Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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OJ1988
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von OJ1988 »

Nach allem was du schreibst, möchtest du doch schlicht nicht nach KA. Dann würd ichs auch lassen.
Philosophicum
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Philosophicum »

Was du auch bedenken solltest: Hast du eigentlich wirklich Lust auf die HiWi-Tätigkeit? Man darf eines doch nicht vergessen: Vom völlig selbständigen, eigenbestimmten Amtsrichter wirst du für 3 Jahre "zurückgestuft" auf jemanden, der die meiste Zeit in der Bibliothek verbringt und anderen Leuten zuarbeitet. Du trittst nach außen nicht mehr in Erscheinung, und ich weiß von einem früheren BGH-Hiwi, dass der Ton gegenüber den Hiwis in manchen (nicht allen) Senaten sehr rau ist. Mancher Vorsitzende lässt die Hiwis ihren Status offenbar sehr deutlich spüren. Das wäre für mich jedenfalls ein relevanter Aspekt.
Gelöschter Nutzer

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:
Candor hat geschrieben:Wenn das Kind da ist, wird sie doch sicher anders arbeiten, vermute ich. Außerdem steht dann das Baby sowieso in den ersten drei Jahren an erster Stelle und nicht mehr Du. Viele Frauen sind in dieser Phase weniger beziehungsorientiert, sondern total auf das Baby konzentriert, vor allem beim ersten Kind.. Da kann sogar etwas mehr Freiraum gut sein für die Beziehung.
Und "Freiraum" heißt dann quasi alleinerziehend und alleingelassen mit hilfebedürftigen Eltern sowie Haus und Garten - und mit etwas Glück sieht frau den Herrn Hiwi am BGH am Wochenende, aber auch nur, wenn sie sich eine Stelle sucht, bei der sie nicht am Wochenende arbeiten muss? Ich glaube beziehungsfördernde, allseits glücksstiftende Lebensumstände sehen anders aus. ;)

@Tibor: Unter der Prämisse, dass es irgendwann mal nach Karlsruhe gehen soll, hast Du sicherlich recht: Wenn es jetzt schon nicht "passt", dann wird es in den nächsten 10-15 Jahren auch eher schwierig werden. Aber die viel grundsätzlichere Frage wäre ja, ob es überhaupt Karlsruhe sein muss oder ob nicht vielmehr die ortsnahen Karrierechancen ausreichend sind.
Ich hab das oft von Frauen gehört, dass sie sich in diesen ersten Jahren vor allem dadurch überfordert fühlen, dass sie neben ihrer Rolle als Mutter auch noch als Ehefrau voll da sein müssen, der Mann nicht damit klarkomme, wenn das Baby voll im Zentrum stehe, sie deshalb den Mann lieber beschäftigt sehen. Denn wenn er nicht wirklich selbst betreut und den Hausmann spielt, ist er vor allem jemand, der neben dem Baby etwas will, was in dieser Zeit der Doppelbelastung eher nicht so romantisch aufgefasst wird.
unhappy
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von unhappy »

11 Freunde hat geschrieben:Mit meiner Frau habe ich bereits gesprochen. Sie macht mir da kein Druck, aber man merkt schon, dass sie eigentlich auch nicht gerade eine Wochenendbeziehung möchte, zumal hinzu kommt, dass sie in ihrem Beruf (Ärztin) auch öfter am Wochenende ran muss.
Das finde ich in der Tat einigermassen kritisch. Wenn man am Wochenende noch nicht mal regelmässig "quality time" hat, dann finde ich eine Fernbeziehung in der Tat nicht besonders erfüllend. Ich würde meinem Partner da auch keinen Druck machen (wer will sich in 10 Jahren schon den Schuh anziehen, dass man dem anderen die Karriere "verbaut" hat...), aber Du merkst ja schon, dass es nicht der Traum ihrer schlaflosen Nächte ist. Und da es Deiner auch nicht ist, ist die Sache eigentlich gegessen.

Die Angst, dass man am Ende was bereut, hat man doch bei vielen wesentliche Entscheidungen im Leben (ging mir unlängst auch so), aber wie heisst es so schön "You can`t have the cake and eat it!" - man kann halt nicht alles haben und wer was anderes behauptet, der lügt [-( . Im Übrigen scheinst Du ja auch ansonsten beruflich gut integriert (Prüfer im Examen, Polizeihochschule...), das ist auch viel wert!

