Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von 11 Freunde »

Liebes Forum,

ich brauche Input, viel Input. Ich habe zwei mehr oder weniger schlaflose Nächte hinter mir.

Kurz zusammenfassend: Anfang der Woche fragte unser Präsident, ob er meine Handynummer mal an einen Studienkollegen weiter geben dürfe. Mir war bewusst, dass es sich hierbei um einen BGH-Richter handelt, habe mir aber nicht viel dabei gedacht. Vorgestern rief er mich (!) auf meinem Handy an, hat mir mitgeteilt, dass er schon viel von mir über den Präsidenten unseres Gerichtes erfahren habe und Interesse hege, dass ich sein Team von wissenschaftlichen Mitarbeitern für zwei Jahre verstärke. Tätigkeitsbeginn am besten noch im November. Wir stehen seitdem noch im Kontakt, wobei ich mich immer noch nicht an seinen Namen in meiner WhatsApp-Liste gewöhnt habe. Fachlich würde mich es reizen. Ich bin zwar mittlerweile Strafrichter, aber die Zuständigkeit des Senats passt sowohl zu meinem Studienschwerpunkt, als auch meiner Dissertation. Dass ich kleiner Amtsrichter angefragt werde, ist auch nach Tagen des Nachdenkens gleichwohl noch nicht ganz greifbar.

Wie gesagt: Fachlich stößt das alles auf großes Interesse bei mir. Problem: Vereinbarkeit mit meinem Privatleben. Hierzu kurz: Ich bin noch nicht allzu lange ernannt. Groß gerissen um Abordnungen habe ich mich nicht. Mein Präsident hält ziemlich große Stücke auf mich. Eine lose Anfrage durch ihn im Frühsommer diesen Jahres in Bezug auf Abordnungen habe ich mit einem losen matthäusresken "Joa....ja gudd ääähhh..."beantwortet. Meine Frau und ich wohnen ca. 200 km von Karlsruhe entfernt. Noch keine Kinder. Diese waren aber eigentlich als nächstes geplant. Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft. Auch gedanklich waren und sind wir jetzt immer noch auf "Nestbau" eingerichtet. Wir sind sozial völlig integriert. Ein Umzug nach KA ist völlig ausgeschlossen. Meine Frau arbeitet hier vor Ort und wie gesagt - wir haben gerade ein Haus hier gekauft. Die Zugverbindung nach KA ist schlecht. Pendeln mit dem Zug ausgeschlossen. Auto ist vorhanden. Seit ich aber mit dem Rad zur Arbeit fahre - wir wohnen am Gerichtsort - wurde es ein sportlicher Benziner. Pendeln damit nach KA ausgeschlossen. Unter der Woche in KA in einer Ein-Zimmer-Bude wohnen? Wie gesagt: Gedanklich bin ich auf Nestbau eingerichtet. Jetzt noch mal zurück in so ein semi-studentisches Leben erachte ich für sehr sehr schwierig. Außerdem: Am Haus und im Garten ist sehr viel zu machen. Wir haben die Immobilie erst ein halbes Jahr. Ich bin jeden Tag am werkeln und bin froh, dass ich mein Dezernat im Griff habe, sodass mit genug Zeit verbleibt. Ich kann meine Frau nicht damit alleine lassen, zumal sie hilfsbedürftige (nicht: pflegebedürftige) Eltern hat.

Eine Tätigkeit am BGH würde mich interessieren, wenngleich ich eigentlich nach der Ernennung nach Studium, Ref, 2 Examina, Promotion und Proberichterzeit nun einmal durchatmen wollte. Ich bin nicht auf eine Karriere fixiert. Ich fühlte mich beruflich wie privat angekommen. Mein Beruf erfüllt mich mit so viel Zufriedenheit, dass ich von mir aus keinen Grund sah, daran etwas zu ändern. Man sagt mir nach, ich werde sowohl von der StA als auch den örtlichen Verteidigern geschätzt. Das merke ich halt in allen Sitzungen. Ich fühle mich beruflich "zu Hause". Auch im Kollegenkreis fühle ich mich pudelwohl. Kurz nach meiner Ernennung bin ich direkt ins Präsidium gewählt worden von ca. 55 unserer ca. 65 Richtern.

