vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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JuristimGlück
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vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von JuristimGlück »

Ich bin seit etwa 2 Jahren Rechtsanwalt im zivilrechtlichen Bereich (dort lagen auch meine Ausbildungsschwerpunkte). Ich wollte von vornherein eigentlich Richter werden, aber dazu sind meine Noten (1.StE Prädikat, 2.StE etwas weniger als 8) teilweise noch etwas unterhalb der Mindestschwellen, die in den meisten Bundesländern gelten. Bisherige Bewerbungen bei der Justiz in meinem Einzugsgebiet blieben daher auch erfolglos. Da es aber einfach nicht mein Ding ist, ständig einseitig die Interessen der Mandanten zu vertreten, suche ich nach Alternativen.

Bei meiner Suche habe ich insbesondere auch den höheren Dienst im Bereich der Landesverwaltung entdeckt und mich dort beworben beziehungsweise das Bewerbungsverfahren durchlaufen. Ob ich am Ende eine Zusage erhalte oder nicht, steht noch nicht fest.

Für mich stellt sich aber die Frage, ob eine Tätigkeit dort nicht mein eigentliches Ziel (sofern ich denn erreichen kann) gefährdet. Aufgrund des demografischen Wandels rechne ich mir Chancen aus, zumindest in wenigen Jahren in die Justiz zu kommen. Nur soweit ich die Stellenausschreibungen der Justizministerien verstehe, ist vor allem einschlägige Berufserfahrung von Vorteil. Mein Ziel wäre die ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit oder Sozialgerichtsbarkeit. Als Anwalt arbeite ich teilweise in diesen Bereichen, im höheren Verwaltungsdienst wäre das voraussichtlich nicht der Fall wegen des klar öffentlich-rechtlichen Schwerpunktes. Und Verwaltungsrichter werde ich mit meinen Noten eher nicht (soweit ich weiß, werden dort meist noch die strengsten Anforderungen gestellt).

Mich würde eure Einschätzung interessieren. Vielen Dank vorab dafür.
Honigkuchenpferd
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Auch die ordentlichen Gerichte bearbeiten in nicht unerheblichem Umfang öffentlich-rechtliche Materien. Deshalb glaube ich das eher nicht.
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sai
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von sai »

Warum versuchst du es nicht direkt in der Justiz? Wenn es nicht zwingend die deutschlandweit beliebte Großstadt sein soll, dürftest du mit den Noten und der Berufserfahrung derzeit gute Chancen haben.
JuristimGlück
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von JuristimGlück »

sai hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 11:06 Warum versuchst du es nicht direkt in der Justiz? Wenn es nicht zwingend die deutschlandweit beliebte Großstadt sein soll, dürftest du mit den Noten und der Berufserfahrung derzeit gute Chancen haben.
Derzeit bin ich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzt. In Bayern und Baden-Württemberg brauchst du es mit weniger als 8 Punkten im 2. Examen nicht probieren. Bei den anderen beiden Ländern habe ich es probiert, bisher aber ohne positive Rückmeldung. Die Option mit dem höheren Verwaltungsdienst kann ich halt jetzt nutzen oder eben nicht. Die Option mit der Justiz kann sich in einigen Monaten, Jahren oder eben auch nie ergeben. Mir geht es nur darum, ob ich meine zukünftigen Chancen durch die Verwaltungstätigkeit schmälere.
stilzchenrumpel
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von stilzchenrumpel »

JuristimGlück hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 12:13
sai hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 11:06 Warum versuchst du es nicht direkt in der Justiz? Wenn es nicht zwingend die deutschlandweit beliebte Großstadt sein soll, dürftest du mit den Noten und der Berufserfahrung derzeit gute Chancen haben.
Derzeit bin ich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzt. In Bayern und Baden-Württemberg brauchst du es mit weniger als 8 Punkten im 2. Examen nicht probieren. Bei den anderen beiden Ländern habe ich es probiert, bisher aber ohne positive Rückmeldung. Die Option mit dem höheren Verwaltungsdienst kann ich halt jetzt nutzen oder eben nicht. Die Option mit der Justiz kann sich in einigen Monaten, Jahren oder eben auch nie ergeben. Mir geht es nur darum, ob ich meine zukünftigen Chancen durch die Verwaltungstätigkeit schmälere.
Glaube ich kaum. Als Beamter im höheren Dienst könnte man dann sogar als Richter kraft Auftrages den Probedienst durchlaufen und nach nur 2 Jahren zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden. So ein Beispiel hatte ich in meiner 1. Station dabei.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Solar
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von Solar »

JuristimGlück hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 12:13 Derzeit bin ich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzt. In Bayern und Baden-Württemberg brauchst du es mit weniger als 8 Punkten im 2. Examen nicht probieren. Bei den anderen beiden Ländern habe ich es probiert, bisher aber ohne positive Rückmeldung. Die Option mit dem höheren Verwaltungsdienst kann ich halt jetzt nutzen oder eben nicht. Die Option mit der Justiz kann sich in einigen Monaten, Jahren oder eben auch nie ergeben. Mir geht es nur darum, ob ich meine zukünftigen Chancen durch die Verwaltungstätigkeit schmälere.
Du schmälerst deine Chancen m.E. dadurch nicht. Insbesondere in BaWü gibt es ja immer wieder (derzeit sogar im Besonderen) den Wechsel zwischen Verwaltung und VG.