LG
julée
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

Candor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Candor hat geschrieben:Wenn das Kind da ist, wird sie doch sicher anders arbeiten, vermute ich. Außerdem steht dann das Baby sowieso in den ersten drei Jahren an erster Stelle und nicht mehr Du. Viele Frauen sind in dieser Phase weniger beziehungsorientiert, sondern total auf das Baby konzentriert, vor allem beim ersten Kind.. Da kann sogar etwas mehr Freiraum gut sein für die Beziehung.
Und "Freiraum" heißt dann quasi alleinerziehend und alleingelassen mit hilfebedürftigen Eltern sowie Haus und Garten - und mit etwas Glück sieht frau den Herrn Hiwi am BGH am Wochenende, aber auch nur, wenn sie sich eine Stelle sucht, bei der sie nicht am Wochenende arbeiten muss? Ich glaube beziehungsfördernde, allseits glücksstiftende Lebensumstände sehen anders aus. ;)

@Tibor: Unter der Prämisse, dass es irgendwann mal nach Karlsruhe gehen soll, hast Du sicherlich recht: Wenn es jetzt schon nicht "passt", dann wird es in den nächsten 10-15 Jahren auch eher schwierig werden. Aber die viel grundsätzlichere Frage wäre ja, ob es überhaupt Karlsruhe sein muss oder ob nicht vielmehr die ortsnahen Karrierechancen ausreichend sind.
Ich hab das oft von Frauen gehört, dass sie sich in diesen ersten Jahren vor allem dadurch überfordert fühlen, dass sie neben ihrer Rolle als Mutter auch noch als Ehefrau voll da sein müssen, der Mann nicht damit klarkomme, wenn das Baby voll im Zentrum stehe, sie deshalb den Mann lieber beschäftigt sehen. Denn wenn er nicht wirklich selbst betreut und den Hausmann spielt, ist er vor allem jemand, der neben dem Baby etwas will, was in dieser Zeit der Doppelbelastung eher nicht so romantisch aufgefasst wird.
Wer will schon einen quengelnden Partner, der auf einmal eifersüchtig auf das Kind ist - klar. Aber die wünschenswerte Alternative ist es ja nicht, dass der Partner unterwegs ist (und dann am Wochenende quengelnd Aufmerksamkeit fordert, weil er ja nur am Wochenende da ist), sondern dass er sich um Kind und Haushalt mitkümmert und im Übrigen in der Lage ist, sich auch mal allein zu beschäftigen.
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Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Urs Blank »

Eagnai hat geschrieben:in der günstigen Situation, dass ihr (...) ein wunderschönes neues Haus habt.
Wo bitte liest du das? 11Freunde schreibt doch selbst, dass die Hütte reparaturbedürftig ist.
Tibor hat geschrieben:muss man sich ggf gar nicht groß mühen, sondern kann tatsächlich vor Ort der Dinge harren.
Richtig. Einfach mal in Ruhe alles abwarten. Generation Merkel.
Philosophicum hat geschrieben:ich weiß (…) dass der Ton gegenüber den Hiwis in manchen (nicht allen) Senaten sehr rau ist.
Oh mein Gott! Der Ton ist rau! Na, dann kann 11Freunde, der bekanntlich empfindlich ist wie ein ostgalizisches Ei, natürlich NIEMALS nach Karlsruhe gehen.
julée hat geschrieben:die wünschenswerte Alternative ist (...) dass er sich um Kind und Haushalt mitkümmert
unhappy hat geschrieben:Im Übrigen scheinst Du ja auch ansonsten beruflich gut integriert (...) das ist auch viel wert!
Was ist das heute eigentlich? Welt-Biedermeier-Tag? Internationale Woche der Genügsamkeit? Ich fordere die sofortige Abordnung von 11Freunde an den BGH!
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famulus
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von famulus »

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thh
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Re: AW: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben:[Die bringt einen aber typischerweise nicht als Richter zum BGH oder in vergleichbare Positionen. Das wäre ja die langfristige Option, die sich 11Freunde möglicherweise eröffnen würde, wenn er jetzt nach Karlsruhe geht.
Dass an einer Karriere dieser Form kein durchgreifendes Interesse besteht, war - wenn ich recht sehe - Prämisse.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

Herrje, muss man den Traum vom trauten Zusammenleben mit Ehepartner und (künftigen) Kindern im Eigenheim und lokal (aber ja gar nicht in der Sache) beschränkten Karriereambitionen teilen? Sicherlich nicht, aber es nichts Verwerfliches daran, wenn man das so für sich sagen kann.
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Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Urs Blank »