Ich weiß gerade nicht, was ich machen soll. Dieses Angebot aus KA stellt mein ganzes Leben auf den Kopf. Ich weiß nicht, wie ich eine Abordnung privat handeln sollte. Mein Herz sagt mir, dass ich meine Frau unter der Woche nicht alleine lassen kann. Für eine Einzimmerbude in KA fühle ich mich nicht mehr bereit, das muss ich sagen. Dafür bin ich in meinem jetzigen Leben zu gefestigt. Das Leben in einer Zweitwohnung wäre für mich ein klarer Rückschritt im Vergleich zum derzeit durchgeführten "Nestbau". Wir wollten unser privates Glück jetzt eigentlich zeitnah mit Kindern "abrunden".

Ich wäre über Input von außen einfach sehr dankbar. Danke!
Gelöschter Nutzer

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

dann will ich Dir Input geben, allerdings nicht aufgrund einer gleichartigen beruflichen Konstellation, die ist bei jedem unterschiedlich, sondern aus meiner allgemeinen Lebenserfahrung heraus mit gestandenen 48 Jahren, woraus ich einige Erkenntnisse gewann, die ich in jüngeren Jahren noch nicht hatte, weil sich die Sichtweise ändert mit zunehmendem Überblick über die vergangenen Jahre.

Man spürt, wie sehr Dich dieses Angebot reizt, es wäre das i-Tüpfelchen in Deinem Schwerpunkt, nicht wahr? Klar bist Du JETZT gerade zufrieden und satt, aber bist Du es auch in 10 Jahren, wo Du doch offenbar aus intrinsischem Interesse heraus gerne rechtswissenschaftlich arbeiten würdest, nicht aus Karrieregründen, aber weil es Dich reizt, nicht? Wird diese Chance nochmal kommen? Wenn nein, würde es Dich später evtl. begrenzen in Deinem rechtswissenschaftlichen Streben?

Kinder und Familie müssen nicht unbedingt den Beruf ausbremsen. Es ist eine Organisationsfrage. Kinder sind durchaus anpassungsfähig. Es ist letztlich die Zeitqualität und punktuelle volle Zuwendung und nicht die Quantität der elterlichen Hingabe, die zählt. Kinder brauchen nicht nur die Eltern, sondern auch ihre Freunde und sozialen Kontakte, durchaus auch die Großfamilie und geteilte Kinderbetreuung (Großeltern, Tanten, Onkel, Schule, Kinderbetreuung). Eine einseitige elterliche Vereinnahmung engt Kinder eher ein, so meine Erfahrung zu den Kindern in meinem familiären Umfeld. Außerdem werden sie sehr schnell groß, sehr schnell - es ist eigentlich nur ein Einschub von ein paar wenigen Jahren. Und auf einmal sind sie erwachsen und weg - und was ist mit Dir, wieder allein ohne Kinder, vielleicht auch ohne Frau (wer weiß schon, ob es für immer ist, das lässt sich nicht voraussagen)?

Wenn ich etwas bereue in meinem Leben, dann die geringe Flexibilität durch die allzu große Familienvereinnahmung und durchaus auch den Hauskauf. Das mag sich zwar im Nesttrieb schön anfühlen, aber ich riet meinem nun erwachsenen Neffen, den ich großzog, davon ab, sich so sehr örtlich festzulegen. Denn dadurch verbaut man sich viel Freiheit, beruflich und auch privat. Oder dann sollte zumindest immer die Bereitschaft vorhanden sein, das Haus zu vermieten oder zu verkaufen. Wenn heutzutage etwas wichtig ist, dann Flexibilität. Das wird im Beruf erwartet. Aufgrund fehlender Flexibilität wird den Arbeitnehmern ab 50 vielfach gekündigt.

Die Frage ist auch, wie sehr Du nur im JETZT lebst, oder ob Du auch zielorientiert nach vorne schaust und etwas aufbauen willst. Niemand außer Du selbst weiß die Antwort auf Deine Frage. Es kommt auf Deine Bedürfnisse an. Was vom Bauch kommt, fühlt sich nicht immer richtig an, es ist eher eine Stimmungsangelegenheit. Mit geteiltem Herzen wirst Du auch nicht glücklich. Der Verstand findet für alles logische Aspekte, aber wenn Du derart schwankst, fehlt da aus meiner Sicht der klare Blick der Herzensentscheidung.

