Ausstieg aus dem Justizdienst

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich bin schon seit langem stiller Mitleser hier und würde gerne eure Erfahrungen zu einem speziellen Thema hören.

Und zwar bin ich seit einigen Monaten Richter auf Probe (NRW). Eigentlich hatte ich mich im Referendariat entschlossen Rechtsanwalt zu werden, am liebsten in einer kleineren bis mittleren Kanzlei und am liebsten auf dem Gebiet des ÖR.
Nachdem mein zweites StEX aber (für mich unerwartet) wirklich erfreulich ausgefallen ist, habe ich mich kurzfristig doch für den Justizdienst entschieden. Der Grund war eigentlich nicht so sehr Freude auf diesen Beruf, sondern das sichere Einkommen und auch das (falsche) Gefühl jetzt meine hart erarbeiteten Punkte gegen was Gutes "einzutauschen".

Mir ist inzwischen einfach klar, dass diese Entscheidung falsch war. Ich will hier auch gar nicht eine schon oft geführte Disskussion über Vor- und Nachteile des Justizdienstes eröffnen und belasse es einfach dabei, dass ich mich in diesem Beruf in keinster Weise wiederfinde, auch wenn ich gerne eingestehe, dass dies für viele andere zutrifft.

Ich habe schon nach Beiträgen gesucht und gesehen, dass ich nicht der Erste bin, dem es so ging. Von daher würden mich konkreten Erfahrungen interessieren, wie man den Ausstieg gestaltet.

Nach § 21 Abs. 2 Nr. 4 DRiG kann man ja jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen. Hier wurde dazu aufgeführt, dass man damit von heute auf morgen aus dem Dienst ausscheiden kann. Aber steht dem nicht § 4 Abs. 1 S. 1 LRiG NRW i.V.m. § 27 Abs. 4 LBG NRW entgegen?
§ 4 Abs. 1 S. 1 LRiG NRW hat geschrieben:Soweit das Deutsche Richtergesetz und dieses Gesetz nichts anderes bestimmmen, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter die Vorschriften für die Beamten des Landes entsprechend."
§ 27 Abs. 4 LBG NRW hat geschrieben:"Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat; eine Frist von drei Monaten darf dabei nicht überschritten werden"
Wie wird der in der Praxis gehandhabt?

Was mich auch interessiert: Als Beihilfeberechtigter habe ich eine PKV abgeschlossen. Kennt jemand gute Möglichkeiten da reibungslos wieder rauszukommen? Einfach eine Woche Hartz IV beziehen?

Und schließlich: Wie habt ihr das mit der Einreichung des Gesuches gemacht? Erst ausführliche Gespräche mit LOStA/Gerichtspräsident? Oder "polnischer Abgang", also einfach abends Briefumschlag mit Entlassungsgesuch nebst Dienstschlüsseln in den Nachtbriefkasten geworfen, Telefon auf Stumm schalten und Übersendung der Entlassungsurkunde abwarten?
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Herr Schraeg »

Willkommen auf der dunklen Seite der Macht! :D

Als Justizfremder kann ich mich nur zu der letzten Frage
Amapala hat geschrieben:Wie habt ihr das mit der Einreichung des Gesuches gemacht?
äußern und dringend von der zweiten Variante abraten, so verlockend es auch sein mag, dem unangenehmen Gespräch aus dem Weg zu gehen. Eine solche "Verabschiedung" wäre nicht nur feige und stillos, sondern auch unkollegial, weil es Deinen heutigen Kollegen die Möglichkeit nimmt, durch Planungsvorlauf und Umorganisationen die Auswirkungen des Weggangs abzufedern. Rein praktisch: Man sieht sich immer zwei Mal im Leben, soll heissen: gerade als Anwalt wirst Du in der einen oder anderen Form sicher mit den heutigen Kollegen zu tun haben. Da sollte man nicht durch diese Art des Weggangs unangenehm in Erinnerung geblieben sein.
Benutzeravatar
De Owwebacher
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 319
Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von De Owwebacher »

Amapala hat geschrieben:Was mich auch interessiert: Als Beihilfeberechtigter habe ich eine PKV abgeschlossen. Kennt jemand gute Möglichkeiten da reibungslos wieder rauszukommen? Einfach eine Woche Hartz IV beziehen?
Mal abgesehen von der Frage, ob du überhaupt leistungsberechtigt nach dem SGB II wärst, dürfte § 5 Abs 5a SGB V diesem Ansinnen entgegen stehen. Die sauberste Möglichkeit, wieder in den "Genuss" der GKV zu kommen, wäre wohl eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Gelöschter Nutzer

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schon mal Danke für die Antworten!

