Ausstieg aus dem Justizdienst
Moderator: Verwaltung
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Ob man das so positiv sieht, wenn zweimal um Entlassung gebeten wurde? Du hast aber ja nichts zu verlieren!
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
- scndbesthand
- Mega Power User
- Beiträge: 1987
- Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5279
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar.scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Super Power User
- Beiträge: 865
- Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Man wird den Justizdienst jetzt auch nicht sehr vermissen, nachdem man sich als StA und dann als Richter entlassen ließ.
- scndbesthand
- Mega Power User
- Beiträge: 1987
- Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Juli 2021, 16:44Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar.scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5279
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Naja, niemand ist gezwungen, sich als Staatsanwalt einstellen zu lassen, wenn er das nicht sein will ... Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen.scndbesthand hat geschrieben:Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.
In vernünftigen Bundesländern stellt sich das Problem hingegen gar nicht, weil da die Laufbahnen durchlässig sind.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3237
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Natürlich nicht. Aber es wirft schon die Frage auf, warum denn jetzt ausgerechnet Richter das Richtige sein soll und wie es um die Ausdauer bestellt ist, wenn die vorgesehene Verwendung dann nicht den Erwartungen entspricht. Das kann man durchaus kritisch hinterfragen.scndbesthand hat geschrieben:Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Juli 2021, 16:44Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar.scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Umgekehrt schadet eine Bewerbung nichts - und wenn der Bedarf bei der Justiz hoch genug ist, geht sie vielleicht auch das Risiko ein, dass der Fragesteller dann nach 6 Monaten nun doch wieder was anderes machen möchte.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3237
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Die Frage ist ja, wer über den Laufbahnwechsel zu entscheiden hat: Wenn man bei der GStA angefangen hat, hat die GStA doch gar kein Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, man könne dann einfach, wenn einem danach sei, über einen Laufbahnwechsel doch Richter werden. Also wird man erstmal aus generalpräventiven Gründen mauern. Wenn sich der wechselwillige Jung-StA hingegen selbst entlassen hat, besteht für das OLG kein Grund mehr, ihn nicht einzustellen, insbesondere wenn noch etwas Zeit ins Land gegangen ist.thh hat geschrieben:Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen.
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5279
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Ja, richtig, das macht Sinn. - Ich wünsche jedenfalls beim zweiten Anlauf viel Erfolg!Liz hat geschrieben:Die Frage ist ja, wer über den Laufbahnwechsel zu entscheiden hat: Wenn man bei der GStA angefangen hat, hat die GStA doch gar kein Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, man könne dann einfach, wenn einem danach sei, über einen Laufbahnwechsel doch Richter werden. Also wird man erstmal aus generalpräventiven Gründen mauern. Wenn sich der wechselwillige Jung-StA hingegen selbst entlassen hat, besteht für das OLG kein Grund mehr, ihn nicht einzustellen, insbesondere wenn noch etwas Zeit ins Land gegangen ist.thh hat geschrieben:Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Die Chancen auf (Wieder-)Einstellung erhöht das aber nicht
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3237
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Nö. Aber dann hätte der Fragesteller ja auch gewusst, dass er nach 1-2 Jahren bei der StA planmäßig wechseln darf und hätte vielleicht noch solange bei der StA ausgehalten.
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 20. Juli 2021, 11:57
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Laufbahnwechsel (NRW) als StA zum richterlichen Dienst ist nach ca. anderthalb Jahren Dienstzeit grundsätzlich möglich (befristet auf 1 Jahr), allerdings nur dann, wenn ein Tauschpartner von der richterlichen Seite zur Verfügung steht. In meinem Bezirk war es in den letzten Jahren leider so, dass von der richterlichen Seite wenig Interesse an einem Laufbahnwechsel bestand, sodass kein Wechsel stattfinden konnte. Nach den anderthalb Jahren Dienstzeit ist der Laufbahnwechsel nicht mehr möglich, da er dann idR mit einer anstehenden Verplanung bei der StA kollidiert. Die Behördenleitung konnte mir deshalb nicht garantieren, dass es bei mir funktionieren wird.
Eure Einwände im Hinblick auf die "Hinwerfer-Mentalität" kann ich verstehen und ich würde mich im Falle einer Einladung zum AC auf entsprechende Fragen einstellen müssen. Aber es sollte doch möglich sein, im Falle einer "falschen" Berufswahl den Beruf zu wechseln ohne als "Hinwerfer" abgestempelt zu werden. Und was wäre die Alternative? Hätte ich nach der freiwilligen Entlassung aus dem staatsanwaltlichen Dienst sehenden Auges in die Arbeitslosigkeit wechseln sollen, nur um eine weitere freiwillige Entlassung aus einem Beamtenverhältnis zu vermeiden?