Vielleicht findet ihr auch einen Ort, der näher beim neuen Arbeitsort läge oder mit guter Zugverbindung dorthin (sodass Du auch im Zug am Notebook arbeiten kannst und dadurch keine Zeit vergeudest - ich kenne einen Uni-Professor, der das so macht, er reist in alle Herren Länder und hält Vorträge), wodurch Deine Frau vielleicht auch einen Weg zurückzulegen hätte, beide je die Hälfte.
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11 Freunde
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von 11 Freunde »

Hallo Candor,

danke für deinen Post. Darin finden sich viele Gedanken, die mir im Ansatz schon durch den Kopf gegangen sind und die du noch ausbaust:

Über die Frage des Erwerbs einer Immobilie habe ich mit meiner Frau natürlich lange nachgedacht. Genau aus dem Grund, den du nennst. Nämlich der damit einhergehenden Unflexibilität. Ich muss dazu sagen, dass meine Frau und ich aus einer anderen - ländlichen - Ecke des Bundeslandes kommen, indem wir nun leben. Das Studium hat uns hier her "gespült". Wir sind nun unter anderem aus dem Punkt hier geblieben, den du nennst: Hier haben wir berufliche Möglichkeiten. Ich hätte mich an das AG in meiner Heimat versetzen lassen können. Da wäre aber EDEKA vorprogrammiert gewesen. Hier sind im Radius von 50 km das OLG, das Ministerium, das JPA und ortsdirekt das LG ansässig. Also alles machbar von hier. Ich bin ja auch erst Anfang 30 und habe noch genug Zeit zur Erprobung für "höhere Weihen".

Das sagt i.Ü. auch mein Präsident, der mich überhaupt nicht unter Druck setzt und auch sagt, es ist keiner böse, wenn ich absage. Nur gut überlegt muss es sein. Es ist eben eine riesen Chance und Herausforderung. Nur - ich habe es ja schon angedeutet - ich müsste mein ganzes Privatleben ändern und umkrempeln. Wir sind hier in Vereinen aktiv, im Ehrenamt etc pp. Alles würde sich ändern. Wir fühlen uns hier so wohl, wir möchten nicht in einer anderen Stadt wieder neu anfangen - wenn auch nur für Zeit.

Zum Thema Karriere: Habe ich mir nie Gedanken drum gemacht. Ich dachte im Studium nicht darüber nach. Auch im Referendariat nicht. Ich wusste lange nicht, was ein Prädikatsexamen ist. Mir hätte es gereicht, irgendwo Anwalt für alles auf dem Dorf zu werden. Dass ich jetzt hier sitze, promoviert und als Richter, ist viel mehr als ich mehr je erträumt hätte. Ich bin mir auch sicher, dass ich niemals ans LG will in eine Kammer. Die Freiheiten am AG sind für mich unersetzlich. Dazu muss ich sagen, dass ich beruflich am AG "erzogen" wurde. Hinzu kommt: In "meinem" Bundesland ist für die Beförderung in erster Linie entscheidend, ob man im hiesigen Ministerium war. Ohne diese Abordnung läuft nichts.

Mein Plan war daher auch, dass ich mich in der nächsten Zeit an das Ministerium abordnen lasse, ans OLG würde ich auch gerne. Eine Wauri-Stelle am AG wäre schön. Aber ich strebe einfach nicht nach mehr. Wie gesagt, an ein LG will ich nicht. Ich sehe tagtäglich wie locker es bei uns am AG zugeht und wie vergiftet die Stimmung am hiesigen LG ist, wo Vorsitzende gegen die Hausverwaltung klagen und verschiedene Kammern nicht miteinander sprechen. Ich genieße es, an sitzungsfreien Tagen in Jeans und T-Shirt zur Arbeit zu gehen und keinem sozialen Zwang zu unterliegen.

