Wochenarbeitszeit Justiz

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Solar
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Solar »

Ich kann aus Nahbereichs-Empirie folgende Zahlen berichten, die aber nicht unbedingt verallgemeinerungsfähig sein müssen:
  • Die ersten sechs bis acht Monate in einer Zivilkammer am LG: 60-70h, wenn man nicht gerade Glück hat und ein sehr schlankes Referat erhält (dann gehen auch mal zu Anfang schon <50h). Die Einarbeitungszeit in >100 neue Akten kostet einfach unglaublich viel Zeit.
    Danach: ca. 50h, je nach aktuellem Anfall (Vergleichsglück, Eingangszahlen, Sonderbelastungen, Anzahl der Gürteltiere...)
  • Strafkammer am LG: Von Anfang an konstant ca. 40h, teilw. auch drunter, selten spürbar drüber.
  • AG Zivilrecht/Srafrichter: Dürfte i.d.R. die ersten sechs Monate ca. 50-55h, danach bei 40-45h
  • AG Familienrecht: Anfangs ca. 50h, nach einigen Monaten ca. 35h oder nicht selten weniger
  • StA: Anfangs ca. 50-55h, nach drei Monaten Tendenz konstant 40-45h.
Nochmals: Das sind alles nur Eigenerfahrungen oder Erfahrungen aus meinem Umkreis, die nicht verallgemeinerungsfähig sein müssen. Kann natürlich bei jedem anders sein aber in meiner Bekanntschaft und bei mir trifft das über den Daumen gepeilt bei allen zu. All das hängt aber immer nicht unwesentlich von individuellen Faktoren ab (Perfektionismus, Effizienz, Souveränität, Referatszuschnitt, Ausfälle der Kollegen etc.).
Zuletzt geändert von Solar am Montag 10. Dezember 2018, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
-Checkmate-
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von -Checkmate- »

55h - 70h? Das klingt mit Blick auf meinen zu Jahresbeginn geplanten Wechsel in den Staatsdienst ja sehr motivierend... :-k

Was ich mich bei den hier genannten Arbeitszeiten immer frage: Hat man nicht in gewisser Weise Einfluss auf die Wochenarbeitszeit? Klar, dass es unvorhersehbare Eilsachen geben kann oder Kollegen unerwartet krank werden. Aber ist man als Richter ansonsten nicht ziemlich frei darin sein, seine Sachen so zu terminieren, dass man seine Wochenarbeitszeit auch auf einem moderaten Level halten kann? Meine Logik wäre jetzt: Wenn ich in der Woche weniger Sachen terminiere, dann muss ich in derselben Zeit auch weniger Urteile absetzen (= geringere Wochenarbeitszeit). In der Konsequenz werden dann natürlich weniger Fälle einer Erledigung zugeführt. Aber die mangelnde Personaldecke dürfte m.E. nicht dazu führen, dass die vorhandenen Richter sich völlig verausgaben. Wenn seitens der Ministerien eine schnellere Erledigung gewünscht ist, müssen die Bundesländer eben weitere Stellen schaffen...
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Liz »

Natürlich kann man weniger terminieren und munter Überlastungsanzeigen schreiben. Aber rein faktisch muss irgendjemand die Arbeit erledigen und wer bei einer lockeren 40 Stunden-Woche sein Dezernat ansteigen lässt, wird bei den Kollegen sicherlich nicht sonderlich viel Mitleid ernten, wenn das Dezernat irgendwann so riesig ist, dass der Aktenumlauf kaum noch zu händeln ist. Und strukturell bekommt man als Proberichter mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit Dezernate, die seit längerer Zeit wechselhaft vertreten worden sind (und jetzt endlich mit einem Proberichter mal zumindest für ein Jahr besetzt werden können) oder die seit geraumer Zeit immer wieder mit Proberichtern besetzt werden (was die Zahl der verkorksten und/oder liegengelassenen Verfahren mitunter drastisch erhöht).
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famulus
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von famulus »

-Checkmate- hat geschrieben: Donnerstag 6. September 2018, 23:08 55h - 70h? Das klingt mit Blick auf meinen zu Jahresbeginn geplanten Wechsel in den Staatsdienst ja sehr motivierend... :-k

Was ich mich bei den hier genannten Arbeitszeiten immer frage: Hat man nicht in gewisser Weise Einfluss auf die Wochenarbeitszeit? Klar, dass es unvorhersehbare Eilsachen geben kann oder Kollegen unerwartet krank werden. Aber ist man als Richter ansonsten nicht ziemlich frei darin sein, seine Sachen so zu terminieren, dass man seine Wochenarbeitszeit auch auf einem moderaten Level halten kann? Meine Logik wäre jetzt: Wenn ich in der Woche weniger Sachen terminiere, dann muss ich in derselben Zeit auch weniger Urteile absetzen (= geringere Wochenarbeitszeit). In der Konsequenz werden dann natürlich weniger Fälle einer Erledigung zugeführt. Aber die mangelnde Personaldecke dürfte m.E. nicht dazu führen, dass die vorhandenen Richter sich völlig verausgaben. Wenn seitens der Ministerien eine schnellere Erledigung gewünscht ist, müssen die Bundesländer eben weitere Stellen schaffen...
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Honigkuchenpferd »