@Herr Schraeg: Es ist natürlich klar, dass ein solcher Abgang ziemlich mies wäre und - aus den von dir genannten Erwägungen - auch nur machbar wäre, wenn man sicher ist, nie wieder in Deutschland vor Gericht aufzutreten. Das war auch mehr die Phantasie eine Gefrusteten... Aber ich hätte nicht gedacht, dass man auf der "dunklen Seite der Macht" soviel Rücksicht nehmen muss... :D

@De Owwebacher: Guter Hinweis! Mir widerstrebt es sowieso Hartz IV zu beziehen. Ich fand die ARGE schon nach dem Ref ziemlich nervtötend, obwohl ich da nur drei Monate war. Und eigentlich bin ich ja auch nicht bedürftig. Wobei ich davon ausgegangen bin, Berechtigter zu sein, da ich als "Beamter" ja nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle.
Ostriker
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 217
Registriert: Sonntag 23. Juli 2006, 12:39

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Ostriker »

Amapala hat geschrieben:Ich bin schon seit langem stiller Mitleser hier und würde gerne eure Erfahrungen zu einem speziellen Thema hören.

Und zwar bin ich seit einigen Monaten Richter auf Probe (NRW). Eigentlich hatte ich mich im Referendariat entschlossen Rechtsanwalt zu werden, am liebsten in einer kleineren bis mittleren Kanzlei und am liebsten auf dem Gebiet des ÖR.
Nachdem mein zweites StEX aber (für mich unerwartet) wirklich erfreulich ausgefallen ist, habe ich mich kurzfristig doch für den Justizdienst entschieden. Der Grund war eigentlich nicht so sehr Freude auf diesen Beruf, sondern das sichere Einkommen und auch das (falsche) Gefühl jetzt meine hart erarbeiteten Punkte gegen was Gutes "einzutauschen".

Mir ist inzwischen einfach klar, dass diese Entscheidung falsch war. Ich will hier auch gar nicht eine schon oft geführte Disskussion über Vor- und Nachteile des Justizdienstes eröffnen und belasse es einfach dabei, dass ich mich in diesem Beruf in keinster Weise wiederfinde, auch wenn ich gerne eingestehe, dass dies für viele andere zutrifft.

Ich habe schon nach Beiträgen gesucht und gesehen, dass ich nicht der Erste bin, dem es so ging. Von daher würden mich konkreten Erfahrungen interessieren, wie man den Ausstieg gestaltet.

Nach § 21 Abs. 2 Nr. 4 DRiG kann man ja jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen. Hier wurde dazu aufgeführt, dass man damit von heute auf morgen aus dem Dienst ausscheiden kann. Aber steht dem nicht § 4 Abs. 1 S. 1 LRiG NRW i.V.m. § 27 Abs. 4 LBG NRW entgegen?
§ 4 Abs. 1 S. 1 LRiG NRW hat geschrieben:Soweit das Deutsche Richtergesetz und dieses Gesetz nichts anderes bestimmmen, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter die Vorschriften für die Beamten des Landes entsprechend."
§ 27 Abs. 4 LBG NRW hat geschrieben:"Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat; eine Frist von drei Monaten darf dabei nicht überschritten werden"
Wie wird der in der Praxis gehandhabt?

Was mich auch interessiert: Als Beihilfeberechtigter habe ich eine PKV abgeschlossen. Kennt jemand gute Möglichkeiten da reibungslos wieder rauszukommen? Einfach eine Woche Hartz IV beziehen?

Und schließlich: Wie habt ihr das mit der Einreichung des Gesuches gemacht? Erst ausführliche Gespräche mit LOStA/Gerichtspräsident? Oder "polnischer Abgang", also einfach abends Briefumschlag mit Entlassungsgesuch nebst Dienstschlüsseln in den Nachtbriefkasten geworfen, Telefon auf Stumm schalten und Übersendung der Entlassungsurkunde abwarten?
Ich habe es seinerzeit so gemacht, dass ich zuerst meinem Abteilungsleiter mitgeteilt habe, dass Staatsanwaltschaft für mich ein Fehler war und mich dann mit dem LOStA zusammen gesetzt habe. Dort haben wir uns quasi auf einen Termin "geeinigt" der auch aus Sicht der Behörde "machbar" war. LOStA hatte zunächst Rücksprache mit dem Justizministerium und der GenStA gehalten, inwieweit Ersatz machbar ist.
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Sebast1an »

Amapala hat geschrieben:@De Owwebacher: Guter Hinweis! Mir widerstrebt es sowieso Hartz IV zu beziehen. Ich fand die ARGE schon nach dem Ref ziemlich nervtötend, obwohl ich da nur drei Monate war. Und eigentlich bin ich ja auch nicht bedürftig. Wobei ich davon ausgegangen bin, Berechtigter zu sein, da ich als "Beamter" ja nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle.
Du dürftest an sich Berechtigter sein. Durch deine Kündigung hast du dann aber wohl eine Sperrzeit von 3 Monaten.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
TimoR
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 90
Registriert: Dienstag 16. August 2011, 19:02
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von TimoR »

Sebast1an hat geschrieben:
Amapala hat geschrieben:@De Owwebacher: Guter Hinweis! Mir widerstrebt es sowieso Hartz IV zu beziehen. Ich fand die ARGE schon nach dem Ref ziemlich nervtötend, obwohl ich da nur drei Monate war. Und eigentlich bin ich ja auch nicht bedürftig. Wobei ich davon ausgegangen bin, Berechtigter zu sein, da ich als "Beamter" ja nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle.
Du dürftest an sich Berechtigter sein. Durch deine Kündigung hast du dann aber wohl eine Sperrzeit von 3 Monaten.
Beim ALG II doch nicht, oder?

