Wechsel Bundesland in der Probezeit + schwanger

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Mrbe
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Wechsel Bundesland in der Probezeit + schwanger

Beitrag von Mrbe »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bräuchte eure Hilfe und euren Rat!

Ich bin Richterin auf Probe und gerade noch in Elternzeit. Während der Elternzeit bin ich ein anderes Bundesland gezogen, um hier auch längerfristig zu leben. Daher habe ich mich im neuen Bundesland für den Justizdienst beworben. Da ich noch in der Probezeit bin, war ein Wechsel nicht möglich und ich musste mich wie jeder andere der gerade sein 2. Examen frisch in der Tasche hat, neu bewerben. Nun habe ich eine Einstellungszusage erhalten. Das Verfahren hier ist ziemlich langwierig (halbes Jahr von der Einladung zum Vorstellungsgespräch bis zum tatsächlichen Dienstantritt). Nun bin ich vor dem Vorstellungsgespräch auch noch schwanger geworden, was letztlich wegen des langwierigen Verfahrens bedeuten wird, dass ich nur zwei Monate arbeiten kann und dann wieder in Mutterschutz gehe...Der Richterwahlausschuss tagt erst in über 2 Monaten. So wie es im Auswahlgespräch und auch in der schriftlichen Zusage kommuniziert wurde, werde ich nach der Wahl angerufen und erst dann wird der mögliche Dienstantritt und andere Details, zb ob man Teilzeit/Vollzeit arbeiten will, besprochen. Sehe das also so, dass vor dem Richterwahlausschuss noch keine konkreten Personalplanungen stattfinden.

Nun meine Fragen:

Wann sollte/muss ich mich in meinem alten Bundesland entlassen lassen? Vor oder nach dem Richterwahlausschuss? Ich denke eigentlich danach, aber in einem Bundesland ernannt und in dem anderen gleichzeitig schon zum Richter gewählt (aber noch nicht ernannt) zu sein, kommt mir ein bisschen komisch vor.

Sollte ich das mit der Schwangerschaft schon vorher mitteilen oder warten, bis ich nach dem Richterwahlausschuss angerufen werde und die Planung gemacht wird? Einerseits fühlt es sich blöd an noch nichts zu sagen, anderseits glaube ich, dass es ja sowieso noch nicht interessiert. Ich bin noch nicht gewählt, sowieso eine von vielen, die eingestellt werden, eine konkrete stelle ist nicht vorgesehen und die Personalplanung beginnt ja erst nach dem Richterwahlausschuss in zwei Monaten...Andererseits vergeht halt auch noch viel Zeit bis dahin und dann wäre ich schon Anfang 6.Monat, wenn sie es das erste Mal hören...

Für Erfahrungen und Ratschläge, insbesondere von Kollegen/Kolleginnen, die in ähnlicher Situation waren oder jemand kennen, der oder dem es mal ähnlich ging, würde ich mich freuen!

Vielen Dank im Voraus!
surcam
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Re: Wechsel Bundesland in der Probezeit + schwanger

Beitrag von surcam »

Mrbe hat geschrieben: Freitag 21. September 2018, 16:50 Wann sollte/muss ich mich in meinem alten Bundesland entlassen lassen? Vor oder nach dem Richterwahlausschuss? Ich denke eigentlich danach, aber in einem Bundesland ernannt und in dem anderen gleichzeitig schon zum Richter gewählt (aber noch nicht ernannt) zu sein, kommt mir ein bisschen komisch vor.
Was ist daran komisch? Du musst dich auch gar nicht entlassen lassen. Die Entlassung geschieht kraft Gesetzes, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 DRiG.

Zu der anderen Frage bin ich zwiegespalten.
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