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Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Dienstag 27. Juli 2021, 20:55
von Liz
Falls man unter mehreren Bewerbern, die an sich geeignet wären, auswählen muss, dürfte Einiges dafür sprechen, den Bewerber, der jetzt zum 2. Mal innerhalb kürzester Zeit den „Beruf“ wechseln will, und seine Motivation besonders kritisch zu befragen und ggf auch schlechter zu bewerten, wenn da keine wirklich gute Antwort kommt, die Zweifel ausräumt. Solange es darum geht, überhaupt jemanden zu finden, der grds geeignet ist, mag man sich hingegen damit begnügen, dass der Bewerber beteuert, dass es jetzt aber wirklich das Richtige ist.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Juli 2021, 11:07
von Strich
Liz hat geschrieben: Dienstag 27. Juli 2021, 20:55 ... dürfte Einiges dafür sprechen, ... besonders kritisch zu befragen und ggf auch schlechter zu bewerten, wenn da keine wirklich gute Antwort kommt, die Zweifel ausräumt. ...
Ja aber warum? Du schaffts es jedes mal gekonnt, das Infragegestellte selbst schlicht zu einer Antwort Umzuformulieren ^^

Was ist denn das "Einige" das dafür spricht? Mir fällt jetzt nur ein, dass es "unfair" wäre, denjenigen mit dem potentiell längeren Durchhaltevermögen nicht zu benachteiligen und ihm abzusagen. Dem hat der ständige Wechsler aber voraus, dass er eher nicht dazu neigt innerlich zu kündigen und Dienst nach Vorschrift zu machen. Motiviert sind beide gleich für den Job. In Zeiten, in denen für beide ohnehin Stellen da sind, greift auch dieses Argument nicht.

Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Juli 2021, 11:47
von Liz
Es ist im Interesse der Justiz keine Ausbildungsressourcen für Bewerber zu verschwenden, die nach einem halben Jahr bis Jahr ggf wieder hinschmeißen, weil man dann nämlich nicht nur einen Ersatz suchen muss, sondern wieder einen Proberichter im ersten Jahr hat, den man nur eingeschränkt einsetzen kann. Und das Risiko, dass es jetzt doch auch nicht das Richtige ist, ist bei einem Kandidaten, der nachweislich noch keine Beschäftigung länger als 6-24 Monate durchgehalten hat, schlichtweg erhöht.

Und die Annahme, dass ein Kollege, der schon zum zweiten Mal wechselt, zumindest nicht irgendwann Dienst nach Vorschrift machen wird, scheint mir auch nicht zwingend zu sein. Es kann genauso gut sein, dass sich der Kollege dann in der Justiz gemütlich einrichtet, weil er für sich keine andere Option mehr sieht, irgendwo im öffentlichen Dienst unterzukommen.

Und im Übrigen haben wir doch für den Fall des Bewerbermangels keinen Dissens, sondern allenfalls für den Fall eines Stellenmangels. Mit welchem Argument willst Du da dem dauerunentschlossenen Wechselkandidaten den Vorzug geben?

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Juli 2021, 12:22
von Strich
Ahh ok danke, verstehe ich, sehe ich genau so. Da haben wir keinen Dissens.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Juli 2021, 14:21
von famulus
Liz hat geschrieben: Mittwoch 28. Juli 2021, 11:47 Und das Risiko, dass es jetzt doch auch nicht das Richtige ist, ist bei einem Kandidaten, der nachweislich noch keine Beschäftigung länger als 6-24 Monate durchgehalten hat, schlichtweg erhöht.
Genau so könnte man behaupten, dass das Risiko, dass es jetzt doch auch nicht das Richtige ist, bei einem Kandidaten, der mehrere unterschiedliche Beschäftigungen frühzeitig beendet hat, schlichtweg niedriger ist, weil die Trefferchance bei jedem Versuch steigt.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Juli 2021, 15:34
von Rockefeller47
Nochmal Danke für die Rückmeldungen!

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Juli 2021, 18:14
von Liz
famulus hat geschrieben: Mittwoch 28. Juli 2021, 14:21
Liz hat geschrieben: Mittwoch 28. Juli 2021, 11:47 Und das Risiko, dass es jetzt doch auch nicht das Richtige ist, ist bei einem Kandidaten, der nachweislich noch keine Beschäftigung länger als 6-24 Monate durchgehalten hat, schlichtweg erhöht.
Genau so könnte man behaupten, dass das Risiko, dass es jetzt doch auch nicht das Richtige ist, bei einem Kandidaten, der mehrere unterschiedliche Beschäftigungen frühzeitig beendet hat, schlichtweg niedriger ist, weil die Trefferchance bei jedem Versuch steigt.
Das wäre die optimistische Lesart. Es könnte aber auch sein, dass man es mit einem Kandidaten zu tun hat, der
a) noch min. 2 weitere Versuche braucht, bis er irgendwo glücklich wird,
b) nie irgendwo zufrieden seien wird oder
c) eine geringe Frustrationsschwelle hat, wenn ihm eine Tätigkeit nicht zu 100 % zusagt (ungünstig, wenn man den Kandidaten ggf. auch mal entgegen seinen Präferenzen einsetzen möchte),
wobei dann (insbesondere bei b) und c)) offen ist, ob der Kandidat nun im 3. Anlauf mit (1) erneutem Entlassungsantrag oder (2) Dienst nach Vorschrift reagiert. Im konkreten Einzelfall wird man den Kandidaten schlichtweg intensiv befragen müssen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, in welche Richtung es gehen könnte und ob man dem Kandidaten eine Chance gibt, in der Praxis zu beweisen, dass es jetzt doch das Richtige ist.

Dem Fragesteller kann man insoweit m. E. nur raten, vor dem Bewerbungsgespräch seine bisherigen beruflichen Tätigkeiten vernünftig zu reflektieren (warum dort überhaupt angefangen; warum nicht das Richtige) und sich zu überlegen, weshalb denn jetzt ausgerechnet Richter der richtige Beruf sein soll und nicht doch irgendwas anderes.