Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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11 Freunde
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von 11 Freunde »

Mit meiner Frau habe ich bereits gesprochen. Sie macht mir da kein Druck, aber man merkt schon, dass sie eigentlich auch nicht gerade eine Wochenendbeziehung möchte, zumal hinzu kommt, dass sie in ihrem Beruf (Ärztin) auch öfter am Wochenende ran muss. Die Zeit, die uns durch ihre Schichten am Wochenende fehlt, holen wir zur Zeit unter der Woche nach, was angesichts meiner richterlichen Unabhängigkeit auch einfach einzurichten ist. Wenn ich nun aber unter der Woche in KA bin und sie am Wochenende Dienst versieht (was nicht selten vorkommt), dann sehen wir uns noch weniger.

Die 200 km an vier Tagen die Woche zu pendeln erachte ich mit dem Pkw als wahnsinnig. Nicht nur finanziell. Das sind 1600 km in der Woche. Das Fahre ich zur Zeit in drei Monaten. Mit dem Zug haut es nicht hin. Eine direkte IC/ICE-Verbindung gibt es nicht. Es fährt nur ein RE und der braucht von Bahnhof zu Bahnhof 1.45. Von unserem Haus zum Bahnhof hier brauche ich zusätzlich 15 Minuten. Und dann habe ich ja auch noch einen Weg in Karlsruhe zurückzulegen. Natürlich wäre eine 3-Tage-Beziehung vielleicht irgendwie machbar. Aber ich möchte es nicht. Es wäre ein eklatanter Einschnitt in mein privates Leben, was in meinem Ranking vor meinem beruflichen Leben kommt.

Ich möchte ja auch nicht zum Ausdruck bringen, dass ich mein Leben lang nur meine jetzige Stelle besetzen möchte. Wir haben unseren Wohnort mit Bedacht gewählt, da ich neben meiner Frau ebenfalls Möglichkeiten der beruflichen Abwechslung ohne Weiteres umsetzen kann (Ministerium, JPA, OLG). Ich habe jetzt vor Kurzem bereits zusätzlich angefangen, im Examen als Korrektor und Prüfer mitzuwirken. Nächstes Jahr wollte ich eine AG übernehmen und die Polizeischule hat bei mir angefragt, ob ich einen Kurs zur StPO übernehmen mag. Das macht mir alles viel Freude. Mein Präsident hat mir auch gesagt: Die Abordnung an den BGH garantiert keine zeitnahe Beförderung (mir sind persönlich mehr oder weniger auch zwei Fälle bekannt). Wichtigstes Kriterium in unserem Bundesland ist immer noch die Abordnung ans Ministerium. Ich habe halt Angst, dass ich mich irgendwann ärgern könnte.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Mimis »

Die Frage ist, ob du eine zukünftige Möglichkeit (du könntest dich ärgern) über deine momentane Situation (privates Glück) stellst. Ich persönlich würde es - befände ich mich in deiner Situation - nicht tun.
Egal wie du dich entscheidest wünsche ich dir viel Glück und Erfolg.

Im Übrigen finde ich deinen Schreibstil sehr angenehm zu lesen.
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batman
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

Nach allem was Du schreibst (und was absolut nachvollziehbar ist), kommt eine solche Abordnung - derzeit - nicht in Betracht. Es kommen, wie gesagt, noch andere Chancen, so dass Deine Angst unbegründet ist.
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thh
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

unhappy hat geschrieben:Auch ich mochte meinen Job und meine erste Dienststelle, die ich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit hatte, sehr gerne. Dann stand eine Versetzung an, mit der ich mich schon rein fachlich nicht arrangieren konnte und wollte, sodass ich anfing, mich doch mal mit der langfristigen Perspektive zu beschäftigen.
Das allerdings ist ein Problem, das man als Richter so nicht hat. Da gibt's keine ungewollten Versetzungen, und Änderungen der Geschäftsverteilung ohne Zustimmung sind höchst, höchst unüblich.
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julée
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

