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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 21:29
von Gelöschter Nutzer
Urs Blank hat geschrieben:Ich wollte bloß zum Ausdruck bringen, dass es bei gewissen beruflichen Entscheidungen vielleicht nicht völlig aus der Luft gegriffen sein könnte, wenn die betreffenden Staatsdiener (ich formuliere es einmal bewusst so) mit einem winzigen Prozentanteil über ihre private Interessen hinaus auch übergeordnete Gesichtspunkte im Blick haben sollten. Wie das im Übrigen auch umgekehrt gilt und sich der eine oder andere fragen müsste, ob für seine Konkurrentenklage wirklich ein wesentlicher Teil eines Bundesgerichts in Aufruhr oder Lähmung versetzt werden muss.
+1

Das nennt sich Beruf-ung. Nur so kann Leidenschaft für eine Aufgabe/Funktion entstehen (Flow, Funktionslust). Und wie man hier sieht, schafft es natürlich auch Leid im Ringen um die richtige Entscheidung. Ich wär für ein Feedback des TE offen.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Mittwoch 2. November 2016, 08:44
von 11 Freunde
Danke für die ganze Rückmeldung. Sie hat mich weitergebracht.

Gestern habe ich nun wie verabredet mit dem RiBGH telefoniert und kam noch nicht einmal in die unangenehme Situation, absagen zu müssen. Eine Verlängerung eines Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin, die bisher wohl nicht möglich gewesen sein soll, konnte jetzt doch noch erreicht werden. Er meinte aber, er habe mich so für in ein bis zwei Jahren auf dem Schirm (Drohung? :D ). Kommt mir auch zu Gute. Ich gebe zu: Ich bin nicht der flexibelste im Kopf und nicht gerade spontan, so kann der Gedanke KA ein wenig in mir reifen.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Mittwoch 2. November 2016, 08:51
von OJ1988
Das ist ja auch keine Entscheidung, die man spontan treffen sollte. Und wer ist schon so flexibel, dass er mal eben Wohnort und Beruf wechselt.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Mittwoch 2. November 2016, 10:05
von thh
11 Freunde hat geschrieben:Danke für die ganze Rückmeldung. Sie hat mich weitergebracht.
Sehr schön.
11 Freunde hat geschrieben:Gestern habe ich nun wie verabredet mit dem RiBGH telefoniert und kam noch nicht einmal in die unangenehme Situation, absagen zu müssen. Eine Verlängerung eines Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin, die bisher wohl nicht möglich gewesen sein soll, konnte jetzt doch noch erreicht werden. Er meinte aber, er habe mich so für in ein bis zwei Jahren auf dem Schirm (Drohung? :D ). Kommt mir auch zu Gute. Ich gebe zu: Ich bin nicht der flexibelste im Kopf und nicht gerade spontan, so kann der Gedanke KA ein wenig in mir reifen.
Oft fügt sich vieles auch ohne eigenes Zutun und erweist sich - retrospektiv - als gut und richtig.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Donnerstag 3. November 2016, 10:01
von Syd26
11 Freunde hat geschrieben: Warum in aller Welt soll ich mein Privatleben meinem Berufsleben anpassen? Es muss umgekehrt sein.
=D> =D> =D>
Diesen Satz finde ich sehr weise und man sollte ihn sich öfter durchlesen und in Erinnerung rufen.

Seitdem ich ein Kind habe, halte ich es so: Beruf und Familie sind gleich wichtig, auch wenn es manchmal Situationen gibt, in denen das eine dem anderen vorgezogen werden muss, aber das ist in der Regel nur vorübergehend und kein Zeitraum von 3 Jahren.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Samstag 5. November 2016, 20:15
von Philtan
Ich habe von BGH Abordnungen und dergleichen überhaupt keine Ahnung und die Entscheidung wurde ja schon getroffen, aber wäre es denn für die Zukunft keine Möglichkeit, dass dich deine Frau nach Karlsruhe begleitet? Beim heutigen Ärztemangel sollte es doch überhaupt kein Problem sein, zwischen Krankenhaus A an eurem Wohnort und Krankenhaus B in Karlsruhe beruflich hin- und herzuwechseln. Die ortliche Flexibilität ist doch einer der großen Vorteile im Arztberuf.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 16:47
von 11 Freunde
thh hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:Danke für die ganze Rückmeldung. Sie hat mich weitergebracht.
Sehr schön.
11 Freunde hat geschrieben:Gestern habe ich nun wie verabredet mit dem RiBGH telefoniert und kam noch nicht einmal in die unangenehme Situation, absagen zu müssen. Eine Verlängerung eines Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin, die bisher wohl nicht möglich gewesen sein soll, konnte jetzt doch noch erreicht werden. Er meinte aber, er habe mich so für in ein bis zwei Jahren auf dem Schirm (Drohung? :D ). Kommt mir auch zu Gute. Ich gebe zu: Ich bin nicht der flexibelste im Kopf und nicht gerade spontan, so kann der Gedanke KA ein wenig in mir reifen.
Oft fügt sich vieles auch ohne eigenes Zutun und erweist sich - retrospektiv - als gut und richtig.
Das stimmt (war länger nicht mehr im Forum, daher jetzt die Antwort). Es hat sich alles zum guten gewandt, da ich kurz nach der BGH-Geschichte nun seit Anfang des Jahres abgeordnet bin an eine Stelle, für die wir nicht umziehen mussten.