Der Laufbahnwechsel (NRW) als StA zum richterlichen Dienst ist nach ca. anderthalb Jahren Dienstzeit grundsätzlich möglich (befristet auf 1 Jahr), allerdings nur dann, wenn ein Tauschpartner von der richterlichen Seite zur Verfügung steht. In meinem Bezirk war es in den letzten Jahren leider so, dass von der richterlichen Seite wenig Interesse an einem Laufbahnwechsel bestand, sodass kein Wechsel stattfinden konnte. Nach den anderthalb Jahren Dienstzeit ist der Laufbahnwechsel nicht mehr möglich, da er dann idR mit einer anstehenden Verplanung bei der StA kollidiert. Die Behördenleitung konnte mir deshalb nicht garantieren, dass es bei mir funktionieren wird.
Eure Einwände im Hinblick auf die "Hinwerfer-Mentalität" kann ich verstehen und ich würde mich im Falle einer Einladung zum AC auf entsprechende Fragen einstellen müssen. Aber es sollte doch möglich sein, im Falle einer "falschen" Berufswahl den Beruf zu wechseln ohne als "Hinwerfer" abgestempelt zu werden. Und was wäre die Alternative? Hätte ich nach der freiwilligen Entlassung aus dem staatsanwaltlichen Dienst sehenden Auges in die Arbeitslosigkeit wechseln sollen, nur um eine weitere freiwillige Entlassung aus einem Beamtenverhältnis zu vermeiden?
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5279
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Wenig überraschend ...Rockefeller47 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:19Der Laufbahnwechsel (NRW) als StA zum richterlichen Dienst ist nach ca. anderthalb Jahren Dienstzeit grundsätzlich möglich (befristet auf 1 Jahr), allerdings nur dann, wenn ein Tauschpartner von der richterlichen Seite zur Verfügung steht. In meinem Bezirk war es in den letzten Jahren leider so, dass von der richterlichen Seite wenig Interesse an einem Laufbahnwechsel bestand, sodass kein Wechsel stattfinden konnte.
Ja, klar. Die überwiegende Meinung scheint mir ja auch zu sein, dass das kein Ausschlussgrund ist. Du solltest aber auf entsprechende Fragen gefasst sein, um den Eindruck zu vermeiden, dass Du dazu neigst, Dinge anzufangen, die Dir dann sehr bald nicht mehr zusagen; das gibt es ja auch, dass jemand alles Mögliche ausprobiert und ihm dann nichts gefällt. Bei Juristen ist es ja zudem noch so, dass man im Ref oft die Möglichkeit hat, das Berufsbild ein wenig kennenzulernen. Deshalb mein Hinweis, dass man Dich fragen könnte, warum Du Staatsanwalt geworden bist, obwohl Du doch eigentlich (primär / nur) Richter werden wolltest.Rockefeller47 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:19Eure Einwände im Hinblick auf die "Hinwerfer-Mentalität" kann ich verstehen und ich würde mich im Falle einer Einladung zum AC auf entsprechende Fragen einstellen müssen. Aber es sollte doch möglich sein, im Falle einer "falschen" Berufswahl den Beruf zu wechseln ohne als "Hinwerfer" abgestempelt zu werden.
-thh
-
- Power User
- Beiträge: 489
- Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 19:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Wozu denn entlassen lassen? Entweder das ganze per Versetzung oder "Raubernennung" regeln (lassen). Nach § 22 II BamtStG und § 21 I 1 Nr. 2 DRiG ist man bei Ernennung durch anderen Dienstherrn auch entlassen. Auch wenn es inhaltlich der schriftlichen Entlassungsbitte gleichkommt, hat es m.E. weniger von "Hinwerfer-Mentalität", als wenn man schriftlich um Entlassung bittet. Insbesondere bei einer Versetzung kann man sich evtl. auch einige Formulare und den Amtsarzt sparen.
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2256
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Was ist daran eigentlich so schlimm? Die Ministerien scheren sich in der Regel nicht um den Aufwand, den sie mit der ganzen Proberichterrotiererei so anrichten. Ob der Probrichter also geht, weil er keinen Bock mehr hat oder weil das Ministerium ihn vom Amtsgericht Voralpen zum Sozialgericht Zonengrenze versetzt, macht für das jeweilig betroffene Gericht/die StA keinen Unterschied. Wenn der Bewerber zwischendurch ordentlich gearbeitet hat, sehe ich gerade nicht, warum das überhaupt Fragen auslösen sollte?thh hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 13:36 ...
Du solltest aber auf entsprechende Fragen gefasst sein, um den Eindruck zu vermeiden, dass Du dazu neigst, Dinge anzufangen, die Dir dann sehr bald nicht mehr zusagen; das gibt es ja auch, dass jemand alles Mögliche ausprobiert und ihm dann nichts gefällt....
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich