesund in die PKV gehen, um sich zu Kosten ähnlich der GKV eine bessere Versorgung erhoffen.
Ich hatte mich letztens schon gefragt, was man wohl in der pkv so höchstens zahlt. Ist 2000 Euro da so das Ende der Fahnenstange?
Klar, ohne Not in die pkv ist nicht unbedingt empfehlenswert.
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Muirne »

Blaumann hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:22
Muirne hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:08 Die Antwort kann eigentlich nur sein: kein Angestelltenverhältnis gefunden bzw. zuviel verdient nach dem Ausstieg oder deutlich zu alt (ich glaub ab 55 gibt es keinen Weg zurück, davon dürften die meisten Aussteiger nicht betroffen sein, mutmaßlich merkt man ja früher dass es nicht passt). Zuviel verdienen kann man aber vermeiden und sei es durch Teilzeit.
Kann mir nicht helfen, aber 'Aussteiger' klingt irgendwie nach Exit-Strategien aus der organisierten Kriminalität oder irgendwelchen Sekten. :D
Ich denke eher an goodbye Deutschland. :D
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Blaumann »

Muirne hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:34
Blaumann hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:22
Muirne hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:08 Die Antwort kann eigentlich nur sein: kein Angestelltenverhältnis gefunden bzw. zuviel verdient nach dem Ausstieg oder deutlich zu alt (ich glaub ab 55 gibt es keinen Weg zurück, davon dürften die meisten Aussteiger nicht betroffen sein, mutmaßlich merkt man ja früher dass es nicht passt). Zuviel verdienen kann man aber vermeiden und sei es durch Teilzeit.
Kann mir nicht helfen, aber 'Aussteiger' klingt irgendwie nach Exit-Strategien aus der organisierten Kriminalität oder irgendwelchen Sekten. :D
Ich denke eher an goodbye Deutschland. :D
"Freunde des Trash TV" :D
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Freedom »

Woran bemisst sich denn die Höhe der privaten Krankenversicherung? Bemisst die sich wenn man in Rente geht dann auch an der Rente? Sonst wäre doch ohne Weiteres vorstellbar, dass man sich die schlichtweg nicht leisten kann und dann ohne Versicherungsschutz dasteht? Bzw. geht das in Deutschland so ohne Weiteres dass man dann gar nicht krankenversichert ist?
Digiwas?
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von stilzchenrumpel »

Freedom hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:52 Woran bemisst sich denn die Höhe der privaten Krankenversicherung? Bemisst die sich wenn man in Rente geht dann auch an der Rente? Sonst wäre doch ohne Weiteres vorstellbar, dass man sich die schlichtweg nicht leisten kann und dann ohne Versicherungsschutz dasteht? Bzw. geht das in Deutschland so ohne Weiteres dass man dann gar nicht krankenversichert ist?
Dann musst du in den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Der soll in der Praxis schlechter sein, als gesetzlich versichert zu sein, obwohl er das nach dem Gesetz nicht sein dürfte. Der Beitrag ist beschränkt. Steht irgendwo im SGB V alles, habe ich aber inzwischen wieder seit der SG zeit vergessen :D
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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