Mich wundert jetzt etwas, dass man die in BaWü mit den Noten eine Absage erteilt hat, ich dachte hier suchen alle händeringend nach VG-Richtern im Moment...?
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von JuristimGlück »

Solar hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 13:41
JuristimGlück hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 12:13 Derzeit bin ich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzt. In Bayern und Baden-Württemberg brauchst du es mit weniger als 8 Punkten im 2. Examen nicht probieren. Bei den anderen beiden Ländern habe ich es probiert, bisher aber ohne positive Rückmeldung. Die Option mit dem höheren Verwaltungsdienst kann ich halt jetzt nutzen oder eben nicht. Die Option mit der Justiz kann sich in einigen Monaten, Jahren oder eben auch nie ergeben. Mir geht es nur darum, ob ich meine zukünftigen Chancen durch die Verwaltungstätigkeit schmälere.
Du schmälerst deine Chancen m.E. dadurch nicht. Insbesondere in BaWü gibt es ja immer wieder (derzeit sogar im Besonderen) den Wechsel zwischen Verwaltung und VG.

Mich wundert jetzt etwas, dass man die in BaWü mit den Noten eine Absage erteilt hat, ich dachte hier suchen alle händeringend nach VG-Richtern im Moment...?
Wie gesagt: Ich möchte (jedenfalls derzeit) nicht zum Verwaltungsgericht, sondern in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Das heißt jetzt ein Wechsel vom Anwalt im Zivilrecht zum Beamten im öffentlichen Recht und dann gegebenenfalls (vielleicht in 2-3 Jahren) eben wieder zurück ins Zivilrecht am Amts- oder Landgericht.

Wenn ich immer in einem Rechtsgebiet bleibe, ist es auch nach meiner Erfahrung relativ egal, was ich dann mache. Aber bisher ist mir niemand begegnet, der vor dem Justizdienst fachlich etwas ganz anderes gemacht hätte (beispielsweise ein Familienrechtler, der zum Sozial- oder Verwaltungsgericht geht). Aber vielleicht schätze ich das auch falsch ein und am Ende zählen primär vor allem die Noten.
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von Schlumpfi »

In Bayern wäre AIV=>VG sowie kein Problem, weil eine zumindest zeitweise Tätigkeit in der Verwaltung (zumindest im Allgemeinen) vorausgesetzt wird, um als RiVG auf Lebenszeit ernannt zu werden. Außerdem bist Du in beiden Fällen dem Innenministerium zugeordet. Aus meiner Nahbereichsempirie kann ich dann wieder sagen: Beim endgültigen Wechsel zum VG interessieren die Noten dann niemanden mehr..... (Zur Zeit wird wirklich verzweifelt gesucht, da wird ernannt, wer nicht bei drei auf dem Baum ist........ :-w )
Zum Sozialgericht kann ich sagen, dass ich ja aus der AIV kam. Ressortwechsel war kein Problem, die Ministerien kooperieren da ziemlich geschmeidig. Auch beim SG ist ja eine vorherige Berufserfahrung/Verwaltungstätigkeit gewünscht, im Normalfall waren die Richter vorher bei der Bundesagentur, Rentenversicherung oder beim Versorgungsamt, wenn jemand gebraucht wird, dann nimmt man aber gerne auch Quereinsteiger. Ob Deine Noten dann ein Hinderungsgrund wären, hängt schlicht von Angebot und Nachfrage ab. Arbeitsgericht würde ich mir dementsprechend schwieriger vorstellen, da ist die Zahl derer aus dem Ressort, die hinwollen, im Allgemeinen größer. (Wenn Interesse besteht: Bewirb dich doch einfach mal bei unserem netten Ministerium, manchmal muss man nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein......)
In der Justiz wäre zu meiner Zeit der Act, um wechseln zu können, definitiv der größte gewesen. Sollte das daher den Endziel sein, würde ich wohl eher abraten.
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
Salisa
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Re: vom höheren Verwaltungsdienst in die Justiz

Beitrag von Salisa »

JuristimGlück hat geschrieben: Dienstag 18. September 2018, 12:13 Derzeit bin ich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzt. In Bayern und Baden-Württemberg brauchst du es mit weniger als 8 Punkten im 2. Examen nicht probieren. Bei den anderen beiden Ländern habe ich es probiert, bisher aber ohne positive Rückmeldung. Die Option mit dem höheren Verwaltungsdienst kann ich halt jetzt nutzen oder eben nicht. Die Option mit der Justiz kann sich in einigen Monaten, Jahren oder eben auch nie ergeben. Mir geht es nur darum, ob ich meine zukünftigen Chancen durch die Verwaltungstätigkeit schmälere.
Zu BW: Doch. Versuche es erneut. Ich kenne wenigstens einen Fall, der lag 2 mal unter 8. Wenn du bereit bist einzusteigen, wo keiner hin will, kann das reichen.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
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