11 Freunde hat geschrieben:Ich habe halt Angst, dass ich mich irgendwann ärgern könnte.
Das haben solche Angebote an sich - das man sich so oder oder möglicherweise irgendwann in einer stillen Stunde ärgern wird. Aber offensichtlich stand "Karlsruhe" ja bislang auch noch nicht so ganz auf Deinem Programm, weil es ja ansonsten nahegelegen hätte, sich beim Immobilienerwerb doch etwas verkehrsgünstiger Richtung Karlsruhe zu positionieren. Und es klingt doch so, als hättest Du einen Lebens- und Karriereplan, der nur aller Voraussicht nach nicht nach Karlsruhe führen wird - denn die Eckpunkte (blöd zu pendeln, Frau Ärztin, usw.) werden ja vermutlich auch künftig bestehen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

11 Freunde hat geschrieben:Ich habe halt Angst, dass ich mich irgendwann ärgern könnte.
Besser Du ärgerst Dich möglicherweise irgendwann als sicher jetzt 2-3 Jahre lang.
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Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Urs Blank »

11 Freunde hat geschrieben:Ich habe halt Angst, dass ich mich irgendwann ärgern könnte.
Sonderangebote gelten leider meist nur für begrenzte Zeit, und das nicht nur bei Rewe. Dass dein Präsident beispielsweise große Stücke auf dich hält, ist erfreulich. Gerade eine solche persönliche Förderung dürfte sehr oft der Schlüssel für eine (Justiz-) Karriere sein. Doch bereits nächstes Jahr kann dein Präsident wegbefördert oder pensioniert werden. Die Nachfolgerin hat dann vielleicht andere Lieblinge, die sie nach vorn bringen möchte. Oder es kommt etwas anderes dazwischen, weshalb man dich später nicht mehr für herausgehobene Positionen in Betracht zieht. Daher würde ich es mir sehr gut überlegen, eine solche Chance ungenutzt passieren zu lassen.

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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Eagnai »

Urs Blank hat geschrieben: Um es mit einer alten Bauernregel zu sagen: Mach Heu, solang die Sonne scheint.
Genau - also bekommt eure Kinder jetzt gemeinsam in der günstigen Situation, dass ihr es beide gerade wollt, noch jung und belastbar seid und ein wunderschönes neues Haus habt.

Ich bin sehr sicher, dass ich persönlich in der von dir geschilderten Situation nicht nach Karlsruhe gehen würde, aber das ist eine Entscheidung, die du letztlich nur selbst (bzw. mit deiner Frau) treffen kannst.
julée
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

Urs Blank hat geschrieben:
Sonderangebote gelten leider meist nur für begrenzte Zeit, und das nicht nur bei Rewe.
Aber auch bei Rewe gibt es immer wieder neue Sonderangebote. ;) Und möglicherweise sich ändernde Rahmenbedingungen sind ja allenfalls ein Argument dafür, zeitnah irgendeine Form der Abordnung in Angriff zu nehmen, aber es muss nicht dieses Angebot sein.
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Tibor
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Tibor »

Ich möchte nochmal auf Eagnais Alterseinwand zu sprechen kommen, wenn wir schon über neue Sonderangebote in der Zukunft sprechen. Wenn ich das richtig lese, sind beide Anfang 30 und stehen am Berufsanfang, Kinder sind zwar geplant, aber noch nicht "in Produktion". In dieser Situation dürfte es - wenn überhaupt - eher jetzt, als in 3, 5 oder 8 Jahren in Betracht kommen. Denn klar ist, den Kinderwunsch in toto kann man ggf noch 1-2 Jahre schieben - ggf wäre das auch der "Karriere" der Frau zuträglich - und dann am Ende der Abordnung direkt mit Elternzeit arbeiten. Es dürfte auch kaum mehr anecken, wenn du die Abordnung durch Elternzeit um 3-6 Monate abkürzt; ist dann eben so. Fakt ist aber auch, wenn Kind No1 erstmal auf der Welt ist, kommt irgendwann No2 und dann ist die Zeit viel zu spannend, als DANN noch in die 3-jährige Wochenendbeziehung zu gehen. Zum Einen ist das Leben ohnehin hart mit Kindern (Stichwort: auch mal Zeit für sich haben) und zum Anderen vermisst man die kleinen Schei....... auch schneller als man glauben mag. Faktisch wird eine Abordnung dann erst mit hohem Selbständigkeitsgrad der Kinder wahrscheinlich (ab 4.-5. Klasse). Und die Pendelei dürfte sich ohnehin auf Montag früh ausm Haus und Freitag Nachmittag wieder da beschränken. Und im Zug (auch Regio) gibt es ne 1. Klasse in der man auch gut arbeiten kann.

PS so ein Haus mit Bastelaufgaben darf nicht entscheidend sein; im Zweifel nimmt man nochmal 20.000€ Darlehen auf und lässt dass die Handwerker machen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

11 Freunde hat geschrieben:Mit meiner Frau habe ich bereits gesprochen. Sie macht mir da kein Druck, aber man merkt schon, dass sie eigentlich auch nicht gerade eine Wochenendbeziehung möchte, zumal hinzu kommt, dass sie in ihrem Beruf (Ärztin) auch öfter am Wochenende ran muss. Die Zeit, die uns durch ihre Schichten am Wochenende fehlt, holen wir zur Zeit unter der Woche nach, was angesichts meiner richterlichen Unabhängigkeit auch einfach einzurichten ist. Wenn ich nun aber unter der Woche in KA bin und sie am Wochenende Dienst versieht (was nicht selten vorkommt), dann sehen wir uns noch weniger.

Die 200 km an vier Tagen die Woche zu pendeln erachte ich mit dem Pkw als wahnsinnig. Nicht nur finanziell. Das sind 1600 km in der Woche. Das Fahre ich zur Zeit in drei Monaten. Mit dem Zug haut es nicht hin. Eine direkte IC/ICE-Verbindung gibt es nicht. Es fährt nur ein RE und der braucht von Bahnhof zu Bahnhof 1.45. Von unserem Haus zum Bahnhof hier brauche ich zusätzlich 15 Minuten. Und dann habe ich ja auch noch einen Weg in Karlsruhe zurückzulegen. Natürlich wäre eine 3-Tage-Beziehung vielleicht irgendwie machbar. Aber ich möchte es nicht. Es wäre ein eklatanter Einschnitt in mein privates Leben, was in meinem Ranking vor meinem beruflichen Leben kommt.

Ich möchte ja auch nicht zum Ausdruck bringen, dass ich mein Leben lang nur meine jetzige Stelle besetzen möchte. Wir haben unseren Wohnort mit Bedacht gewählt, da ich neben meiner Frau ebenfalls Möglichkeiten der beruflichen Abwechslung ohne Weiteres umsetzen kann (Ministerium, JPA, OLG). Ich habe jetzt vor Kurzem bereits zusätzlich angefangen, im Examen als Korrektor und Prüfer mitzuwirken. Nächstes Jahr wollte ich eine AG übernehmen und die Polizeischule hat bei mir angefragt, ob ich einen Kurs zur StPO übernehmen mag. Das macht mir alles viel Freude. Mein Präsident hat mir auch gesagt: Die Abordnung an den BGH garantiert keine zeitnahe Beförderung (mir sind persönlich mehr oder weniger auch zwei Fälle bekannt). Wichtigstes Kriterium in unserem Bundesland ist immer noch die Abordnung ans Ministerium. Ich habe halt Angst, dass ich mich irgendwann ärgern könnte.
Wenn das Kind da ist, wird sie doch sicher anders arbeiten, vermute ich. Außerdem steht dann das Baby sowieso in den ersten drei Jahren an erster Stelle und nicht mehr Du. Viele Frauen sind in dieser Phase weniger beziehungsorientiert, sondern total auf das Baby konzentriert, vor allem beim ersten Kind.. Da kann sogar etwas mehr Freiraum gut sein für die Beziehung.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

Candor hat geschrieben:Wenn das Kind da ist, wird sie doch sicher anders arbeiten, vermute ich. Außerdem steht dann das Baby sowieso in den ersten drei Jahren an erster Stelle und nicht mehr Du. Viele Frauen sind in dieser Phase weniger beziehungsorientiert, sondern total auf das Baby konzentriert, vor allem beim ersten Kind.. Da kann sogar etwas mehr Freiraum gut sein für die Beziehung.
Und "Freiraum" heißt dann quasi alleinerziehend und alleingelassen mit hilfebedürftigen Eltern sowie Haus und Garten - und mit etwas Glück sieht frau den Herrn Hiwi am BGH am Wochenende, aber auch nur, wenn sie sich eine Stelle sucht, bei der sie nicht am Wochenende arbeiten muss? Ich glaube beziehungsfördernde, allseits glücksstiftende Lebensumstände sehen anders aus. ;)

@Tibor: Unter der Prämisse, dass es irgendwann mal nach Karlsruhe gehen soll, hast Du sicherlich recht: Wenn es jetzt schon nicht "passt", dann wird es in den nächsten 10-15 Jahren auch eher schwierig werden. Aber die viel grundsätzlichere Frage wäre ja, ob es überhaupt Karlsruhe sein muss oder ob nicht vielmehr die ortsnahen Karrierechancen ausreichend sind.
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Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Urs Blank »

julée hat geschrieben:Aber auch bei Rewe gibt es immer wieder neue Sonderangebote. ;) Und möglicherweise sich ändernde Rahmenbedingungen sind ja allenfalls ein Argument dafür, zeitnah irgendeine Form der Abordnung in Angriff zu nehmen, aber es muss nicht dieses Angebot sein.
Irgendeine Abordnung wird sicherlich kommen. Die bringt einen aber typischerweise nicht als Richter zum BGH oder in vergleichbare Positionen. Das wäre ja die langfristige Option, die sich 11Freunde möglicherweise eröffnen würde, wenn er jetzt nach Karlsruhe geht.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von julée »

Urs Blank hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Aber auch bei Rewe gibt es immer wieder neue Sonderangebote. ;) Und möglicherweise sich ändernde Rahmenbedingungen sind ja allenfalls ein Argument dafür, zeitnah irgendeine Form der Abordnung in Angriff zu nehmen, aber es muss nicht dieses Angebot sein.
Irgendeine Abordnung wird sicherlich kommen. Die bringt einen aber typischerweise nicht als Richter zum BGH oder in vergleichbare Positionen. Das wäre ja die langfristige Option, die sich 11Freunde möglicherweise eröffnen würde, wenn er jetzt nach Karlsruhe geht.
Natürlich, alles hat seinen Preis.
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Tibor
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Tibor »

julée hat geschrieben:Aber die viel grundsätzlichere Frage wäre ja, ob es überhaupt Karlsruhe sein muss oder ob nicht vielmehr die ortsnahen Karrierechancen ausreichend sind.
Ja, die Möglichkeiten kann man ggf sogar besser abschätzen, wenn dieser Standort weniger attraktiv für Externe ist (also Zuzug für tolle Stellen von Außen) und somit die Personalfluktuation vor Ort ohnehin gering ist (also vermutlich bspw OLG Rostock, Oldenburg, Zweibrücken, Naumburg oder Jena). Dann bietet sich auch mal ein Blick auf die Alterstruktur der vorhandenen Gerichte an. Gerade in den 5nBl ist es ja so, dass eine Menge der Stellen Mitte der 90er besetzt wurde und eine Pensionierungswelle in den 20er Jahren praktisch unvermeidlich wird. Wenn das für das betreffende Gericht absehbar ist (Blick ins Handbuch der Justiz genügt), muss man sich ggf gar nicht groß Mühen, sondern kann tatsächlich vor Ort der Dinge harren.
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