Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Moderator: Verwaltung
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
...die aber erst im Dezember 2017 (lies: im Sommer 2020) kommen soll. Bei 11Freunde gehts aber um diesen Dezember.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Auch das. Im Übrigen soll die Verlängerung der Linie Karlsruhe - Stuttgart nach Leipzig gar erst Ende 2030 kommen.
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- Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
batman hat geschrieben:Die Prämisse (2) dürfte nicht zutreffend sein, wird sich aber kaum sicher ermitteln lassen. Aber selbst wenn sie zuträfe, wird die Rechtspflege keinen Schaden nehmen.
Juristen bei der Arbeit: Durch geschicktes Werkeln am Sachverhalt löst sich die aufgeworfene Grundsatzfrage praktisch in Luft auf. Ganz so abwegig finde ich meinen Gedanken aber nicht. Immerhin führt es in anderen Bereichen der staatlichen Verwaltung schon zu erheblichen Problemen, dass kaum noch ein Beamter bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen als unbedingt nötig. So sollen aktuell in Deutschland rund 1.000 Stellen von Schulleitern unbesetzt sein. Aber das wäre natürlich ein anderer Thread...non-liquet hat geschrieben:Und dann dürfte die Zahl der qualifizierten und zu so einem Einsatz bereiten Interessenten noch einmal deutlich höher sein als die der zu Verfügung stehenden HiWi-Stellen. Das Gemeinwohl hat jedenfalls andere Sorgen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Das Problem ist, dass solche "Gemeinwohlleistungen" weder von der Allgemeinheit noch vom Dienstherrn angemessen gewürdigt werden. Das ganze geht nur über die faule Beförderungsmöhre, das reicht aber nicht, weil die Aussicht auf 500€ netto in 10 Jahren mehr einfach nicht angemessen ist. Um es konkret zu machen; Reisekosten- und Zweitwohnung am Bundesgerichtsstandort müssten vernünftig bezahlt werden. Zugleich müsste der Dienstherr auch bei der Organisation helfen, das betrifft mehr als der Kauf einer schwarzen Mamba und den Hinweis auf den lokalen Makler. Auch an Kindergarten etc müsste gedacht werden. Solange es aber genügend Interessenten gibt, die ohnehin kommen, muss man sich keine Mühe geben. Aber man braucht sich auch nicht in die Tasche lügen, dass man ohne Anreize die Besten bekommt.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Der BGH rekrutiert seine wissenschaftlichen Mitarbeiter aus ganz Deutschland (de facto: den Alt-Bundesländern + Berlin), jammert zwar gelegentlich auf hohem Niveau, hat aber bislang nicht in nennenswertem Umfang Probleme, solche Mitarbeiter zu finden. Dass diese dann im Rahmen ihrer Mitarbeitertätigkeit "mehr Verantwortung" übernehmen als in der Instanz, halte ich für ein Gerücht.Urs Blank hat geschrieben:batman hat geschrieben:Die Prämisse (2) dürfte nicht zutreffend sein, wird sich aber kaum sicher ermitteln lassen. Aber selbst wenn sie zuträfe, wird die Rechtspflege keinen Schaden nehmen.Juristen bei der Arbeit: Durch geschicktes Werkeln am Sachverhalt löst sich die aufgeworfene Grundsatzfrage praktisch in Luft auf. Ganz so abwegig finde ich meinen Gedanken aber nicht. Immerhin führt es in anderen Bereichen der staatlichen Verwaltung schon zu erheblichen Problemen, dass kaum noch ein Beamter bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen als unbedingt nötig. So sollen aktuell in Deutschland rund 1.000 Stellen von Schulleitern unbesetzt sein. Aber das wäre natürlich ein anderer Thread...non-liquet hat geschrieben:Und dann dürfte die Zahl der qualifizierten und zu so einem Einsatz bereiten Interessenten noch einmal deutlich höher sein als die der zu Verfügung stehenden HiWi-Stellen. Das Gemeinwohl hat jedenfalls andere Sorgen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Ja, denn genau darum handelt es sich: Heiße Luft. Mag es noch so bedeutungsschwanger zur "Grundsatzfrage" hochstilisiert werden.Urs Blank hat geschrieben:Juristen bei der Arbeit: Durch geschicktes Werkeln am Sachverhalt löst sich die aufgeworfene Grundsatzfrage praktisch in Luft auf.
Dieser Vergleich wäre sinnvoll, wenn in einem vergleichbaren Umfang die Stellen von Amtsgerichtsdirektoren, Aufsichtsrichtern oder Abteilungsleitern bei Staatsanwaltschaften mangels Andrang unbesetzt blieben (von Präsidentenposten oder Senatsvorsitzen ganz zu schweigen).Ganz so abwegig finde ich meinen Gedanken aber nicht. Immerhin führt es in anderen Bereichen der staatlichen Verwaltung schon zu erheblichen Problemen, dass kaum noch ein Beamter bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen als unbedingt nötig. So sollen aktuell in Deutschland rund 1.000 Stellen von Schulleitern unbesetzt sein. Aber das wäre natürlich ein anderer Thread...
- Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Die Frage war: Sollte man bei einer Entscheidung, wie sie der TE treffen muss, noch andere Aspekte berücksichtigen, als private Interessen und Befindlichkeiten?non-liquet hat geschrieben:Ja, denn genau darum handelt es sich: Heiße Luft. Mag es noch so bedeutungsschwanger zur "Grundsatzfrage" hochstilisiert werden.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Urs Blank hat geschrieben: Ein Aspekt scheint in der Diskussion gar nicht auf: Ob nicht eine - natürlich nur moralisch begründbare - Pflicht besteht, vorhandene Fähigkeiten bestmöglich für das Gemeinwohl einzusetzen, die gegen private Interessen abzuwägen wäre. So im Sinne des Kennedy'schen "Frage nicht...".
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Okay, okay, ich hab's doch jetzt kapiert. Die Antwort auf meine Frage lautet nein. Oder besser: Neiiiiiiiiiiin! Die Hämeproduktion kann also für heute eingestellt werden.Swann hat geschrieben:Süß und ehrenvoll ist es, für das Vaterland nach Karlsruhe zu gehen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Ich weiß nicht, was absurder ist: diese Fragestellung oder deren Besntwortung durch etwas anderes als "natürlich nicht"Urs Blank hat geschrieben:Die Frage war: Sollte man bei einer Entscheidung, wie sie der TE treffen muss, noch andere Aspekte berücksichtigen, als private Interessen und Befindlichkeiten?non-liquet hat geschrieben:Ja, denn genau darum handelt es sich: Heiße Luft. Mag es noch so bedeutungsschwanger zur "Grundsatzfrage" hochstilisiert werden.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Und damit zurück in die Sesamstraße.Samson hat geschrieben:Ich weiß nicht, was absurder ist: diese Fragestellung oder deren Beantwortung durch etwas anderes als "natürlich nicht"Urs Blank hat geschrieben:Die Frage war: Sollte man bei einer Entscheidung, wie sie der TE treffen muss, noch andere Aspekte berücksichtigen, als private Interessen und Befindlichkeiten?non-liquet hat geschrieben:Ja, denn genau darum handelt es sich: Heiße Luft. Mag es noch so bedeutungsschwanger zur "Grundsatzfrage" hochstilisiert werden.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Urs Blank hat geschrieben:Okay, okay, ich hab's doch jetzt kapiert. Die Antwort auf meine Frage lautet nein. Oder besser: Neiiiiiiiiiiin! Die Hämeproduktion kann also für heute eingestellt werden.Swann hat geschrieben:Süß und ehrenvoll ist es, für das Vaterland nach Karlsruhe zu gehen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Jetzt wo dus erwähnst: man findet alte Folgen auf Amazon prime. Etwa die erste mit dem namensgebenden Bären und lilo.Urs Blank hat geschrieben:Und damit zurück in die Sesamstraße.Samson hat geschrieben:Ich weiß nicht, was absurder ist: diese Fragestellung oder deren Beantwortung durch etwas anderes als "natürlich nicht"Urs Blank hat geschrieben:Die Frage war: Sollte man bei einer Entscheidung, wie sie der TE treffen muss, noch andere Aspekte berücksichtigen, als private Interessen und Befindlichkeiten?non-liquet hat geschrieben:Ja, denn genau darum handelt es sich: Heiße Luft. Mag es noch so bedeutungsschwanger zur "Grundsatzfrage" hochstilisiert werden.