Daher dachten meine Frau und ich, dass eine Immobilie hier vor Ort eine gute Lösung ist, da wir hier alle Möglichkeiten haben. Eine Abordnung an den BGH hatte ich einfach nicht auf dem Schirm und diese Möglichkeit wirft alles über den Haufen. Mein Verstand sagt: MACH ES! Mein Herz sagt: LASS ES! und mein Magen rebelliert. Ich habe Angst davor, dass das private leidet. Meine Ehe steht über allem.
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famulus
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von famulus »

Dann hast du dein Glück doch eigentlich schon gefunden - wozu es riskieren? Sind die potenziellen Vorteile diese Strapazen wert? Ich persönlich würde es nach deiner Darstellung bleiben lassen.
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Gelöschter Nutzer

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

11 Freunde hat geschrieben:Eine Abordnung an den BGH hatte ich einfach nicht auf dem Schirm und diese Möglichkeit wirft alles über den Haufen. Mein Verstand sagt: MACH ES! Mein Herz sagt: LASS ES! und mein Magen rebelliert. Ich habe Angst davor, dass das private leidet. Meine Ehe steht über allem.
2 Jahre ist doch eine sehr kurze Zeit. Ist das wirklich so riskant, sich für 2 Jahre umzustellen? Würdest Du nach den 2 Jahren nicht einfach dort weitermachen können, wo Du jetzt bist? Wenn Deine Frau noch nicht schwanger ist, wäre es doch leicht, 2 Jahre zu warten. Diese 2 Jahre in Deinem Lebenslauf könnten Dir künftig Türen öffnen in den von Dir gewünschten Arbeitsbereichen und Dir evtl. auch mehr Lohn bringen, was wiederum Deine Frau entlasten würde, wenn sie wegen den Kindern für eine Weile weniger arbeitet. Man darf den finanziellen Aufwand für die Ausbildung der Kinder nicht unterschätzen. Falls Deine Frau ihre hilfsbedürftigen Eltern weiterhin unterstützen will, wird irgendwann auch ein finanzieller Aufwand damit verbunden sein, wenn professionelle Betreuung dazukommt.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 29. Oktober 2016, 09:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Tibor
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Tibor »

Naja, die 2 Jahre jetzt sind mit mehr finanziellem Aufwand verbunden. Der Vorteil liegt in einer zukünftigen Beförderung, die damit wahrscheinlicher wird. Vielleicht wird er in 5-10 Jahren Kammervorsitzender (ca 750€ Brutto mehr) und in 15-20 Jahren OLG Richter (nochmals je nach Alter ca 800€). Es geht also gerade nicht ums Geld in der Justiz; es geht um die Arbeit die man machen muss.
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Gelöschter Nutzer

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine solche Beförderung kann aber wichtig werden, wenn z. B. das heranwachsende Kind eine Ausbildung machen will, die staatlich zu wenig gefördert wird. Da braucht man auf einmal viel Geld für private Ausbildungseinrichtungen. Es kommt immer Unvorhergesehenes. Heute wünschte ich mir, ich hätte früher mehr an das Finanzielle gedacht. Auch ich wuchs auf dem Land auf, kam aus armen Verhältnissen und war schon recht schnell zufrieden, wenn ich aktuell durchkam. Für mich zählte auch immer eher das Ideelle und der Familiensinn. Aber ich konnte meinem Neffen, den ich aufzog, letztlich auch nicht alles ermöglichen aus finanziellen Gründen. Auch er musste dann doch recht hart durch und für seine Ausbildung arbeiten. Ohne Geld geht heute einfach nichts mehr und es wird immer teurer.
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batman
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

@ 11 Freunde: Die Abordnung zum BGH erfolgt für 3 Jahre. Darunter macht es der BGH praktisch nicht und er wird für Dich auch keinen Präzendenzfall schaffen. Aus den von Dir genannten persönlichen und sozialen Gründen lehnen viele potentiell geeignete Kollegen eine solche Abordnung ab. Das weiß auch jeder.
Du bist sicher in einem Bundesland mit OLG-Erprobungen beschäftigt. Dafür dürfte es für Dich noch zu früh sein, so dass sich auch nicht die Frage stellt, ob die Abordnung als Ersatzerprobung gilt. Wenn Du über den Tellerand schauen willst, werden sich auch zukünftig noch Gelegenheiten ergeben. Wenn Du jetzt ablehnst, wird das Deiner beruflichen Laufbahn m.E. auch nicht schaden. Auch Dein Präsident dürfte es nicht persönlich nehmen, wenn er zeitgemäß denkt.
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thh
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