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 19:06
von batman
Wohin ist es denn gegangen?

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Dienstag 18. April 2017, 09:57
von Strich
Das BVerfG wirds nicht sein ^^

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Dienstag 18. April 2017, 16:03
von Justitian
Dann muss es der GBA sein!

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Dienstag 18. April 2017, 18:19
von Nassauskieser
Leipzig, 5. StrS ;)

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Donnerstag 20. April 2017, 19:10
von 11 Freunde
Ministerium

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Sonntag 28. Juli 2019, 09:23
von 11 Freunde
Ich muss meinen eigenen Thread einmal hochholen. Hintergrund ist der Umstand, dass im Januar meine dreijährige Abordnung in der hiesigen Landesjustizverwaltung vorbei sind und sich derzeit die Frage stellt, wie es weitergeht.

Im März 2020 wird an meinem "Wunsch-Gericht" eine R2-Stelle frei und ich hätte nach der Beurteilungslage sicher gute Chancen, diese Stelle zu bekommen. Insoweit besteht also die realistische Möglichkeit, privates und berufliches weiterhin gut unter einen Deckel zu bekommen bei gleichzeitigem Fortkommen im Beruf.

Aber: Die Möglichkeit einer Abordnung an den Bundesgerichtshof, die auf Grund der personellen Durchlässigkeit zwischen Ministerium und BGH ohnehin weiter in den Fokus des Möglichen gerückt ist, reizt mich aus fachlicher Sicht immer noch sehr und es besteht die Möglichkeit, im Januar/Februar für drei Jahre nach Karlsruhe zu gehen. Meine Frau und ich können uns das mittlerweile auch gut vorstellen, da in unserem Privatleben eine gewisse Kontinuität eingetreten ist und meine Frau mittlerweile sehr geregelte Arbeitszeiten hat.

Was mich jedoch umtreibt, ist der Umstand, dass eine Beförderung zum R2-Richter zeit der Abordnung zum BGH zumindest faktisch ausgeschlossen erscheint. Es bestünde zwar die Möglichkeit, den Laufbahnwechsel zum MR (A16) zu vollziehen und dann nach Karlsruhe zu gehen, dem stehe ich jedoch eher kritisch gegenüber. Heißt für mich:

Sollte ich nicht nach Karlsruhe gehen, bestehen gute Chancen auf eine Beförderung zu R2 Anfang kommenden Jahres.
Sollte ich nach Karlsruhe gehen, wäre dies zumindest drei weitere Jahre aufgeschoben.

Insoweit stellt sich die Frage, inwieweit mir die Abordnung zum BGH - neben der reinen Lebens- und Facherfahrung - beruflich einen Vorteil bringt. Ich kenne zwei Kollegen, die beide im Ministerium und als HiWi beim BGH waren und beide BGH-Richter geworden sind. In beiden Fällen sehe ich da jedoch sehr viel Glück (richtige Zeit, richtiger Ort) ursächlich sein. Kurzum: Auf die Möglichkeit BGH-Richter zu werden schiele ich nicht, ich schiele ja auch nicht auf einen Lotto-Gewinn. Insoweit ist bei mir ein wenig die Sorge da, dass - auf die Landesjustiz bezogen - die BGH-Abordnung keinen nennenswerten Vorteil bringt und ich trotz sechs Jahren Abordnung (sechs Ministerium+sechs BGH) von Kolleginnen und Kollegen, die lediglich die Erprobungsabordnung von wenigen Monaten zur GStA bzw. dem OLG gemachte haben, überholt werde.

Meinungen hierzu?

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Sonntag 28. Juli 2019, 10:02
von Tibor
Die Fragen sind:

Was sagt der Stellenplan deines Wunschgerichts (vermutlich LG) aus, gibt es in den kommenden Jahren Alterabgänge?

Kommt ggf R2 am Obergericht auch in Frage? Oder ist das räumlich/fachlich unattraktiv?

Kannst du jetzt schon jede weitere Karriere oberhalb R2 ausschließen oder würde die BGH ggf doch reizen, wenn es sich bieten würde?

Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.

Verfasst: Sonntag 28. Juli 2019, 10:10
von 11 Freunde
Tibor hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 10:02 Was sagt der Stellenplan deines Wunschgerichts (vermutlich LG) aus, gibt es in den kommenden Jahren Alterabgänge?
Wunschgericht: OLG. Von der Altersstruktur ist es so, dass in Zukunft viele weitere Abgänge folgen werden.
Tibor hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 10:02 Kommt ggf R2 am Obergericht auch in Frage? Oder ist das räumlich/fachlich unattraktiv?
OLG ist für mich besonders attraktiv. Wohne am Sitz des OLG und kann hinlaufen. VRiLG reizt mich dagegen überhaupt nicht.
Tibor hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 10:02 Kannst du jetzt schon jede weitere Karriere oberhalb R2 ausschließen oder würde die BGH ggf doch reizen, wenn es sich bieten würde?
"Vorstellen" kann ich mir vieles. Nur die inhaltliche Auseinandersetzung war bisher sehr oberflächlich, da alles über R2 aus meiner Sicht mit viel Glück zusammenhängt.