thh hat geschrieben:
Urs Blank hat geschrieben:Die bringt einen aber typischerweise nicht als Richter zum BGH oder in vergleichbare Positionen. Das wäre ja die langfristige Option, die sich 11Freunde möglicherweise eröffnen würde, wenn er jetzt nach Karlsruhe geht.
Dass an einer Karriere dieser Form kein durchgreifendes Interesse besteht, war - wenn ich recht sehe - Prämisse.
Dann erübrigt sich aber doch die Diskussion. Um nur mal zu schauen, was die am BGH so treiben, dürfte eine mehrjährige Abordnung mit all den organisatorischen Schwierigkeiten in der Tat nicht sinnvoll sein. Nur frage ich mich, ob man kurz nach der Verplanung schon mit Sicherheit sagen kann, was man in zehn oder fünfzehn Jahren möchte. Vielleicht ist man nach langjähriger Gerichts-Routine ganz froh, sich frühzeitig Perspektiven geschaffen zu haben.
julée hat geschrieben:Herrje, muss man den Traum vom trauten Zusammenleben mit Ehepartner und (künftigen) Kindern im Eigenheim und lokal (aber ja gar nicht in der Sache) beschränkten Karriereambitionen teilen? Sicherlich nicht, aber es nicht Verwerfliches daran, wenn man das so für sich sagen kann.
Herrje, es war doch nur Spaß.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

Dann ist ja alles gut ;)
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kinder sind schön, aber sie werden schnell groß und brauchen nicht nur Liebe, sondern die Finanierung ihrer Ausbildungsmöglichkeiten, also 20 000 pro Ausbildungsjahr je Kind in privaten Ausbildungseinrichtungen als womöglich nötige Alternative zu evtl. fehlenden oder nachteiligen staatlichen Schuleinrichtungen. Ob man nun jede Sekunde der Babyjahre mit ihnen verbracht hat oder etwas weniger, wissen sie später sowieso nicht mehr. Entscheidend ist die Qualität des Beziehungsaufbaus zum Kind, vor allem in den späteren Jahren, wo dann eine solche Wochenendfamilie noch weniger in Frage kommt. Was auch nicht selten vorkommt, ist der Ausfall eines elterlichen Einkommens bei Unfall- oder Krankheitsfolgen mit nur minimaler Entschädigung durch Versicherung, Rente. Dann schmelzen die finanziellen Rückstellungen für die Kinder schnell dahin. Man muss heutzutage eine gewisse Karriereleiter anstreben, um der Familie ausreichend viel zu bieten in allen möglichen Lebenslagen und Engpässen, die nicht ausbleiben, weil sie einfach dazugehören im Leben.
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famulus
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von famulus »

Mit R1 hat man schon eine sehr ordentliche Karriereleiter betreten und so beachtlich sind die Unterschiede zu R2 dabei auch nicht, als dass man in diesem frühen Stadium - nur um sich vage Optionen offen zu halten - sein privates Glück und die gegenwärtige berufliche Zufriedenheit auf's Spiel setzen müsste.
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Vorkriegsjugend
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ich kenne genug Beispiele, in welchen die Eltern für das Kind gar nichts zahlen konnten und wo trotzdem eine gute Ausbildung erreicht wurde. Ich denke, dass Kinder in jedem Fall Liebe und Aufmerksamkeit vorziehen würden, als dass die Eltern Ihnen finanziell viel bieten könnten. Der potentielle Vater ist Richter, die Mutter Ärztin, so wenig Geld wird da auch nicht bei rumkommen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von 11 Freunde »

Vielen Dank für die ganzen Posts

Wenn man sieht, wie das Thema hier teils in emotionaler Weise von allen Beteiligten geführt wird, kann man sich vorstellen, wie es mir als direkt Betroffenen in meiner Gedankenwelt gerade geht.

Bezüglich der Wichtung des Privatlebens in der Gesamtbetrachtung wird hier aber meines Erachtens bisher zu viel Wert auf das Thema "Kinder" gelegt. Lassen wir doch alles mal außen vor: Das Haus, Kinder, Vereinsleben, soziale Integrität und das Ehrenamt. Nehmen wir nur meine Frau und ich. Wenn ich nur diese zwei Faktoren in die Betrachtung einfließen lasse, ergeben sich aus meiner Sicht nahezu unüberwindbare Hindernisse, die eben auf den unterschiedlichen Arbeitszeiten beruhen. Meine Frau muss heute arbeiten. Ergo: Kein gemeinsamer Sonntag. Ist aber auch kein Problem, sie hatte Freitag frei. Ich war Freitag nicht im Gericht und habe mir frei genommen. Dafür diktiere ich heute Urteile. Macht mir überhaupt nichts. Das wäre aber alles ggf. problematischer, wenn ich unter der Woche in KA wäre. Hinzu kommt, dass bei einer Wochenendbeziehung auch der Partner in gewisser Weise unter Druck gesetzt wird, vorhandene Freizeit mit dem unter der Woche abwesenden Partner zu verbringen. Das würde aber oftmals darauf hinaus laufen, dass ich meine Frau am Wochenende oft vor die Wahl stellen würde, ob sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu Gunsten meiner Person aufgibt. Dies kann auch für eine deutliche Vergiftung in der Beziehung führen.

