Ja ich kann mich nur wiederholen. Für mich persönlich überwiegen diese Vorteile die Nachteile nicht. Das mag man objektiv anders sehen, weil meine Nachteile nicht so recht greifbar sind (wobei Gniesa schon sehr greifbar war und pars pro toto für meine Abneigung steht), die Vorteile aber ganz konkret greifbar sind.Wenn es aber um rein "arbeitsrechtliche" Fragen geht (Besoldung, Arbeitsbedingungen, Einstellungszahlen, Pe§§y usw.), sind die Vereinigungen wichtig und sinnvoll. Als Einzelner kann ich da nichts erreichen, sondern nur in einer Vereinigung. Deshalb überwiegen meines Erachtens die Vorteile einer Mitgliedschaft. Ohne die Arbeit von NRV / DRB beim Thema Absenkung der Eingangsbesoldung, wäre es möglicherweise nicht zu dem BVerfG Urteil zur Absenkung der EIngangsbesoldung, zu zusätzlichen Stellen oder zur zeitgleichen Übernahme der Tariferhöhungen aus dem ÖD gekommen.
Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Gilt das bei dir für andere Interessenvertretungen auch? Bspw. Parteien?Strich hat geschrieben: ↑Montag 17. Juni 2019, 16:56Ja ich kann mich nur wiederholen. Für mich persönlich überwiegen diese Vorteile die Nachteile nicht. Das mag man objektiv anders sehen, weil meine Nachteile nicht so recht greifbar sind (wobei Gniesa schon sehr greifbar war und pars pro toto für meine Abneigung steht), die Vorteile aber ganz konkret greifbar sind.Wenn es aber um rein "arbeitsrechtliche" Fragen geht (Besoldung, Arbeitsbedingungen, Einstellungszahlen, Pe§§y usw.), sind die Vereinigungen wichtig und sinnvoll. Als Einzelner kann ich da nichts erreichen, sondern nur in einer Vereinigung. Deshalb überwiegen meines Erachtens die Vorteile einer Mitgliedschaft. Ohne die Arbeit von NRV / DRB beim Thema Absenkung der Eingangsbesoldung, wäre es möglicherweise nicht zu dem BVerfG Urteil zur Absenkung der EIngangsbesoldung, zu zusätzlichen Stellen oder zur zeitgleichen Übernahme der Tariferhöhungen aus dem ÖD gekommen.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Da ganz besonders. Da muss ich nicht lange nachdenken. Beim DRB hadere ich ja ein wenig.
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