Und wieso muss man nachm Ref zur ARGE?
Ostriker
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 217
Registriert: Sonntag 23. Juli 2006, 12:39

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Ostriker »

Zum Thema PKV kann ich auch noch etwas beitragen. Ich habe tatsaechlich keine Moeglichkeit mehr bekommen wieder aus der PKV raus zu kommen, was sicher bei der Entscheidung fuer einen Wechsel im Nachhinein einen Wechsel darstellt. Im Grunde gibt es nur zwei Moeglichkeiten: entweder Du wirst Leistungsempfaenger, d.h. mindestens zwei Monate (ein Monat reicht nicht, da man aufgrund eigenen Antrags eine Sperrzeit erhalten wuerde) arbeitslos oder Du verdienst ein Jahr unterhalb der Bemessungsgrenze.
T203004
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1249
Registriert: Montag 9. Mai 2011, 09:20
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von T203004 »

TimoR hat geschrieben:
Und wieso muss man nachm Ref zur ARGE?
OT: "Müssen" nicht. Aber die wenigsten fangen am Tag nach der mündlichen Prüfung bei ihrem neuen Arbeitgeber an.
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Sebast1an »

TimoR hat geschrieben:
Sebast1an hat geschrieben:
Amapala hat geschrieben:@De Owwebacher: Guter Hinweis! Mir widerstrebt es sowieso Hartz IV zu beziehen. Ich fand die ARGE schon nach dem Ref ziemlich nervtötend, obwohl ich da nur drei Monate war. Und eigentlich bin ich ja auch nicht bedürftig. Wobei ich davon ausgegangen bin, Berechtigter zu sein, da ich als "Beamter" ja nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle.
Du dürftest an sich Berechtigter sein. Durch deine Kündigung hast du dann aber wohl eine Sperrzeit von 3 Monaten.
Beim ALG II doch nicht, oder?
Auch beim ALG II gibt es diese Sperrzeit, wobei es dennoch Leistungen für die Unterkunft gibt (wenn ich mich recht erinner, gerade so einen Fall im Bekanntenkreis gehabt).
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Kasimir »

T203004 hat geschrieben:
TimoR hat geschrieben:
Und wieso muss man nachm Ref zur ARGE?
OT: "Müssen" nicht. Aber die wenigsten fangen am Tag nach der mündlichen Prüfung bei ihrem neuen Arbeitgeber an.
Aber dann "muss" man doch zum Arbeitsamt (ALG I) und nicht zur ARGE (ALG II).
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Sebast1an »

Der ALG I-Anspruch reicht in der Regel nicht aus, weshalb ALG II aufstockend bezogen wird.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Kasimir »

Sebast1an hat geschrieben:Der ALG I-Anspruch reicht in der Regel nicht aus, weshalb ALG II aufstockend bezogen wird.
Das habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Jedenfalls mit Nebenverdienst (der aus der Anwaltsstation fällt ja jedenfalls in den Berechnungszeitraum) kommt man doch deutlich über ALG II. Kenne auch niemanden, der aufgestockt hat. Der Aufwand dürfte im Verhältnis zur Lücke des Arbeitslosengeldes nach ALG I doch unverhältnismäßig sein.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
T203004
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1249
Registriert: Montag 9. Mai 2011, 09:20
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von T203004 »

Da bei ALG II neben den roundabout 350€ auch noch die Miete und Nebenkosten sowie die Kosten der Krankenversicherung übernommen werden, dürfte das in den meisten Städten unterm Strich mehr sein als die 60% vom Netto bei ALG I.
Gelöschter Nutzer

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:-$
Situation sieht so aus:
Bewerber hat Assessment Center Termin und eine Woche danach ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle, die ihn noch mehr interessiert.
Im Falle erfolgreichen Abschneidens beim AC wird man sich ja kaum eine Woche Bedenkzeit erbitten können, ohne auf größeres Unverständnis zu stoßen, oder?

Das OLG Hamm schreibt: "Noch am Abend des Einstellungstermins
werden die erforderlichen Formalitäten erledigt.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Erklärungen zu
den persönlichen Verhältnissen sowie Belehrungen zur
Verschwiegenheitspflicht und zu einem möglichen zeitweiligen
Laufbahnwechsel in den staatsanwaltlichen Dienst."

Meine - vielleicht etwas seltsam klingende - Frage ist daher, ob man aus der Nummer theoretisch wieder raus käme?

Kann mir jemand beantworten, was zu den o.g. Formalitäten gehört? Wird man direkt vereidigt, oder wie geht es weiter?
Antworten