Nehmen wir jetzt einmal die ganzen Umstände, die ich im vorangegangenen Absatz ausgeschlossen habe, in die Betrachtung mit hinnein, werden meine Bauchschmerzen noch stärker: Na klar, könnten wir noch weitere 20.000 Euro Kredit aufnehmen und die Sachen von Handwerkern erledigen lassen. Ich möchte hier aber zuerst die Vorstellung beseitigen, dass es sich bei der erworbenen Immobilie um eine "Hütte" handeln würde. Mit Renovierungen meinte ich eben jene Umgestaltungen, die anfallen, um eine bereits nach Vorstellungen Dritter erbaute Immobilie gänzlich in Übereinklang mit den eigenen Wünschen zu bringen. Eheglück wird mir zu oft - auch hier im Forum - zu sehr mit dem Thema Zeugung und Erziehung von Kindern gleichgesetzt und darauf reduziert. Für meine Frau und mich spielen da aber noch ganz andere Faktoren rein. Für uns ist Eheglück eben auch die Realisierung und Umsetzung beidseitiger Träume und Wünsche, auf die das Fortkommen und die Stärkung der Ehe aufgebaut werden. In diese Sparte passt auch das Thema Haus. Wir waren diese Woche sehr im Hinblick auf Einrichten, Umgestalten und Renovieren tätig. Das ist für uns beide Teil des zu realisierenden Eheglücks, einen gemeinsamen Traum durch gemeinsame Tätigkeit umzusetzen. All das würde reduziert, würde ich in KA unter der Woche leben. Das Thema Kinder spielt auch hier rein: Natürlich ist es möglich, dass die Kinder unter der Woche alleine mit der Mutter sind. Das lässt sich alles irgendwie organisieren, genauso das Thema Schwiegereltern. Aber: Es würde für meine Frau und mich ein Einschnitt in das private Leben bedeuten. Und auch eine Verschlechterung. Ich höre von meinem Präsidenten und dem BGH-Richter (beide geschieden im Übrigen) ständig, dass sich doch das private dem beruflichen anpassen ließe. Warum in aller Welt soll ich mein Privatleben meinem Berufsleben anpassen? Es muss umgekehrt sein. Ich muss mich nicht um jeden Preis beruflich verwirklichen. Mein Privatleben geht vor. Danach hat sich mein Berufsleben zu orientieren. Ich arbeite viel und intensiv. Jura fasziniert mich. Mein Beruf erfüllt mich ebenso wie meine Ehe mit purer Zufriedenheit. Aber auch deswegen, weil ich beides reibungslos unter einen Hut bekomme, ohne, dass ich eine Einschränkung fühle. Meine Frau erfährt im Beruf sehr oft negative Dinge. Tote, zerstörte Familien, riesiges Unglück. Wir reden oft darüber. Sollen wir das dann zukünftig am Telefon machen? Meine Frau und ich sind es einfach gewohnt, jeden Tag zusammen zu sein. Dieses plötzlich auf maximal drei Tage die Woche zu reduzieren, birgt erhebliche Gefahren. Und btw: Also über den finanziellen Aspekt müssen mir beileibe nicht reden. Wir kommen zur Zeit auf 7.000-7.500 netto im Monat. Das reicht für alles.

Wie ich ja bereits oben schrieb: Unser Wohnort ist mit Bedacht gewählt, da wir es uns hier gefällt und wir uns beide hier beruflich entwickeln können. Ich möchte ja auch einmal etwas anderes machen. Ich möchte keine 35 Jahre lang Strafrichter sein. Die Möglichkeiten bestehen, ohne, dass mein Privatleben hinreichend leiden würde: Ministerium, JPA, OLG. Zum Thema Karriere/Beförderungen: Mein Präsident hat mich im Zuge dieses Angebotes explizit darauf hingewiesen, dass, sollte ich am BGH gewesen sein, eine R2-Stelle keinesfalls garantiert wird. In unserem Bundesland führt für eine Beförderung kein Weg am Ministerium vorbei. Die Möglichkeit einer Ernennung zum OLG-Richter ergibt sich erst nach erfolgreicher Abordnung eben dort hin - Mindestalter: 40 Jahre. Ich sehe ganz ehrlich auch keine Chance verfliegen, mal BGH-Richter zu werden. Die ist vielleicht vor der Abordnung 0,001 Prozent. Mit Abordnung dorthin liegt sie vielleicht bei 1 Prozent. Vielleicht gewinne ich ja im Lotto. Dann muss ich gar nicht mehr arbeiten.
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