Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Liz
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Liz »

Ich denke, wenn man relativ jung ans OLG geht, dürfte auch eine Vorsitzendenstelle am OLG im Bereich des Möglichen liegen.

Mit der BGH-Abordnung würdest Du Dir sicherlich Chancen auf > R2 eröffnen, umgekehrt entgehen Dir natürlich auch Qualifikations- und Socializingmöglichkeiten in der Landesjustiz, zumal Du formal früher R2 wärst.
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Tibor
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Tibor »

Also geht es jetzt im Winter um die OLG Stelle. Wenn dass das Wunschgericht ist, dann würde ich das an deiner Stelle machen. Eine BGH Abordnung ist ja vom OLG nicht ausgeschlossen und deshalb nicht aufgehoben, ggf nur aufgeschoben.
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thh
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

11 Freunde hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 09:23Aber: Die Möglichkeit einer Abordnung an den Bundesgerichtshof, die auf Grund der personellen Durchlässigkeit zwischen Ministerium und BGH ohnehin weiter in den Fokus des Möglichen gerückt ist, reizt mich aus fachlicher Sicht immer noch sehr und es besteht die Möglichkeit, im Januar/Februar für drei Jahre nach Karlsruhe zu gehen. Meine Frau und ich können uns das mittlerweile auch gut vorstellen, da in unserem Privatleben eine gewisse Kontinuität eingetreten ist und meine Frau mittlerweile sehr geregelte Arbeitszeiten hat.
Das spricht doch sehr dafür.
11 Freunde hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 09:23Insoweit ist bei mir ein wenig die Sorge da, dass - auf die Landesjustiz bezogen - die BGH-Abordnung keinen nennenswerten Vorteil bringt und ich trotz sechs Jahren Abordnung (sechs Ministerium+sechs BGH) von Kolleginnen und Kollegen, die lediglich die Erprobungsabordnung von wenigen Monaten zur GStA bzw. dem OLG gemachte haben, überholt werde.
Ernsthafte Frage: warum wäre das ein Problem?
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batman
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

Die Reihenfolge sollte klar sein: Erst Beförderung und ein bisschen OLG-Luft schnuppern, dann die nächste Abordnung. Sonst gehörst Du irgendwann zu den Bundesrichtern mit beunruhigend wenig tatrichterlicher Erfahrung.
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thh
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 16:40Die Reihenfolge sollte klar sein: Erst Beförderung und ein bisschen OLG-Luft schnuppern, dann die nächste Abordnung. Sonst gehörst Du irgendwann zu den Bundesrichtern mit beunruhigend wenig tatrichterlicher Erfahrung.
Abgesehen davon, dass man manchmal annehmen könnte, geringe tatrichterliche Erfahrung sei Ernennungsvoraussetzung, erscheint mir die tatrichterliche Tätigkeit an einem Oberlandesgericht auch eher überschaubar.
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Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Urs Blank »

batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 16:40 Die Reihenfolge sollte klar sein: Erst Beförderung und ein bisschen OLG-Luft schnuppern, dann die nächste Abordnung. Sonst gehörst Du irgendwann zu den Bundesrichtern mit beunruhigend wenig tatrichterlicher Erfahrung.
Ist es denn üblich, dass Leute mit Beförderung (also R 2) noch als Wiss Mit an den BGH abgeordnet werden?
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batman
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

thh hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:23
batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 16:40Die Reihenfolge sollte klar sein: Erst Beförderung und ein bisschen OLG-Luft schnuppern, dann die nächste Abordnung. Sonst gehörst Du irgendwann zu den Bundesrichtern mit beunruhigend wenig tatrichterlicher Erfahrung.
Abgesehen davon, dass man manchmal annehmen könnte, geringe tatrichterliche Erfahrung sei Ernennungsvoraussetzung, erscheint mir die tatrichterliche Tätigkeit an einem Oberlandesgericht auch eher überschaubar.
Auch der Berufungsrichter ist Tatrichter (aus Sicht der ZPO und aus Karlsruher Sicht sowieso).
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batman
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