-Checkmate- hat geschrieben: Donnerstag 6. September 2018, 23:08 55h - 70h? Das klingt mit Blick auf meinen zu Jahresbeginn geplanten Wechsel in den Staatsdienst ja sehr motivierend... :-k

Was ich mich bei den hier genannten Arbeitszeiten immer frage: Hat man nicht in gewisser Weise Einfluss auf die Wochenarbeitszeit? Klar, dass es unvorhersehbare Eilsachen geben kann oder Kollegen unerwartet krank werden. Aber ist man als Richter ansonsten nicht ziemlich frei darin sein, seine Sachen so zu terminieren, dass man seine Wochenarbeitszeit auch auf einem moderaten Level halten kann? Meine Logik wäre jetzt: Wenn ich in der Woche weniger Sachen terminiere, dann muss ich in derselben Zeit auch weniger Urteile absetzen (= geringere Wochenarbeitszeit). In der Konsequenz werden dann natürlich weniger Fälle einer Erledigung zugeführt. Aber die mangelnde Personaldecke dürfte m.E. nicht dazu führen, dass die vorhandenen Richter sich völlig verausgaben. Wenn seitens der Ministerien eine schnellere Erledigung gewünscht ist, müssen die Bundesländer eben weitere Stellen schaffen...
§ 26 II DRiG hat geschrieben:2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.
Eine gute Idee für einen Richter auf Probe!
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von 11 Freunde »

-Checkmate- hat geschrieben: Donnerstag 6. September 2018, 23:08 55h - 70h? Das klingt mit Blick auf meinen zu Jahresbeginn geplanten Wechsel in den Staatsdienst ja sehr motivierend... :-k

Was ich mich bei den hier genannten Arbeitszeiten immer frage: Hat man nicht in gewisser Weise Einfluss auf die Wochenarbeitszeit? Klar, dass es unvorhersehbare Eilsachen geben kann oder Kollegen unerwartet krank werden. Aber ist man als Richter ansonsten nicht ziemlich frei darin sein, seine Sachen so zu terminieren, dass man seine Wochenarbeitszeit auch auf einem moderaten Level halten kann? Meine Logik wäre jetzt: Wenn ich in der Woche weniger Sachen terminiere, dann muss ich in derselben Zeit auch weniger Urteile absetzen (= geringere Wochenarbeitszeit). In der Konsequenz werden dann natürlich weniger Fälle einer Erledigung zugeführt. Aber die mangelnde Personaldecke dürfte m.E. nicht dazu führen, dass die vorhandenen Richter sich völlig verausgaben. Wenn seitens der Ministerien eine schnellere Erledigung gewünscht ist, müssen die Bundesländer eben weitere Stellen schaffen...
Das sieht das BVerfG bisweilen ähnlich, NJW 2012, 2334.
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Tibor
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Tibor »

Empfohlen sei die Lektüre von BGH 7.9.2017 RiZ (R) 2/15.
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Kroate
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Kroate »


11 Freunde hat geschrieben:
Das sieht das BVerfG bisweilen ähnlich, NJW 2012, 2334.
https://openjur.de/u/418830.html

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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von marcus_tullius »

Aus meiner persönlichen Erfahrung (erste sechs Monate sind vorüber) kann ich sagen, dass die Arbeitsbelastung am Anfang schon wirklich sehr enorm ist. Unter der Woche arbeite ich regelmäßig - und das auch immer noch - von 8-19/19.30 Uhr. Anfangs habe ich am Wochenende den Samstag sowie den Sonntag noch gearbeitet (wobei dort nicht zwingend 10 Stunden pro Tag). Bildlich gesprochen wollte man sich da schon mal gerne den "Strick" nehmen. Aber wie auch bereits Vorgänger anklingen ließen, kommt es auch entscheidend auf das jeweilige Dezernat an. Wenn man in einem klassischen Proberichterdezernat gelandet ist, können dir die alten Gürteltiere die komplette Woche sprengen. Da darf man sich mit den Hinweisen und Ansichten von rund 7-9 Vorgänger pro Akte befassen und kriegt die Sache selbst nicht rund und entscheidungsreif. Das ist mitunter das ärgerlichste. Nach sechs Monaten kann ich jedoch sagen, dass wenigstens die Wochenendarbeit zum Großteil weggefallen ist. Man hat jede Akte schon einmal gesehen und muss sich nicht stets einlesen. Überlebenswichtig ist, und da erzähl ich kein Geheimnis, Vergleiche, Vergleiche, Vergleiche...
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Riven »

Meine Ausbilderin als Vorsitzende am LG sitzt auch um 18 Uhr teilweise noch in Sitzungen und zuweilen auch noch nach 20 Uhr im Büro. Ich weiß natürlich nicht, wann sie morgens kommt, aber wenn ich mal morgens um 9 auf der Geschäftsstelle eine Akte abgeholt hab, war sie meist auch schon da. Hängt vielleicht auch mit der Stellung als Vorsitzende zusammen, aber sie hat wohl schon recht lange Arbeitszeiten. Aber sie sagt eben auch, dass man sein Richteramt nicht am Feierabend oder am Wochenende ablegt.
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Liz »