11 Freunde hat geschrieben:Liebes Forum,

ich brauche Input, viel Input. Ich habe zwei mehr oder weniger schlaflose Nächte hinter mir.
1)
Eine solchermaßen vergleichsweise frühe Abordnung an den BGH prädestiniert zum einen aller Voraussicht nach zu einer vergleichsweise steilen Karriere; nicht selten kann sich daran schnell die Erprobungsabordnung anschließen, die sonst eher 10 als 5 Jahre auf sich warten lassen kann, und wer die "oberen Ränge" der Justiz erklimmen will (Senatsvorsitzender, Amtsgerichtsdirektor, Landgerichtpräsident), muss sich früh auf diesen Weg machen. Ob Du das anstrebst, musst Du daher vermutlich eher jetzt als später entscheiden - wenn ich Dich recht verstehe, hast Du diese Entscheidung aber bereits getroffen und bist eher an einer fachlichen als einer Führungs-Laufbahn interessiert, die dann als Senatsmitglied, Kammervorsitzender oder wauRi endet.

Zum anderen ist eine solche Abordnung - auch ohne Blick auf die Karriere - natürlich einerseits schweichelhaft und kann andererseits fachlich hochspannend sein, wenn Dich eine vertiefte juristische Auseinandersetzung mit dem Thema interessiert. Diese Chance wird sich Dir aber, wenn Du das möchtest, vermutlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bieten, wenn auch vielleicht nicht im selben Fachbereich (und wenn Du dann längere Zeit Strafrichter gewesen bist, möglicherweise auch eher im Straf-Bereich). Wie Batman schon schrieb: dass Abordnungen aus Gründen der räumlichen Entfernung abgelehnt werden, ist nicht ungewöhnlich und bedeutet jedenfalls heute auch nicht, dass man danach nie mehr in Betracht gezogen wird.

2)
Andererseits ist es nicht ungehört, für die üblichen drei - nicht zwei - Jahre einer Abordnung nach Karlsruhe zu pendeln oder Wochenendpendler zu werden. Das geht auch, wenn man bereits "sesshaft" geworden ist, und auch die Familienplanung und die Renovierungsarbeiten kann man in dem Alter, in dem Du vermutlich bist, noch einmal für diese Zeit zurückstellen. Ich kenne einige Kollegen, die zwar räumlich nach Karlsruhe täglich pendeln konnten, aber durch die Abordnung zum GBA für 1-2 Jahre im Prinzip ständig mehrere Tage die Woche irgendwo in der Republik unterwegs waren und daher auch am wesentlichen nur am Wochenende zuhause auftauchten, trotz Immobilie. Wenn man will, geht das, wenn es freilich auch belastet.

3)
Man muss es nur eben auch wirklich wollen. Und wenn Dich mehr die fachliche Tätigkeit als die Karrierechance reizt, bist Du auch nicht gehindert, Dich - nach Abschluss der Renovierungsarbeiten - außerhalb Deiner Dienstzeit vertieft juristisch zu betätigen oder perspektivisch - dann freilich erst in etlichen Jahren - eine Tätigkeit in einem OLG-Senat in Betracht zu ziehen (nicht als "Hiwi", sondern als Senatsmitglied). Selbst wenn die Abordnung an den BGH, jedenfalls an genau diesen Senat, jetzt eine einmalige Chance gewesen sein sollte (was keineswegs feststeht), ist das keineswegs die letzte Möglichkeit für Dich, Dich weiterzuentwickeln - insbesondere nicht, wenn man Dich bereits jetzt für diese Abordnung in Betracht zieht.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Vielleicht wird er in 5-10 Jahren Kammervorsitzender (ca 750€ Brutto mehr) und in 15-20 Jahren OLG Richter (nochmals je nach Alter ca 800€).
Vorsitzender Richter am Landgericht und Richter am Oberlandesgericht sind von der Besoldung her identisch (R2). R3 wäre Senatsvorsitzender.
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unhappy
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von unhappy »

Hallo,

eigentlich liest man bei Dir durchaus in den meisten Zeilen raus, dass Du eigentlich nicht nach KA möchtest und dann solltest Du das auch nicht machen. Ich persönlich halte (aus leidvoller Erfahrung) nicht ganz soviel davon, das private Glück für eine berufliche Chance zu opfern und Wochenendbeziehungen sind nunmal nicht das Gelbe vom Ei. Gerade wenn ihr die Familienplanung trotz Abordnung voran treibt und Deine Frau dann unter der Woche mit dem Nachwuchs alleine zurecht kommen muss, sehe ich erhebliches Konfliktpotential. Das ist es (wahrscheinlich) nicht wert.

