Hallo an alle,
mich beschäftigt derzeit eine Frage. Bin im Saarland zugelassen als Rechtsanwalt und werde wohl in den Staatsdienst wechseln. Zulassung ist noch keine 60 Monate/ 5 Jahre vergangen.
Was passiert mit meinen Beiträgen in das Versorgungswerk? Kann ich diese anteilig zurückverlangen? In anderen Versorgungswerken (NRW, RLP, BW) gibt es in der Satzung des Versorgungswerkes entsprechende Klauseln. Im Saarland habe ich aber nichts entsprechendes gefunden. Weiß hier einer näheres?
Besten Dank und Gruß
Beiträge Versorgungswerk bei Wechsel in Staatsdienst
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Re: Beiträge Versorgungswerk bei Wechsel in Staatsdienst
Wenn ich die Satzung richtig verstehe, bekommst du eine Altersrente, wenn du minestens 12 Monate eingezahlt hast, ansonsten eine Kapitalabfindung (§ 13 Satzung des RA-Versorgungswerk Saarland). Aber vielleicht habe ich das beim Überfliegen auch irgendwie missverstanden. ^^