Riven hat geschrieben: Dienstag 11. September 2018, 21:04 Hängt vielleicht auch mit der Stellung als Vorsitzende zusammen, aber sie hat wohl schon recht lange Arbeitszeiten.
Der "Zusatzaufwand" für Vorsitzende in Zivilsachen wird - sofern er tatsächlich anfällt - zumeist im Rahmen der internen Kammergeschäftsverteilung ausgeglichen.
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Solar
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Solar »

Meine Erfahrung zeigt eher, dass die Vorsitzenden durch die Bank weg deutlich weniger am Gericht sind als alle anderen LG-Richter (insb. Jungrichter). Das hängt aber wie alles von der persönlichen Einstellung ab, z.B. ob man viel auf der Kammer macht oder nicht und falls ja, wie tief man siche als Vorsitzende(r) in die Kammerfälle einarbeitet. In meinen Kammern ist alles beim Einzelrichter, sodass die Verwaltungs AKA-Anrechnung letztlich sogar zu einer Arbeitszeitverringerung der Vorsitzenden führt.
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Tibor
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Tibor »

Solar hat geschrieben: Mittwoch 12. September 2018, 10:28 In meinen Kammern ist alles beim Einzelrichter, sodass die Verwaltungs AKA-Anrechnung letztlich sogar zu einer Arbeitszeitverringerung der Vorsitzenden führt.
Das kann man doch aber bei der internen Verteilung berücksichtigen ...
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Solar
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Solar »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 12. September 2018, 10:51 Das kann man doch aber bei der internen Verteilung berücksichtigen ...
Man "kann" schon aber als Assessor fehlen mir die Eier in der Hose, das meinen Vorsitzenden zu erläutern... ;)
Joshua
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Re: Wochenarbeitszeit Justiz

Beitrag von Joshua »

marcus_tullius hat geschrieben: Montag 10. September 2018, 21:39 Aus meiner persönlichen Erfahrung (erste sechs Monate sind vorüber) kann ich sagen, dass die Arbeitsbelastung am Anfang schon wirklich sehr enorm ist. Unter der Woche arbeite ich regelmäßig - und das auch immer noch - von 8-19/19.30 Uhr. Anfangs habe ich am Wochenende den Samstag sowie den Sonntag noch gearbeitet (wobei dort nicht zwingend 10 Stunden pro Tag). Bildlich gesprochen wollte man sich da schon mal gerne den "Strick" nehmen. Aber wie auch bereits Vorgänger anklingen ließen, kommt es auch entscheidend auf das jeweilige Dezernat an. Wenn man in einem klassischen Proberichterdezernat gelandet ist, können dir die alten Gürteltiere die komplette Woche sprengen. Da darf man sich mit den Hinweisen und Ansichten von rund 7-9 Vorgänger pro Akte befassen und kriegt die Sache selbst nicht rund und entscheidungsreif. Das ist mitunter das ärgerlichste. Nach sechs Monaten kann ich jedoch sagen, dass wenigstens die Wochenendarbeit zum Großteil weggefallen ist. Man hat jede Akte schon einmal gesehen und muss sich nicht stets einlesen. Überlebenswichtig ist, und da erzähl ich kein Geheimnis, Vergleiche, Vergleiche, Vergleiche...
Ich habe das Problem mit den Gürteltieren in Assessoerendezernaten nie verstanden.

In meiner Proberichterzeit hatte ich insgesamt 4 Zivilrichterstationen und mithin 4 unterschiedliche Dezernate am LG und mehreren AGs übernommen.

Immer hat sich herausgestellt, dass man die fiesen 3-Bänder (fast) immer relativ leicht vergleichen konnte.

Denn psychologisch gilt: Neue Besen kehren gut!

Das Vergleichen gelang, wann man darauf hinwies, das Dezernat und damit auch den "schwierigen Fall X" übernommen zu haben und nach der ausführlichen Lektüre aller bisherigen Schriftsätze (und ggf. der Beweisaufnahmen in den Terminen a, b und c) folgende rechtliche Lösung und daher folgenden Vergleich für prozessrisikoangemessen zu halten: (...)

In schwierigen Fällen habe ich auch mal zum Telefonhörer gegriffen, was eine noch direktere Vermittlung der Fairness der vorgeschlagenen Vergleichslösung ermöglichte.

Wichtig war immer nur, in jeder Kommunikation einige Argumente der Anwälte BEIDER Seiten zustimmend aufzugreifen (sofern die Rechtslage dies erlaubte) und keinen Anwalt "dumm dastehen" zu lassen.

Dann war die Reaktion eigentlich immer, dass die Anwälte auch keinen Bock mehr hatten, den Drecksschinken als unendlichen Fortsetzungsroman fortschreiben zu wollen und daher einlenkten.

Ein Hoch auf angeranzte, fette Gürteltiere!

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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