Andererseits schreibst Du, dass Du letztlich karrieretechnisch auch ohne riesige Sprünge zufrieden wärst und da möchte ich doch ganz gerne einhaken: Ich habe selbst gerade eine Verbeamtung auf Lebenszeit rangegeben um wieder zurück in die freie Wirtschaft zu wechseln. Auch ich mochte meinen Job und meine erste Dienststelle, die ich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit hatte, sehr gerne. Dann stand eine Versetzung an, mit der ich mich schon rein fachlich nicht arrangieren konnte und wollte, sodass ich anfing, mich doch mal mit der langfristigen Perspektive zu beschäftigen. Was ich sagen will: man sollte vielleicht der aktuellen Zufriedenheit mit der Stelle nicht übermässig viel Gewicht beimessen. Im Leben kommen gerade in einer Beamtenlaufbahn des öfteren Dinge auf einen zu, mit denen man sich nicht so recht arrangieren mag und ich denke, da schadet ein gewisses "Standing", wenn man am BGH gewesen ist, nicht.

Für mich persönlich wäre es z.B. gar keine Frage, wenn ich so ein Angebot bekommen würde - ich wäre sofort dort! Aber ich muss auch nicht in deinen Schuhen laufen.

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Tibor
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Tibor »

thh hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Vielleicht wird er in 5-10 Jahren Kammervorsitzender (ca 750€ Brutto mehr) und in 15-20 Jahren OLG Richter (nochmals je nach Alter ca 800€).
Vorsitzender Richter am Landgericht und Richter am Oberlandesgericht sind von der Besoldung her identisch (R2). R3 wäre Senatsvorsitzender.
Ja, ich meinte ja auch OLG und dort Vorsitzender. Also in altem Sprech "Senatspräsident".
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Jussi Cogens
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Jussi Cogens »

batman hat geschrieben:@ 11 Freunde: Die Abordnung zum BGH erfolgt für 3 Jahre. Darunter macht es der BGH praktisch nicht und er wird für Dich auch keinen Präzendenzfall schaffen. Aus den von Dir genannten persönlichen und sozialen Gründen lehnen viele potentiell geeignete Kollegen eine solche Abordnung ab. Das weiß auch jeder.
Du bist sicher in einem Bundesland mit OLG-Erprobungen beschäftigt. Dafür dürfte es für Dich noch zu früh sein, so dass sich auch nicht die Frage stellt, ob die Abordnung als Ersatzerprobung gilt. Wenn Du über den Tellerand schauen willst, werden sich auch zukünftig noch Gelegenheiten ergeben. Wenn Du jetzt ablehnst, wird das Deiner beruflichen Laufbahn m.E. auch nicht schaden. Auch Dein Präsident dürfte es nicht persönlich nehmen, wenn er zeitgemäß denkt.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

unhappy hat geschrieben:eigentlich liest man bei Dir durchaus in den meisten Zeilen raus, dass Du eigentlich nicht nach KA möchtest und dann solltest Du das auch nicht machen.
Das ist auch mein Eindruck. Natürlich ist das ein tolles Angebot und es wäre auch nicht völlig unmöglich, die (nur!) 200 km nach Karlsruhe zu pendeln oder eine 3 Tage-Wochenendbeziehung zu führen, aber um das tatsächlich durchzuziehen, sollte man vielleicht mehr als nur gebauchpinselt sein, weil man so ein Angebot erhalten hat.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Eagnai »

Was hier noch gar nicht so aufgekommen ist: Wie sieht denn deine Frau das Ganze?

Es gibt ja Leute, die es nur wenig stört, für eine begrenzte Zeit von zwei oder drei Jahren eine Wochenendbeziehung zu führen, wenn der Partner sich dafür beruflich verwirklichen kann, aber es gibt umgekehrt natürlich ebenso Leute, die es als äußerst belastend empfinden, wenn der Partner - zumal in einer so sensiblen Lebensphase zwischen frischem Hauskauf und unmittelbar bevorstehendem Kinderwunsch - einfach mal für ein paar Jahre weitgehend aus dem Alltagsleben verschwindet.

Das Alter spielt ja vielleicht auch noch eine gewisse Rolle - wenn deine Frau erst 28 ist, lässt sich der Kinderwunsch wahrscheinlich leichter noch eine Weile aufschieben, als wenn sie bereits 35 ist.
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