Urs Blank hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:30Ist es denn üblich, dass Leute mit Beförderung (also R 2) noch als Wiss Mit an den BGH abgeordnet werden?
Ist nicht unüblich. Hier geht es ja konkret um die Perspektiven, vor denen der TE steht.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Liz »

batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:35
thh hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:23
batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 16:40Die Reihenfolge sollte klar sein: Erst Beförderung und ein bisschen OLG-Luft schnuppern, dann die nächste Abordnung. Sonst gehörst Du irgendwann zu den Bundesrichtern mit beunruhigend wenig tatrichterlicher Erfahrung.
Abgesehen davon, dass man manchmal annehmen könnte, geringe tatrichterliche Erfahrung sei Ernennungsvoraussetzung, erscheint mir die tatrichterliche Tätigkeit an einem Oberlandesgericht auch eher überschaubar.
Auch der Berufungsrichter ist Tatrichter (aus Sicht der ZPO und aus Karlsruher Sicht sowieso).
Theorie und Praxis (und insbesondere die Selbstwahrnehmung) scheinen mir hier allerdings mitunter auseinander zu fallen.
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batman
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

Sowohl dem Richter am BGH in Zivilsachen als auch dem Hiwi in einem solchen Senat schadet berufungsgerichtliche Erfahrung ganz sicher nicht. ;)
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Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Urs Blank »

batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:37
Urs Blank hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:30Ist es denn üblich, dass Leute mit Beförderung (also R 2) noch als Wiss Mit an den BGH abgeordnet werden?
Ist nicht unüblich. Hier geht es ja konkret um die Perspektiven, vor denen der TE steht.
Okay, aber wäre das dann ein Einzelfall oder ist es gängige Praxis?
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von batman »

Irgendwas dazwischen.
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thh
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:35
thh hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 17:23 Abgesehen davon, dass man manchmal annehmen könnte, geringe tatrichterliche Erfahrung sei Ernennungsvoraussetzung, erscheint mir die tatrichterliche Tätigkeit an einem Oberlandesgericht auch eher überschaubar.
Auch der Berufungsrichter ist Tatrichter (aus Sicht der ZPO und aus Karlsruher Sicht sowieso).
Da sieht man mal - die zivilrechtliche Schiene war mir völlig aus dem Blick geraten. Sowas.
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Solar
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Solar »

Nicht dass ich da mit eigenen Erfahrungen glänzen könnte: Aber die Nahbereichs-Empirie sagt bei uns, dass man im Hinblick auf OLG-R3-Stellen durchaus bessere Chancen hat, wenn man als HiWi am BGH war. Und das ist zwar nicht gerade der übliche Erwartungshorizont aber zumindest doch weniger Lotto-Gewinn als eine Beförderung zum BGH-Richter. Es wird bei uns auf den Fluren auch immer mit Ehrfurcht von den Kollegen gesprochen, die mal am BGH waren - die gelten von Natur aus als besonders gut (ohne dass der Einzelne das beurteilen könnte).

Die Chancen, irgendwann mal beim BGH zu landen, sind dadurch natürlich auch spürbar verbessert. So wie du die Stellen-Situation an deinem OLG schilderst, habe ich auch keinen Zweifel, dass man da in drei Jahren für dich wieder eine Stelle finden könnte. Dass von unserem OLG jemand zum BGH geht, ist eher selten aber kommt auch vor.

Schließlich muss die Sonderverwendung beim BGH ja auch nicht drei Jahre dauern. Ich weiß von einigen, die nur zwei Jahre dort waren. Das kann man ja mal abtasten.

Insgesamt scheinen mir die Pros in deinem Fall zu überwiegen: R2 wirst du dennoch und das nicht viel später (zwei bis drei Jahre). Deine Karrierechancen verbesserst du auf jeden Fall, wobei natürlich R3 aufwärts mit Umständen verbunden, die sich weitgehend nicht beeinflussen lassen. Eine BGH-Abordnung wird aber sicherlich helfen. Das einzige Contra scheint mir, dass du ein paar Jahre länger auf R2 warten musst. "Überholtwerden" scheint mir kein echtes Problem (kann ja nur das Ego betreffen, das sollte man aushalten können). Zudem hättest du ja großen Spaß an der Tätigkeit. Wer hat schon die Gelegenheit mal an einem Bundesgericht tätig zu sein? Ich würde die Chance jetzt nutzen, auf zwei Jahre begrenzen und mich dann anschließend auf OLG freuen.
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Strich
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Beitrag von Strich »

Die Tätigkeit beim BGH und auch am OLG reizt mich so überhaupt nicht und trotzdem muss ich sagen, dass ich an deiner Stelle nicht viel nachdenken würde und zum BGH ginge.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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