Im Ernst: deine Frage IST absurd. Wie bereits anderweitig kundig dargelegt leistet ein Amtsrichter im Verhältnis zu einem Hiwi beim BGH keinen minderen Dienst mit weniger Verantwortung.
Und natürlich geht NIEMAND aus ideellen Erwägungen heraus in die Abordnung.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Der Gedanke ist ja ganz nett, aber in diesem Thread deplatziert. Man muss von gewaltiger Hybris besessen sein, um anzunehmen, dass die deutsche Rechtspflege Schaden nähme, wenn man nicht als HiWi beim BGH eingesetzt wird.Urs Blank hat geschrieben:Okay, okay, ich hab's doch jetzt kapiert. Die Antwort auf meine Frage lautet nein. Oder besser: Neiiiiiiiiiiin! Die Hämeproduktion kann also für heute eingestellt werden.Swann hat geschrieben:Süß und ehrenvoll ist es, für das Vaterland nach Karlsruhe zu gehen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Da stimme ich dir zu. Auf BGH-Hiwis könnten wir im Zweifel sicherlich eher verzichten als auf Richter/innen am örtlichen Amtsgericht. Insofern einverstanden: Schlechter Aufhänger. Und auch das deutsche Bildungswesen wird natürlich nicht untergehen, weil an der Astrid-Lindgren-Grundschule in Rommerskirchen mal 10 Monate kein Direktor amtiert. Ich wollte bloß zum Ausdruck bringen, dass es bei gewissen beruflichen Entscheidungen vielleicht nicht völlig aus der Luft gegriffen sein könnte, wenn die betreffenden Staatsdiener (ich formuliere es einmal bewusst so) mit einem winzigen Prozentanteil über ihre private Interessen hinaus auch übergeordnete Gesichtspunkte im Blick haben sollten. Wie das im Übrigen auch umgekehrt gilt und sich der eine oder andere fragen müsste, ob für seine Konkurrentenklage wirklich ein wesentlicher Teil eines Bundesgerichts in Aufruhr oder Lähmung versetzt werden muss. Dass diese Überlegungen "absurd" sein sollen, erschließt sich mir nicht recht, wäre auch ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen, die (im Staatsdienst oder außerhalb) bei ihrem beruflichen oder ehrenamtlichen Tun mehr im Sinn haben, als nur ihre Bequemlichkeit und ihren Kontostand.Swann hat geschrieben:Der Gedanke ist ja ganz nett, aber in diesem Thread deplatziert. Man muss von gewaltiger Hybris besessen sein, um anzunehmen, dass die deutsche Rechtspflege Schaden nähme, wenn man nicht als HiWi beim BGH eingesetzt wird.Urs Blank hat geschrieben:Okay, okay, ich hab's doch jetzt kapiert. Die Antwort auf meine Frage lautet nein. Oder besser: Neiiiiiiiiiiin! Die Hämeproduktion kann also für heute eingestellt werden.Swann hat geschrieben:Süß und ehrenvoll ist es, für das Vaterland nach Karlsruhe zu gehen.
Zuletzt geändert von Urs Blank am Montag 31. Oktober 2016, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
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