Re: Ausstieg aus dem Justizdienst
Verfasst: Mittwoch 21. Juli 2021, 18:54
Ob man das so positiv sieht, wenn zweimal um Entlassung gebeten wurde? Du hast aber ja nichts zu verlieren!
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Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar.scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Juli 2021, 16:44Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar.scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Naja, niemand ist gezwungen, sich als Staatsanwalt einstellen zu lassen, wenn er das nicht sein will ... Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen.scndbesthand hat geschrieben:Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.
Natürlich nicht. Aber es wirft schon die Frage auf, warum denn jetzt ausgerechnet Richter das Richtige sein soll und wie es um die Ausdauer bestellt ist, wenn die vorgesehene Verwendung dann nicht den Erwartungen entspricht. Das kann man durchaus kritisch hinterfragen.scndbesthand hat geschrieben:Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Juli 2021, 16:44Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar.scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Die Frage ist ja, wer über den Laufbahnwechsel zu entscheiden hat: Wenn man bei der GStA angefangen hat, hat die GStA doch gar kein Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, man könne dann einfach, wenn einem danach sei, über einen Laufbahnwechsel doch Richter werden. Also wird man erstmal aus generalpräventiven Gründen mauern. Wenn sich der wechselwillige Jung-StA hingegen selbst entlassen hat, besteht für das OLG kein Grund mehr, ihn nicht einzustellen, insbesondere wenn noch etwas Zeit ins Land gegangen ist.thh hat geschrieben:Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen.
Ja, richtig, das macht Sinn. - Ich wünsche jedenfalls beim zweiten Anlauf viel Erfolg!Liz hat geschrieben:Die Frage ist ja, wer über den Laufbahnwechsel zu entscheiden hat: Wenn man bei der GStA angefangen hat, hat die GStA doch gar kein Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, man könne dann einfach, wenn einem danach sei, über einen Laufbahnwechsel doch Richter werden. Also wird man erstmal aus generalpräventiven Gründen mauern. Wenn sich der wechselwillige Jung-StA hingegen selbst entlassen hat, besteht für das OLG kein Grund mehr, ihn nicht einzustellen, insbesondere wenn noch etwas Zeit ins Land gegangen ist.thh hat geschrieben:Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen.
Wenig überraschend ...Rockefeller47 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:19Der Laufbahnwechsel (NRW) als StA zum richterlichen Dienst ist nach ca. anderthalb Jahren Dienstzeit grundsätzlich möglich (befristet auf 1 Jahr), allerdings nur dann, wenn ein Tauschpartner von der richterlichen Seite zur Verfügung steht. In meinem Bezirk war es in den letzten Jahren leider so, dass von der richterlichen Seite wenig Interesse an einem Laufbahnwechsel bestand, sodass kein Wechsel stattfinden konnte.
Ja, klar. Die überwiegende Meinung scheint mir ja auch zu sein, dass das kein Ausschlussgrund ist. Du solltest aber auf entsprechende Fragen gefasst sein, um den Eindruck zu vermeiden, dass Du dazu neigst, Dinge anzufangen, die Dir dann sehr bald nicht mehr zusagen; das gibt es ja auch, dass jemand alles Mögliche ausprobiert und ihm dann nichts gefällt. Bei Juristen ist es ja zudem noch so, dass man im Ref oft die Möglichkeit hat, das Berufsbild ein wenig kennenzulernen. Deshalb mein Hinweis, dass man Dich fragen könnte, warum Du Staatsanwalt geworden bist, obwohl Du doch eigentlich (primär / nur) Richter werden wolltest.Rockefeller47 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:19Eure Einwände im Hinblick auf die "Hinwerfer-Mentalität" kann ich verstehen und ich würde mich im Falle einer Einladung zum AC auf entsprechende Fragen einstellen müssen. Aber es sollte doch möglich sein, im Falle einer "falschen" Berufswahl den Beruf zu wechseln ohne als "Hinwerfer" abgestempelt zu werden.
Was ist daran eigentlich so schlimm? Die Ministerien scheren sich in der Regel nicht um den Aufwand, den sie mit der ganzen Proberichterrotiererei so anrichten. Ob der Probrichter also geht, weil er keinen Bock mehr hat oder weil das Ministerium ihn vom Amtsgericht Voralpen zum Sozialgericht Zonengrenze versetzt, macht für das jeweilig betroffene Gericht/die StA keinen Unterschied. Wenn der Bewerber zwischendurch ordentlich gearbeitet hat, sehe ich gerade nicht, warum das überhaupt Fragen auslösen sollte?thh hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 13:36 ...
Du solltest aber auf entsprechende Fragen gefasst sein, um den Eindruck zu vermeiden, dass Du dazu neigst, Dinge anzufangen, die Dir dann sehr bald nicht mehr zusagen; das gibt es ja auch, dass jemand alles Mögliche ausprobiert und ihm dann nichts gefällt....