Hallo liebe Kollegen!
Mein Beitrag soll hier der Informationssuche dienen!
Aktuell bin ich Richter auf Probe (Staatsanwalt) in Thüringen.
Aus privaten Gründen befasse ich mich mit einem Wechsel in ein anderes Bundesland (in meinem Fall Bayern).
Jetzt habe ich natürlich einige Fragen und habe gehofft, dass man mir hier weiterhelfen kann.
1. Wie läuft eine Bewerbung in einem anderen Bundesland ab, während in einem anderen Bundesland noch ein Dienstverhältnis besteht?
2. Braucht man zwingend einen Tauschpartner? (Wenn möglich, gerne ohne ;D)
3. Sofern ja, wo und wie findet man einen Tauschpartner?
4. Ohne Tauschpartner - Bewirbt man sich erstmal einfach? Oder wie und vor allem zu welchem Zeitpunkt sollte den aktuellen Arbeitgeber über die Bewerbung im anderen Bundesland informieren? Oder lässt man erstmal einfach darauf ankommen, da dieser ja spätestens mit der Einholung der Personalakte des gegebenenfalls baldigen Arbeitgebers während der Bewerbungsphase davon Wind bekommt.
Man müsse im Falle eines Wechsels ja sein altes Dienstverhältnis in der Probezeit kündigen, oder? Und der alte Arbeitgeber braucht ja auch gewisse Planungssicherheit.
5. Kündigt man in der Probezeit das Dienstverhältnis auch tatsächlich oder wie würde sich dieses im Falle einer erfolgreichen Bewerbung im neuen Bundesland auflösen?
6. Im Falle einer Kündigung: An welche Stelle müsste man sich wenden? Personalmanagement des jeweiligen Justizministeriums?
7. Speziell zur Bewerbung in Bayern: Dort wird als Bewerbungsunterlage auch (im Falle einer Ausmusterung) der Ausmusterungsbescheid verlangt. Problematisch in meinem Fall ist nun, dass dieser bei Hochwasser vor einigen Jahren mit einigen Unterlagen verloren gegangen ist. Im Gegensatz zu anderen Unterlagen fiel dieser Verlust aber auch nicht auf, da dieser zu Bewerbungen im Studium, Referendariat und zum Staatsdienst in Thüringen nicht abverlangt wurde. Wird dieser (auch unter dem Umstand, dass verpflichtete Wehrdienst nicht mehr existiert) tatsächlich zwangsweise verlangt bzw. kann die Bewerbung daran scheitern, wenn dieser nicht mehr aufgefunden wird?
Zu sämtlichen Punkten konnte ich bisher leider keine aussagekräftigen Infos finden, weshalb ich über jede einzelne sehr dankbar wäre.
Besten Dank.
Judge Fudge
Wechsel Bundesland während Probezeit
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Re: Wechsel Bundesland während Probezeit
Frag wegen des Bescheids doch mal beim Karrierecenter der Bundeswehr nach, das die ehemaligen Kreiswehrersatzämter beerbt hat.
Und... "Kündigung" des Richterverhältnisses, ernsthaft?
Und... "Kündigung" des Richterverhältnisses, ernsthaft?
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Re: Wechsel Bundesland während Probezeit
Danke. Wie macht man es dann? Versetzungsantrag?
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Re: Wechsel Bundesland während Probezeit
Also bezüglich des Wehrdienstes ist Bayern wohl nicht so streng. Ich bin damals mehr oder minder durch das Raster gefallen und bin daher weder ausgemustert noch habe ich irgendeinen Dienst geleistet. Das habe ich nach Rücksprache dann einfach so auf ein Extrablatt geschrieben und war damit erledigt.
Du solltest generell dort einfach mal anrufen. Die beiden Damen, die auf den Seiten der Justiz als Ansprechpartner angegeben werden, sind eigentlich sehr nett und helfen gerne weiter. Du kannst auch gerne vom Ergebnis berichten, ich habe möglicherweise bald ein ähnliches Problem.
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Re: Wechsel Bundesland während Probezeit
Der korrekte Begriff ist "Entlassung". § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 DRiG (Entlassung durch Ernennung bei anderem Dienstherrn) oder § 21 Abs. 2 Nr. 4 DRiG (Entlassung auf schriftliches Verlangen) dürften die für dich interessanten Punkte sein. Als Richter solltest du das DRiG eigentlich etwas kennen.Judge_Fudge hat geschrieben: ↑Montag 2. Juli 2018, 07:06Danke. Wie macht man es dann? Versetzungsantrag?
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Re: Wechsel Bundesland während Probezeit
Falls das hier noch aktuell ist, hoffe ich ich kann noch helfen.
Kennt man sich vielleicht? ^^ Ich war auch in Thüringen und regelmäßig bei den Stammtischen in Erfurt.
Ich habe auch das Bundesland gewechselt. Bei mir lief das über eine Versetzung und hat eine etwas längere Vorgeschichte, die ich allen erspare.
Es gibt prinzipiell zwei Wege: Entwender wirst du versetzt, oder du lässt dich entlassen und wirst beim neuen Dienstherren neu ernannt. Der letzte Fall ist eher ungünstig, weil du eben mit der Probezeit von vorne beginnst.
Du solltest auch bedenken, dass du die Tür nach Thüringen dann zuschlägst. Im Ministerium (sofern sich bei der Personalerin nichts geändert hat) sieht man solche Wechsel nicht so gerne.
Kennt man sich vielleicht? ^^ Ich war auch in Thüringen und regelmäßig bei den Stammtischen in Erfurt.
Ich habe auch das Bundesland gewechselt. Bei mir lief das über eine Versetzung und hat eine etwas längere Vorgeschichte, die ich allen erspare.
Es gibt prinzipiell zwei Wege: Entwender wirst du versetzt, oder du lässt dich entlassen und wirst beim neuen Dienstherren neu ernannt. Der letzte Fall ist eher ungünstig, weil du eben mit der Probezeit von vorne beginnst.
Du solltest auch bedenken, dass du die Tür nach Thüringen dann zuschlägst. Im Ministerium (sofern sich bei der Personalerin nichts geändert hat) sieht man solche Wechsel nicht so gerne.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
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